DJ DGAP-HV: ÖKO-Test Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.01.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: ÖKO-Test Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ÖKO-Test Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 21.01.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-12-21 / 15:40
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ÖKO-Test Holding AG Frankfurt am Main Einladung zu
einer außerordentlichen Hauptversammlung Die
Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Montag, den 21. Januar 2019, um 10.00 Uhr im
Ökohaus, Saal im KaEins, Kasseler Straße 1a,
60486 Frankfurt am Main, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. *Tagesordnung*
1. *Top 1: Beschlussfassung über die
Verschmelzung der ÖKO-TEST Verlag GmbH
als übertragendem Rechtsträger und der
ÖKO-Test Holding AG als übernehmendem
Rechtsträger*
Der Vorstand der ÖKO-Test Holding AG und
der Geschäftsführer der ÖKO-TEST Verlag
GmbH haben am 19. Dezember 2018 den Entwurf
eines Verschmelzungsvertrags aufgestellt und
beabsichtigen, diesen im Falle der Zustimmung
der Hauptversammlung der ÖKO-Test
Holding AG abzuschließen.
Der beabsichtigte Verschmelzungsvertrag hat
den folgenden wesentlichen Inhalt (§ 124 Abs.
2 Satz 2 AktG): Durch den
Verschmelzungsvertrag soll die ÖKO-TEST
Verlag GmbH auf die ÖKO-Test Holding AG
verschmolzen werden. Als
Verschmelzungsstichtag ist der 1. Oktober
2018, 00:00 Uhr, vorgesehen. Eine
Gegenleistung für die Gesellschafter der
ÖKO-TEST Verlag GmbH erfolgt nicht, da
die ÖKO-Test Holding AG
Alleingesellschafter der ÖKO-TEST Verlag
GmbH ist; eine Kapitalerhöhung der
ÖKO-Test Holding AG ist daher gemäß
§ 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwG ausgeschlossen.
Weitere Einzelheiten können dem als *Anlage*
beigefügten Entwurf des
Verschmelzungsvertrags entnommen werden.
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde
gemäß § 61 UmwG zum Handelsregister
eingereicht.
In den Geschäftsräumen der ÖKO-Test
Holding AG sowie in den Geschäftsräumen der
ÖKO-TEST Verlag GmbH (Anschrift jeweils:
Kasseler Straße 1, 60486 Frankfurt am
Main) und in der Hauptversammlung selbst
liegen folgende Unterlagen zur Einsicht der
Aktionäre aus:
- der Entwurf des Verschmelzungsvertrags,
- die Jahresabschlüsse und Lageberichte der
ÖKO-Test Holding AG und der
ÖKO-TEST Verlag GmbH für die
Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017,
- Zwischenbilanzen der ÖKO-Test Holding
AG und der ÖKO-TEST Verlag GmbH zum
30. September 2018.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos
eine Abschrift dieser Unterlagen. Die
Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausgelegt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
im Entwurf als Anlage beigefügten
Verschmelzungsvertrag zuzustimmen und den
Vorstand zu ermächtigen, die für die
Durchführung erforderlichen Einzelheiten
festzulegen und Maßnahmen zu ergreifen.
2. *Top 2: Beschlussfassung über die
Änderung der Satzung (Firma und
Unternehmensgegenstand)*
Mit Wirksamwerden der Verschmelzung wird die
ÖKO-Test Holding AG den operativen
Geschäftsbetrieb der ÖKO-TEST Verlag
GmbH führen. Dieser Änderung der
Geschäftstätigkeit der ÖKO-Test Holding
AG soll durch eine Änderung der Firma
und eine Änderung des
Unternehmensgegenstands Rechnung getragen
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor die
Satzung der ÖKO-Test Holding AG wie
folgt zu ändern:
§ 1 Nr. 1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst: 'Die Gesellschaft führt die Firma
ÖKO-TEST AG.'
§ 1 Nr. 3 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst: 'Gegenstand des Unternehmens ist der
Betrieb eines Verlags mit analogen oder
digitalen Publikationen zur Marke
'ÖKO-TEST', die Lizensierung der Marke
'ÖKO-TEST' auch außerhalb des
Verlagsgeschäfts sowie die Erbringung von
Dienst- und Beratungsdienstleistungen, soweit
diese nicht genehmigungspflichtig sind.'
