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DGAP-HV: METRO AG: Bekanntmachung der Einberufung -4-

DJ DGAP-HV: METRO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.02.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: METRO AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
METRO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.02.2019 
in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-01-04 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
METRO AG Düsseldorf WKN Stammaktie BFB001 
WKN Vorzugsaktie BFB002 
ISIN Stammaktie DE000BFB0019 
ISIN Vorzugsaktie DE000BFB0027 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung der METRO AG ein, die am 
 
*Freitag, 15. Februar 2019, um 10.00 Uhr MEZ* 
im Congress Center Düsseldorf, CCD Stadthalle, 
Rotterdamer Straße 141 (Rheinufer), 40474 Düsseldorf, 
 
stattfindet. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage der Abschlussunterlagen* 
 
   Der Vorstand macht der Hauptversammlung 
   gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des 
   Aktiengesetzes (AktG) für das Geschäftsjahr 
   2017/18 
 
   * den festgestellten Jahresabschluss der 
     METRO AG, 
   * den gebilligten Konzernabschluss für den 
     METRO Konzern, 
   * den zusammengefassten Lage- und 
     Konzernlagebericht für die METRO AG und 
     den METRO Konzern, 
   * den Bericht des Aufsichtsrats und 
   * den Vorschlag des Vorstands für die 
     Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   sowie den erläuternden Bericht des Vorstands zu 
   den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuchs (HGB) zugänglich. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.metroag.de/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Sie werden auch in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und vom 
   Vorsitzenden des Vorstands, der Bericht des 
   Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats, erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses oder eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   ist daher nicht erforderlich. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/18 von 
   insgesamt 283.034.314,89 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   a)           (i)      Ausschüttung einer 
   Verteilung            Dividende je 
   an die                Stammaktie in Höhe von 
   Aktionäre:            0,70 Euro; bei 
                         360.121.736 Stück 
                         dividendenberechtigten 
                         Stammaktien sind das 
                         252.085.215,20 Euro. 
                (ii)     Ausschüttung einer 
                         Dividende je 
                         Vorzugsaktie ohne 
                         Stimmrecht in Höhe von 
                         0,70 Euro; bei 
                         2.975.517 Stück 
                         dividendenberechtigten 
                         Vorzugsaktien ohne 
                         Stimmrecht sind das 
                         2.082.861,90 Euro. 
   b)           28.866.237,79 Euro. 
   Gewinnvortra 
   g: 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf der 
   Anzahl der am Tag der Einberufung für das 
   Geschäftsjahr 2017/18 dividendenberechtigten 
   Stamm- und Vorzugsaktien. Sollte sich die Zahl 
   der dividendenberechtigten Stammaktien und/oder 
   Vorzugsaktien bis zum Tag der Hauptversammlung 
   ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der 
   Hauptversammlung einen entsprechend angepassten 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen, der 
   unverändert eine Dividende je Stammaktie in 
   Höhe von 0,70 Euro und eine Dividende je 
   Vorzugsaktie ohne Stimmrecht in Höhe von 0,70 
   Euro für das Geschäftsjahr 2017/18 vorsehen 
   wird. Es wird vorgeschlagen werden, den nicht 
   auf dividendenberechtigte Stammaktien und/oder 
   Vorzugsaktien entfallenden Betrag auf neue 
   Rechnung vorzutragen. 
 
   Die Dividende ist am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, mithin am 20. Februar 2019, zur 
   Auszahlung fällig. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017/18 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017/18 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zu 
   wählen: 
 
