Bad Marienberg (www.aktiencheck.de) - Die Kommission hat vor, sieben Rechtsakte aus dem Bereich des Beihilferechts, die eigentlich 2020 auslaufen sollten, um zwei Jahre zu verlängern. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung der Europäischen Kommission: Zudem hat sie heute eine Evaluierung dieser und weiterer Beihilfevorschriften eingeleitet, um zu bewerten, ob sie weiter verlängert oder aktualisiert werden sollten. ...Den vollständigen Artikel lesen ...