II. *Teilnahmeberechtigung, Anträge*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen sind. Aktionäre
können ihr Stimmrecht auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von
Aktionären, ausüben lassen. Etwaige Anträge
nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte
der Gesellschaft unter der Anschrift
ÖKO-Test Holding AG, z. Hd. des
Vorstands, Kasseler Straße 1a, 60486
Frankfurt am Main, Deutschland per Post, per
Telefax unter der Nummer +49 (0) 69 / 9 77
77 - 139 oder per E-Mail unter
verlag@oekotest.de.
*Frankfurt am Main, 19. Dezember 2018*
ÖKO-TEST Holding AG
_Der Vorstand_ *Anlage - Entwurf Verschmelzungsvertrag*
Anhang zur Urkunde Nr. [?] /2019 des Notars [?]
VERSCHMELZUNGSVERTRAG zwischen der
(1) ÖKO-TEST Verlag GmbH mit Sitz in
Frankfurt am Main, geschäftsansässig
Kasseler Straße 1, 60486 Frankfurt am
Main, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
25133
- nachfolgend '*ÖKO-TEST Verlag GmbH*' - und der
(2) ÖKO-Test Holding AG mit Sitz in
Frankfurt am Main, geschäftsansässig
Kasseler Straße 1, 60486 Frankfurt am
Main, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
51211
- nachfolgend '*ÖKO-TEST Holding AG*' -
*Präambel*
(A) Die ÖKO-TEST Verlag GmbH mit Sitz in
Frankfurt am Main ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
25133 eingetragen. Das Stammkapital der
ÖKO-TEST Verlag GmbH beträgt EUR
2.242.000,00 und ist voll eingezahlt.
Alleiniger Gesellschafter der ÖKO-TEST
Verlag GmbH ist die ÖKO-TEST Holding
AG.
(B) Die ÖKO-TEST Holding AG mit dem Sitz in
Frankfurt am Main ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
51211 eingetragen. Das Grundkapital der
ÖKO-TEST Holding AG beträgt EUR
5.112.900,00 und ist in 5.112.900
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil
am Grundkapital von je EUR 1,00 eingeteilt.
Die Einlagen auf die Aktien sind voll
erbracht.
(C) Mit diesem Vertrag wird die ÖKO-TEST
Verlag GmbH als übertragender Rechtsträger
auf die ÖKO-TEST Holding AG als
übernehmender Rechtsträger verschmolzen.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien, was
folgt (dieser '*Vertrag*'):
1. *Vermögensübertragung*
1.1 Übertragung des Vermögens als Ganzes
Die ÖKO-TEST Verlag GmbH überträgt ihr
Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und
Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung
gemäß § 2 Nr. 1 UmwG auf die
ÖKO-TEST Holding AG im Wege der
Verschmelzung durch Aufnahme.
1.2 Schlussbilanz und Verschmelzungsstichtag
Der Verschmelzung wird die Bilanz der
ÖKO-TEST Verlag GmbH zum 30. September
2018 als Schlussbilanz zugrunde gelegt. Die
Übernahme des Vermögens der
ÖKO-TEST Verlag GmbH erfolgt im
Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des
30. September 2018. Vom Beginn des 1.
Oktober 2018, 00:00 Uhr
(Verschmelzungsstichtag) an gelten alle
Handlungen und Geschäfte der ÖKO-TEST
Verlag GmbH als für Rechnung der
ÖKO-TEST Holding AG vorgenommen.
1.3 Buchwertfortführung
Die ÖKO-TEST Holding AG wird die in der
handelsrechtlichen Schlussbilanz der
ÖKO-TEST Verlag GmbH angesetzten Werte
der übergehenden Vermögensgegenstände und
Schulden in ihrem handelsrechtlichen
Jahresabschluss fortführen
(Buchwertfortführung). Dies gilt nicht für
die steuerliche Schlussbilanz, deren
Wertansätze sich auf entsprechenden Antrag
gem. § 11 Abs. 3 UmwStG bestimmen.
