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DGAP-HV: ÖKO-Test Holding AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: ÖKO-Test Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.01.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ÖKO-Test Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ÖKO-Test Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.01.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-12-21 / 15:40 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ÖKO-Test Holding AG Frankfurt am Main Einladung zu 
einer außerordentlichen Hauptversammlung Die 
Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
Montag, den 21. Januar 2019, um 10.00 Uhr im 
Ökohaus, Saal im KaEins, Kasseler Straße 1a, 
60486 Frankfurt am Main, stattfindenden 
außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
I. *Tagesordnung* 
1. *Top 1: Beschlussfassung über die 
   Verschmelzung der ÖKO-TEST Verlag GmbH 
   als übertragendem Rechtsträger und der 
   ÖKO-Test Holding AG als übernehmendem 
   Rechtsträger* 
 
   Der Vorstand der ÖKO-Test Holding AG und 
   der Geschäftsführer der ÖKO-TEST Verlag 
   GmbH haben am 19. Dezember 2018 den Entwurf 
   eines Verschmelzungsvertrags aufgestellt und 
   beabsichtigen, diesen im Falle der Zustimmung 
   der Hauptversammlung der ÖKO-Test 
   Holding AG abzuschließen. 
 
   Der beabsichtigte Verschmelzungsvertrag hat 
   den folgenden wesentlichen Inhalt (§ 124 Abs. 
   2 Satz 2 AktG): Durch den 
   Verschmelzungsvertrag soll die ÖKO-TEST 
   Verlag GmbH auf die ÖKO-Test Holding AG 
   verschmolzen werden. Als 
   Verschmelzungsstichtag ist der 1. Oktober 
   2018, 00:00 Uhr, vorgesehen. Eine 
   Gegenleistung für die Gesellschafter der 
   ÖKO-TEST Verlag GmbH erfolgt nicht, da 
   die ÖKO-Test Holding AG 
   Alleingesellschafter der ÖKO-TEST Verlag 
   GmbH ist; eine Kapitalerhöhung der 
   ÖKO-Test Holding AG ist daher gemäß 
   § 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwG ausgeschlossen. 
 
   Weitere Einzelheiten können dem als *Anlage* 
   beigefügten Entwurf des 
   Verschmelzungsvertrags entnommen werden. 
 
   Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde 
   gemäß § 61 UmwG zum Handelsregister 
   eingereicht. 
 
   In den Geschäftsräumen der ÖKO-Test 
   Holding AG sowie in den Geschäftsräumen der 
   ÖKO-TEST Verlag GmbH (Anschrift jeweils: 
   Kasseler Straße 1, 60486 Frankfurt am 
   Main) und in der Hauptversammlung selbst 
   liegen folgende Unterlagen zur Einsicht der 
   Aktionäre aus: 
 
   - der Entwurf des Verschmelzungsvertrags, 
   - die Jahresabschlüsse und Lageberichte der 
     ÖKO-Test Holding AG und der 
     ÖKO-TEST Verlag GmbH für die 
     Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017, 
   - Zwischenbilanzen der ÖKO-Test Holding 
     AG und der ÖKO-TEST Verlag GmbH zum 
     30. September 2018. 
 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos 
   eine Abschrift dieser Unterlagen. Die 
   Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausgelegt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   im Entwurf als Anlage beigefügten 
   Verschmelzungsvertrag zuzustimmen und den 
   Vorstand zu ermächtigen, die für die 
   Durchführung erforderlichen Einzelheiten 
   festzulegen und Maßnahmen zu ergreifen. 
2. *Top 2: Beschlussfassung über die 
   Änderung der Satzung (Firma und 
   Unternehmensgegenstand)* 
 
   Mit Wirksamwerden der Verschmelzung wird die 
   ÖKO-Test Holding AG den operativen 
   Geschäftsbetrieb der ÖKO-TEST Verlag 
   GmbH führen. Dieser Änderung der 
   Geschäftstätigkeit der ÖKO-Test Holding 
   AG soll durch eine Änderung der Firma 
   und eine Änderung des 
   Unternehmensgegenstands Rechnung getragen 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor die 
   Satzung der ÖKO-Test Holding AG wie 
   folgt zu ändern: 
 
   § 1 Nr. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 'Die Gesellschaft führt die Firma 
   ÖKO-TEST AG.' 
 