   * zum Abschlussprüfer und 
     Konzernabschlussprüfer für das 
     Geschäftsjahr 2018/19 und 
   * zum Abschlussprüfer für die prüferische 
     Durchsicht von Zwischenfinanzberichten 
     (Halbjahresfinanzberichten und 
     Quartalsfinanzberichten) für das 
     Geschäftsjahr 2018/19 sowie für das 
     Geschäftsjahr 2019/20, wenn und soweit 
     eine prüferische Durchsicht vor der 
     nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
     erfolgt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 
   Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeiten von Herrn Dr. Fredy Raas, Frau 
   Eva-Lotta Sjöstedt und Frau Alexandra Soto als 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner enden 
   jeweils mit Beendigung dieser Hauptversammlung. 
   Herr Dr. Fredy Raas, Frau Eva-Lotta Sjöstedt 
   und Frau Alexandra Soto sollen der 
   Hauptversammlung zur Wiederwahl vorgeschlagen 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 
   und 2, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 
   Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 des 
   Mitbestimmungsgesetzes und § 7 Abs. 1 der 
   Satzung der METRO AG aus zehn von der 
   Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern 
   zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 
   Prozent aus Frauen (also mindestens sechs) und 
   zu mindestens 30 Prozent aus Männern (also 
   mindestens sechs) zusammen. Der Gesamterfüllung 
   wurde gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG 
   widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von 
   der Seite der Anteilseigner und der Seite der 
   Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den zehn 
   Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat müssen 
   daher mindestens drei Frauen und mindestens 
   drei Männer sein. Zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat 
   insgesamt neun Frauen an, davon vier als 
   Vertreterinnen der Anteilseigner. Der 
   Mindestanteil der Getrennterfüllung im Sinne 
   von § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG ist damit von der 
   Seite der Anteilseigner erfüllt und wäre auch 
   nach der Wiederwahl von Herrn Dr. Fredy Raas, 
   Frau Eva-Lotta Sjöstedt und Frau Alexandra Soto 
   erfüllt. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen 
   jeweils auf Empfehlungen seines 
   Nominierungsausschusses. Sie stehen im Einklang 
   mit dem Kompetenzprofil des Aufsichtsrats, 
   seinem Diversitätskonzept und den Zielen, die 
   er sich für seine Zusammensetzung gegeben hat, 
   sowie den Anforderungen des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex. Die Hauptversammlung ist an 
   die Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist 
   beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als 
   Einzelwahl durchzuführen. 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
      *Herrn Dr. Fredy Raas*, 
      Oberägeri, Schweiz, 
 
      Geschäftsführer der Beisheim Holding 
      GmbH, Baar, Schweiz, und der Beisheim 
      Group GmbH & Co. KG, 
 
      als Mitglied der Anteilseigner in den 
      Aufsichtsrat wiederzuwählen. 
 
      Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
      Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
      zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung für das zweite 
      Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit 
      beschließt. Das Geschäftsjahr, in 
      dem die Amtszeit beginnt, wird dabei 
      nicht mitgerechnet. 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Dr. Fredy Raas 
      in anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      * CECONOMY AG 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Dr. Fredy Raas 
      in vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * ARISCO Holding AG, Baar, Schweiz - 
        Verwaltungsrat 
      * HUWA Finanz- und Beteiligungs AG, Au, 
        Schweiz - Verwaltungsrat (Präsident) 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
      *Frau Eva-Lotta Sjöstedt*, 
      Kopenhagen, Dänemark, 
      selbstständige Unternehmensberaterin, 
 
      als Mitglied der Anteilseigner in den 
      Aufsichtsrat wiederzuwählen. 
 
      Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
      Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
      zur Beendigung der Hauptversammlung, die 

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January 04, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: METRO AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

über die Entlastung für das zweite 
      Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit 
      beschließt. Das Geschäftsjahr, in 
      dem die Amtszeit beginnt, wird dabei 
      nicht mitgerechnet. 
 
      Mitgliedschaften von Frau Eva-Lotta 
      Sjöstedt in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      * Keine 
 
      Mitgliedschaften von Frau Eva-Lotta 
      Sjöstedt in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Keine 
   c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
      *Frau Alexandra Soto*, 
      London, Vereinigtes Königreich, 
      Geschäftsführerin der Lazard & Co., 
      Limited, London, Vereinigtes Königreich, 
      und Global Chief Operating Officer von 
      Lazard Financial Advisory, ebendort, 
 
      als Mitglied der Anteilseigner in den 
      Aufsichtsrat wiederzuwählen. 
 
      Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
      Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
      zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung für das zweite 
      Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit 
      beschließt. Das Geschäftsjahr, in 
      dem die Amtszeit beginnt, wird dabei 
      nicht mitgerechnet. 
 
      Mitgliedschaften von Frau Alexandra Soto 
      in anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      * Keine 
 
      Mitgliedschaften von Frau Alexandra Soto 
      in vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Keine 
 
   Am Ende dieser Einladung sind diesen 
   Wahlvorschlägen unter INFORMATIONEN ZU DEN 
   WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT Lebensläufe beigefügt, 
   die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen von Herrn Dr. Fredy Raas, Frau 
   Eva-Lotta Sjöstedt und Frau Alexandra Soto 
   Auskunft geben. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   weder zwischen Herrn Dr. Fredy Raas noch Frau 
   Eva-Lotta Sjöstedt noch Frau Alexandra Soto 
   jeweils auf der einen Seite und der METRO AG, 
   deren Konzernunternehmen, den Organen der METRO 
   AG oder einem wesentlich an der METRO AG 
   beteiligten Aktionär jeweils auf der anderen 
   Seite maßgebliche persönliche oder 
   geschäftliche Beziehungen im Sinne der Ziffer 
   5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. 
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS 
 
Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts, Vorzugsaktionäre zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie sich vor der 
Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss in 
Textform und in deutscher oder englischer Sprache spätestens am 
*Freitag, 8. Februar 2019, 24.00 Uhr MEZ*, der METRO AG unter 
der Adresse 
 
METRO AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
 
oder per Telefax unter: +49 69 12012-86045 
oder per E-Mail unter: wp.hv@db-is.com 
 
zugehen. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür reicht ein 
durch das depotführende Institut in Textform erstellter 
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder 
englischer Sprache aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat 
sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
Hauptversammlung ('Nachweisstichtag') - also *Freitag, 25. 
Januar 2019, 0.00 Uhr MEZ* - zu beziehen und muss der METRO AG 
spätestens am *Freitag, 8. Februar 2019, 24.00 Uhr MEZ*, unter 
der Adresse 
 
METRO AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
 
oder per Telefax unter: +49 69 12012-86045 
oder per E-Mail unter: wp.hv@db-is.com 
 
zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär ausschließlich, wer den Nachweis form- und 
fristgerecht erbracht hat. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der 
Umfang des Stimmrechts richten sich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Erwerbe und Veräußerungen 
von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts 
aus. Erwerbe von Aktien, die erst nach dem Nachweisstichtag 
erfolgen, berechtigen damit weder zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung noch zur Ausübung von Rechten in der 
Hauptversammlung. 
 
STIMMRECHTSVERTRETUNG 
 
Vorzugsaktionäre sind in der Hauptversammlung nicht 
stimmberechtigt. Die folgenden Erläuterungen zur 
Stimmrechtsvertretung gelten deshalb ausschließlich für 
Stammaktionäre. 
 
*Bevollmächtigung eines Dritten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen 
Bevollmächtigten - z. B. ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten - ausüben 
lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine 
fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des 
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe 
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES 
STIMMRECHTS) erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein 
Kreditinstitut, ein ihm gleichgestelltes Institut oder 
Unternehmen im Sinne von §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG noch 
eine Aktionärsvereinigung oder Person im Sinne von § 135 Abs. 8 
AktG zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. 
 
Formulare zur Bevollmächtigung sind über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
zugänglich. Die Vollmachtsformulare können darüber hinaus auch 
unter der Adresse 
 
METRO AG 
Corporate Legal Affairs & Compliance 
Schlüterstraße 5 
40235 Düsseldorf 
 
oder per Telefax unter: +49 211 6886-4908080 
oder per E-Mail unter: 2019@metro-hv.de 
 
angefordert werden. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann - neben anderen 
gesetzlich zulässigen Wegen der Übermittlung - auch 
elektronisch an die E-Mail-Adresse der Gesellschaft 
 
2019@metro-hv.de 
 
übermittelt werden. 
 
