Gewerkschaftsmitglieder und nicht in der Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer dürfen im Tarifvertrag unterschiedlich behandelt werden. Dies verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Das gilt jedenfalls dann, wenn kein Zwang oder Druck zum Gewerkschaftsbeitritt ausgeübt wurde. Die höchsten deutschen Richter wiesen damit eine Verfassungsbeschwerde eines gewerkschaftlich nicht organisierten Beschäftigten zurück, der sich durch eine sogenannte Differenzierungsklausel benachteiligt sah (Az.: 1 BvR 1278/16). Solche Klauseln legen in Tarifverträgen fest, dass bestimmte Vergünstigungen nur Gewerkschaftsmitgliedern zugute kommen./skf/DP/tav
AXC0070 2018-12-21/10:09