Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 19.03.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Mega-Kurskatalysator - Vorbereitung der Phase-3 Studie soeben bestätigt!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
195 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: -5-

DJ DGAP-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.02.2019 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Bertrandt Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.02.2019 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-01-07 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Bertrandt Aktiengesellschaft Ehningen 
Wertpapierkennnummer 523 280 / ISIN DE0005232805 
Einladung zur Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
wir laden Sie ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
der Bertrandt Aktiengesellschaft 
 
am Mittwoch, dem 20. Februar 2019, 
um 10.30 Uhr (Einlass: 9.30 Uhr) 
 
in der Stadthalle Sindelfingen, 
Schillerstraße 23, 71065 Sindelfingen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 30. September 2018 und des Lageberichts der 
   Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des 
   gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. 
   September 2018 und des Konzern-Lageberichts, 
   des in den Lageberichten enthaltenen 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des 
   zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen 
   Berichts nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über 
   das Geschäftsjahr 2017/2018 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft 
   für das Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2017/2018 der Bertrandt 
   Aktiengesellschaft in Höhe von 39.764.021,62 
   Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 2,00 
   Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu 
   verwenden und den verbleibenden Betrag von 
   19.477.541,62 Euro auf neue Rechnung 
   vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG 
   ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende 
   am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 25. 
   Februar 2019. 
 
   Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind 
   diese nach dem Aktiengesetz nicht 
   dividendenberechtigt. Der auf nicht 
   dividendenberechtigte Stückaktien entfallende 
   Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den Mitgliedern des Vorstands 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit der von der Hauptversammlung am 
   19. Februar 2014 gewählten derzeitigen 
   Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 20. Februar 2019. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 22 des Gesetzes 
   über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei 
   einer grenzüberschreitenden Verschmelzung 
   (MgVG) i.V.m. § 2 Abs. 1 der 
   Mitbestimmungsvereinbarung vom 9. Mai 2008 
   sowie § 8 der Satzung der Bertrandt 
   Aktiengesellschaft zu zwei Dritteln aus 
   Vertretern der Anteilseigner und zu einem 
   Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer 
   zusammen. Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der 
   Bertrandt Aktiengesellschaft setzt sich der 
   Aufsichtsrat aus sechs Personen zusammen, von 
   denen vier von der Hauptversammlung und zwei 
   von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die vier 
   Vertreter der Anteilseigner sind von der 
   Hauptversammlung zu wählen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   Die Aktionärin Dr. Ing. h.c. F. Porsche 
   Aktiengesellschaft hat mit Schreiben vom 22. 
   November 2018 gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 
   Nr. 4 AktG Herrn Dietmar Bichler zur Wahl in 
   den Aufsichtsrat vorgeschlagen. 
 
   Herr Dietmar Bichler hat sein derzeitiges Amt 
   als Vorsitzender und als Mitglied des Vorstands 
   bereits mit Wirkung zum Schluss der 
   Hauptversammlung am 20. Februar 2019 
   niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt nach Vorbereitung und 
   auf Vorschlag des Personalausschusses, der 
   gemäß § 7 Abs. 4 der Geschäftsordnung des 
   Aufsichtsrats der Bertrandt Aktiengesellschaft 
   auch Nominierungsausschuss ist, vor zu 
   beschließen: 
 
   Folgende Personen werden gemäß § 8 Abs. 2 
   der Satzung der Bertrandt Aktiengesellschaft 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2022/2023 beschließt, als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt: 
 
   1. Dietmar Bichler 
      wohnhaft in Iptingen, derzeit 
      Vorsitzender des Vorstands der Bertrandt 
      Aktiengesellschaft. 
 
      Dietmar Bichler gehört folgenden anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      bei folgenden Gesellschaften an: 
 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
        b.invest AG, Ehningen 
      * Mitglied des Aufsichtsrats der MAHLE 
        GmbH, Stuttgart 
      * Mitglied des Aufsichtsrats der 
        Lindauer DORNIER GmbH, Lindau 
 
      Herr Dietmar Bichler gehört folgenden 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an: 
 
      * Präsident des Verwaltungsrats der 
        Bertrandt France S.A., 
        Vélizy-Villacoublay 
   2. Udo Bäder 
      wohnhaft in Aichwald, selbstständiger 
      Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. 
 
      Udo Bäder gehört keinen anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an. 
 
      Herr Udo Bäder erfüllt die Anforderungen 
      des § 100 Abs. 5 AktG zur Vertrautheit 
      mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft 
      tätig ist. Zudem verfügt er über 
      Sachverstand auf den Gebieten 
      Rechnungslegung und Abschlussprüfung im 
      Sinne dieser Bestimmung. 
   3. Horst Binnig 
      wohnhaft in Bad Friedrichshall, 
      Vorsitzender des Vorstands der 
      Rheinmetall Automotive AG, Neckarsulm, 
      und Mitglied des Vorstands der 
      Rheinmetall AG, Düsseldorf. 
 
