Erklärung von Soundreef:
Die SIAE (Italienische Gesellschaft der Autoren und Verleger), die Agentur, die früher die Wahrnehmung der Urheberrechte an Kompositionen in Italien kontrollierte, hat einen weiteren juristischen Rückschlag durch das Gericht in Rom erlitten. Nach einem negativen Urteil der Kartellbehörde wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung hat das Gericht in Rom heute das von der SIAE 2014 eingeleitete Verfahren ausgesetzt und den Fall an den Europäischen Gerichtshof verwiesen und damit den Einwand von Soundreef gestützt, nach dem die geltende italienische Gesetzgebung nicht mit den Bestimmungen der Richtlinie von Barnier vereinbar ist.
Dem Europäischen Gerichtshof steht es damit nun offen zu entscheiden, dass Soundreef nicht rechtswidrig oder in unlauterem Wettbewerb gehandelt hat (wie von SIAE behauptet), da das Unternehmen mindestens seit 2014 berechtigt war, in Italien tätig zu sein.
"Eine äußerst wichtige Entscheidung", so Davide D'Atri, CEO von Soundreef S.p.A. "die wenn auch noch nicht endgültig die Ansprüche von Soundreef seit unserem Eintritt in den italienischen Markt anerkennt. Wir glauben, dass die Wahrnehmung der Urheberrechte in Europa allen denjenigen frei und offen steht seien es Einrichtungen, die Rechte kollektiv wahrnehmen, oder unabhängige Gesellschaften -, die die Rechte von Songwritern und Verlegern wahrnehmen möchten, sofern sie sich an die europäischen Vorschriften halten und Transparenz, Effizienz und vor allem die Wahlfreiheit derjenigen, die ihre Kreativität, ihr Talent und ihre Kunst der Öffentlichkeit zugänglich machen, respektieren."
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