Ist eine Treppe Bestandteil eines öffentlichen Weges, muss dennoch nicht zwingend ein Geländer oder ein Handlauf angebracht werden. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem aktuellen Urteil festgelegt. Nur wenn Gefahren ausgeräumt werden müssen, die für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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