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung von 
Kreditinstituten, ihnen gleichgestellten Instituten oder 
Unternehmen im Sinne von §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG sowie 
Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 
AktG ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten 
nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss 
vollständig sein und darf ausschließlich mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, 
die ein Kreditinstitut, ein ihm gleichgestelltes Institut oder 
Unternehmen im Sinne von §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG sowie 
Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 
AktG bevollmächtigen wollen, sollten sich mit diesem über die 
Form der Vollmacht abstimmen. 
 
*Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter* 
 
Aktionäre können auch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts 
bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte 
Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes 
nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS) 
erforderlich. 
 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden 
das Stimmrecht ausschließlich aufgrund ausdrücklicher und 
eindeutiger Weisungen ausüben. Deshalb müssen die Aktionäre zu 
den Gegenständen der Tagesordnung, zu denen sie eine 
Stimmrechtsausübung wünschen, ausdrückliche und eindeutige 
Weisungen erteilen. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß diesen 
Weisungen abzustimmen. Sollte zu einem Gegenstand der 
Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu 
erteilte Weisung für jeden einzelnen Abstimmungspunkt. Soweit 
eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu einem Gegenstand 
der Tagesordnung fehlt, werden sich die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen 
Abstimmungspunkt der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu 
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von 
Anträgen entgegen. Sie stehen ausschließlich für die 
Abstimmung über solche Beschlussvorschläge von Vorstand, 
Aufsichtsrat oder Aktionären zur Verfügung, die mit dieser 
Einberufung oder später gemäß § 124 Abs. 1 oder 3 AktG 
bekannt gemacht worden sind. 
 
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform und können auch über 
das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem erteilt 
werden. Sie können 
 
* bis *Freitag, 8. Februar 2019, 12.00 Uhr MEZ*, 
  unter der Adresse 
 
  METRO AG 
  Corporate Legal Affairs & Compliance 
  Schlüterstraße 5 
  40235 Düsseldorf 
 
oder 
 
* bis *Freitag, 15. Februar 2019, 12.00 Uhr 
  MEZ*, 
 
  per Telefax unter: +49 211 6886-4908080, 
  per E-Mail unter: 2019@metro-hv.de 
  oder über das internetgestützte Vollmachts- 
  und Weisungssystem unter 
 
  www.metroag.de/hauptversammlung 
 
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich ist 
jeweils der Zugang bei der Gesellschaft. 
 
Unter der vorgenannten Adresse, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 04, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: METRO AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-

können auch die entsprechenden Vordrucke angefordert werden. Die 
Vordrucke sind auch über die Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
Für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen über das 
internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem wird die 
Eintrittskartennummer benötigt. Einzelheiten zur 
Bevollmächtigung und Erteilung von Weisungen über das 
internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem sind über die 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
zu finden. 
 
Während der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter darüber 
hinaus bis zum Ende der Generaldebatte an der Zu- bzw. 
Abgangskontrolle erteilt, geändert oder widerrufen werden. 
 
Alle übrigen zulässigen Formen der Teilnahme und Vertretung, 
insbesondere die persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch 
einen Vertreter, werden durch dieses Angebot zur 
Stimmrechtsausübung durch die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter selbstverständlich nicht berührt. Weitere 
Einzelheiten zur Stimmrechtsausübung durch die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind ebenfalls über 
die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
RECHTE DER AKTIONÄRE 
nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, den §§ 127, 131 Abs. 1 AktG 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen 
ist ausschließlich entweder schriftlich an den Vorstand der 
METRO AG unter folgender Adresse 
 
Vorstand der METRO AG 
Corporate Legal Affairs & Compliance 
Schlüterstraße 5 
40235 Düsseldorf 
 
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail an 
2019@metro-hv.de zu richten. Es muss der Gesellschaft spätestens 
am *Dienstag, 15. Januar 2019, 24.00 Uhr MEZ*, zugehen. 
Anderweitig adressierte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung 
werden nicht berücksichtigt. 
 
