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DGAP-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.02.2019 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Bertrandt Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.02.2019 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-01-07 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Bertrandt Aktiengesellschaft Ehningen 
Wertpapierkennnummer 523 280 / ISIN DE0005232805 
Einladung zur Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
wir laden Sie ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
der Bertrandt Aktiengesellschaft 
 
am Mittwoch, dem 20. Februar 2019, 
um 10.30 Uhr (Einlass: 9.30 Uhr) 
 
in der Stadthalle Sindelfingen, 
Schillerstraße 23, 71065 Sindelfingen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 30. September 2018 und des Lageberichts der 
   Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des 
   gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. 
   September 2018 und des Konzern-Lageberichts, 
   des in den Lageberichten enthaltenen 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des 
   zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen 
   Berichts nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über 
   das Geschäftsjahr 2017/2018 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft 
   für das Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2017/2018 der Bertrandt 
   Aktiengesellschaft in Höhe von 39.764.021,62 
   Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 2,00 
   Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu 
   verwenden und den verbleibenden Betrag von 
   19.477.541,62 Euro auf neue Rechnung 
   vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG 
   ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende 
   am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 25. 
   Februar 2019. 
 
   Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind 
   diese nach dem Aktiengesetz nicht 
   dividendenberechtigt. Der auf nicht 
   dividendenberechtigte Stückaktien entfallende 
   Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den Mitgliedern des Vorstands 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit der von der Hauptversammlung am 
   19. Februar 2014 gewählten derzeitigen 
   Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 20. Februar 2019. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 22 des Gesetzes 
   über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei 
   einer grenzüberschreitenden Verschmelzung 
   (MgVG) i.V.m. § 2 Abs. 1 der 
   Mitbestimmungsvereinbarung vom 9. Mai 2008 
   sowie § 8 der Satzung der Bertrandt 
   Aktiengesellschaft zu zwei Dritteln aus 
   Vertretern der Anteilseigner und zu einem 
   Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer 
   zusammen. Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der 
   Bertrandt Aktiengesellschaft setzt sich der 
   Aufsichtsrat aus sechs Personen zusammen, von 
   denen vier von der Hauptversammlung und zwei 
   von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die vier 
   Vertreter der Anteilseigner sind von der 
   Hauptversammlung zu wählen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   Die Aktionärin Dr. Ing. h.c. F. Porsche 
   Aktiengesellschaft hat mit Schreiben vom 22. 
   November 2018 gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 
   Nr. 4 AktG Herrn Dietmar Bichler zur Wahl in 
   den Aufsichtsrat vorgeschlagen. 
 
   Herr Dietmar Bichler hat sein derzeitiges Amt 
   als Vorsitzender und als Mitglied des Vorstands 
   bereits mit Wirkung zum Schluss der 
   Hauptversammlung am 20. Februar 2019 
   niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt nach Vorbereitung und 
   auf Vorschlag des Personalausschusses, der 
   gemäß § 7 Abs. 4 der Geschäftsordnung des 
   Aufsichtsrats der Bertrandt Aktiengesellschaft 
   auch Nominierungsausschuss ist, vor zu 
   beschließen: 
 
   Folgende Personen werden gemäß § 8 Abs. 2 
   der Satzung der Bertrandt Aktiengesellschaft 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2022/2023 beschließt, als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt: 
 
   1. Dietmar Bichler 
      wohnhaft in Iptingen, derzeit 
      Vorsitzender des Vorstands der Bertrandt 
      Aktiengesellschaft. 
 
      Dietmar Bichler gehört folgenden anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      bei folgenden Gesellschaften an: 
 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
        b.invest AG, Ehningen 
      * Mitglied des Aufsichtsrats der MAHLE 
        GmbH, Stuttgart 
      * Mitglied des Aufsichtsrats der 
        Lindauer DORNIER GmbH, Lindau 
 
      Herr Dietmar Bichler gehört folgenden 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an: 
 
      * Präsident des Verwaltungsrats der 
        Bertrandt France S.A., 
        Vélizy-Villacoublay 
   2. Udo Bäder 
      wohnhaft in Aichwald, selbstständiger 
      Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. 
 
      Udo Bäder gehört keinen anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an. 
 
      Herr Udo Bäder erfüllt die Anforderungen 
      des § 100 Abs. 5 AktG zur Vertrautheit 
      mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft 
      tätig ist. Zudem verfügt er über 
      Sachverstand auf den Gebieten 
      Rechnungslegung und Abschlussprüfung im 
      Sinne dieser Bestimmung. 
   3. Horst Binnig 
      wohnhaft in Bad Friedrichshall, 
      Vorsitzender des Vorstands der 
      Rheinmetall Automotive AG, Neckarsulm, 
      und Mitglied des Vorstands der 
      Rheinmetall AG, Düsseldorf. 
 
      Horst Binnig gehört folgenden anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      bei folgenden Gesellschaften an: 
 
      * Stellvertretender Vorsitzender des 
        Aufsichtsrats der KS HUAYU AluTech 
        GmbH, Neckarsulm 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS 
        Kolbenschmidt GmbH, Neckarsulm 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS 
        Gleitlager GmbH, St. Leon-Rot 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
        Pierburg GmbH, Neuss 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
        Pierburg Pump Technology GmbH, Neuss 
 
      Herr Horst Binnig gehört folgenden 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an: 
 
      * Chairman des Board of Directors der 
        HASCO KSPG Nonferrous Components 
        (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai 
      * Vice Chairman des Board of Directors 
        der Kolbenschmidt HUAYU Piston Co., 
        Ltd., Shanghai 
      * Vice Chairman des Board of Directors 
        der Pierburg HUAYU Pump Technology Co. 
        Ltd., Shanghai 
      * Director der KSPG Holding USA, Inc., 
        Marinette 
      * Chairman des Board of Directors der 
        KSPG (China) Investment Co., Ltd., 
        Shanghai 
   4. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn 
      wohnhaft in Wien, Universitätsprofessor 
      für Betriebstechnik und Systemplanung am 
      Institut für Managementwissenschaften der 
      TU Wien und Geschäftsführer der 
      Fraunhofer Austria Research GmbH, Wien. 
 
      Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn gehört 
      keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten an. 
 
      Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn 
      gehört folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an: 
 
      * Mitglied des Verwaltungsrats der Glutz 
        AG, Solothurn 
      * Mitglied des Beirats der Herrmann 
        Ultraschall GmbH & Co. KG, Karlsbad 
        Ittersbach 
      * Mitglied des Beirats der Wittenstein 
        AG, Harthausen 
      * Mitglied des Beirats der EVN AG, Maria 
        Enzersdorf 
 
   Weitere Angaben über die zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im 
   Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Die 
   Aufsichtsratskandidaten haben angekündigt, dass 
   sie für den Fall ihrer Wahl auch bereit sein 
   werden, das Amt zu übernehmen. Gemäß 
   Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass 
   Herr Dietmar Bichler als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen ist. 
 
   *Begründung des Vorschlags von Herrn Dietmar 
   Bichler nach Ziffer 5.4.4 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex:* 
 
   Vorstandsmitglieder dürfen vor Ablauf von zwei 
   Jahren nach dem Ende ihrer Bestellung nicht 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 07, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)

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