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DGAP-HV: OSRAM Licht AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.02.2019 in ICM, Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: OSRAM Licht AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
OSRAM Licht AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.02.2019 in ICM, Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-01-08 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
OSRAM Licht AG München Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 
LED400 
ISIN DE000LED4000 Einberufung der ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 
der OSRAM Licht AG 
am 19. Februar 2019 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur 
 
*ordentlichen Hauptversammlung der OSRAM Licht 
AG* 
am Dienstag, 19. Februar 2019, 10:00 Uhr (MEZ), 
im ICM (Internationales Congress Center 
München), Am Messesee 6, Messegelände, 81829 
München. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   OSRAM Licht AG und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018 sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats und des 
   Corporate-Governance-Berichts zum 
   Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Die genannten Unterlagen enthalten auch den 
   Vergütungsbericht und den erläuternden 
   Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 
   sowie § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs. 
   Die genannten Unterlagen sind auf unserer 
   Internetseite unter 
 
   www.osram-group.de/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz 
   (AktG) festgestellt. Die Hauptversammlung hat 
   zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen 
   Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der OSRAM Licht AG* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der OSRAM Licht AG aus dem 
   abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe 
   von 107.501.362,14 EUR zur Ausschüttung einer 
   Dividende von 1,11 EUR je 
   dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden 
   und im Übrigen auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
 
   Die Ausschüttungssumme beträgt somit bei 
   96.651.096 dividendenberechtigten Stückaktien 
   107.282.716,56 EUR. Die zum Zeitpunkt der 
   Aufstellung des Jahresabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018 im Besitz der 
   Gesellschaft befindlichen nicht 
   dividendenberechtigten 196.978 eigenen Aktien 
   sind in der vorstehend genannten Anzahl 
   dividendenberechtigter Stückaktien, die der 
   Berechnung der Ausschüttungssumme zugrunde 
   liegt, nicht enthalten. 
 
   Es ergibt sich damit die folgende Verwendung 
   des Bilanzgewinns: 
 
   Bilanzgewinn:              107.501.362,14 
                              EUR 
   Verteilung an die          107.282.716,56 
   Aktionäre:                 EUR 
   Gewinnvortrag:             218.645,58 EUR 
 
   Sollte sich die Zahl der für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, 
   der unverändert eine Dividende in Höhe von 
   1,11 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie 
   sowie entsprechend angepasste Beträge für die 
   Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag 
   vorsieht. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 22. Februar 
   2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des Zwischenberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018/2019 sowie zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   den Konzern für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahrs 2018/2019 zu bestellen. Der 
   vorgenannte Vorschlag des Aufsichtsrats ist 
   auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses 
   gestützt. 
 
   Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses 
   an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag 
   des Aufsichtsrats sind frei von einer 
   ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. 
   Auch bestanden keine Regelungen, die die 
   Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft 
   für die Durchführung der Abschlussprüfung 
   beschränkt hätten. 
6. *Beschlussfassung über eine Nachwahl zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 95, 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 5 
   Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 
   Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 7 Abs. 
   1 der Satzung der Gesellschaft aus zwölf 
   Mitgliedern, und zwar aus sechs Mitgliedern, 
   die von der Hauptversammlung gewählt werden 
   (Anteilseignervertreter), und sechs 
   Mitgliedern, deren Wahl sich nach den 
   Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes 
   richtet (Arbeitnehmervertreter). 
 
   Das von den Anteilseignern gewählte Mitglied 
   des Aufsichtsrats Prof. Dr. Lothar Frey ist 
   am 24. Juni 2018 unerwartet verstorben. An 
   seiner Stelle hat das Amtsgericht München mit 
   Beschluss vom 17. August 2018 Herrn Arunjai 
   Mittal zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   bestellt. Die gerichtliche Bestellung 
   erfolgte auf Antrag des Vorstands, dem 
   Vorberatungen des Nominierungsausschusses des 
   Aufsichtsrats vorangingen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 
   Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 
   1 MitbestG zu mindestens 30 % aus Frauen und 
   zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. 
   Weder die Anteilseigner- noch die 
   Arbeitnehmervertreter haben auf Grund eines 
   mit Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber 
   dem Aufsichtsratsvorsitzenden der 
   Gesamterfüllung des Mindestanteils 
   widersprochen, so dass der Mindestanteil vom 
   Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen ist. Dem 
   Aufsichtsrat müssen damit insgesamt 
   mindestens vier Frauen und mindestens vier 
   Männer angehören, um das Mindestanteilsgebot 
   nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Dem 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören derzeit 
   drei Frauen und drei Männer als 
   Arbeitnehmervertreter sowie zwei Frauen und 
   vier Männer (einschließlich Herrn 
   Mittal) als Vertreter der Anteilseigner an. 
   Der nachfolgende Beschlussvorschlag genügt 
   somit dem Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2 
   AktG. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf einen 
   entsprechenden Vorschlag seines 
   Nominierungsausschusses, vor, 
 
    *Arunjai Mittal*, selbständiger 
    Unternehmensberater und ehemaliges Mitglied 
    des Vorstands der Infineon Technologies AG, 
    wohnhaft in Singapur, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. 
   Februar 2019 als Anteilseignervertreter in 
   den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung 
   erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 der 
   Satzung der Gesellschaft für den Rest der 
   ursprünglichen Amtszeit von Prof. Dr. Frey, 
   also für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit gemäß dem vorstehenden Satz 
   beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem 
   die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. Die Amtszeit läuft demnach bis 
   zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 
   2023. 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom 
   Aufsichtsrat am 2. Mai 2017 für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele und 
   strebt die Ausfüllung des gleichzeitig vom 
   Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils 
   für das Gesamtgremium an. 
Weitere Angaben zu dem unter Tagesordnungspunkt 6 
zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten 
 
*Herr Arunjai Mittal* 
Selbständiger Unternehmensberater und ehemaliges 
Mitglied des Vorstands der Infineon Technologies AG, 
wohnhaft in Singapur 
 
Persönliche Daten: 
 
 Geburtsdatum: 8. Februar 1971 
 Geburtsort: Mumbai, Indien 
 Nationalität: singapurisch 
 
Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten neben 
dem Aufsichtsratsmandat: 
 
Seit Sept. 2016   Selbständiger 

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January 08, 2019 09:04 ET (14:04 GMT)

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