      Horst Binnig gehört folgenden anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      bei folgenden Gesellschaften an: 
 
      * Stellvertretender Vorsitzender des 
        Aufsichtsrats der KS HUAYU AluTech 
        GmbH, Neckarsulm 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS 
        Kolbenschmidt GmbH, Neckarsulm 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS 
        Gleitlager GmbH, St. Leon-Rot 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
        Pierburg GmbH, Neuss 
      * Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
        Pierburg Pump Technology GmbH, Neuss 
 
      Herr Horst Binnig gehört folgenden 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an: 
 
      * Chairman des Board of Directors der 
        HASCO KSPG Nonferrous Components 
        (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai 
      * Vice Chairman des Board of Directors 
        der Kolbenschmidt HUAYU Piston Co., 
        Ltd., Shanghai 
      * Vice Chairman des Board of Directors 
        der Pierburg HUAYU Pump Technology Co. 
        Ltd., Shanghai 
      * Director der KSPG Holding USA, Inc., 
        Marinette 
      * Chairman des Board of Directors der 
        KSPG (China) Investment Co., Ltd., 
        Shanghai 
   4. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn 
      wohnhaft in Wien, Universitätsprofessor 
      für Betriebstechnik und Systemplanung am 
      Institut für Managementwissenschaften der 
      TU Wien und Geschäftsführer der 
      Fraunhofer Austria Research GmbH, Wien. 
 
      Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn gehört 
      keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten an. 
 
      Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn 
      gehört folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an: 
 
      * Mitglied des Verwaltungsrats der Glutz 
        AG, Solothurn 
      * Mitglied des Beirats der Herrmann 
        Ultraschall GmbH & Co. KG, Karlsbad 
        Ittersbach 
      * Mitglied des Beirats der Wittenstein 
        AG, Harthausen 
      * Mitglied des Beirats der EVN AG, Maria 
        Enzersdorf 
 
   Weitere Angaben über die zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im 
   Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Die 
   Aufsichtsratskandidaten haben angekündigt, dass 
   sie für den Fall ihrer Wahl auch bereit sein 
   werden, das Amt zu übernehmen. Gemäß 
   Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass 
   Herr Dietmar Bichler als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen ist. 
 
   *Begründung des Vorschlags von Herrn Dietmar 
   Bichler nach Ziffer 5.4.4 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex:* 
 
   Vorstandsmitglieder dürfen vor Ablauf von zwei 
   Jahren nach dem Ende ihrer Bestellung nicht 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 07, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: -2-

Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   werden, es sei denn ihre Wahl erfolgt - wie 
   hier aufgrund des Schreibens der Dr. Ing. h.c. 
   F. Porsche Aktiengesellschaft vom 22. November 
   2018 geschehen - auf Vorschlag von Aktionären, 
   die mehr als 25 % der Stimmrechte an der 
   Gesellschaft halten. Der Wechsel in den 
   Aufsichtsratsvorsitz soll auch in diesem Fall 
   nach einer Empfehlung des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex eine der Hauptversammlung zu 
   begründende Ausnahme sein. 
 
   Der Aufsichtsrat will mit dem Vorschlag von 
   Herrn Dietmar Bichler nicht nur die Weichen für 
   eine geeignete Nachfolge in der Person des 
   Aufsichtsratsvorsitzenden stellen, sondern 
   sieht diesen Vorschlag als einen zentralen 
   Baustein einer langfristigen Nachfolgelösung 
   für Vorstand und Aufsichtsrat im Zeichen der 
   Kontinuität. Hierbei berücksichtigt der 
   Aufsichtsrat auch und gerade die besondere 
   Lebensleistung von Dietmar Bichler, der, seit 
   er im Jahr 1993 mit dem früheren langjährigen 
   Vorstandsmitglied Heinz Kenkmann mehrheitlich 
   die Anteile an Bertrandt von Harry Bertrandt 
   erwarb, für eine eindrucksvolle und sehr 
   erfolgreiche Unternehmensentwicklung steht. Zum 
   damaligen Zeitpunkt hatte das Unternehmen mit 
   acht Niederlassungen rund 300 Mitarbeiterinnen 
   und Mitarbeiter in Deutschland. Zum Ende des 
   letzten Geschäftsjahres arbeiteten über 13.000 
   Menschen weltweit für den Bertrandt Konzern. 
   Seine über Jahrzehnte erworbene 
   unternehmerische Erfahrung und seine besondere 
   Kenntnis des Unternehmens aufgrund seiner 
   ununterbrochenen Tätigkeit als Vorstand seit 
   dem Formwechsel in die Rechtsform der 
   Aktiengesellschaft im Jahr 1996 darf nach 
   Überzeugung des Aufsichtsrats nicht durch 
   eine mehrjährige 'Wartezeit' für das 
   Unternehmen verloren gehen. 
 
   Dietmar Bichler hatte gegenüber dem 
   Aufsichtsrat bereits am 5. November 2018 
   erklärt, dass er mit seiner Bereitschaft zur 
   Kandidatur für den Aufsichtsrat und dessen 
   Vorsitz die Chance verbinde, die künftige 
   Entwicklung des Bertrandt Konzerns aus einer 
   neuen Aufgabe heraus langfristig begleiten zu 
   können. 
6. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum 
   Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie 
   zum Ausschluss des Bezugsrechts* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Die Bertrandt Aktiengesellschaft wird 
      gemäß § 71 Abs. 1 AktG dazu 
      ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben, 
 
