Der Law Corner Beitrag von Dr. Lutz Pospiech, Assoziierter Partner, und Josepha Rüberg, Associate, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, München. In seinem Urteil vom 12.7.2018 hat das OLG München klargestellt, dass den Anleihegläubigern zur prozessualen Geltendmachung ihrer Rechte die Prozessfähigkeit fehlt, soweit sie gem. § 14 Abs. 1 SchVG 1899 einen gemeinsamen Vertreter zu deren Geltendmachung ...Den vollständigen Artikel lesen ...