BERLIN (Dow Jones)--Im vergangenen Jahr haben weniger Harz-IV-Empfänger gegen ihre Bescheide Klage eingereicht oder sind in Widerspruch gegangen. Nach den Daten der Bundesagentur für Arbeit wurden 600.000 Widersprüche formuliert und 105.000 Klagen gestellt. Das waren 39.000 Widersprüche beziehungsweise 6.400 Klagen weniger als im Jahr 2017. Im selben Zeitraum ist auch die Zahl der Hartz-IV-Empfänger um 262.000 auf 5,8 Millionen gesunken.
Am häufigsten richteten sich Klagen und Widersprüche laut BA gegen die Neuberechnung von Leistungen, wenn etwa Einkommen in wechselnder Höhe anfallen. Auf den Plätzen zwei und drei folgen die Anfechtung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie für bewilligte Kosten der Wohnung. Mit einem Anteil von 4 Prozent seien Klagen gegen Sanktionen eher selten.
Die Jobcenter haben im alten Jahr über rund 612.000 Widersprüche entschieden. Nahezu zwei Drittel aller Widersprüche wurden zurückgewiesen, einem Drittel stattgegeben.
Außerdem wurden 2017 rund 110.000 Klagen abgeschlossen. Rund 60 Prozent wurden der Arbeitsagentur zufolge abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, 40 Prozent der Klagen führten zu einer neuen Entscheidung. Die meisten würden ohne Urteil erledigt - häufig deswegen, weil die Bezieher fehlende Unterlagen im Verfahren nachreichten.
Trotz der relativ wenigen Klagen gegen Sanktionen will die SPD die Sanktionen bei Verstößen gegen Auflagen mildern. Die Partei erhofft sich davon, einstige Wähler zurückgewinnen, die sich von den Genossen wegen der Hartz-Reformen unter Kanzler Gerhard Schröder abgewendet haben. Die Union will hingegen an den bestehenden Regeln festhalten.
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January 10, 2019 05:33 ET (10:33 GMT)
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