      i.   um diese Dritten im Rahmen des 
           Erwerbs von Unternehmen oder 
           Beteiligungen an Unternehmen 
           anbieten zu können oder 
      ii.  um diese Personen, die im Arbeits- 
           oder Dienstverhältnis zu der 
           Gesellschaft oder einem mit ihr 
           verbundenen Unternehmen stehen, 
           ausgenommen Mitglieder des 
           Vorstands der Bertrandt 
           Aktiengesellschaft, zum Erwerb 
           anbieten zu können oder 
      iii. um diese nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 
           AktG einzuziehen. 
   b) Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von 
      eigenen Aktien mit einem Anteil am 
      Grundkapital von insgesamt bis zu 
      1.000.000 EUR beschränkt. Die 
      Ermächtigung kann ganz oder in 
      Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, 
      insgesamt aber höchstens bis zu der in 
      Satz 1 bestimmten Grenze, in Verfolgung 
      eines oder mehrerer der genannten Zwecke, 
      ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt 
      bis zum 31. Januar 2024. 
   c) Der Erwerb erfolgt über die Börse oder 
      mittels eines an alle Aktionäre 
      gerichteten öffentlichen Kaufangebots. 
      Der von der Bertrandt Aktiengesellschaft 
      gezahlte Gegenwert je Aktie darf bei 
      einem Erwerb über die Börse den 
      Durchschnitt der Schlusskurse im 
      XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren 
      Nachfolgesystem) für die Aktien der 
      Bertrandt Aktiengesellschaft während der 
      letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb 
      der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) um 
      nicht mehr als 5 % überschreiten und um 
      nicht mehr als 10 % unterschreiten. 
      Entsprechendes gilt bei einem 
      öffentlichen Kaufangebot für den 
      Angebotspreis, wobei hierfür die 
      Über- bzw. Unterschreitung nicht 
      mehr als 20 % betragen darf. 
   d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats eigene 
      Aktien der Bertrandt Aktiengesellschaft, 
      die aufgrund dieser Ermächtigung oder 
      anderweitig erworben wurden, Dritten beim 
      Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen 
      an Unternehmen anzubieten. 
   e) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats eigene 
      Aktien der Bertrandt Aktiengesellschaft, 
      die aufgrund dieser Ermächtigung oder 
      anderweitig erworben wurden, Personen, 
      die in einem Arbeits- oder 
      Dienstverhältnis zu der Gesellschaft oder 
      einem mit ihr verbundenen Unternehmen 
      stehen, ausgenommen Mitglieder des 
      Vorstands der Bertrandt 
      Aktiengesellschaft, zum Erwerb 
      anzubieten. 
   f) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats eigene 
      Aktien der Bertrandt Aktiengesellschaft, 
      die aufgrund dieser Ermächtigung oder 
      anderweitig erworben wurden, nach § 237 
      Abs. 3 Nr. 3 AktG einzuziehen, ohne dass 
      die Einziehung oder ihre Durchführung 
      eines weiteren 
      Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. 
      Durch die Einziehung nach § 237 Abs. 3 
      Nr. 3 AktG erhöht sich der Anteil der 
      übrigen Aktien am Grundkapital gemäß 
      § 8 Abs. 3 AktG, das unverändert bleibt. 
      Der Vorstand ist für diesen Fall zur 
      Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien 
      in der Satzung ermächtigt. 
   g) Die Ermächtigungen aus lit. d), e) und f) 
      können ganz oder in Teilen, einmal oder 
      mehrmals, einzeln oder gemeinsam 
      ausgenutzt werden. 
   h) Der Preis, zu dem Aktien der Bertrandt 
      Aktiengesellschaft gemäß der 
      Ermächtigung in lit. d) an Dritte 
      abgegeben werden, darf den Durchschnitt 
      der Schlusskurse im XETRA-Handel (oder 
      einem vergleichbaren Nachfolgesystem) für 
      die Aktien der Bertrandt 
      Aktiengesellschaft während der letzten 
      fünf Handelstage vor Abschluss des 
      Vertrages mit dem Dritten (ohne 
      Erwerbsnebenkosten) um nicht mehr als 5 % 
      unterschreiten. Wird der Vertrag mit dem 
      Dritten aufschiebend bedingt, so tritt 
      der Tag des Eintritts der Bedingung an 
      die Stelle des Tages des 
      Vertragsabschlusses. Wird mit dem Dritten 
      vereinbart, dass die Gegenleistung der 
      Bertrandt Aktiengesellschaft (erst) zu 
      einem späteren Zeitpunkt zu erbringen 
      ist, so tritt dieser Zeitpunkt an die 
      Stelle des Tages des Vertragsabschlusses. 
   i) Der Preis, zu dem Aktien der Bertrandt 
      Aktiengesellschaft gemäß der 
      Ermächtigung in lit. e) im Rahmen von 
      Belegschaftsaktienprogrammen abgegeben 
      werden, darf den Betrag nicht 
      unterschreiten, zu dem Aktien nach dem 
      Einkommensteuergesetz steuerfrei 
      verbilligt zugewandt werden können. 
   j) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene 
      Aktien, die aufgrund der Ermächtigung aus 
      lit. a) oder anderweitig erworben wurden, 
      wird insoweit ausgeschlossen, wie diese 
      Aktien gemäß den vorstehenden 
      Ermächtigungen aus lit. d) und e) 
      verwandt werden. Aufgrund der 
      Ermächtigungen aus lit. a) erworbene 
      Aktien, die für keinen der vorstehenden 
      Zwecke (mehr) benötigt werden, müssen 
      grundsätzlich über die Börse oder durch 
      ein Angebot an alle Aktionäre 
      veräußert werden. 
 
