Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht will nach dem Vertrieb binärer Optionen unter Privatanlegern auch jenen von Differenzkontrakten (CFD) beschränken. Sie bereitet sich damit auf das Auslaufen einer entsprechenden Intervention der Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde Esma vor.
Die Bafin hat am Donnerstag den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit der sie das Nachschusspflichtverbot für Kleinanleger in Deutschland aufrechterhalten will. Dieses hatte die Bafin im Mai 2017 und die Esma anschließend ab August 2018 vorübergehend auch für die gesamte Europäische Union ausgesprochen.
Die Produktintervention der Esma sieht darüber hinaus maximal zulässige Hebel, automatisierte Verlustbegrenzungen, Vermarktungsbeschränkungen sowie standardisierte, deutliche Risikohinweise vor. Auch diese Schutzmaßnahmen für Kleinanleger wird die Bafin nun in ihre geplante Allgemeinverfügung übernehmen.
Damit gleicht die Bundesanstalt das Schutzniveau in Deutschland nach eigener Aussage dauerhaft an die zeitlich befristete Produktintervention der Esma an. Damit will sie verhindern, dass es zu Ausweichbewegungen von Anbietern aus anderen EU-Ländern kommt.
Die Bafin hat die geplante Allgemeinverfügung auf ihrer Website veröffentlicht und bittet um schriftliche Stellungnahmen bis zum 10. Januar 2019.
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December 20, 2018 05:41 ET (10:41 GMT)
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