   § 1 Nr. 3 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 'Gegenstand des Unternehmens ist der 
   Betrieb eines Verlags mit analogen oder 
   digitalen Publikationen zur Marke 
   'ÖKO-TEST', die Lizensierung der Marke 
   'ÖKO-TEST' auch außerhalb des 
   Verlagsgeschäfts sowie die Erbringung von 
   Dienst- und Beratungsdienstleistungen, soweit 
   diese nicht genehmigungspflichtig sind.' 
II. *Teilnahmeberechtigung, Anträge* 
 
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
    zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
    Aktionäre berechtigt, die am Tag der 
    Hauptversammlung im Aktienregister der 
    Gesellschaft eingetragen sind. Aktionäre 
    können ihr Stimmrecht auch durch einen 
    Bevollmächtigten, z.B. durch ein 
    Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
    Aktionären, ausüben lassen. Etwaige Anträge 
    nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte 
    der Gesellschaft unter der Anschrift 
    ÖKO-Test Holding AG, z. Hd. des 
    Vorstands, Kasseler Straße 1a, 60486 
    Frankfurt am Main, Deutschland per Post, per 
    Telefax unter der Nummer +49 (0) 69 / 9 77 
    77 - 139 oder per E-Mail unter 
    verlag@oekotest.de. 
 
*Frankfurt am Main, 19. Dezember 2018* 
 
ÖKO-TEST Holding AG 
 
_Der Vorstand_ *Anlage - Entwurf Verschmelzungsvertrag* 
Anhang zur Urkunde Nr. [?] /2019 des Notars [?] 
VERSCHMELZUNGSVERTRAG zwischen der 
(1) ÖKO-TEST Verlag GmbH mit Sitz in 
    Frankfurt am Main, geschäftsansässig 
    Kasseler Straße 1, 60486 Frankfurt am 
    Main, eingetragen im Handelsregister des 
    Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 
    25133 
- nachfolgend '*ÖKO-TEST Verlag GmbH*' - und der 
(2) ÖKO-Test Holding AG mit Sitz in 
    Frankfurt am Main, geschäftsansässig 
    Kasseler Straße 1, 60486 Frankfurt am 
    Main, eingetragen im Handelsregister des 
    Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 
    51211 
- nachfolgend '*ÖKO-TEST Holding AG*' - 
 
*Präambel* 
 
(A) Die ÖKO-TEST Verlag GmbH mit Sitz in 
    Frankfurt am Main ist im Handelsregister des 
    Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 
    25133 eingetragen. Das Stammkapital der 
    ÖKO-TEST Verlag GmbH beträgt EUR 
    2.242.000,00 und ist voll eingezahlt. 
    Alleiniger Gesellschafter der ÖKO-TEST 
    Verlag GmbH ist die ÖKO-TEST Holding 
    AG. 
(B) Die ÖKO-TEST Holding AG mit dem Sitz in 
    Frankfurt am Main ist im Handelsregister des 
    Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 
    51211 eingetragen. Das Grundkapital der 
    ÖKO-TEST Holding AG beträgt EUR 
    5.112.900,00 und ist in 5.112.900 
    Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil 
    am Grundkapital von je EUR 1,00 eingeteilt. 
    Die Einlagen auf die Aktien sind voll 
    erbracht. 
(C) Mit diesem Vertrag wird die ÖKO-TEST 
    Verlag GmbH als übertragender Rechtsträger 
    auf die ÖKO-TEST Holding AG als 
    übernehmender Rechtsträger verschmolzen. 
 
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien, was 
folgt (dieser '*Vertrag*'): 
 
1. *Vermögensübertragung* 
1.1 Übertragung des Vermögens als Ganzes 
 
    Die ÖKO-TEST Verlag GmbH überträgt ihr 
    Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und 
    Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung 
    gemäß § 2 Nr. 1 UmwG auf die 
    ÖKO-TEST Holding AG im Wege der 
    Verschmelzung durch Aufnahme. 
1.2 Schlussbilanz und Verschmelzungsstichtag 
 
    Der Verschmelzung wird die Bilanz der 
    ÖKO-TEST Verlag GmbH zum 30. September 
    2018 als Schlussbilanz zugrunde gelegt. Die 
    Übernahme des Vermögens der 
    ÖKO-TEST Verlag GmbH erfolgt im 
    Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 
    30. September 2018. Vom Beginn des 1. 
    Oktober 2018, 00:00 Uhr 
    (Verschmelzungsstichtag) an gelten alle 
    Handlungen und Geschäfte der ÖKO-TEST 
    Verlag GmbH als für Rechnung der 
    ÖKO-TEST Holding AG vorgenommen. 
1.3 Buchwertfortführung 
 
