Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
576 Leser
Artikel bewerten:
(1)

DGAP-HV: STARAMBA SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.02.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: STARAMBA SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
STARAMBA SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.02.2019 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-12-27 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Staramba SE Berlin - ISIN DE000A1K03W5 - 
- WKN A1K03W - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Mittwoch, den 13. Februar 2019, 
um 11:00 Uhr (MEZ) 
 
im 'Im Erlenhof', THE MIX Victor's Eventlocation, Aroser Allee 80, 
13407 Berlin, Erdgeschoss, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. 
 
*I.* 
*Tagesordnung:* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2017, des Lageberichts für die Gesellschaft für 
   das Geschäftsjahr 2017 einschließlich des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie des 
   Berichts des Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   https://www.staramba.com/about/investors/annual-general-meeting 
 
   zugänglich und liegen zudem in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft, Aroser Allee 66, 13407 Berlin, zur Einsichtnahme 
   durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre 
   ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den von dem 
   Geschäftsführenden Direktor aufgestellten und vorgelegten 
   Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 gebilligt hat und 
   der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 damit gemäß 
   Art. 9 Abs. 1 lit. c) i) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des 
   Rates vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) (nachfolgend '*SE-VO*') in Verbindung mit § 
   47 Abs. 5 Satz 1 SEAG festgestellt ist. [_Hinweis__: Soweit 
   nachfolgend Normen der SE-VO, des SE-Ausführungsgesetzes 
   (SEAG), des Aktiengesetzes (AktG) und des Handelsgesetzbuches 
   (HGB) zitiert werden, verzichtet die Gesellschaft aus Gründen 
   der Übersichtlichkeit auf die Zitierung der 
   Verweisungsnormen der Art. 5 und Art. 9 SE-VO._] Eine 
   Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung 
   ist in diesem Fall gesetzlich nicht vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des 
   Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden 
   Direktoren für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Geschäftsführenden 
   Direktoren für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die RSM GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, 
   Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht 
   des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 enthaltenen 
   verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß § 
   115 Abs. 5 WpHG zu wählen. 
 
   Der Verwaltungsrat hat die gemäß Ziffer 7.2.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend '*DCGK*') 
   vorgesehene Erklärung zu deren Unabhängigkeit sowie darüber, in 
   welchem Umfang im Geschäftsjahr 2017 andere Leistungen für das 
   Unternehmen erbracht wurden bzw. für das Geschäftsjahr 2018 
   vertraglich vereinbart sind, von der RSM GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft 
   eingeholt. 
 
   Der Verwaltungsrat hat keinen Prüfungsausschuss gebildet. 
   Anstelle des Prüfungsausschusses hat der Verwaltungsrat 
   entsprechend Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag für die Wahl des 
   Abschlussprüfers frei von ungebührlicher Einflussnahme durch 
   Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers auferlegt wurde. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern* 
 
   Die Verwaltungsratsmitglieder Marthe Rehmer (geb. Wolbring) und 
   Marc Kneifel haben mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen 
   Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2017 ihre Ämter 
   als Mitglieder des Verwaltungsrats niedergelegt. 
 
   Gemäß Art. 43 Abs. 2, 3 Satz 1 SE-VO in Verbindung mit §§ 
   23 Abs. 1, 24 Abs. 1 Halbsatz 1, 28 Abs. 1 SEAG in Verbindung 
   mit § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der 
   Verwaltungsrat aus fünf Mitgliedern der Aktionäre, die von der 
   Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Vor diesem Hintergrund schlägt der Verwaltungsrat vor, 
 
   Herrn Achim Betz, Managing Partner der ba audit gmbh, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Managing Partner der BEST 
   AUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, und selbständiger 
   Steuerberater, wohnhaft in Neuffen, Deutschland, 
 
   und 
 
   Herrn Axel von Starck, Geschäftsführender Gesellschafter der 
   Hevella Beteiligungen GmbH, wohnhaft in Hamburg, Deutschland, 
 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
   Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu Mitgliedern des 
   Verwaltungsrats zu wählen. Es ist beabsichtigt, die 
   Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der 
   vorgenannten Personen beschließen zu lassen. 
 
   _Herr Achim Betz_ 
 
   geb. 30. Januar 1974, Nationalität: deutsch, Managing Partner 
   der ba audit gmbh, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Managing 
   Partner der BEST AUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   und selbständiger Steuerberater in einer Einzelkanzlei, 
   wohnhaft in Neuffen, Deutschland. 
 
   Herr Betz hat mitgeteilt, dass er im Falle seiner Wahl für das 
   Amt als Verwaltungsratsmitglied zur Verfügung steht. 
 
   *Ausbildung* 
   1994 bis 1999: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der 
   Universität Mannheim, Deutschland; Abschluss: Diplom-Kaufmann 
   2003: Steuerberaterexamen 
   2009: Wirtschaftsprüferexamen 
 
   *Beruflicher Werdegang* 
   1999 bis 2003: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, 
   Stuttgart, Deutschland 
   2003 bis 2005: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, 
   São Paulo, Brasilien 
   2005 bis 2006: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, 
   Stuttgart, Deutschland 
   2006 bis 2009: Angestellter Prüfer und Steuerberater, 
   Nürtingen, Deutschland 
   Seit 2010: Selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in 
   einer Einzelkanzlei, Nürtingen, Deutschland 
   Seit 2015: Managing Partner der BEST AUDIT GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, Deutschland 
   Seit 2018: Managing Partner der ba audit gmbh 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Deutschland 
 
   *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen 
   Aufsichtsräten* 
 
   - Aufsichtsratsvorsitzender der Hevella 
     Capital GmbH & Co. KGaA, Potsdam, 
     Deutschland 
   - Stellvertretender 
     Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche 
     Leibrenten Grundbesitz AG, Frankfurt am 
     Main, Deutschland 
   - Stellvertretender 
     Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche 
     Konsum REIT-AG, Potsdam, Deutschland 
   - Aufsichtsratsmitglied der Deutsche 
     Industrie Grundbesitz AG, Rostock, 
     Deutschland 
 
   *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremien* 
 
   - Keine 
 
   Herr Betz verfügt zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung über keine Aktien der Gesellschaft. 
 
   Nach Einschätzung des Verwaltungsrats bestehen zwischen Herrn 
   Betz und der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft oder 
   einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne von 
   Ziffer 5.4.1 DCGK. 
 
   Der Verwaltungsrat hat sich bei Herrn Betz versichert, dass er 
   den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   _Herr Axel von Starck_ 
 
   geb. 07.08.1969, Nationalität: deutsch, Geschäftsführender 
   Gesellschafter der Hevella Beteiligungen GmbH, wohnhaft in 
   Hamburg, Deutschland. 
 
   Herr von Starck hat mitgeteilt, dass er im Falle seiner Wahl 
   für das Amt als Verwaltungsratsmitglied zur Verfügung steht. 
 
   *Ausbildung* 
   1990 bis 1994: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der 
   Universität Göttingen, Deutschland; Abschluss: Diplom-Kaufmann 
 
   *Beruflicher Werdegang* 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 27, 2018 09:02 ET (14:02 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.