2. *Sonstige Angaben gemäß § 5 UmwG*
2.1 Keine Gegenleistung
Eine Gegenleistung wird nicht gewährt. Die
ÖKO-TEST Holding AG ist
Alleingesellschafterin der ÖKO-TEST Verlag
GmbH. Die Übertragung des Vermögens der
ÖKO-TEST Verlag GmbH erfolgt daher ohne
Gewährung von Aktien an der ÖKO-TEST
Holding AG, eine Kapitalerhöhung ist gemäß
§ 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwG ausgeschlossen.
Damit entfallen Angaben über das
Umtauschverhältnis (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UmwG),
über Einzelheiten der Anteilsübertragung (§ 5
Abs. 1 Nr. 4 UmwG) und den Zeitpunkt, von dem
an neue Aktien einen Anspruch am Bilanzgewinn
gewähren (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 UmwG), sowie zur
Gewährung von Aktien am übernehmenden
Rechtsträger (§ 46 UmwG).
2.2 Keine Sonderrechte und/oder -vorteile
Sonderrechte und/oder -vorteile im Sinne von §
5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG oder § 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG
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DJ DGAP-HV: ÖKO-Test Holding AG: Bekanntmachung der -2-
werden nicht gewährt, Maßnahmen im Sinne
von § 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG sind nicht
vorgesehen.
2.3 Folgen der Verschmelzung für Arbeitnehmer und
ihre Vertretungen sowie insoweit geplante
Maßnahmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG)
Die Folgen der Verschmelzung für die
Arbeitnehmer und ihre Vertretungen richten sich
nach §§ 324 UmwG, 613 Abs. 1 und 4 bis 6 BGB.
Im Einzelnen:
2.3.1 Mit dem Wirksamwerden der
Verschmelzung (zum Zeitpunkt der
Eintragung der Verschmelzung im
Handelsregister) gehen sämtliche
Arbeitsverhältnisse der zu diesem
Zeitpunkt bei der ÖKO-TEST Verlag
GmbH beschäftigten Arbeitnehmer mit
allen Rechten und Pflichten auf die
ÖKO-TEST Holding AG über.
2.3.2 Hinsichtlich der aufgrund dieses
Vertrags von der ÖKO-TEST Verlag
GmbH auf die ÖKO-TEST Holding AG
übergehenden Arbeitsverhältnisse
ergeben sich durch die Verschmelzung
individualrechtlich keine
Veränderungen. Die übergehenden
Arbeitsverhältnisse werden unter
voller Anrechnung der
Betriebszugehörigkeitszeiten und
einschließlich etwaiger
Vereinbarungen über Leistungen zur
betrieblichen Altersvorsorge
unverändert zu den bisherigen
Bedingungen, wie sie bislang bei der
ÖKO-TEST Verlag GmbH galten,
fortgesetzt. Die übergehenden
Arbeitsverhältnisse können nicht wegen
der Verschmelzung gekündigt werden (§
324 UmwG i. V. m. § 613a Abs. 4 BGB).
2.3.3 Die ÖKO-TEST Holding AG wird mit
Wirksamwerden der Verschmelzung neuer
Arbeitgeber der zu diesem Zeitpunkt
bei der ÖKO-TEST Verlag GmbH
beschäftigten Arbeitnehmer. Gemäß
§ 324 UmwG findet auf die
Verschmelzung § 613a Abs. 1 und 4 bis
6 BGB Anwendung; die Verschmelzung
führt zu einem Betriebsübergang
gemäß § 613a BGB. Die
Arbeitnehmer haben kein
Widerspruchsrecht im Sinne von § 613a
Abs. 6 BGB, da die ÖKO-TEST
Verlag GmbH durch die Verschmelzung
als Rechtsträger ohne Abwicklung
aufgelöst wird und erlischt; die
Arbeitnehmer haben jedoch die
Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis
außerordentlich und fristlos nach
§ 626 Abs. 1 BGB gegenüber der
ÖKO-TEST Holding AG zu kündigen,
wobei die zweiwöchige
Kündigungserklärungsfrist des § 626
Abs. 2 BGB zu laufen beginnt ab
Kenntnis von der Eintragung der zum
Erlöschen der ÖKO-TEST Verlag
GmbH führenden Umwandlung im
Handelsregister (BAG, Urteil vom 21.
Februar 2008 - 8 AZR 157/07). Die
Arbeitnehmer sind vor dem
Betriebsübergang gemäß § 613a
Abs. 5 BGB in Textform über den Grund
und den geplanten Zeitpunkt des
Übergangs sowie die in dieser
Ziffer 2.3 aufgeführten Folgen und in
Aussicht genommen Maßnahmen zu
informieren.