      In anderer Weise können eigene Aktien nur 
      veräußert werden, wenn der 
      Veräußerungspreis den Durchschnitt 
      der Schlusskurse im XETRA-Handel (oder 
      einem entsprechenden Nachfolgesystem) für 
      die Aktien der Bertrandt 
      Aktiengesellschaft während der letzten 
      fünf Handelstage vor der Veräußerung 
      der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) um 
      nicht mehr als 5 % unterschreitet. In 
      diesem Fall darf die Anzahl der zu 
      veräußernden Aktien zusammen mit den 
      neuen Aktien, die aufgrund von 
      Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung unter 
      Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 
      Satz 4 AktG oder aufgrund eines bedingten 
      Kapitals nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 
      Satz 4 AktG ausgegeben werden, die Grenze 
      von 10 % des Grundkapitals insgesamt 
      nicht übersteigen. Insoweit wird das 
      Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen 
      Aktien ebenfalls ausgeschlossen. 
   k) Die von der Hauptversammlung am 18. 
      Februar 2015 beschlossene Ermächtigung 
      zum Erwerb eigener Aktien wird 
      aufgehoben. 
7. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines 
   Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, Zweigniederlassung Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer der Bertrandt 
   Aktiengesellschaft und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen. 
 
*Weitere Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 5 
zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 07, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: -3-

a) *Herr Dietmar Bichler*, derzeit Vorsitzender 
   des Vorstands der Bertrandt 
   Aktiengesellschaft 
aa) *Persönliche Daten:* 
 
    Alter: 59 Jahre 
 
    Nationalität: deutsch 
bb) *Werdegang:* 
 
    1975 - 1978 Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, 
                Stuttgart, Ausbildung zum 
                Feinblechner 
    1979 - 1982 Studium der Fahrzeug- und 
                Schweißtechnik an der FH 
                Ulm; Abschluss als Diplom 
                Ingenieur (FH) 
    1982 - 1987 Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, 
                Sindelfingen, Projektleiter 
                Verfahrensentwicklung 
    1987 - 1989 Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, 
                Stuttgart, Prokurist 
    1989 - 1994 Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, 
                Stuttgart, Geschäftsführer 
    1995 - 1996 Bertrandt GmbH, Tamm, 
                Geschäftsführer 
    1996 - 2000 Bertrandt AG, Tamm, 
                Vorstandsmitglied für die 
                Ressorts Technik, Vertrieb und 
                Personal 
    seit 2001   Bertrandt AG, Ehningen, 
                Vorsitzender des Vorstands 
cc) *Bestellung:* 
 
    Zeitpunkt der Erstbestellung: Neubestellung 
 
    Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 
    Neubestellung 
dd) *Angaben zu Mitgliedschaften in anderen 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* 
 
    * Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
      b.invest AG, Ehningen 
    * Mitglied des Aufsichtsrats der MAHLE GmbH, 
      Stuttgart 
    * Mitglied des Aufsichtsrats der Lindauer 
      DORNIER GmbH, Lindau 
ee) *Angaben zu Mitgliedschaften in 
    vergleichbaren in- oder ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* 
 
    * Präsident des Verwaltungsrats der 
      Bertrandt France S.A., Vélizy-Villacoublay 
      (Konzernunternehmen) 
 
b) *Herr Udo Bäder*, selbstständiger 
   Wirtschaftsprüfer und Steuerberater 
aa) *Persönliche Daten:* 
 
    Alter: 58 Jahre 
 
    Nationalität: deutsch 
bb) *Werdegang:* 
 
    1980 - 1985 Studium der 
                Wirtschaftswissenschaften an der 
                Universität Hohenheim; Abschluss 
                Diplomökonom (dipl.-oec.) 
    1985 - 1986 Grundwehrdienst 
    1987 - 1991 Prüfungsassistent bei der Dr. 
                Lipfert GmbH 
                Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
                Stuttgart 
    1991        Bestellung zum Steuerberater 
    1993        Bestellung zum Wirtschaftsprüfer 
    1996        Partner bei der Dr. Lipfert GmbH 
                Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
                Stuttgart 
    1997        Partner bei der C&L Deutsche 
                Revision AG, 
                Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
                Stuttgart 
    1998 - 2018 Partner bei der 
                PricewaterhouseCoopers GmbH, 
                Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
                Stuttgart 
    seit 2018   Selbstständiger 
                Wirtschaftsprüfer und 
                Steuerberater 
cc) *Bestellung:* 
 
    Zeitpunkt der Erstbestellung: Neubestellung 
 
    Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 
    Neubestellung 
dd) *Angaben zu Mitgliedschaften in anderen 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* 
 
    keine 
ee) *Angaben zu Mitgliedschaften in 
    vergleichbaren in- oder ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* 
 
    keine 
 
c) *Herr Horst Binnig*, Vorsitzender des 
   Vorstands der Rheinmetall Automotive AG, 
   Neckarsulm, und Mitglied des Vorstands der 
   Rheinmetall AG, Düsseldorf 
aa) *Persönliche Daten:* 
 
