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DGAP-News: STARAMBA SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
STARAMBA SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.02.2019
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-12-27 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Staramba SE Berlin - ISIN DE000A1K03W5 -
- WKN A1K03W - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 13. Februar 2019,
um 11:00 Uhr (MEZ)
im 'Im Erlenhof', THE MIX Victor's Eventlocation, Aroser Allee 80,
13407 Berlin, Erdgeschoss, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
*I.*
*Tagesordnung:*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2017, des Lageberichts für die Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2017 einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie des
Berichts des Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2017*
Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.staramba.com/about/investors/annual-general-meeting
zugänglich und liegen zudem in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Aroser Allee 66, 13407 Berlin, zur Einsichtnahme
durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den von dem
Geschäftsführenden Direktor aufgestellten und vorgelegten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 gebilligt hat und
der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 damit gemäß
Art. 9 Abs. 1 lit. c) i) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des
Rates vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE) (nachfolgend '*SE-VO*') in Verbindung mit §
47 Abs. 5 Satz 1 SEAG festgestellt ist. [_Hinweis__: Soweit
nachfolgend Normen der SE-VO, des SE-Ausführungsgesetzes
(SEAG), des Aktiengesetzes (AktG) und des Handelsgesetzbuches
(HGB) zitiert werden, verzichtet die Gesellschaft aus Gründen
der Übersichtlichkeit auf die Zitierung der
Verweisungsnormen der Art. 5 und Art. 9 SE-VO._] Eine
Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung
ist in diesem Fall gesetzlich nicht vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des
Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden
Direktoren für das Geschäftsjahr 2017*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Geschäftsführenden
Direktoren für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die RSM GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht
des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 enthaltenen
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §
115 Abs. 5 WpHG zu wählen.
Der Verwaltungsrat hat die gemäß Ziffer 7.2.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend '*DCGK*')
vorgesehene Erklärung zu deren Unabhängigkeit sowie darüber, in
welchem Umfang im Geschäftsjahr 2017 andere Leistungen für das
Unternehmen erbracht wurden bzw. für das Geschäftsjahr 2018
vertraglich vereinbart sind, von der RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft
eingeholt.
Der Verwaltungsrat hat keinen Prüfungsausschuss gebildet.
Anstelle des Prüfungsausschusses hat der Verwaltungsrat
entsprechend Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag für die Wahl des
Abschlussprüfers frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die
Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers auferlegt wurde.
5. *Beschlussfassung über die Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern*
Die Verwaltungsratsmitglieder Marthe Rehmer (geb. Wolbring) und
Marc Kneifel haben mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2017 ihre Ämter
als Mitglieder des Verwaltungsrats niedergelegt.
Gemäß Art. 43 Abs. 2, 3 Satz 1 SE-VO in Verbindung mit §§
23 Abs. 1, 24 Abs. 1 Halbsatz 1, 28 Abs. 1 SEAG in Verbindung
mit § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der
Verwaltungsrat aus fünf Mitgliedern der Aktionäre, die von der
Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Verwaltungsrat vor,
Herrn Achim Betz, Managing Partner der ba audit gmbh,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Managing Partner der BEST
AUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, und selbständiger
Steuerberater, wohnhaft in Neuffen, Deutschland,
und
Herrn Axel von Starck, Geschäftsführender Gesellschafter der
Hevella Beteiligungen GmbH, wohnhaft in Hamburg, Deutschland,
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu Mitgliedern des
Verwaltungsrats zu wählen. Es ist beabsichtigt, die
Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der
vorgenannten Personen beschließen zu lassen.
_Herr Achim Betz_
geb. 30. Januar 1974, Nationalität: deutsch, Managing Partner
der ba audit gmbh, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Managing
Partner der BEST AUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
und selbständiger Steuerberater in einer Einzelkanzlei,
wohnhaft in Neuffen, Deutschland.
Herr Betz hat mitgeteilt, dass er im Falle seiner Wahl für das
Amt als Verwaltungsratsmitglied zur Verfügung steht.
*Ausbildung*
1994 bis 1999: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der
Universität Mannheim, Deutschland; Abschluss: Diplom-Kaufmann
2003: Steuerberaterexamen
2009: Wirtschaftsprüferexamen
*Beruflicher Werdegang*
1999 bis 2003: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young,
Stuttgart, Deutschland
2003 bis 2005: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young,
São Paulo, Brasilien
2005 bis 2006: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young,
Stuttgart, Deutschland
2006 bis 2009: Angestellter Prüfer und Steuerberater,
Nürtingen, Deutschland
Seit 2010: Selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in
einer Einzelkanzlei, Nürtingen, Deutschland
Seit 2015: Managing Partner der BEST AUDIT GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, Deutschland
Seit 2018: Managing Partner der ba audit gmbh
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Deutschland
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten*
- Aufsichtsratsvorsitzender der Hevella
Capital GmbH & Co. KGaA, Potsdam,
Deutschland
- Stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche
Leibrenten Grundbesitz AG, Frankfurt am
Main, Deutschland
- Stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche
Konsum REIT-AG, Potsdam, Deutschland
- Aufsichtsratsmitglied der Deutsche
Industrie Grundbesitz AG, Rostock,
Deutschland
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien*
- Keine
Herr Betz verfügt zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung über keine Aktien der Gesellschaft.
Nach Einschätzung des Verwaltungsrats bestehen zwischen Herrn
Betz und der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft oder
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne von
Ziffer 5.4.1 DCGK.
Der Verwaltungsrat hat sich bei Herrn Betz versichert, dass er
den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
_Herr Axel von Starck_
geb. 07.08.1969, Nationalität: deutsch, Geschäftsführender
Gesellschafter der Hevella Beteiligungen GmbH, wohnhaft in
Hamburg, Deutschland.
Herr von Starck hat mitgeteilt, dass er im Falle seiner Wahl
für das Amt als Verwaltungsratsmitglied zur Verfügung steht.
*Ausbildung*
1990 bis 1994: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der
Universität Göttingen, Deutschland; Abschluss: Diplom-Kaufmann
*Beruflicher Werdegang*
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