2.3.4 Die Verschmelzung führt zu keinen
Veränderungen der betrieblichen
Struktur und der betrieblichen
Organisation in dem Betrieb Frankfurt
am Main. Die Identität des Betriebes
wird durch die Verschmelzung nicht
berührt. Daher besteht nach dem
Wirksamwerden der Verschmelzung das
Mandat des bisherigen Betriebsrats bis
zum Ablauf der regulären Amtszeit bei
der bislang betriebsratslosen
ÖKO-TEST Holding AG fort. Eine
Betriebsänderung, die Verhandlungen
mit dem Betriebsrat der ÖKO-TEST
Verlag GmbH erforderlich machen
würden, wird durch die Verschmelzung
selbst nicht bewirkt. Dasselbe gilt
für die derzeitigen
Arbeitsverhältnisse und -plätze der
Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen,
welche sämtlich durch die
Verschmelzung selbst nicht verändert
oder berührt werden.
2.3.5 Bei der ÖKO-TEST Verlag GmbH
geltende Betriebsvereinbarungen gelten
aufgrund der Kontinuität des Betriebes
und des Betriebsrats auch nach dem
Wirksamwerden der Verschmelzung bei
der ÖKO-TEST Holding AG als
kollektivrechtliche Regelungen
normativ fort.
2.3.6 Die ÖKO-TEST Verlag GmbH und die
ÖKO-TEST Holding AG gehören
keinem Tarifverträge
abschließenden Arbeitgeberverband
an, haben auch keine Haustarifverträge
abgeschlossen. Durch die Verschmelzung
ergeben sich daher keine
tarifrechtlichen Veränderungen.
2.3.7 Als Folge der Verschmelzung sind
gegenwärtig keine weiteren
gesellschaftsrechtlichen,
organisatorischen oder
arbeitsrechtlichen Umstrukturierungen
nach Wirksamwerden der Verschmelzung
konkret geplant, auch keine sonstigen
Maßnahmen im Hinblick auf die
Arbeitnehmer und ihre Vertretungen.
3. *Weitere Regelungen im Zusammenhang mit der
Verschmelzung*
3.1.1 Die ÖKO-TEST Holding AG führt mit
Wirksamwerden der Verschmelzung den
operativen Geschäftsbetrieb der
ÖKO-TEST Verlag GmbH. Der
Unternehmensgegenstand der
ÖKO-TEST Holding AG wird daher
wie folgt neu gefasst: 'Gegenstand des
Unternehmens ist der Betrieb eines
Verlags mit analogen oder digitalen
Publikationen zur Marke
'ÖKO-TEST', die Lizensierung der
Marke 'ÖKO-TEST' auch
außerhalb des Verlagsgeschäfts
sowie die Erbringung von Dienst- und
Beratungsdienstleistungen, soweit
diese nicht genehmigungspflichtig
sind'. Die Firma der ÖKO-TEST
Holding AG wird ebenfalls geändert und
lautet zukünftig 'ÖKO-TEST AG'.
3.1.2 Die Vertretungsorgane der
ÖKO-TEST Holding AG als
übernehmendem Rechtsträger ändern sich
nicht. Der alleinige Geschäftsführer
der ÖKO-TEST Verlag GmbH ist
bereits Vorstand der ÖKO-TEST
Holding AG.
4. *Schlussbestimmungen*
4.1 Kosten
Die durch den Abschluss dieses Vertrages und
seine Ausführung entstehenden Kosten (mit
Ausnahme einer etwaigen, über die
Verschmelzung beschließenden
Gesellschafterversammlung der ÖKO-TEST
Verlag GmbH) trägt die ÖKO-TEST Holding
AG; die für die Vorbereitung dieses
Vertrages entstandenen Kosten trägt
ebenfalls die ÖKO-TEST Holding AG.
4.2 Rücktrittsvorbehalt
Wenn über das Vermögen einer Partei
Insolvenzantrag gestellt wird, kann jede
Partei (auch die Partei über deren Vermögen
Insolvenzantrag gestellt wurde) mit
sofortiger Wirkung von diesem Vertrag
zurücktreten. Dem diesen Vertrag
beurkundenden Notar und den beteiligten
Registergerichten ist der Rücktritt
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine
vertragliche Verpflichtung zum Rücktritt
besteht nicht.