    Die ÖKO-TEST Holding AG wird die in der 
    handelsrechtlichen Schlussbilanz der 
    ÖKO-TEST Verlag GmbH angesetzten Werte 
    der übergehenden Vermögensgegenstände und 
    Schulden in ihrem handelsrechtlichen 
    Jahresabschluss fortführen 
    (Buchwertfortführung). Dies gilt nicht für 
    die steuerliche Schlussbilanz, deren 
    Wertansätze sich auf entsprechenden Antrag 
    gem. § 11 Abs. 3 UmwStG bestimmen. 
2. *Sonstige Angaben gemäß § 5 UmwG* 
2.1 Keine Gegenleistung 
 
    Eine Gegenleistung wird nicht gewährt. Die 
    ÖKO-TEST Holding AG ist 
    Alleingesellschafterin der ÖKO-TEST Verlag 
    GmbH. Die Übertragung des Vermögens der 
    ÖKO-TEST Verlag GmbH erfolgt daher ohne 
    Gewährung von Aktien an der ÖKO-TEST 
    Holding AG, eine Kapitalerhöhung ist gemäß 
    § 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwG ausgeschlossen. 
    Damit entfallen Angaben über das 
    Umtauschverhältnis (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UmwG), 
    über Einzelheiten der Anteilsübertragung (§ 5 
    Abs. 1 Nr. 4 UmwG) und den Zeitpunkt, von dem 
    an neue Aktien einen Anspruch am Bilanzgewinn 
    gewähren (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 UmwG), sowie zur 
    Gewährung von Aktien am übernehmenden 
    Rechtsträger (§ 46 UmwG). 
2.2 Keine Sonderrechte und/oder -vorteile 
 
    Sonderrechte und/oder -vorteile im Sinne von § 
    5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG oder § 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 21, 2018 09:40 ET (14:40 GMT)

DJ DGAP-HV: ÖKO-Test Holding AG: Bekanntmachung der -2-

werden nicht gewährt, Maßnahmen im Sinne 
    von § 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG sind nicht 
    vorgesehen. 
2.3 Folgen der Verschmelzung für Arbeitnehmer und 
    ihre Vertretungen sowie insoweit geplante 
    Maßnahmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG) 
 
    Die Folgen der Verschmelzung für die 
    Arbeitnehmer und ihre Vertretungen richten sich 
    nach §§ 324 UmwG, 613 Abs. 1 und 4 bis 6 BGB. 
    Im Einzelnen: 
 