    Alter: 59 Jahre 
 
    Nationalität: deutsch 
bb) *Werdegang:* 
 
    1980 - 1983 Studium an der Berufsakademie 
                Maschinenbau und 
                Konstruktionstechnik Stuttgart, 
                Abschluss als Diplom Ingenieur 
                (BA) 
    1983 - 1996 Kaco Unternehmensgruppe, 
                Heilbronn, verschiedene leitende 
                Positionen 
    1996 - 1999 Hengstler GmbH, Aldingen, 
                Geschäftsführer 
    1999 - 2000 Kolbenschmidt Pierburg AG, 
                Neckarsulm, Leiter 
                Zentralbereich 
                Unternehmensentwicklung 
    2001 - 2012 KS Aluminium-Technologie AG, 
                Neckarsulm, Vorsitzender des 
                Vorstands 
    2010 - 2012 KS Kolbenschmidt GmbH, 
                Neckarsulm, Vorsitzender der 
                Geschäftsleitung 
    2012 - 2013 Rheinmetall Automotive AG, 
                Neckarsulm, Mitglied des 
                Vorstands 
    seit 2014   Rheinmetall Automotive AG, 
                Neckarsulm, Vorsitzender des 
                Vorstands 
    seit 2014   Rheinmetall AG, Düsseldorf, 
                Mitglied des Vorstands 
cc) *Bestellung:* 
 
    Zeitpunkt der Erstbestellung: 15. Februar 
    2006 
 
    Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 5 
    Jahre, bis Februar 2019 
dd) *Angaben zu Mitgliedschaften in anderen 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* 
 
    * Stellvertretender Vorsitzender des 
      Aufsichtsrats der KS HUAYU Alutech GmbH, 
      Neckarsulm 
    * Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS 
      Kolbenschmidt GmbH, Neckarsulm 
    * Vorsitzender des Aufsichtsrats der KS 
      Gleitlager GmbH, St. Leon-Rot 
    * Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
      Pierburg GmbH, Neuss 
    * Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
      Pierburg Pump Technology GmbH, Neuss 
ee) *Angaben zu Mitgliedschaften in 
    vergleichbaren in- oder ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* 
 
    * Chairman des Board of Directors der HASCO 
      KSPG Nonferrous Components (Shanghai) Co. 
      Ltd., Shanghai 
    * Vice Chairman des Board of Directors der 
      Kolbenschmidt Huayu Piston Co., Ltd., 
      Shanghai 
    * Vice Chairman des Board of Directors der 
      Pierburg HUAYU Pump Technology Co. 
      Ltd.,Shanghai 
    * Director der KSPG Holding USA, Inc., 
      Marinette 
    * Chairman des Board of Directors der KSPG 
      (China) Investment Co., Ltd., Shanghai 
 
d) *Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn, 
   *Universitätsprofessor für Betriebstechnik 
   und Systemplanung am Institut für 
   Managementwissenschaften der TU Wien und 
   Geschäftsführer der Fraunhofer Austria 
   Research GmbH, Wien 
aa) *Persönliche Daten:* 
 
    Alter: 62 Jahre 
 
    Nationalität: deutsch, österreichisch 
bb) *Werdegang:* 
 
    1976 Studium an der TH Karlsruhe, 
    -    Wirtschaftsingenieurwesen, 
    1982 Fachrichtung Fertigung/Informatik 
         1981               Diplomarbeit bei der 
                            Daimler-Benz AG, 
                            Stuttgart 
    1982 Fraunhofer-Institut für 
    -    Produktionstechnik und Automatisierung 
    2004 (IPA), Stuttgart 
         1982 - 1986        Wissenschaftlicher 
                            Mitarbeiter, 
                            Projektleiter in den 
                            Fachgebieten 
                            Projektorganisation, 
                            Fertigungssteuerung, 
                            Instandhaltung, 
                            Logistik/Materialwir 
                            tschaft, 
                            Informationssysteme 
                            und Netzwerktechnik, 
                            Controlling 
         1986 - 1990        Gruppenleiter 
                            Technisch-organisato 
                            rische Systeme in 
                            der Abteilung 
                            Produktionssicherung 
         1990 - 1994        Abteilungsleiter: 
                            Produktionsmanagemen 
                            t und 
                            Informationssysteme 
         1994 - 2000        Direktor und Leiter 
                            des Bereichs 
                            Unternehmensmanageme 
                            nt 
         2000 - 2004        Stellvertretender 
                            Institutsleiter 
    1986 Berufsakademie Stuttgart, 
    -    Lehrbeauftragter im Fachgebiet 
    1990 Materialwirtschaft/Industriebetriebsle 
         hre 
    1992 Universität Stuttgart, Promotion zum 
         Dr.-Ing., Dissertationsthema: 'Ein 
         Informationssystem für 
         Instandhaltungsleitstellen' 
    seit TU Wien, Universitätsprofessor für 
    2004 Betriebstechnik und Systemplanung am 
         Institut für Managementwissenschaften 
    seit Fraunhofer Austria Research GmbH, 
    2008 Wien, Geschäftsführer 
cc) *Bestellung:* 
 
    Zeitpunkt der Erstbestellung: 11. Juli 1996 
 
    Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 5 
    Jahre, bis Februar 2019 
dd) *Angaben zu Mitgliedschaften in anderen 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* 
 
    keine 
ee) *Angaben zu Mitgliedschaften in 
    vergleichbaren in- oder ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* 
 
