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DGAP-Adhoc: A.S. Création Tapeten AG: Erneute Entscheidung des Berufungsgerichts im französischen Kartellverfahren (deutsch)

A.S. Création Tapeten AG: Erneute Entscheidung des Berufungsgerichts im französischen Kartellverfahren

DGAP-Ad-hoc: A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache
A.S. Création Tapeten AG: Erneute Entscheidung des Berufungsgerichts im
französischen Kartellverfahren

20.12.2018 / 13:41 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Im April 2016 hatte das Berufungsgericht ("Cour d'appel") in Paris die Bußgelder, welche die französische Kartellbehörde ("Autorité de la concurrence") gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden Gesellschaften SCE - Société de conception et d'édition SAS ("SCE") und MCF Investissement SAS ("MCF") verhängt hatte, von insgesamt 5,0 Mio. EUR um 2,9 Mio. EUR auf 2,1 Mio. EUR reduziert. Die französische Kartellbehörde hatte daraufhin Revision beim französischen Revisionsgerichtshof ("Cour de cassation") gegen dieses Urteil eingelegt. Der Revisionsgerichtshof hatte im November 2017 das Urteil des Berufungsgerichtes aufgehoben und den Fall an das Berufungsgericht in Paris zurückverwiesen, wo dieser erneut verhandelt wurde. Das Berufungsgericht hat heute das Urteil verkündet und die ursprünglich seitens der französischen Kartellbehörde festgelegten Bußgelder von insgesamt 5,0 Mio. EUR bestätigt. Gegen dieses Urteil kann innerhalb eines Monats Revision beim Revisionsgerichtshof beantragt werden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hätte dieses keinen Einfluss auf die Ertragslage von A.S. Création, da das seitens der französischen Kartellbehörde ursprünglich festgesetzte Bußgeld in Höhe von 5,0 Mio. EUR bereits im Konzernabschluss 2014 in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt worden ist. Auf die Finanzlage von A.S. Création hätte dieses Urteil ebenfalls keinen Einfluss, da aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Frankreich die ursprünglich festgesetzten Bußgelder in Höhe von 5,0 Mio. EUR bereits in voller Höhe bezahlt werden mussten. Die Entscheidung, ob SCE und MCF eine Revision beantragen werden, wird auf der Grundlage der Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung erfolgen, die SCE und MCF gemeinsam mit ihren Rechtsberatern vornehmen. Gummersbach, 20. Dezember 2018 A.S. Création Tapeten AG Der Vorstand Kontakt: Maik Krämer Vorstand Finanzen und Controlling Südstr. 47 D-51645 Gummersbach Telefon +49-2261-542 387 Fax +49-2261-542 304 E-Mail: m.kraemer@as-creation.de
20.12.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG Südstraße 47 51645 Gummersbach Deutschland Telefon: +49 22 61 54 2-0 Fax: +49 22 61 54 2-3 04 E-Mail: investor@as-creation.de Internet: http://www.as-creation.de ISIN: DE000A1TNNN5 WKN: A1TNNN Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange Ende der Mitteilung DGAP News-Service
760951 20.12.2018 CET/CEST ISIN DE000A1TNNN5 AXC0142 2018-12-20/13:41
© 2018 dpa-AFX
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