4.3 Kein Grundbesitz
Die ÖKO-TEST Verlag GmbH verfügt über
keinen Grundbesitz oder Beteiligungen an
grundbesitzenden Gesellschaften.
4.4 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, soll dadurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses
Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche
gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass
der Vertrag eine Regelungslücke enthält.
Anstelle der unwirksamen oder der
undurchführbaren Bestimmungen oder der
Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die
Parteien, eine angemessene Ersatzregelung zu
vereinbaren, die dem Inhalt der nichtigen
oder unwirksamen Bestimmung möglichst nahe
kommt.
I. *Informationen zum Datenschutz*
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und
deren rechtskonforme Verarbeitung haben für
uns einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund
möchten wir Sie mit den nachfolgenden
Hinweisen über die Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch
die ÖKO-TEST Holding AG (_Gesellschaft_)
und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung
(_DSGVO_) und des Bundesdatenschutzgesetzes
(_BDSG_) zustehenden Rechte informieren.
1. *Wer ist für die Datenverarbeitung
verantwortlich?*
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten ist:
ÖKO-TEST Holding AG
Kasseler Str. 1a
60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069-97777-0
Telefax: 069-97777-139
E-Mail: verlag@oekotest.de
Den verantwortlichen Datenschutzbeauftragten
der Gesellschaft erreichen Sie bei Fragen zu
diesen Datenschutzinformationen per Post oder
per E-Mail unter folgender Adresse:
ÖKO-TEST Holding AG
Datenschutzbeauftragter
Bernhard Veeck
Am Weingarten 25
60487 Frankfurt am Main
Telefon: 069-20328691
E-Mail: datenschutz@oekotest.de
2. *Welche personenbezogenen Daten verarbeiten
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
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DJ DGAP-HV: ÖKO-Test Holding AG: Bekanntmachung der -3-
wir und woher erhalten wir diese?*
Wir verarbeiten Ihre folgenden
personenbezogenen Daten:
* Persönliche Daten (z.B. Vor- und Nachname,
ggf. Titel, Adresse und weitere
Kontaktdaten)
* Aktionärsdaten (Aktionärsnummer,
Aktionärskategorie, Anlagedatum,
Aktionärseinheiten etc.)
* Informationen zu Ihrem Aktienbestand
(Historie über Zu- und Abgänge, inkl. der
Nominale, Registrierungs- und
Vorgangsdatum)
* ggf. Name und Adresse des von Ihnen
bevollmächtigten Aktionsvertreters
Bei unseren Aktien handelt es sich um sog.
Namensaktien. Betreffend Namensaktien regelt §
67 AktG, dass diese stets unter Angabe des
Namens, des Geburtsdatums, der Adresse des
Aktionärs sowie der Stückzahl oder der
Aktiennummer in das Aktienregister der
Gesellschaft einzutragen sind. Sie als
Aktionär trifft dabei die gesetzliche Pflicht,
uns diese Angaben mitzuteilen.
Neben den personenbezogenen Daten, die im
Aktienregister unserer Gesellschaft
gespeichert oder auf Aktienurkunden der
Gesellschaft angegeben sind, verarbeiten wir
Daten, die von Ihnen im Rahmen der Teilnahme
an der Hauptversammlung angegeben werden.
3. *Für welche Zwecke und aufgrund welcher
Rechtsgrundlagen werden Ihre Daten
verarbeitet?*
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten
unter Beachtung der Vorschriften der DSGVO,
des BDSG, des Aktiengesetzes (_AktG_) sowie
aller weiteren einschlägigen
Rechtsvorschriften.
Bei der Verwendung Ihrer personenbezogenen
Daten halten wir uns an die im Aktiengesetz
vorgesehenen Zwecke. Diese umfassen die
Führung des Aktienregisters, die Kommunikation
mit den Aktionären und verschiedene Vorgänge
im Rahmen der Abwicklung von
Hauptversammlungen. Die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit
Hauptversammlungen erfolgt zu dem Zweck, die
Teilnahme der Aktionäre an der
Hauptversammlung (z.B. Prüfung der
Teilnahmeberechtigung, Erstellung des
Teilnehmerverzeichnisses) abzuwickeln und den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen
der Hauptversammlung (einschließlich
Erteilung und Widerruf von Vollmachten) zu
ermöglichen. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist
hierbei das Aktiengesetz in Verbindung mit
Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.