    2.3.1 Mit dem Wirksamwerden der 
          Verschmelzung (zum Zeitpunkt der 
          Eintragung der Verschmelzung im 
          Handelsregister) gehen sämtliche 
          Arbeitsverhältnisse der zu diesem 
          Zeitpunkt bei der ÖKO-TEST Verlag 
          GmbH beschäftigten Arbeitnehmer mit 
          allen Rechten und Pflichten auf die 
          ÖKO-TEST Holding AG über. 
    2.3.2 Hinsichtlich der aufgrund dieses 
          Vertrags von der ÖKO-TEST Verlag 
          GmbH auf die ÖKO-TEST Holding AG 
          übergehenden Arbeitsverhältnisse 
          ergeben sich durch die Verschmelzung 
          individualrechtlich keine 
          Veränderungen. Die übergehenden 
          Arbeitsverhältnisse werden unter 
          voller Anrechnung der 
          Betriebszugehörigkeitszeiten und 
          einschließlich etwaiger 
          Vereinbarungen über Leistungen zur 
          betrieblichen Altersvorsorge 
          unverändert zu den bisherigen 
          Bedingungen, wie sie bislang bei der 
          ÖKO-TEST Verlag GmbH galten, 
          fortgesetzt. Die übergehenden 
          Arbeitsverhältnisse können nicht wegen 
          der Verschmelzung gekündigt werden (§ 
          324 UmwG i. V. m. § 613a Abs. 4 BGB). 
    2.3.3 Die ÖKO-TEST Holding AG wird mit 
          Wirksamwerden der Verschmelzung neuer 
          Arbeitgeber der zu diesem Zeitpunkt 
          bei der ÖKO-TEST Verlag GmbH 
          beschäftigten Arbeitnehmer. Gemäß 
          § 324 UmwG findet auf die 
          Verschmelzung § 613a Abs. 1 und 4 bis 
          6 BGB Anwendung; die Verschmelzung 
          führt zu einem Betriebsübergang 
          gemäß § 613a BGB. Die 
          Arbeitnehmer haben kein 
          Widerspruchsrecht im Sinne von § 613a 
          Abs. 6 BGB, da die ÖKO-TEST 
          Verlag GmbH durch die Verschmelzung 
          als Rechtsträger ohne Abwicklung 
          aufgelöst wird und erlischt; die 
          Arbeitnehmer haben jedoch die 
          Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis 
          außerordentlich und fristlos nach 
          § 626 Abs. 1 BGB gegenüber der 
          ÖKO-TEST Holding AG zu kündigen, 
          wobei die zweiwöchige 
          Kündigungserklärungsfrist des § 626 
          Abs. 2 BGB zu laufen beginnt ab 
          Kenntnis von der Eintragung der zum 
          Erlöschen der ÖKO-TEST Verlag 
          GmbH führenden Umwandlung im 
          Handelsregister (BAG, Urteil vom 21. 
          Februar 2008 - 8 AZR 157/07). Die 
          Arbeitnehmer sind vor dem 
          Betriebsübergang gemäß § 613a 
          Abs. 5 BGB in Textform über den Grund 
          und den geplanten Zeitpunkt des 
          Übergangs sowie die in dieser 
          Ziffer 2.3 aufgeführten Folgen und in 
          Aussicht genommen Maßnahmen zu 
          informieren. 
    2.3.4 Die Verschmelzung führt zu keinen 
          Veränderungen der betrieblichen 
          Struktur und der betrieblichen 
          Organisation in dem Betrieb Frankfurt 
          am Main. Die Identität des Betriebes 
          wird durch die Verschmelzung nicht 
          berührt. Daher besteht nach dem 
          Wirksamwerden der Verschmelzung das 
          Mandat des bisherigen Betriebsrats bis 
          zum Ablauf der regulären Amtszeit bei 
          der bislang betriebsratslosen 
          ÖKO-TEST Holding AG fort. Eine 
          Betriebsänderung, die Verhandlungen 
          mit dem Betriebsrat der ÖKO-TEST 
          Verlag GmbH erforderlich machen 
          würden, wird durch die Verschmelzung 
          selbst nicht bewirkt. Dasselbe gilt 
          für die derzeitigen 
          Arbeitsverhältnisse und -plätze der 
          Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen, 
          welche sämtlich durch die 
          Verschmelzung selbst nicht verändert 
          oder berührt werden. 
    2.3.5 Bei der ÖKO-TEST Verlag GmbH 
          geltende Betriebsvereinbarungen gelten 
          aufgrund der Kontinuität des Betriebes 
          und des Betriebsrats auch nach dem 
          Wirksamwerden der Verschmelzung bei 
          der ÖKO-TEST Holding AG als 
          kollektivrechtliche Regelungen 
          normativ fort. 
    2.3.6 Die ÖKO-TEST Verlag GmbH und die 
          ÖKO-TEST Holding AG gehören 
          keinem Tarifverträge 
          abschließenden Arbeitgeberverband 
          an, haben auch keine Haustarifverträge 
          abgeschlossen. Durch die Verschmelzung 
          ergeben sich daher keine 
          tarifrechtlichen Veränderungen. 
    2.3.7 Als Folge der Verschmelzung sind 
          gegenwärtig keine weiteren 
          gesellschaftsrechtlichen, 
          organisatorischen oder 
          arbeitsrechtlichen Umstrukturierungen 
          nach Wirksamwerden der Verschmelzung 
          konkret geplant, auch keine sonstigen 
          Maßnahmen im Hinblick auf die 
          Arbeitnehmer und ihre Vertretungen. 
3. *Weitere Regelungen im Zusammenhang mit der 
   Verschmelzung* 
 