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
halten. § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Bei der 
Berechnung der Mindestbesitzdauer ist § 70 AktG zu beachten. Der 
Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das erforderliche 
Quorum erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten 
Vertretern zu unterzeichnen. 
 
Die Bekanntmachung und Zuleitung von ordnungs- und 
fristgemäßen Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise 
wie bei der Einberufung. 
 
*Anträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG* 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
übersenden. Gegenanträge und ein Nachweis der 
Aktionärseigenschaft sind ausschließlich an 
 
METRO AG 
Corporate Legal Affairs & Compliance 
Schlüterstraße 5 
40235 Düsseldorf 
 
oder per Telefax an: +49 211 6886-4908080 
oder per E-Mail an: 2019@metro-hv.de 
 
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht 
berücksichtigt. 
 
Spätestens am *Donnerstag, 31. Januar 2019, 24.00 Uhr MEZ*, 
unter vorstehenden Kontaktdaten zugegangene, 
ordnungsgemäße, insbesondere mit einem Nachweis der 
Aktionärseigenschaft und einer Begründung versehene Anträge von 
Aktionären werden unverzüglich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
werden in gleicher Weise zugänglich gemacht. 
 
Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich 
gemacht zu werden, wenn einer der folgenden 
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt: 
 
1. soweit sich der Vorstand durch das 
   Zugänglichmachen strafbar machen würde, 
2. wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
   satzungswidrigen Beschluss der 
   Hauptversammlung führen würde, 
3. wenn die Begründung in wesentlichen Punkten 
   offensichtlich falsche oder irreführende 
   Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält, 
4. wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter 
   Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer 
   Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125 
   AktG zugänglich gemacht worden ist, 
5. wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit 
   wesentlich gleicher Begründung in den letzten 
   fünf Jahren bereits zu mindestens zwei 
   Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 
   125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in 
   der Hauptversammlung weniger als der 
   zwanzigste Teil des vertretenen Grundkapitals 
   für ihn gestimmt hat, 
6. wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er 
   an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und 
   sich nicht vertreten lassen wird, oder 
7. wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren 
   in zwei Hauptversammlungen einen von ihm 
   mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat 
   oder nicht hat stellen lassen. 
 
Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
beträgt. 
 
Gegenanträge müssen, auch wenn sie der Gesellschaft vorab form- 
und fristgerecht zugegangen sind, in der Hauptversammlung 
mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, auch 
ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft in der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den Gegenständen der 
Tagesordnung zu stellen, bleibt unberührt. 
 
*Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG* 
 
Aktionäre der Gesellschaft können gemäß § 127 AktG 
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
Abschlussprüfern übersenden. Wahlvorschläge im Sinne von § 127 
AktG und ein Nachweis der Aktionärseigenschaft sind 
ausschließlich an 
 
METRO AG 
Corporate Legal Affairs & Compliance 
Schlüterstraße 5 
40235 Düsseldorf 
 
oder per Telefax an: +49 211 6886-4908080 
oder per E-Mail an: 2019@metro-hv.de 
 
zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht 
berücksichtigt. 
 
Spätestens am *Donnerstag, 31. Januar 2019, 24.00 Uhr MEZ*, 
unter vorstehenden Kontaktdaten zugegangene, 
ordnungsgemäße, insbesondere mit Nachweis der 
Aktionärseigenschaft versehene Wahlvorschläge von Aktionären 
werden unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
werden in gleicher Weise zugänglich gemacht. 
 