Ergänzend erfolgt eine Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten ggf. auch zur
Erfüllung weiterer gesetzlicher
Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher
Vorgaben sowie aktien-, handels- und
steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. So
sind wir etwa dazu verpflichtet, im Falle
einer Bevollmächtigung die Vollmachtserklärung
der für die Hauptversammlung benannten
Stimmrechtsvertreter nachprüfbar festzuhalten
und drei Jahre zugriffsgeschützt
aufzubewahren. Auch in diesen Fällen bildet
Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO die
maßgebliche Rechtsgrundlage.
Wir sind darüber hinaus dazu berechtigt, Ihre
Daten zur Wahrung unserer berechtigten
Interessen oder der berechtigten Interessen
eines Dritten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO
zu verarbeiten. Um einen solchen Fall handelt
es sich beispielsweise, falls wir Analysen und
Statistiken erstellen (z.B. eine
Übersicht über die größten
Aktionäre) oder falls wir bei
Kapitalerhöhungen einzelne Aktionäre oder
Gruppen von Aktionären aufgrund ihrer
Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes von
der Information über Bezugsangebote ausnehmen
müssen, um Rechtsvorschriften bestimmter
Länder nicht zu verletzen. Ein berechtigtes
Interesse liegt ferner vor, wenn wir illegale
Aktivitäten, Betrug oder ähnliche Bedrohungen
verhindern oder aufdecken wollen, um uns vor
einem Schaden zu schützen. Bevor wir Ihre
Daten auf Grundlage unserer berechtigten
Interessen verarbeiten, werden wir in jedem
Einzelfall prüfen, ob unsere Interessen im
Rahmen einer Abwägung gegenüber Ihren
Interessen überwiegen. Sie können nähere
Informationen zu einer solchen
Interessenabwägung bei unserem
Datenschutzbeauftragen unter der in Ziffer 1
aufgeführten Adresse erhalten.
Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten für
einen zuvor nicht genannten Zweck verarbeiten
wollen, werden wir Sie darüber zuvor im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen informieren und,
sofern erforderlich, Ihre Einwilligung
einholen.
4. *An welche Empfänger werden Ihre Daten von uns
ggf. weitergegeben?*
Mit der technischen Wartung des
Aktienregisters der Gesellschaft ist Rainer
Fischer EDV-Service, Werrastr. 27-29, 60486
Frankfurt beauftragt.
Zur Abwicklung der Hauptversammlungen nutzen
wir externe Dienstleister, z.B. Dienstleister
zur Organisation der Hauptversammlung sowie
für die Durchführung der Hauptversammlung (im
Wesentlichen die technische Infrastruktur für
die Abstimmungen und Dokumentation der
Hauptversammlungen). Die beauftragten
Dienstleister erhalten von uns jedoch nur
solche personenbezogenen Daten, welche für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind, und sie verarbeiten die
Daten ausschließlich nach unserer
Weisung.
Andere Aktionäre und
Hauptversammlungsteilnehmer können Ihre im
Teilnehmerverzeichnis enthaltenen Daten
während der Versammlung und ggf. bis zu zwei
Jahre danach einsehen.
Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt werden, erfolgt
durch uns eine Bekanntmachung dieser
Gegenstände unter Angabe des Namens des
Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen
gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften.
Auch Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären werden wir ggf. gemäß den
aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe
des Namens des Aktionärs auf dem Web-Auftritt
der Gesellschaft zugänglich machen, sofern die
Voraussetzungen vorliegen.
Schließlich kann uns die Verpflichtung
treffen, Ihre personenbezogenen Daten weiteren
Empfängern zu übermitteln, wie etwa Behörden
zur Erfüllung gesetzlicher
Mitteilungspflichten (z.B. an Finanz- oder
Strafverfolgungsbehörden).
