Das Bundeskartellamt hat 2018 deutlich höhere Bußgelder wegen Wettbewerbsvergehen von Unternehmen verhängt. Es seien im auslaufenden Jahr Bescheide über insgesamt 376 Millionen Euro verschickt worden, teilten die Wettbewerbshüter am Donnerstag in Bonn mit. 2017 waren es lediglich 66 Millionen Euro und 2016 in der Summe 125 Millionen Euro gewesen. Zahlen müssen die Bußgelder unter anderem Edelstahl-Hersteller, Kartoffelhändler, Asphalt-Produzenten und Gebäudeausrüster. Es gab sieben Durchsuchungen bei 51 Firmen.
Kartellamtschef Andreas Mundt begründete den relativ hohen Wert damit, dass man erst nach der Schließung einer Gesetzeslücke 2017 wichtige Verfahren aufgenommen habe. "Davor konnten sich Unternehmen durch geschickte Umstrukturierung der Haftung für ihre Kartellverstöße entziehen", erklärte er. Unter den Firmen, die die Gesetzeslücke nutzten, waren auch Wursthersteller - daher sprach man von einer "Wurstlücke" im Wettbewerbsrecht.
Die diesjährige Gesamtsumme für die Sanktionen ist aber kein langjähriger Spitzenwert. Dieser stammt aus dem Jahr 2014, als Bußgelder von mehr als einer Milliarde Euro verhängt wurden. Das Geld fließt in den Bundeshaushalt, es ist nicht zweckgebunden.
In Kartellen sprechen manche Unternehmen beispielsweise Preise oder Vertriebsgebiete heimlich untereinander ab. Dies ist illegal, weil so Wettbewerber benachteiligt werden oder überhöhte Preise für die Verbraucher durchgesetzt werden können. Ab einer bestimmten Größenordnung kümmert sich die EU-Kommission um die Verfahren./wdw/DP/zb
AXC0010 2018-12-20/05:24