Von der Veröffentlichung eines Wahlvorschlags kann die 
Gesellschaft absehen, wenn einer der vorgenannten 
Ausschlusstatbestände nach §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 AktG 
vorliegt. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht 
zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den 
ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, 
im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu 
deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten enthält. Anders als Gegenanträge im Sinne von § 
126 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden. 
 
Wahlvorschläge müssen, auch wenn sie der Gesellschaft vorab 
form- und fristgerecht zugegangen sind, in der Hauptversammlung 
mündlich unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, 
auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft in der 
Hauptversammlung Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 
Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen 
Unternehmen sowie die Lage des METRO Konzerns sowie der in den 
Konzernabschluss der METRO AG einbezogenen Unternehmen. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich zu 
stellen. 
 
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand 
gemäß § 131 Abs. 3 AktG aus den folgenden Gründen absehen: 
 
1. soweit die Erteilung der Auskunft nach 
   vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
   geeignet ist, der Gesellschaft oder einem 
   verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen; 
2. soweit sie sich auf steuerliche Wertansätze 
   oder die Höhe einzelner Steuern bezieht; 
3. über den Unterschied zwischen dem Wert, mit 
   dem Gegenstände in der Jahresbilanz angesetzt 
   worden sind, und einem höheren Wert dieser 
   Gegenstände, es sei denn, dass die 
   Hauptversammlung den Jahresabschluss 
   feststellt; 
4. über die Bilanzierungs- und 
   Bewertungsmethoden, soweit die Angabe dieser 
   Methoden im Anhang ausreicht, um ein den 
   tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes 
   Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
   der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 2 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 04, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)

HGB zu vermitteln; dies gilt nicht, wenn die 
   Hauptversammlung den Jahresabschluss 
   feststellt; 
5. soweit sich der Vorstand durch die Erteilung 
   der Auskunft strafbar machen würde; 
6. soweit bei einem Kreditinstitut oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut Angaben über 
   angewandte Bilanzierungs- und 
   Bewertungsmethoden sowie vorgenommene 
   Verrechnungen im Jahresabschluss, 
   Lagebericht, Konzernabschluss oder 
   Konzernlagebericht nicht gemacht zu werden 
   brauchen; 
7. soweit die Auskunft auf der Internetseite der 
   Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor 
   Beginn und in der Hauptversammlung 
   durchgängig zugänglich ist. 
 
Aus anderen Gründen darf die Auskunft nicht verweigert werden. 
 
Der Versammlungsleiter ist gemäß § 17 Abs. 3 der Satzung 
der METRO AG berechtigt, neben dem Rederecht auch das Fragerecht 
der Aktionäre und Aktionärsvertreter zeitlich angemessen zu 
beschränken. Er ist insbesondere ermächtigt, während der 
Hauptversammlung einen zeitlich angemessenen Rahmen für deren 
gesamten Verlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte und einzelne 
Frage- und Redebeiträge zu setzen. 
 
HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
zugänglich zu machenden Vorlagen und weitere Informationen im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab dem Tag der 
Einberufung über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE 
 
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse 
werden innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
veröffentlicht. 
 
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
Das Grundkapital der METRO AG beträgt zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 363.097.253 Euro und ist in 
363.097.253 Stück Stückaktien eingeteilt. Davon sind 360.121.736 
Stück Stammaktien, die 360.121.736 Stimmrechte gewähren, und 
2.975.517 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die Gesamtzahl 
der Stimmrechte beträgt 360.121.736 Stimmrechte. 
 
