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DGAP-News: STARAMBA SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STARAMBA SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.02.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-12-27 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Staramba SE Berlin - ISIN DE000A1K03W5 - - WKN A1K03W - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 13. Februar 2019, um 11:00 Uhr (MEZ) im 'Im Erlenhof', THE MIX Victor's Eventlocation, Aroser Allee 80, 13407 Berlin, Erdgeschoss, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. *I.* *Tagesordnung:* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2017* Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.staramba.com/about/investors/annual-general-meeting zugänglich und liegen zudem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Aroser Allee 66, 13407 Berlin, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den von dem Geschäftsführenden Direktor aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 gebilligt hat und der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 damit gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) i) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend '*SE-VO*') in Verbindung mit § 47 Abs. 5 Satz 1 SEAG festgestellt ist. [_Hinweis__: Soweit nachfolgend Normen der SE-VO, des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG), des Aktiengesetzes (AktG) und des Handelsgesetzbuches (HGB) zitiert werden, verzichtet die Gesellschaft aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die Zitierung der Verweisungsnormen der Art. 5 und Art. 9 SE-VO._] Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall gesetzlich nicht vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2017* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß § 115 Abs. 5 WpHG zu wählen. Der Verwaltungsrat hat die gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend '*DCGK*') vorgesehene Erklärung zu deren Unabhängigkeit sowie darüber, in welchem Umfang im Geschäftsjahr 2017 andere Leistungen für das Unternehmen erbracht wurden bzw. für das Geschäftsjahr 2018 vertraglich vereinbart sind, von der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft eingeholt. Der Verwaltungsrat hat keinen Prüfungsausschuss gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat der Verwaltungsrat entsprechend Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers auferlegt wurde. 5. *Beschlussfassung über die Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern* Die Verwaltungsratsmitglieder Marthe Rehmer (geb. Wolbring) und Marc Kneifel haben mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2017 ihre Ämter als Mitglieder des Verwaltungsrats niedergelegt. Gemäß Art. 43 Abs. 2, 3 Satz 1 SE-VO in Verbindung mit §§ 23 Abs. 1, 24 Abs. 1 Halbsatz 1, 28 Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Verwaltungsrat aus fünf Mitgliedern der Aktionäre, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Vor diesem Hintergrund schlägt der Verwaltungsrat vor, Herrn Achim Betz, Managing Partner der ba audit gmbh, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Managing Partner der BEST AUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, und selbständiger Steuerberater, wohnhaft in Neuffen, Deutschland, und Herrn Axel von Starck, Geschäftsführender Gesellschafter der Hevella Beteiligungen GmbH, wohnhaft in Hamburg, Deutschland, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu Mitgliedern des Verwaltungsrats zu wählen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der vorgenannten Personen beschließen zu lassen. _Herr Achim Betz_ geb. 30. Januar 1974, Nationalität: deutsch, Managing Partner der ba audit gmbh, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Managing Partner der BEST AUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, und selbständiger Steuerberater in einer Einzelkanzlei, wohnhaft in Neuffen, Deutschland. Herr Betz hat mitgeteilt, dass er im Falle seiner Wahl für das Amt als Verwaltungsratsmitglied zur Verfügung steht. *Ausbildung* 1994 bis 1999: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim, Deutschland; Abschluss: Diplom-Kaufmann 2003: Steuerberaterexamen 2009: Wirtschaftsprüferexamen *Beruflicher Werdegang* 1999 bis 2003: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Stuttgart, Deutschland 2003 bis 2005: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, São Paulo, Brasilien 2005 bis 2006: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Stuttgart, Deutschland 2006 bis 2009: Angestellter Prüfer und Steuerberater, Nürtingen, Deutschland Seit 2010: Selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in einer Einzelkanzlei, Nürtingen, Deutschland Seit 2015: Managing Partner der BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, Deutschland Seit 2018: Managing Partner der ba audit gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Deutschland *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten* - Aufsichtsratsvorsitzender der Hevella Capital GmbH & Co. KGaA, Potsdam, Deutschland - Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG, Frankfurt am Main, Deutschland - Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Konsum REIT-AG, Potsdam, Deutschland - Aufsichtsratsmitglied der Deutsche Industrie Grundbesitz AG, Rostock, Deutschland *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien* - Keine Herr Betz verfügt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über keine Aktien der Gesellschaft. Nach Einschätzung des Verwaltungsrats bestehen zwischen Herrn Betz und der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 DCGK. Der Verwaltungsrat hat sich bei Herrn Betz versichert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. _Herr Axel von Starck_ geb. 07.08.1969, Nationalität: deutsch, Geschäftsführender Gesellschafter der Hevella Beteiligungen GmbH, wohnhaft in Hamburg, Deutschland. Herr von Starck hat mitgeteilt, dass er im Falle seiner Wahl für das Amt als Verwaltungsratsmitglied zur Verfügung steht. *Ausbildung* 1990 bis 1994: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Göttingen, Deutschland; Abschluss: Diplom-Kaufmann *Beruflicher Werdegang*
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December 27, 2018 09:02 ET (14:02 GMT)