    * Mitglied des Verwaltungsrats der Glutz AG, 
      Solothurn 
    * Mitglied des Beirats der Herrmann 
      Ultraschall GmbH & Co. KG, Karlsbad 
      Ittersbach 
    * Mitglied des Beirats der Wittenstein AG, 
      Harthausen 
    * Mitglied des Beirats der EVN AG, Maria 
      Enzersdorf 
 
*Hinweise zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6:* 
 
Der Jahresabschluss der Bertrandt Aktiengesellschaft 
zum 30. September 2018 und der Lagebericht, der 
Konzern-Abschluss zum 30. September 2018 und der 
Konzern-Lagebericht, der vom Aufsichtsrat beschlossene 
und vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterschriebene 
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 
2017/2018, der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat 
für die Verwendung des Bilanzgewinns, der 
zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht 
nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB für das 
Geschäftsjahr 2017/2018 sowie der Bericht des Vorstands 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 07, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: -4-

gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG 
zu dem Tagesordnungspunkt 6 liegen von der Einberufung 
der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
Bertrandt Aktiengesellschaft aus. Auf Verlangen erhält 
jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
Abschrift dieser Unterlagen. Sie sind zudem gemäß 
§ 124a AktG über die Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.bertrandt.com 
 
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 
'Hauptversammlung' zugänglich und werden auch in der 
Hauptversammlung am 20. Februar 2019 ausliegen. 
 
*Bericht an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 
6* 
 
Zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die 
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener 
Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts) erstatten 
wir gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 
AktG folgenden Bericht des Vorstands über den 
Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung 
eigener Aktien: 
 
Durch die unter Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagene 
Ermächtigung soll der Bertrandt Aktiengesellschaft die 
Möglichkeit des Erwerbs eigener Aktien, befristet bis 
zum 31. Januar 2024, eröffnet werden. 
 
Im Einzelnen: 
 
a) Die Ermächtigung soll der Bertrandt 
Aktiengesellschaft die Möglichkeit geben, beim Erwerb 
von Unternehmen oder Beteiligungen daran als 
Gegenleistung auch eigene Aktien anzubieten. Die 
Verkäufer verlangen mitunter auch diese Form der 
Gegenleistung. Die vorgeschlagene Ermächtigung soll der 
Bertrandt Aktiengesellschaft die notwendige 
Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum 
Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran schnell 
und flexibel ausnutzen zu können. Dazu ist der 
vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts der 
Aktionäre notwendig. Der Bertrandt Aktiengesellschaft 
steht für Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder 
Beteiligungen daran gegen Gewährung von Aktien zu deren 
Beschaffung nach § 5 Abs. 8 der Satzung auch ein 
genehmigtes Kapital zur Verfügung, welches die 
Hauptversammlung am 23. Februar 2017 beschlossen hat. 
Die Entscheidung über den Weg der Aktienbeschaffung 
trifft der Vorstand, wobei er sich allein vom Interesse 
der Aktionäre und der Bertrandt Aktiengesellschaft 
leiten lässt. Derzeit bestehen keine konkreten Pläne 
zur Nutzung der Ermächtigung. Der Vorstand wird der 
Hauptversammlung jeweils Bericht über eine Ausnutzung 
der Ermächtigung erstatten. 
 
b) Des Weiteren soll der Vorstand ermächtigt werden, 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Bertrandt 
Aktiengesellschaft Personen, die im Arbeits- oder 
Dienstverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr 
verbundenen Unternehmen stehen, zum Erwerb anzubieten. 
Dies schließt entsprechend geltendem Recht den 
Erwerb zugunsten von Beteiligungsgesellschaften ein, 
deren sämtliche Gesellschafter in Arbeits- oder 
Dienstverhältnissen zur Gesellschaft oder einem mit 
dieser verbundenen Unternehmen stehen. Dazu ist der 
vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts der 
Aktionäre notwendig. Ausdrücklich ausgenommen von der 
Ermächtigung sind die Mitglieder des Vorstands. Die 
vorgeschlagene Ermächtigung geht aber insoweit über den 
Erwerbstatbestand nach § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG hinaus, 
als auch Organe von verbundenen Unternehmen einbezogen 
werden können. Dies liegt im Interesse der 
Gesellschaft, da auch solche Personen in der 
bestehenden Konzern-Struktur erheblich zum 
unternehmerischen Erfolg beitragen. Derzeit bestehen 
keine konkreten Pläne zur Nutzung der Ermächtigung. Der 
Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über 
eine Ausnutzung der Ermächtigung erstatten. 
 
c) Die Bertrandt Aktiengesellschaft soll eigene Aktien 
des Weiteren auch ohne erneuten Beschluss der 
Hauptversammlung nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG einziehen 
können. Die Einziehung lässt das Grundkapital 
unberührt. Der Anteil der übrigen Aktien gemäß § 8 
Abs. 3 AktG erhöht sich entsprechend. Hierdurch wird 
gegebenenfalls die in der Satzung genannte Zahl der 
Stückaktien unrichtig. Der Vorstand wird daher 
ermächtigt, die Angabe der Zahl in der Satzung 
anzupassen. Derzeit bestehen keine konkreten Pläne zur 
Nutzung der Ermächtigung. 
 