*Düsseldorf, im Januar 2019* 
 
METRO AG DER VORSTAND INFORMATIONEN ZU DEN WAHLEN ZUM 
AUFSICHTSRAT 
 
                                              *Dr. Fredy 
                                              Raas* 
*Mandate*                                     Geboren am 17. 
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu     August 1959 in 
bildenden Aufsichtsräten:                     Frauenfeld, 
- CECONOMY AG                                 Schweiz 
                                              Nationalität: 
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und    Schweiz 
ausländischen Kontrollgremien von             Geschäftsführer 
Wirtschaftsunternehmen:                       der Beisheim 
- ARISCO Holding AG, Baar, Schweiz -          Holding GmbH, 
  Verwaltungsrat                              Baar, Schweiz, 
- HUWA Finanz- und Beteiligungs AG, Au,       und der 
  Schweiz - Verwaltungsrat (Präsident)        Beisheim Group 
                                              GmbH & CO. KG 
                                              Dr. Fredy Raas 
                                              studierte an 
                                              der Universität 
                                              St. Gallen 
                                              (Schweiz) 
                                              Betriebswirtsch 
                                              aft mit Fokus 
                                              auf Accounting 
                                              und Controlling 
                                              und promovierte 
                                              1988 zum Dr. 
                                              oec. HSG. Von 
                                              1984 bis 1986 
                                              arbeitete er 
                                              als 
                                              wissenschaftlic 
                                              her Mitarbeiter 
                                              und 
                                              Lehrbeauftragte 
                                              r am Institut 
                                              für 
                                              Betriebswirtsch 
                                              aft der 
                                              Universität St. 
                                              Gallen. 
 
                                              Von 1986 bis 
                                              1991 war Herr 
                                              Dr. Raas im 
                                              Inhouse-Consult 
                                              ing des 
                                              Siemens-Konzern 
                                              s in München 
                                              tätig (Bereich 
                                              Zentrale 
                                              Logistik), wo 
                                              er Projekte zur 
                                              Restrukturierun 
                                              g von 
                                              Geschäftsbereic 
                                              hen in Europa 
                                              und USA 
                                              leitete. 
 
                                              1991 trat Herr 
                                              Dr. Raas in die 
                                              damals noch 
                                              privat 
                                              gehaltene 
                                              METRO-Gruppe 
                                              ein und war bis 
                                              1996 CFO der 
                                              Metro 
                                              International 
                                              Handels AG. 
                                              Nach dem 
                                              Börsengang der 
                                              vormaligen 
                                              METRO AG (jetzt 
                                              firmierend 
                                              unter CECONOMY 
                                              AG) wurde Herr 
                                              Dr. Raas im 
                                              Jahr 1996 zum 
                                              CFO der METRO 
                                              Cash & Carry 
                                              Deutschland 
                                              GmbH mit Sitz 
                                              in Düsseldorf 
                                              ernannt. Von 
                                              1998 bis 2001 
                                              übernahm er die 
                                              CFO-Funktion in 
                                              der 
                                              Baumarktsparte 
                                              Praktiker, die 
                                              damals noch 
                                              eine 
                                              Vertriebslinie 
                                              der METRO Group 
                                              war. 
 
                                              2001 folgte Dr. 
                                              Raas dem Ruf 
                                              von Herrn Prof. 
                                              Otto Beisheim 
                                              und übernahm 
                                              verschiedene 
                                              Geschäftsführun 
                                              gsfunktionen im 
                                              Family Office 
                                              des 
                                              METRO-Gründers. 
                                              Nach dem Tod 
                                              von Herrn Prof. 
                                              Beisheim 2013 
                                              wurde Herr Dr. 
                                              Raas erneut zum 
                                              Vorstand (als 
                                              Vorstandsvorsit 
                                              zender) der 
                                              Prof. Otto 
                                              Beisheim 
                                              Stiftung, 
                                              München, und 
                                              zum 
                                              Stiftungsrat 
                                              (als 
                                              Vizepräsident) 
                                              der Prof. Otto 
                                              Beisheim-Stiftu 
                                              ng, Baar, 
                                              Schweiz, 
                                              bestellt. Herr 
                                              Dr. Raas ist 
                                              zudem 
                                              Geschäftsführer 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 04, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

In unserem kostenlosen Spezialreport erfahren Sie, welche 3 Unternehmen jetzt im Zentrum dieser energiepolitischen Neuausrichtung stehen, und wer vom kommenden Boom der Nuklearindustrie besonders profitieren könnte.

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