(neu: Klage auch von Vodafone)
MÜNCHEN/DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Netzbetreiber Telefonica (O2) und
Vodafone
Zu Details wollte sich ein Vodafone-Sprecher unter Verweis auf das
laufende Verfahren nicht äußern. Auch die Deutsche Telekom
Telefonica-Sprecher Heitmann betonte, mit dem juristischen Schritt wolle Telefonica rechtliche Klarheit herstellen. Dies betrifft im Kern Auflagen zur Versorgung in der Fläche und zur Zusammenarbeit mit anderen Anbietern beim sogenannten Roaming. Heitmann monierte, die Netzbetreiber sollten massiv in eine Flächenversorgung investieren, die sich mit dem im Verfahren bereitgestellten Spektrum an Frequenzen gar nicht erfüllen lasse. "Auch gibt es Unklarheiten mit Blick auf Roaming und die Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Diensteanbietern."
Die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G sollen im Frühjahr versteigert werden. 5G steht für die fünfte Mobilfunkgeneration. Das Netz soll viel schnelleres mobiles Internet bringen. Das ist vor allem wichtig für die Industrie, etwa beim autonomen Fahren. Die Übertragungsrate ist etwa 100 Mal so hoch wie bei 4G (LTE). Die Netzbetreiber müssen für die Frequenzen viel Geld in die Hand nehmen. Ihre Furcht: Bei zu hohen Auflagen verdienen sie zu wenig daran.
Im November hatte die Bundesnetzagentur Vergaberegeln für die Auktion festgelegt, über eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes könnte die Kursrichtung des Ausbaus aber noch abgeändert werden. Bis Ende 2022 sollen 98 Prozent aller Haushalte in Deutschland schnelles mobiles Internet haben, bis Ende 2024 sollen in zwei Schritten alle Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie wichtige Zugstrecken und Wasserwege versorgt sein.
Monatelangen Streit hatte es um ein möglichst flächendeckendes Angebot gegeben. Die Befürchtung vieler Kritiker: Der ländliche Raum könnte weiter große weiße Flecken aufweisen. Bundespolitiker hatten das sogenannte lokale Roaming ins Spiel gebracht. Hierbei würden Handynutzer in einem Funkloch kostenlos mit einem anderen Anbieter verbunden. So eine Regelung gibt es bisher nicht in Deutschland. Über Roaming sollen die Netzbetreiber nach Ansicht der Bundesnetzagentur zwar verhandeln, die Behörde will sie aber nicht dazu verpflichten.
Erst kürzlich hatte die Netzagentur in einem Schreiben an die Bundesministerien für Verkehr und Wirtschaft davor gewarnt, das lokale Roaming schon bald im Telekommunikationsgesetz zu verankern. Eine solche Änderung noch vor der 5G-Versteigerung im Frühjahr 2019 würde "erhebliche Rechtsunsicherheiten verursachen und das Auktionsverfahren gefährden", monierten die Autoren.
Bei Telefonica hieß es am Wochenende, die Klage ziele darauf, Planungssicherheit für die hohen Investitionen zu haben. Zu einem möglichen Eilantrag, der die Auktion gegebenenfalls stoppen könnte, wollte sich der Netzbetreiber nicht äußern. Man setze zunächst darauf, dass schon die Klageeinreichung Bewegung in die Sache bringt.
Nach Einschätzung des stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Frank Sitta besteht nun die Gefahr, dass der Digitalstandort Deutschland noch weiter zurückfällt. "Die Klage der Telefonica zur 5G-Lizenzvergabe ist das logische Ergebnis der monatelangen orientierungslosen Politisierung des Verfahrens durch die große Koalition." Sie wolle die Flächendeckung im Mobilfunk mit Frequenzen erzwingen, die dafür technisch nicht geeignet sind. Statt Rechtssicherheit gebe es "Wünsch-Dir-Was-Forderungen"./hgo/DP/he
ISIN ES0178430E18 DE0005557508 GB00BH4HKS39 DE000A1J5RX9
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