Ist ein Leasingnehmer im Leasingvertrag verpflichtet, eine Fahrzeugvollversicherung abzuschließen und versichert er quasi überobligatorisch den Neuwert des Wagens, so steht ihm im Falle eines Fahrzeugdiebstahls im Rahmen der Teilkasko nicht der volle Anspruch aus der Versicherungsleistung zu. Denn diese ...Den vollständigen Artikel lesen ...