   3.1.1 Die ÖKO-TEST Holding AG führt mit 
         Wirksamwerden der Verschmelzung den 
         operativen Geschäftsbetrieb der 
         ÖKO-TEST Verlag GmbH. Der 
         Unternehmensgegenstand der 
         ÖKO-TEST Holding AG wird daher 
         wie folgt neu gefasst: 'Gegenstand des 
         Unternehmens ist der Betrieb eines 
         Verlags mit analogen oder digitalen 
         Publikationen zur Marke 
         'ÖKO-TEST', die Lizensierung der 
         Marke 'ÖKO-TEST' auch 
         außerhalb des Verlagsgeschäfts 
         sowie die Erbringung von Dienst- und 
         Beratungsdienstleistungen, soweit 
         diese nicht genehmigungspflichtig 
         sind'. Die Firma der ÖKO-TEST 
         Holding AG wird ebenfalls geändert und 
         lautet zukünftig 'ÖKO-TEST AG'. 
   3.1.2 Die Vertretungsorgane der 
         ÖKO-TEST Holding AG als 
         übernehmendem Rechtsträger ändern sich 
         nicht. Der alleinige Geschäftsführer 
         der ÖKO-TEST Verlag GmbH ist 
         bereits Vorstand der ÖKO-TEST 
         Holding AG. 
4. *Schlussbestimmungen* 
4.1 Kosten 
 
    Die durch den Abschluss dieses Vertrages und 
    seine Ausführung entstehenden Kosten (mit 
    Ausnahme einer etwaigen, über die 
    Verschmelzung beschließenden 
    Gesellschafterversammlung der ÖKO-TEST 
    Verlag GmbH) trägt die ÖKO-TEST Holding 
    AG; die für die Vorbereitung dieses 
    Vertrages entstandenen Kosten trägt 
    ebenfalls die ÖKO-TEST Holding AG. 
4.2 Rücktrittsvorbehalt 
 
    Wenn über das Vermögen einer Partei 
    Insolvenzantrag gestellt wird, kann jede 
    Partei (auch die Partei über deren Vermögen 
    Insolvenzantrag gestellt wurde) mit 
    sofortiger Wirkung von diesem Vertrag 
    zurücktreten. Dem diesen Vertrag 
    beurkundenden Notar und den beteiligten 
    Registergerichten ist der Rücktritt 
    unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine 
    vertragliche Verpflichtung zum Rücktritt 
    besteht nicht. 
4.3 Kein Grundbesitz 
 
    Die ÖKO-TEST Verlag GmbH verfügt über 
    keinen Grundbesitz oder Beteiligungen an 
    grundbesitzenden Gesellschaften. 
4.4 Salvatorische Klausel 
 
    Sollten Bestimmungen dieses Vertrages 
    unwirksam sein oder werden, soll dadurch die 
    Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses 
    Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche 
    gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass 
    der Vertrag eine Regelungslücke enthält. 
    Anstelle der unwirksamen oder der 
    undurchführbaren Bestimmungen oder der 
    Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die 
    Parteien, eine angemessene Ersatzregelung zu 
    vereinbaren, die dem Inhalt der nichtigen 
    oder unwirksamen Bestimmung möglichst nahe 
    kommt. 
I. *Informationen zum Datenschutz* 
 
   Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und 
   deren rechtskonforme Verarbeitung haben für 
   uns einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund 
   möchten wir Sie mit den nachfolgenden 
   Hinweisen über die Erhebung, Verarbeitung und 
   Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch 
   die ÖKO-TEST Holding AG (_Gesellschaft_) 
   und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen 
   Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung 
   (_DSGVO_) und des Bundesdatenschutzgesetzes 
   (_BDSG_) zustehenden Rechte informieren. 
1. *Wer ist für die Datenverarbeitung 
   verantwortlich?* 
 
   Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer 
   personenbezogenen Daten ist: 
 
   ÖKO-TEST Holding AG 
   Kasseler Str. 1a 
   60486 Frankfurt am Main 
   Telefon: 069-97777-0 
   Telefax: 069-97777-139 
   E-Mail: verlag@oekotest.de 
 
   Den verantwortlichen Datenschutzbeauftragten 
   der Gesellschaft erreichen Sie bei Fragen zu 
   diesen Datenschutzinformationen per Post oder 
   per E-Mail unter folgender Adresse: 
 
   ÖKO-TEST Holding AG 
   Datenschutzbeauftragter 
   Bernhard Veeck 
   Am Weingarten 25 
   60487 Frankfurt am Main 
   Telefon: 069-20328691 
   E-Mail: datenschutz@oekotest.de 
2. *Welche personenbezogenen Daten verarbeiten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 21, 2018 09:40 ET (14:40 GMT)