d) Erworbene, aber für vorstehende Zwecke nicht mehr 
benötigte Aktien sollen schließlich im 
Finanzierungsinteresse der Gesellschaft auch anders als 
über die Börse oder ein öffentliches Kaufangebot an 
alle Aktionäre veräußert werden können. Durch 
diese Ermächtigung soll die Möglichkeit für die 
Bertrandt Aktiengesellschaft geschaffen werden, diese 
in begrenztem Ausmaß unter Ausschluss des 
Bezugsrechts nahe am Börsenkurs zur Gewinnung neuer 
Anlegerkreise oder zur größtmöglichen Stärkung der 
eigenen Mittel zu veräußern. Schon aufgrund der 
Ersparnis der mit einer Veräußerung über die Börse 
oder ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre 
verbundenen Kosten kann ein höherer Mittelzufluss 
erreicht werden. Die Interessen der Aktionäre werden 
dadurch gewahrt, dass die Anzahl der auf diesem Wege 
verwertbaren Aktien begrenzt und der Verkaufspreis 
beschränkt und am Börsenkurs orientiert wird. Diese 
Beschränkungen beruhen auf der Anwendung von § 186 Abs. 
3 Satz 4 AktG. Danach können erworbene eigene Aktien 
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
veräußert werden, soweit die hierfür geltende 
gesetzliche Grenze von 10 % des Grundkapitals nicht 
überschritten wird. Zudem wird die Gesellschaft den 
Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 53a AktG) beachten. 
 
e) Der Vorstand wird die unter Tagesordnungspunkt 6 
vorgeschlagene Ermächtigung sowie die in § 5 Abs. 8 der 
Satzung enthaltene, von der Hauptversammlung am 23. 
Februar 2017 beschlossene Ermächtigung zur 
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter 
Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
nur so weit nutzen, dass insgesamt die in § 186 Abs. 3 
Satz 4 AktG vorgesehene Grenze von 10 % des 
Grundkapitals für einen Bezugsrechtsausschluss nicht 
überschritten wird. Die verschiedenen Ermächtigungen 
mit einem Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 
4 AktG haben ausschließlich den Zweck, in der 
konkreten Situation unter Beachtung der Interessen der 
Aktionäre und der Gesellschaft das am besten geeignete 
Instrument nutzen zu können. Sie dienen aber nicht 
dazu, durch eine mehrfache Ausnutzung der verschiedenen 
Ermächtigungen das Bezugsrecht der Aktionäre über die 
Grenze von 10 % des Grundkapitals hinaus nach § 186 
Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen. 
 
*Rechte von Aktionären* 
 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 
Abs. 1, 127 AktG 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der 
Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
stellen. Aktionäre, die Anträge zur Hauptversammlung 
ankündigen wollen, haben diese ausschließlich an 
folgende Adresse zu richten: 
 
Bertrandt Aktiengesellschaft 
Herr Dr. Markus Götzl 
Birkensee 1 
71139 Ehningen 
Telefax: +49 7034 656-4488 
E-Mail: markus.goetzl@de.bertrandt.com 
 
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
Gegenanträge zu den Vorschlägen der Verwaltung zu den 
Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens 
des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.bertrandt.com 
 
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 
'Hauptversammlung' zugänglich, wenn der Gegenantrag mit 
Begründung unter der vorstehend angegebenen Adresse bis 
spätestens zum 5. Februar 2019, 24:00 Uhr, zugegangen 
ist. 
 
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen 
nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen 
Begründung zugänglich zu machen. Dies ist der Fall, 
 
- soweit sich der Vorstand durch das 
  Zugänglichmachen strafbar machen würde, 
- wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
  satzungswidrigen Beschluss der 
  Hauptversammlung führen würde, 
- wenn die Begründung in wesentlichen Punkten 
  offensichtlich falsche oder irreführende 
  Angaben oder Beleidigungen enthält, 
- wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter 
  Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer 
  Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125 
  AktG zugänglich gemacht worden ist, wenn 
  derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit 
  wesentlich gleicher Begründung in den letzten 
  fünf Jahren bereits zu mindestens zwei 
  Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 
  AktG zugänglich gemacht worden ist und in der 
  Hauptversammlung weniger als der zwanzigste 
  Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn 
  gestimmt hat, 
- wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an 
  der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich 
  nicht vertreten lassen wird oder 
- wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren 
  in zwei Hauptversammlungen einen von ihm 
  mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat 
  oder nicht hat stellen lassen. 
 
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt 
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand der 
Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre 
Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre 
zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung 
Gegenanträge stellen. 
 
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl eines 
Abschlussprüfers und von Aufsichtsratsmitgliedern 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 07, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)

gelten die vorstehenden Absätze sinngemäß mit der 
Maßgabe, dass ein Wahlvorschlag nicht begründet 
werden muss (§ 127 Satz 1 und 2 AktG). Die Gesellschaft 
ist über die vorgenannten Gründe hinaus auch dann nicht 
verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn 
diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 
125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten. 
 
Anträge auf Tagesordnungsergänzungen nach § 122 Abs. 2 
AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 EUR des Grundkapitals erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten 
und muss der Gesellschaft bis spätestens 20. Januar 
2019, 24:00 Uhr, zugehen. Jedem neuen Gegenstand der 
Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage 
beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 
Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind (wobei der Tag des 
Zugangs nicht mitzurechnen ist) und dass sie die Aktien 
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
halten. Auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG 
entsprechend anzuwenden. 
 
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung von dem Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzern-Abschluss 
einbezogenen Unternehmen. 
 
