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DGAP-News: Bertrandt Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 20.02.2019 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-01-07 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bertrandt Aktiengesellschaft Ehningen
Wertpapierkennnummer 523 280 / ISIN DE0005232805
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Bertrandt Aktiengesellschaft
am Mittwoch, dem 20. Februar 2019,
um 10.30 Uhr (Einlass: 9.30 Uhr)
in der Stadthalle Sindelfingen,
Schillerstraße 23, 71065 Sindelfingen.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 30. September 2018 und des Lageberichts der
Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des
gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.
September 2018 und des Konzern-Lageberichts,
des in den Lageberichten enthaltenen
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des
zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen
Berichts nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2017/2018
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft
für das Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2017/2018 der Bertrandt
Aktiengesellschaft in Höhe von 39.764.021,62
Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 2,00
Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu
verwenden und den verbleibenden Betrag von
19.477.541,62 Euro auf neue Rechnung
vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG
ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 25.
Februar 2019.
Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im
Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind
diese nach dem Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt. Der auf nicht
dividendenberechtigte Stückaktien entfallende
Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den Mitgliedern des Vorstands
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit der von der Hauptversammlung am
19. Februar 2014 gewählten derzeitigen
Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der
Hauptversammlung am 20. Februar 2019.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 22 des Gesetzes
über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei
einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
(MgVG) i.V.m. § 2 Abs. 1 der
Mitbestimmungsvereinbarung vom 9. Mai 2008
sowie § 8 der Satzung der Bertrandt
Aktiengesellschaft zu zwei Dritteln aus
Vertretern der Anteilseigner und zu einem
Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer
zusammen. Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der
Bertrandt Aktiengesellschaft setzt sich der
Aufsichtsrat aus sechs Personen zusammen, von
denen vier von der Hauptversammlung und zwei
von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die vier
Vertreter der Anteilseigner sind von der
Hauptversammlung zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Die Aktionärin Dr. Ing. h.c. F. Porsche
Aktiengesellschaft hat mit Schreiben vom 22.
November 2018 gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1
Nr. 4 AktG Herrn Dietmar Bichler zur Wahl in
den Aufsichtsrat vorgeschlagen.
Herr Dietmar Bichler hat sein derzeitiges Amt
als Vorsitzender und als Mitglied des Vorstands
bereits mit Wirkung zum Schluss der
Hauptversammlung am 20. Februar 2019
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt nach Vorbereitung und
auf Vorschlag des Personalausschusses, der
gemäß § 7 Abs. 4 der Geschäftsordnung des
Aufsichtsrats der Bertrandt Aktiengesellschaft
auch Nominierungsausschuss ist, vor zu
beschließen:
Folgende Personen werden gemäß § 8 Abs. 2
der Satzung der Bertrandt Aktiengesellschaft
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2022/2023 beschließt, als Vertreter der
Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt:
1. Dietmar Bichler
wohnhaft in Iptingen, derzeit
Vorsitzender des Vorstands der Bertrandt
Aktiengesellschaft.
Dietmar Bichler gehört folgenden anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
bei folgenden Gesellschaften an:
* Vorsitzender des Aufsichtsrats der
b.invest AG, Ehningen
* Mitglied des Aufsichtsrats der MAHLE
GmbH, Stuttgart
* Mitglied des Aufsichtsrats der
Lindauer DORNIER GmbH, Lindau
Herr Dietmar Bichler gehört folgenden
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen an:
* Präsident des Verwaltungsrats der
Bertrandt France S.A.,
Vélizy-Villacoublay
2. Udo Bäder
wohnhaft in Aichwald, selbstständiger
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Udo Bäder gehört keinen anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen an.
Herr Udo Bäder erfüllt die Anforderungen
des § 100 Abs. 5 AktG zur Vertrautheit
mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft
tätig ist. Zudem verfügt er über
Sachverstand auf den Gebieten
Rechnungslegung und Abschlussprüfung im
Sinne dieser Bestimmung.
3. Horst Binnig
wohnhaft in Bad Friedrichshall,
Vorsitzender des Vorstands der
Rheinmetall Automotive AG, Neckarsulm,
und Mitglied des Vorstands der
Rheinmetall AG, Düsseldorf.
Horst Binnig gehört folgenden anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
bei folgenden Gesellschaften an:
* Stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats der KS HUAYU AluTech
GmbH, Neckarsulm
* Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS
Kolbenschmidt GmbH, Neckarsulm
* Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS
Gleitlager GmbH, St. Leon-Rot
* Vorsitzender des Aufsichtsrats der
Pierburg GmbH, Neuss
* Vorsitzender des Aufsichtsrats der
Pierburg Pump Technology GmbH, Neuss
Herr Horst Binnig gehört folgenden
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen an:
* Chairman des Board of Directors der
HASCO KSPG Nonferrous Components
(Shanghai) Co. Ltd., Shanghai
* Vice Chairman des Board of Directors
der Kolbenschmidt HUAYU Piston Co.,
Ltd., Shanghai
* Vice Chairman des Board of Directors
der Pierburg HUAYU Pump Technology Co.
Ltd., Shanghai
* Director der KSPG Holding USA, Inc.,
Marinette
* Chairman des Board of Directors der
KSPG (China) Investment Co., Ltd.,
Shanghai
4. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn
wohnhaft in Wien, Universitätsprofessor
für Betriebstechnik und Systemplanung am
Institut für Managementwissenschaften der
TU Wien und Geschäftsführer der
Fraunhofer Austria Research GmbH, Wien.
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn gehört
keinen anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten an.
Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn
gehört folgenden vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen an:
* Mitglied des Verwaltungsrats der Glutz
AG, Solothurn
* Mitglied des Beirats der Herrmann
Ultraschall GmbH & Co. KG, Karlsbad
Ittersbach
* Mitglied des Beirats der Wittenstein
AG, Harthausen
* Mitglied des Beirats der EVN AG, Maria
Enzersdorf
Weitere Angaben über die zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im
Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Die
Aufsichtsratskandidaten haben angekündigt, dass
sie für den Fall ihrer Wahl auch bereit sein
werden, das Amt zu übernehmen. Gemäß
Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass
Herr Dietmar Bichler als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen ist.
*Begründung des Vorschlags von Herrn Dietmar
Bichler nach Ziffer 5.4.4 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:*
Vorstandsmitglieder dürfen vor Ablauf von zwei
Jahren nach dem Ende ihrer Bestellung nicht
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January 07, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)
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