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DGAP-News: OSRAM Licht AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung OSRAM Licht AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.02.2019 in ICM, Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-01-08 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. OSRAM Licht AG München Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) LED400 ISIN DE000LED4000 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 der OSRAM Licht AG am 19. Februar 2019 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur *ordentlichen Hauptversammlung der OSRAM Licht AG* am Dienstag, 19. Februar 2019, 10:00 Uhr (MEZ), im ICM (Internationales Congress Center München), Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die OSRAM Licht AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017/2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate-Governance-Berichts zum Geschäftsjahr 2017/2018* Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs. Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter www.osram-group.de/hauptversammlung zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der OSRAM Licht AG* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der OSRAM Licht AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe von 107.501.362,14 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 1,11 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und im Übrigen auf neue Rechnung vorzutragen. Die Ausschüttungssumme beträgt somit bei 96.651.096 dividendenberechtigten Stückaktien 107.282.716,56 EUR. Die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018 im Besitz der Gesellschaft befindlichen nicht dividendenberechtigten 196.978 eigenen Aktien sind in der vorstehend genannten Anzahl dividendenberechtigter Stückaktien, die der Berechnung der Ausschüttungssumme zugrunde liegt, nicht enthalten. Es ergibt sich damit die folgende Verwendung des Bilanzgewinns: Bilanzgewinn: 107.501.362,14 EUR Verteilung an die 107.282.716,56 Aktionäre: EUR Gewinnvortrag: 218.645,58 EUR Sollte sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2017/2018 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende in Höhe von 1,11 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 22. Februar 2019, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018/2019 zu bestellen. Der vorgenannte Vorschlag des Aufsichtsrats ist auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses gestützt. Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten. 6. *Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus zwölf Mitgliedern, und zwar aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden (Anteilseignervertreter), und sechs Mitgliedern, deren Wahl sich nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes richtet (Arbeitnehmervertreter). Das von den Anteilseignern gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr. Lothar Frey ist am 24. Juni 2018 unerwartet verstorben. An seiner Stelle hat das Amtsgericht München mit Beschluss vom 17. August 2018 Herrn Arunjai Mittal zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche Bestellung erfolgte auf Antrag des Vorstands, dem Vorberatungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats vorangingen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 MitbestG zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Weder die Anteilseigner- noch die Arbeitnehmervertreter haben auf Grund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung des Mindestanteils widersprochen, so dass der Mindestanteil vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen ist. Dem Aufsichtsrat müssen damit insgesamt mindestens vier Frauen und mindestens vier Männer angehören, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören derzeit drei Frauen und drei Männer als Arbeitnehmervertreter sowie zwei Frauen und vier Männer (einschließlich Herrn Mittal) als Vertreter der Anteilseigner an. Der nachfolgende Beschlussvorschlag genügt somit dem Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2 AktG. Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag seines Nominierungsausschusses, vor, *Arunjai Mittal*, selbständiger Unternehmensberater und ehemaliges Mitglied des Vorstands der Infineon Technologies AG, wohnhaft in Singapur, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Februar 2019 als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der ursprünglichen Amtszeit von Prof. Dr. Frey, also für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit gemäß dem vorstehenden Satz beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit läuft demnach bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat am 2. Mai 2017 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des gleichzeitig vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Weitere Angaben zu dem unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten *Herr Arunjai Mittal* Selbständiger Unternehmensberater und ehemaliges Mitglied des Vorstands der Infineon Technologies AG, wohnhaft in Singapur Persönliche Daten: Geburtsdatum: 8. Februar 1971 Geburtsort: Mumbai, Indien Nationalität: singapurisch Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat: Seit Sept. 2016 Selbständiger
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