*Angaben zum Gesellschaftskapital* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft von 10.143.240 EUR 
ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
eingeteilt in 10.143.240 Stückaktien. Jede Stückaktie 
gewährt eine Stimme, sodass im Zeitpunkt der 
Einberufung auf Grundlage der Satzung 10.143.240 
Stimmrechte bestehen. Aus eigenen Aktien stehen der 
Gesellschaft nach § 71b AktG keine Rechte zu, 
insbesondere kein Stimmrecht; sie hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 48.036 eigene 
Stückaktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind 
gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. 
Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens 13. 
Februar 2019, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden 
Adresse zugehen: 
 
Bertrandt AG 
c/o C-HV AG 
Gewerbepark 10 
92289 Ursensollen 
Telefax: +49 9628 92 99 871 
E-Mail: HV@Anmeldestelle.net 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, 
zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von 
Anträgen ist nach § 15 Abs. 2 der Satzung nachzuweisen. 
Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder 
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz 
notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 
30. Januar 2019 beziehen und der Gesellschaft bis 
spätestens 13. Februar 2019, 24:00 Uhr, unter der 
nachstehenden Adresse zugehen: 
 
Bertrandt AG 
c/o C-HV AG 
Gewerbepark 10 
92289 Ursensollen 
Telefax: +49 9628 92 99 871 
E-Mail: HV@Anmeldestelle.net 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder für die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. 
Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen 
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser 
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, 
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform; Ausnahmen können für die Erteilung von 
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen 
oder Institutionen und deren Widerruf bestehen, wobei 
wir unsere Aktionäre bitten, sich hinsichtlich der 
insoweit einzuhaltenden Form mit den Genannten 
abzustimmen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der 
Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises 
einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten 
Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht 
folgende Adresse zur Verfügung: 
 
Bertrandt AG 
c/o C-HV AG 
Gewerbepark 10 
92289 Ursensollen 
Telefax: +49 9628 92 99 871 
E-Mail: vollmacht@c-hv.com 
 
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem 
Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und der 
Widerruf von Vollmachten auch an der Ein- und 
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen. 
 
Des Weiteren bieten wir Aktionären, die nicht selbst an 
der Hauptversammlung teilnehmen wollen, auch die 
Möglichkeit, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch 
einen von der Gesellschaft beauftragten 
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Diesem 
Stimmrechtsvertreter müssen dazu mittels des von der 
Gesellschaft hierfür vorgesehenen Formulars eine 
Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts in Textform erteilt werden. Das zu 
benutzende Formular kann im Internet unter 
 
www.bertrandt.com 
 
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 
'Hauptversammlung' abgerufen oder bei der Bertrandt 
Aktiengesellschaft unter der vorstehend genannten 
Adresse angefordert werden. Vollmacht und Weisungen 
müssen zusammen mit der Eintrittskarte zu der 
Hauptversammlung spätestens am 19. Februar 2019, 18:00 
Uhr, bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse 
eingegangen sein: 
 
Bertrandt AG 
c/o C-HV AG 
Gewerbepark 10 
92289 Ursensollen 
Telefax: +49 9628 92 99 871 
E-Mail: vollmacht@c-hv.com 
 
Nach dem 19. Februar 2019, 18:00 Uhr, können erteilte 
Vollmachten und Weisungen durch Übersendung an die 
vorstehend genannte Adresse nicht mehr geändert werden. 
Ein Widerruf bei Teilnahme an der Hauptversammlung 
bleibt unberührt. Auch bei einer Bevollmächtigung des 
von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreters 
müssen die Anmeldung des Aktionärs und die 
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den 
Anteilsbesitz nach den vorstehenden Bestimmungen form- 
und fristgerecht zugehen. 
 
Daneben wird zusätzlich für an der Hauptversammlung 
teilnehmende Aktionäre, die diese vor der Abstimmung 
verlassen müssen, die Möglichkeit bestehen, einem von 
der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter 
mittels eines anderen, von der Gesellschaft dafür 
vorgesehenen Formulars Vollmacht und bestimmte 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen 
zurückweisen. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Zahlreiche Informationen zur Hauptversammlung (u.a. die 
in § 124a AktG genannten Informationen) und 
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG 
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.bertrandt.com 
 
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 
'Hauptversammlung'. 
 
*Informationen zum Datenschutz* 
 
Die Bertrandt Aktiengesellschaft verarbeitet 
personenbezogene Daten (Name, Anschrift, 
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart 
der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage 
der geltenden Datenschutzgesetze, um Aktionären die 
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung 
der Bertrandt Aktiengesellschaft zu ermöglichen. 
 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für 
Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung der Bertrandt 
Aktiengesellschaft zwingend erforderlich. Für die 
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die 
Bertrandt Aktiengesellschaft die verantwortliche 
Stelle; Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 
(1) c) Datenschutz-Grundverordnung. 
 
Der Dienstleister der Bertrandt Aktiengesellschaft, 
welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung 
beauftragt wurde, erhält von der Bertrandt 
Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, 
welche für die Ausführung der beauftragten 
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeitet die 
Daten ausschließlich nach Weisung der Bertrandt 
Aktiengesellschaft. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 07, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)

Video-Workshop: Das kleine Einmaleins der Charttechnik
In diesem kostenlosen Video-Workshop von Stefan Klotter lernen Sie alles über Charttechnik. Lassen Sie sich diesen kostenfreien Workshop nicht entgehen!
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.