München (www.fondscheck.de) - Ab einer Haltedauer von einem Jahr sind Veräußerungsgewinne beim Verkauf von physischem Gold steuerfrei, wie aus der aktuellen Ausgabe der "AnlegerPlus News" hervorgeht.Diese Regelung finde nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch auf mit Gold unterlegte Wertpapiere - die bestimmte Voraussetzungen erfüllen würden - Anwendung. Nach Angaben der Emittentin Börse Stuttgart Securities GmbH würden Banken und Broker auf Basis des BFH-Urteils beim Verkauf des EUWAX Gold II (ISIN DE000EWG2LD7/ WKN EWG2LD) daher nun in der Regel keinen Steuerabzug mehr vornehmen. (Ausgabe 01/2019) (11.01.2019/fc/n/e) ...Den vollständigen Artikel lesen ...