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DGAP-News: OSRAM Licht AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
OSRAM Licht AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
19.02.2019 in ICM, Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-01-08 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
OSRAM Licht AG München Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN)
LED400
ISIN DE000LED4000 Einberufung der ordentlichen
Hauptversammlung 2019
der OSRAM Licht AG
am 19. Februar 2019
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
*ordentlichen Hauptversammlung der OSRAM Licht
AG*
am Dienstag, 19. Februar 2019, 10:00 Uhr (MEZ),
im ICM (Internationales Congress Center
München), Am Messesee 6, Messegelände, 81829
München.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses sowie
des zusammengefassten Lageberichts für die
OSRAM Licht AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2017/2018 sowie des Berichts
des Aufsichtsrats und des
Corporate-Governance-Berichts zum
Geschäftsjahr 2017/2018*
Die genannten Unterlagen enthalten auch den
Vergütungsbericht und den erläuternden
Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1
sowie § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs.
Die genannten Unterlagen sind auf unserer
Internetseite unter
www.osram-group.de/hauptversammlung
zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz
(AktG) festgestellt. Die Hauptversammlung hat
zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen
Beschluss zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der OSRAM Licht AG*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Bilanzgewinn der OSRAM Licht AG aus dem
abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe
von 107.501.362,14 EUR zur Ausschüttung einer
Dividende von 1,11 EUR je
dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden
und im Übrigen auf neue Rechnung
vorzutragen.
Die Ausschüttungssumme beträgt somit bei
96.651.096 dividendenberechtigten Stückaktien
107.282.716,56 EUR. Die zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2017/2018 im Besitz der
Gesellschaft befindlichen nicht
dividendenberechtigten 196.978 eigenen Aktien
sind in der vorstehend genannten Anzahl
dividendenberechtigter Stückaktien, die der
Berechnung der Ausschüttungssumme zugrunde
liegt, nicht enthalten.
Es ergibt sich damit die folgende Verwendung
des Bilanzgewinns:
Bilanzgewinn: 107.501.362,14
EUR
Verteilung an die 107.282.716,56
Aktionäre: EUR
Gewinnvortrag: 218.645,58 EUR
Sollte sich die Zahl der für das
Geschäftsjahr 2017/2018
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt,
der unverändert eine Dividende in Höhe von
1,11 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie
sowie entsprechend angepasste Beträge für die
Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag
vorsieht.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 22. Februar
2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017/2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des Zwischenberichts*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018/2019 sowie zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
den Konzern für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahrs 2018/2019 zu bestellen. Der
vorgenannte Vorschlag des Aufsichtsrats ist
auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses
gestützt.
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses
an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag
des Aufsichtsrats sind frei von einer
ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte.
Auch bestanden keine Regelungen, die die
Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die
Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers
oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft
für die Durchführung der Abschlussprüfung
beschränkt hätten.
6. *Beschlussfassung über eine Nachwahl zum
Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 95, 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 5
Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 7 Abs.
1 der Satzung der Gesellschaft aus zwölf
Mitgliedern, und zwar aus sechs Mitgliedern,
die von der Hauptversammlung gewählt werden
(Anteilseignervertreter), und sechs
Mitgliedern, deren Wahl sich nach den
Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes
richtet (Arbeitnehmervertreter).
Das von den Anteilseignern gewählte Mitglied
des Aufsichtsrats Prof. Dr. Lothar Frey ist
am 24. Juni 2018 unerwartet verstorben. An
seiner Stelle hat das Amtsgericht München mit
Beschluss vom 17. August 2018 Herrn Arunjai
Mittal zum Mitglied des Aufsichtsrats
bestellt. Die gerichtliche Bestellung
erfolgte auf Antrag des Vorstands, dem
Vorberatungen des Nominierungsausschusses des
Aufsichtsrats vorangingen.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96
Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 5 Abs.
1 MitbestG zu mindestens 30 % aus Frauen und
zu mindestens 30 % aus Männern zusammen.
Weder die Anteilseigner- noch die
Arbeitnehmervertreter haben auf Grund eines
mit Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber
dem Aufsichtsratsvorsitzenden der
Gesamterfüllung des Mindestanteils
widersprochen, so dass der Mindestanteil vom
Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen ist. Dem
Aufsichtsrat müssen damit insgesamt
mindestens vier Frauen und mindestens vier
Männer angehören, um das Mindestanteilsgebot
nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Dem
Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören derzeit
drei Frauen und drei Männer als
Arbeitnehmervertreter sowie zwei Frauen und
vier Männer (einschließlich Herrn
Mittal) als Vertreter der Anteilseigner an.
Der nachfolgende Beschlussvorschlag genügt
somit dem Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2
AktG.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf einen
entsprechenden Vorschlag seines
Nominierungsausschusses, vor,
*Arunjai Mittal*, selbständiger
Unternehmensberater und ehemaliges Mitglied
des Vorstands der Infineon Technologies AG,
wohnhaft in Singapur,
mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 19.
Februar 2019 als Anteilseignervertreter in
den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung
erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 der
Satzung der Gesellschaft für den Rest der
ursprünglichen Amtszeit von Prof. Dr. Frey,
also für eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit gemäß dem vorstehenden Satz
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem
die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet. Die Amtszeit läuft demnach bis
zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2023.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom
Aufsichtsrat am 2. Mai 2017 für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und
strebt die Ausfüllung des gleichzeitig vom
Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils
für das Gesamtgremium an.
Weitere Angaben zu dem unter Tagesordnungspunkt 6
zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
*Herr Arunjai Mittal*
Selbständiger Unternehmensberater und ehemaliges
Mitglied des Vorstands der Infineon Technologies AG,
wohnhaft in Singapur
Persönliche Daten:
Geburtsdatum: 8. Februar 1971
Geburtsort: Mumbai, Indien
Nationalität: singapurisch
Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten neben
dem Aufsichtsratsmandat:
Seit Sept. 2016 Selbständiger
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