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DGAP-News: Bertrandt Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.02.2019 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-01-07 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Bertrandt Aktiengesellschaft Ehningen Wertpapierkennnummer 523 280 / ISIN DE0005232805 Einladung zur Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 20. Februar 2019, um 10.30 Uhr (Einlass: 9.30 Uhr) in der Stadthalle Sindelfingen, Schillerstraße 23, 71065 Sindelfingen. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2018 und des Lageberichts der Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. September 2018 und des Konzern-Lageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017/2018 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017/2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/2018 der Bertrandt Aktiengesellschaft in Höhe von 39.764.021,62 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 2,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 19.477.541,62 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 25. Februar 2019. Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Amtszeit der von der Hauptversammlung am 19. Februar 2014 gewählten derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 20. Februar 2019. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 22 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) i.V.m. § 2 Abs. 1 der Mitbestimmungsvereinbarung vom 9. Mai 2008 sowie § 8 der Satzung der Bertrandt Aktiengesellschaft zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Bertrandt Aktiengesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs Personen zusammen, von denen vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die vier Vertreter der Anteilseigner sind von der Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Aktionärin Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hat mit Schreiben vom 22. November 2018 gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG Herrn Dietmar Bichler zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Herr Dietmar Bichler hat sein derzeitiges Amt als Vorsitzender und als Mitglied des Vorstands bereits mit Wirkung zum Schluss der Hauptversammlung am 20. Februar 2019 niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt nach Vorbereitung und auf Vorschlag des Personalausschusses, der gemäß § 7 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Bertrandt Aktiengesellschaft auch Nominierungsausschuss ist, vor zu beschließen: Folgende Personen werden gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022/2023 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt: 1. Dietmar Bichler wohnhaft in Iptingen, derzeit Vorsitzender des Vorstands der Bertrandt Aktiengesellschaft. Dietmar Bichler gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei folgenden Gesellschaften an: * Vorsitzender des Aufsichtsrats der b.invest AG, Ehningen * Mitglied des Aufsichtsrats der MAHLE GmbH, Stuttgart * Mitglied des Aufsichtsrats der Lindauer DORNIER GmbH, Lindau Herr Dietmar Bichler gehört folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an: * Präsident des Verwaltungsrats der Bertrandt France S.A., Vélizy-Villacoublay 2. Udo Bäder wohnhaft in Aichwald, selbstständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Udo Bäder gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. Herr Udo Bäder erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG zur Vertrautheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist. Zudem verfügt er über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne dieser Bestimmung. 3. Horst Binnig wohnhaft in Bad Friedrichshall, Vorsitzender des Vorstands der Rheinmetall Automotive AG, Neckarsulm, und Mitglied des Vorstands der Rheinmetall AG, Düsseldorf. Horst Binnig gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei folgenden Gesellschaften an: * Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS HUAYU AluTech GmbH, Neckarsulm * Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS Kolbenschmidt GmbH, Neckarsulm * Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS Gleitlager GmbH, St. Leon-Rot * Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pierburg GmbH, Neuss * Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pierburg Pump Technology GmbH, Neuss Herr Horst Binnig gehört folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an: * Chairman des Board of Directors der HASCO KSPG Nonferrous Components (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai * Vice Chairman des Board of Directors der Kolbenschmidt HUAYU Piston Co., Ltd., Shanghai * Vice Chairman des Board of Directors der Pierburg HUAYU Pump Technology Co. Ltd., Shanghai * Director der KSPG Holding USA, Inc., Marinette * Chairman des Board of Directors der KSPG (China) Investment Co., Ltd., Shanghai 4. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn wohnhaft in Wien, Universitätsprofessor für Betriebstechnik und Systemplanung am Institut für Managementwissenschaften der TU Wien und Geschäftsführer der Fraunhofer Austria Research GmbH, Wien. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an. Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn gehört folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an: * Mitglied des Verwaltungsrats der Glutz AG, Solothurn * Mitglied des Beirats der Herrmann Ultraschall GmbH & Co. KG, Karlsbad Ittersbach * Mitglied des Beirats der Wittenstein AG, Harthausen * Mitglied des Beirats der EVN AG, Maria Enzersdorf Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Die Aufsichtsratskandidaten haben angekündigt, dass sie für den Fall ihrer Wahl auch bereit sein werden, das Amt zu übernehmen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Dietmar Bichler als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen ist. *Begründung des Vorschlags von Herrn Dietmar Bichler nach Ziffer 5.4.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Vorstandsmitglieder dürfen vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende ihrer Bestellung nicht
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January 07, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)