DJ DGAP-HV: ÖKO-Test Holding AG: Bekanntmachung der -3-

wir und woher erhalten wir diese?* 
 
   Wir verarbeiten Ihre folgenden 
   personenbezogenen Daten: 
 
   * Persönliche Daten (z.B. Vor- und Nachname, 
     ggf. Titel, Adresse und weitere 
     Kontaktdaten) 
   * Aktionärsdaten (Aktionärsnummer, 
     Aktionärskategorie, Anlagedatum, 
     Aktionärseinheiten etc.) 
   * Informationen zu Ihrem Aktienbestand 
     (Historie über Zu- und Abgänge, inkl. der 
     Nominale, Registrierungs- und 
     Vorgangsdatum) 
   * ggf. Name und Adresse des von Ihnen 
     bevollmächtigten Aktionsvertreters 
 
   Bei unseren Aktien handelt es sich um sog. 
   Namensaktien. Betreffend Namensaktien regelt § 
   67 AktG, dass diese stets unter Angabe des 
   Namens, des Geburtsdatums, der Adresse des 
   Aktionärs sowie der Stückzahl oder der 
   Aktiennummer in das Aktienregister der 
   Gesellschaft einzutragen sind. Sie als 
   Aktionär trifft dabei die gesetzliche Pflicht, 
   uns diese Angaben mitzuteilen. 
 
   Neben den personenbezogenen Daten, die im 
   Aktienregister unserer Gesellschaft 
   gespeichert oder auf Aktienurkunden der 
   Gesellschaft angegeben sind, verarbeiten wir 
   Daten, die von Ihnen im Rahmen der Teilnahme 
   an der Hauptversammlung angegeben werden. 
3. *Für welche Zwecke und aufgrund welcher 
   Rechtsgrundlagen werden Ihre Daten 
   verarbeitet?* 
 
   Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten 
   unter Beachtung der Vorschriften der DSGVO, 
   des BDSG, des Aktiengesetzes (_AktG_) sowie 
   aller weiteren einschlägigen 
   Rechtsvorschriften. 
 
   Bei der Verwendung Ihrer personenbezogenen 
   Daten halten wir uns an die im Aktiengesetz 
   vorgesehenen Zwecke. Diese umfassen die 
   Führung des Aktienregisters, die Kommunikation 
   mit den Aktionären und verschiedene Vorgänge 
   im Rahmen der Abwicklung von 
   Hauptversammlungen. Die Verarbeitung der 
   personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit 
   Hauptversammlungen erfolgt zu dem Zweck, die 
   Teilnahme der Aktionäre an der 
   Hauptversammlung (z.B. Prüfung der 
   Teilnahmeberechtigung, Erstellung des 
   Teilnehmerverzeichnisses) abzuwickeln und den 
   Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen 
   der Hauptversammlung (einschließlich 
   Erteilung und Widerruf von Vollmachten) zu 
   ermöglichen. Rechtsgrundlage für die 
   Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist 
   hierbei das Aktiengesetz in Verbindung mit 
   Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. 
 
   Ergänzend erfolgt eine Verarbeitung Ihrer 
   personenbezogenen Daten ggf. auch zur 
   Erfüllung weiterer gesetzlicher 
   Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher 
   Vorgaben sowie aktien-, handels- und 
   steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. So 
   sind wir etwa dazu verpflichtet, im Falle 
   einer Bevollmächtigung die Vollmachtserklärung 
   der für die Hauptversammlung benannten 
   Stimmrechtsvertreter nachprüfbar festzuhalten 
   und drei Jahre zugriffsgeschützt 
   aufzubewahren. Auch in diesen Fällen bildet 
   Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO die 
   maßgebliche Rechtsgrundlage. 
 
