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DGAP-News: Mologen AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Mologen AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.02.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-12-21 / 15:40 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. MOLOGEN AG Berlin Stammaktien - Wertpapierkennnummer A2L Q90 - - ISIN DE 000 A2L Q900 - Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung Auf Verlangen der Aktionäre Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, ABC Beteiligungen AG und DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft gemäß § 122 Abs. 1 AktG laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am *26. Februar 2019*, 10:00 Uhr, in den Räumlichkeiten des Maritim Hotel Berlin, Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. Die Minderheitsaktionäre Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, ABC Beteiligungen AG und DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft (die '*Antragsteller*') haben von der MOLOGEN AG (die '*Gesellschaft*') gemäß § 122 Abs. 1 AktG die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung mit den in Abschnitt II unter Ziffer 1 bis 6 a) genannten Tagesordnungspunkten verlangt. Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen kommt der Vorstand diesem Einberufungsverlangen hiermit nach. Vorstand und Aufsichtsrat erachten die von den Antragstellern vorgebrachten Begründungen für ihre Beschlussvorschläge sachlich für unzutreffend und unterstützen die Beschlussvorschläge der Antragsteller inhaltlich nicht. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionärinnen und Aktionären daher aus den nachstehend in Abschnitt I dargelegten Gründen, die Beschlussvorschläge der Antragsteller abzulehnen. Die aufgrund des Einberufungsverlangens einzuberufende Hauptversammlung nehmen Vorstand und Aufsichtsrat jedoch zum Anlass, die im nachstehenden Abschnitt II unter den Tagesordnungspunkten 6 b) bis 11 genannten Beschlussvorschläge den Aktionärinnen und Aktionären zur Abstimmung vorzulegen. _Inhaltsübersicht_ I. Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Einberufungsverlangen 1. Zur Sachverhaltsdarstellung der Antragsteller a) Zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibung 2016/2024 b) Zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibung 2017/2025 c) Zur drohenden Fälligstellung infolge Kapitalherabsetzung d) Zum angeblichen Finanzierungsangebot der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft e) Zur angeblichen Bevorzugung der GDT im Rahmen der Restrukturierung 2. Zu den Beschlussvorschlägen der Antragsteller a) Tagesordnungspunkte 1, 2 und 3 b) Tagesordnungspunkte 4 und 5 c) Tagesordnungspunkt 6 a) II. Tagesordnung 1. Abwahl des Aufsichtsratsmitglieds Oliver Krautscheid 2. Vertrauensentzug für das Vorstandsmitglied Walter Miller 3. Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds 4. Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung gemäß § 142 AktG 5. Bestellung eines Sonderprüfers 6. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals a) Beschlussvorschlag der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, der ABC Beteiligungen AG und der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft b) Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft 7. Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der bisherigen Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2018 und Satzungsänderung 8. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019-1, Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zum Ausgleich von Spitzenbeträgen und Satzungsänderung 9. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019-2, Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Satzungsänderung 10. Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2012, die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013-1, die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014-1, die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014-2 und die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015 11. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder der Geschäftsführung sowie Arbeitnehmer der Gesellschaft, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019 und Satzungsänderung 1. Zu Tagesordnungspunkt 6.b) 2. Zu Tagesordnungspunkt 8 3. Zu Tagesordnungspunkt 9 4. Zu Tagesordnungspunkt 11 III. Anlage: Begründung des Einberufungsverlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, der ABC Beteiligungen AG und der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft gemäß § 122 Abs. 1 AktG 1. Begründung zu Tagesordnungspunkt 1 2. Begründung zu Tagesordnungspunkt 2 3. Begründung zu Tagesordnungspunkt 3 4. Begründung zu Tagesordnungspunkt 4 5. Begründung zu Tagesordnungspunkt 6 I. *Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Einberufungsverlangen* Zu den (nachstehend unter Abschnitt III abgedruckten) Begründungen der Antragsteller für ihre Beschlussvorschläge nehmen der Vorstand und der Aufsichtsrat wie folgt Stellung: 1. *Zur Sachverhaltsdarstellung der Antragsteller* Die von den Antragstellern in der Begründung zum Einberufungsverlangen vorgebrachten Anschuldigungen gegenüber der Gesellschaft und ihren Organen sind sachlich unzutreffend. Insbesondere liegt weder eine pflichtwidrige Bevorzugung einzelner Aktionäre der Gesellschaft einschließlich der Großaktionärin Global Derivative Trading GmbH ('*GDT*') durch die Gesellschaft oder ihre Organe, noch eine Informationspflichtverletzung der Gesellschaft oder ihrer Organe gegenüber den Aktionären oder dem Kapitalmarkt vor. Im Einzelnen: a) *Zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibung 2016/2024* Mit Beschluss vom 23. September 2016 entschied der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auf Basis der durch die Hauptversammlung vom 13. August 2014 unter Tagesordnungspunkt 7 erteilten Ermächtigung (die '*Ermächtigung 2014*') unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre eine EUR 2.540.000 6 % Wandelschuldverschreibung 2016/2024 (die '*Wandelschuldverschreibung 2016/2024*') zu begeben. Die Wandelschuldverschreibung 2016/2024 wurde sodann vollständig von der GDT gezeichnet. Der Wandlungspreis betrug bei Ausgabe EUR 1,50. Dieser Betrag lag deutlich über (i) dem Bezugspreis in Höhe von EUR 1,20 für die gleichtägig beschlossene Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre (entsprach einer Prämie von 25 % auf den Bezugspreis) sowie (ii) dem damaligen volumengewichtigen 10-Tages-Durchschnittskurses der bestehenden Aktien in Höhe von EUR 1,44 (entsprach einer Prämie von 4,5 % auf den Durchschnittskurs). Insoweit lag objektiv also keine preisliche Bevorzugung (sondern sogar eine Schlechterstellung) der GDT vor. Zudem sehen die Anleihebedingungen keine Anpassung (im Sinne einer Verringerung) des Wandlungspreises im Falle von Kapitalmaßnahmen mit Bezugsrecht (also keinen sogenannten Verwässerungsschutz) vor. Insofern liegt eine für die GDT negative (und umgekehrt für die anderen Aktionäre vorteilhafte) Abweichung von der marktüblichen Gestaltung vor. Zulasten der GDT sehen die Anleihebedingungen jedoch eine Anpassung (im Sinne einer Erhöhung) des Wandlungspreises für den Fall einer von der Gesellschaft durchgeführten Kapitalherabsetzung vor. Als Kompensation für diese einseitige Anpassungsregelung (kein Verwässerungsschutz bei Kapitalerhöhungen, aber Verschlechterung des Wandlungsverhältnisses bei Kapitalherabsetzungen) gewähren die Anleihebedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht bei einer Kapitalherabsetzung durch Aktienzusammenlegung. Dieses besondere Kündigungsrecht ist im Übrigen identisch auch in den Anleihebedingungen der allen Aktionären zum Bezug angebotenen Wandelschuldverschreibung 2017/2025 (wie unten definiert) enthalten (dazu sogleich). Insofern lag mithin ebenfalls keine Bevorzugung der GDT vor. Darüber hinaus war nicht zuletzt auch der Bezugsrechtsauschluss zulässig und angemessen. Denn die wirtschaftlichen Parameter der Wandelschuldverschreibung 2016/2024 waren für die Gesellschaft vorteilhat und auch die weiteren Voraussetzungen eines Bezugsrechtsauschlusses waren erfüllt. Hierüber hat der Vorstand pflichtgemäß einen ausführlichen schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 28. April 2017 erteilt,
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