5. *Wie lange speichern wir Ihre Daten?*
Wir löschen oder anonymisieren Ihre
personenbezogenen Daten, sobald sie für die
obengenannten Zwecke nicht mehr erforderlich
sind und soweit nicht gesetzliche Nachweis-
oder Aufbewahrungspflichten (z.B. nach dem
Aktiengesetz, dem Handelsgesetzbuch, der
Abgabenordnung oder sonstigen
Rechtsvorschriften) uns zu einer weiteren
Speicherung der Daten verpflichten.
Die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen
erfassten Daten werden entsprechend der
gesetzlich vorgeschriebenen Speicherdauer
gespeichert.
Die im Aktienregister erfassten Daten werden
von uns während der Haltedauer gespeichert und
nach vollständiger Veräußerung Ihrer
Anteile auf Grundlage der handels- und
steuerrechtlichen Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten regelmäßig noch
mindestens zehn Jahre aufbewahrt. Darüber
hinaus bewahren wir Daten nur in Einzelfällen
auf, wenn das im Zusammenhang mit Ansprüchen,
die gegen oder durch unser Unternehmen geltend
gemacht werden, oder zur Wahrung unserer oben
genannten berechtigten Interessen erforderlich
ist. Auf Basis der gesetzlichen
Verjährungsrechtsgrundlagen kann dies zu einer
Speicherung von drei bis dreißig Jahren
führen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur
Speicherdauer an unseren
Datenschutzbeauftragten.
6. *Wie schützen wir Ihre Daten?*
Wir unterhalten angemessene technische und
organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um
Ihre personenbezogenen Daten vor
unbeabsichtigter, unrechtmäßiger oder
unbefugter Zerstörung, Verlust, Veränderung,
Offenlegung oder Verwendung zu schützen.
7. *Welche Rechte stehen Ihnen nach dem
Datenschutzrecht zu?*
Im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze
haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu
Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen
Daten einschließlich Informationen wie
z.B. die Herkunft und Kategorien der Daten,
die Zwecke der Verarbeitung, die Empfänger
(oder Kategorien davon) und die jeweilige
Aufbewahrungsfrist. Darüber hinaus können Sie
Berichtigung und unter bestimmten Umständen
Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
verlangen. Ferner kann Ihnen ein Recht auf
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten (z. B. falls Ihre
Daten unrechtmäßig verarbeitet werden)
sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen
bereitgestellten Daten in einem
strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren
Format (und ggf. die Übermittlung dieser
Daten an einen anderen Verantwortlichen)
zustehen.
*Widerspruchsrecht bei Datenverarbeitung zur
Wahrnehmung berechtigter Interessen*
Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter
Interessen der Gesellschaft oder eines Dritten
Ihre Daten verarbeiten, sind Sie dazu
berechtigt, dieser Verarbeitung zu
widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen
Situation Gründe ergeben, die dieser
Datenverarbeitung entgegenstehen. In diesem
Fall werden wir die Verarbeitung beenden,
sofern uns nicht der Nachweis gelingt, dass
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
December 21, 2018 09:40 ET (14:40 GMT)
zwingende schutzwürdige Gründe für die
Verarbeitung vorliegen, die Ihre Interessen,
Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die
Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Die obengenannten Rechte können Sie unter der
in Ziffer 1 aufgeführten Adresse unseres
Datenschutzbeauftragten geltend machen. Bitte
beachten Sie, dass ggf. gesetzliche Ausnahmen
(z.B. fortbestehende Aufbewahrungspflichten)
einer Ausübung Ihrer Rechte entgegenstehen
können.
8. *Haben Sie Beschwerden hinsichtlich des
Umgangs mit Ihren Daten?*
Zur Einreichung einer Beschwerde im Hinblick
auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten können Sie sich an unseren
Datenschutzbeauftragten unter den eingangs
unter Ziffer 1 aufgeführten Kontaktdaten
wenden, um den Sachverhalt unmittelbar mit uns
zu klären. Unabhängig davon haben Sie das
Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen
Datenschutzaufsichtsbehörde.
Die für uns zuständige
Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
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Dezember 2018
*ÖKO-TEST Holding AG*
_Der Vorstand_
2018-12-21 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ÖKO-Test Holding AG
Kasseler Straße 1
60486 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: hans.oppermann@oekotest.de
Internet: https://www.oekotest.de/
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
761721 2018-12-21
(END) Dow Jones Newswires
December 21, 2018 09:40 ET (14:40 GMT)
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