   Wir sind darüber hinaus dazu berechtigt, Ihre 
   Daten zur Wahrung unserer berechtigten 
   Interessen oder der berechtigten Interessen 
   eines Dritten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO 
   zu verarbeiten. Um einen solchen Fall handelt 
   es sich beispielsweise, falls wir Analysen und 
   Statistiken erstellen (z.B. eine 
   Übersicht über die größten 
   Aktionäre) oder falls wir bei 
   Kapitalerhöhungen einzelne Aktionäre oder 
   Gruppen von Aktionären aufgrund ihrer 
   Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes von 
   der Information über Bezugsangebote ausnehmen 
   müssen, um Rechtsvorschriften bestimmter 
   Länder nicht zu verletzen. Ein berechtigtes 
   Interesse liegt ferner vor, wenn wir illegale 
   Aktivitäten, Betrug oder ähnliche Bedrohungen 
   verhindern oder aufdecken wollen, um uns vor 
   einem Schaden zu schützen. Bevor wir Ihre 
   Daten auf Grundlage unserer berechtigten 
   Interessen verarbeiten, werden wir in jedem 
   Einzelfall prüfen, ob unsere Interessen im 
   Rahmen einer Abwägung gegenüber Ihren 
   Interessen überwiegen. Sie können nähere 
   Informationen zu einer solchen 
   Interessenabwägung bei unserem 
   Datenschutzbeauftragen unter der in Ziffer 1 
   aufgeführten Adresse erhalten. 
 
   Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten für 
   einen zuvor nicht genannten Zweck verarbeiten 
   wollen, werden wir Sie darüber zuvor im Rahmen 
   der gesetzlichen Bestimmungen informieren und, 
   sofern erforderlich, Ihre Einwilligung 
   einholen. 
4. *An welche Empfänger werden Ihre Daten von uns 
   ggf. weitergegeben?* 
 
   Mit der technischen Wartung des 
   Aktienregisters der Gesellschaft ist Rainer 
   Fischer EDV-Service, Werrastr. 27-29, 60486 
   Frankfurt beauftragt. 
 
   Zur Abwicklung der Hauptversammlungen nutzen 
   wir externe Dienstleister, z.B. Dienstleister 
   zur Organisation der Hauptversammlung sowie 
   für die Durchführung der Hauptversammlung (im 
   Wesentlichen die technische Infrastruktur für 
   die Abstimmungen und Dokumentation der 
   Hauptversammlungen). Die beauftragten 
   Dienstleister erhalten von uns jedoch nur 
   solche personenbezogenen Daten, welche für die 
   Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
   erforderlich sind, und sie verarbeiten die 
   Daten ausschließlich nach unserer 
   Weisung. 
 
   Andere Aktionäre und 
   Hauptversammlungsteilnehmer können Ihre im 
   Teilnehmerverzeichnis enthaltenen Daten 
   während der Versammlung und ggf. bis zu zwei 
   Jahre danach einsehen. 
 
   Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände 
   auf die Tagesordnung gesetzt werden, erfolgt 
   durch uns eine Bekanntmachung dieser 
   Gegenstände unter Angabe des Namens des 
   Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen 
   gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften. 
   Auch Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären werden wir ggf. gemäß den 
   aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe 
   des Namens des Aktionärs auf dem Web-Auftritt 
   der Gesellschaft zugänglich machen, sofern die 
   Voraussetzungen vorliegen. 
 
   Schließlich kann uns die Verpflichtung 
   treffen, Ihre personenbezogenen Daten weiteren 
   Empfängern zu übermitteln, wie etwa Behörden 
   zur Erfüllung gesetzlicher 
   Mitteilungspflichten (z.B. an Finanz- oder 
   Strafverfolgungsbehörden). 
5. *Wie lange speichern wir Ihre Daten?* 
 
   Wir löschen oder anonymisieren Ihre 
   personenbezogenen Daten, sobald sie für die 
   obengenannten Zwecke nicht mehr erforderlich 
   sind und soweit nicht gesetzliche Nachweis- 
   oder Aufbewahrungspflichten (z.B. nach dem 
   Aktiengesetz, dem Handelsgesetzbuch, der 
   Abgabenordnung oder sonstigen 
   Rechtsvorschriften) uns zu einer weiteren 
   Speicherung der Daten verpflichten. 
 
   Die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen 
   erfassten Daten werden entsprechend der 
   gesetzlich vorgeschriebenen Speicherdauer 
   gespeichert. 
 
