Zins-Nachzahlung verschoben - die SeniVita Sozial gGmbH (SVS) muss ihre Anleger abermals vertrösten und kann die noch für 2018 anvisierte Zins-Nachzahlung in Höhe von 7% für die Genussrechte- und -scheine nicht leisten. Das teilte das Unternehmen am gestrigen Abend via Adhoc-Meldung mit. Grund dafür sind rückwirkende außerplanmäßige, nicht liquiditätswirksame Abschreibungen auf den Buchwert der Tochtergesellschaft SeniVita Social Care GmbH (SSC), die ihre Pflegebetriebe veräußert hat und nun final restrukturiert wurde.
Kapitalrücklagen reichen nicht aus
Die Abschreibungen belaufen sich insgesamt auf 23 Millionen Euro, wodurch für die SVS in 2017 - wie bereits bekanntgegeben - ein Jahresverlust entsteht. Entgegender bisherigen Einschätzung der SeniVita-Geschäftsführung überschreitet dieserjedoch die vorhandenen Kapitalrücklagen der SVS, so dass die ausstehende Nachzahlungder Grundvergütung in Höhe von 7% auf die börsennotierten Genussscheinefür 2017 ausgesetzt ...
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