   Die im Aktienregister erfassten Daten werden 
   von uns während der Haltedauer gespeichert und 
   nach vollständiger Veräußerung Ihrer 
   Anteile auf Grundlage der handels- und 
   steuerrechtlichen Nachweis- und 
   Aufbewahrungspflichten regelmäßig noch 
   mindestens zehn Jahre aufbewahrt. Darüber 
   hinaus bewahren wir Daten nur in Einzelfällen 
   auf, wenn das im Zusammenhang mit Ansprüchen, 
   die gegen oder durch unser Unternehmen geltend 
   gemacht werden, oder zur Wahrung unserer oben 
   genannten berechtigten Interessen erforderlich 
   ist. Auf Basis der gesetzlichen 
   Verjährungsrechtsgrundlagen kann dies zu einer 
   Speicherung von drei bis dreißig Jahren 
   führen. 
 
   Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur 
   Speicherdauer an unseren 
   Datenschutzbeauftragten. 
6. *Wie schützen wir Ihre Daten?* 
 
   Wir unterhalten angemessene technische und 
   organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um 
   Ihre personenbezogenen Daten vor 
   unbeabsichtigter, unrechtmäßiger oder 
   unbefugter Zerstörung, Verlust, Veränderung, 
   Offenlegung oder Verwendung zu schützen. 
7. *Welche Rechte stehen Ihnen nach dem 
   Datenschutzrecht zu?* 
 
   Im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze 
   haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu 
   Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen 
   Daten einschließlich Informationen wie 
   z.B. die Herkunft und Kategorien der Daten, 
   die Zwecke der Verarbeitung, die Empfänger 
   (oder Kategorien davon) und die jeweilige 
   Aufbewahrungsfrist. Darüber hinaus können Sie 
   Berichtigung und unter bestimmten Umständen 
   Löschung Ihrer personenbezogenen Daten 
   verlangen. Ferner kann Ihnen ein Recht auf 
   Einschränkung der Verarbeitung Ihrer 
   personenbezogenen Daten (z. B. falls Ihre 
   Daten unrechtmäßig verarbeitet werden) 
   sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen 
   bereitgestellten Daten in einem 
   strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren 
   Format (und ggf. die Übermittlung dieser 
   Daten an einen anderen Verantwortlichen) 
   zustehen. 
 
   *Widerspruchsrecht bei Datenverarbeitung zur 
   Wahrnehmung berechtigter Interessen* 
 
   Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter 
   Interessen der Gesellschaft oder eines Dritten 
   Ihre Daten verarbeiten, sind Sie dazu 
   berechtigt, dieser Verarbeitung zu 
   widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen 
   Situation Gründe ergeben, die dieser 
   Datenverarbeitung entgegenstehen. In diesem 
   Fall werden wir die Verarbeitung beenden, 
   sofern uns nicht der Nachweis gelingt, dass 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 21, 2018 09:40 ET (14:40 GMT)

zwingende schutzwürdige Gründe für die 
   Verarbeitung vorliegen, die Ihre Interessen, 
   Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die 
   Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder 
   Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. 
 
   Die obengenannten Rechte können Sie unter der 
   in Ziffer 1 aufgeführten Adresse unseres 
   Datenschutzbeauftragten geltend machen. Bitte 
   beachten Sie, dass ggf. gesetzliche Ausnahmen 
   (z.B. fortbestehende Aufbewahrungspflichten) 
   einer Ausübung Ihrer Rechte entgegenstehen 
   können. 
8. *Haben Sie Beschwerden hinsichtlich des 
   Umgangs mit Ihren Daten?* 
 
   Zur Einreichung einer Beschwerde im Hinblick 
   auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 
   Daten können Sie sich an unseren 
   Datenschutzbeauftragten unter den eingangs 
   unter Ziffer 1 aufgeführten Kontaktdaten 
   wenden, um den Sachverhalt unmittelbar mit uns 
   zu klären. Unabhängig davon haben Sie das 
   Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen 
   Datenschutzaufsichtsbehörde. 
 
   Die für uns zuständige 
   Datenschutzaufsichtsbehörde ist: 
 
   Der Hessische Datenschutzbeauftragte 
   Gustav-Stresemann-Ring 1 
   65189 Wiesbaden 
 
Stand der Informationen in dieser Datenschutzerklärung: 
Dezember 2018 
 
*ÖKO-TEST Holding AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-12-21 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ÖKO-Test Holding AG 
             Kasseler Straße 1 
             60486 Frankfurt am Main 
             Deutschland 
E-Mail:      hans.oppermann@oekotest.de 
Internet:    https://www.oekotest.de/ 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
761721 2018-12-21 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

December 21, 2018 09:40 ET (14:40 GMT)

© 2018 Dow Jones News
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