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DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.02.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.02.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-01-15 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche Beteiligungs AG Frankfurt am Main WKN A1TNUT 
ISIN DE000A1TNUT7 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung am Donnerstag, den 21. Februar 2019, 
um 10:00 Uhr, im Gesellschaftshaus Palmengarten, 
Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main 
ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September 
   2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   30. September 2018 und des zusammengefassten 
   Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und 
   des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
   Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Website der 
   Gesellschaft unter 
 
   _https://www.dbag.de/hv-2019_ 
 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch 
   in der Hauptversammlung zugänglich sein und 
   mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat 
   den für das Geschäftsjahr 2017/2018 vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 
   1 der Tagesordnung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/2018 der 
   Deutschen Beteiligungs AG in Höhe von 
   170.766.135,32 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 1,45 EUR je 
   dividendenberechtigte Aktie, 
 
   insgesamt               21.813.791,30 EUR 
   Gewinnvortrag auf neue  148.952.344,02 EUR 
   Rechnung 
   *Bilanzgewinn *         *170.766.135,32 EUR* 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl 
   der dividendenberechtigten Stückaktien 
   verändern. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, 
   der eine unveränderte Dividende von 1,45 EUR je 
   dividendenberechtigte Aktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
   vorsieht. 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten 
   auf die Hauptversammlung folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 26. Februar 
   2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017/2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019 und des Prüfers für 
   eine prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Hamburg, Niederlassung Frankfurt am Main, 
 
   a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
      2018/2019 und 
   b) zum Prüfer für eine prüferische 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts zum 31. März 
      2019, die Bestandteile des 
      Halbjahresfinanzberichts nach § 115 
      Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind, 
 
   zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die 
   Empfehlung und Präferenz des 
   Prüfungsausschusses. Auf der Grundlage eines 
   gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission ('Abschlussprüfungsverordnung') 
   durchgeführten Auswahlverfahrens hat der 
   Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, 
   der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder 
   die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit 
   Sitz in Hamburg, Niederlassung Frankfurt am 
   Main, oder die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   München, Niederlassung Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 
   zu wählen. Dabei hat der Prüfungsausschuss 
   seine Präferenz für die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und 
   begründet. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm 
   insbesondere keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 
   6 der Abschlussprüfungsverordnung auferlegt 
   wurde. 
6. *Nachwahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, 
   Herr Andrew Richards, der von der 
   Hauptversammlung am 25. Februar 2016 für eine 
   Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat gewählt worden war, hat sein 
   Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung 
   zum Ablauf des 13. Oktober 2018 niedergelegt. 
   Es ist daher ein Nachfolger für das 
   ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat der Deutschen Beteiligungs AG 
   setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 
   letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 
   der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung 
   zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person 
   gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung für 
   eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2022/2023 beschließt, 
   als Vertreter der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   Herrn Dr. Maximilian Zimmerer, wohnhaft in 
   Stuttgart, Mitglied des Aufsichtsrats der 
   Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft 
   Aktiengesellschaft in München 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die 
   Empfehlung des Nominierungsausschusses. Der 
   Wahlvorschlag berücksichtigt die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   festgelegten Ziele und strebt die weitere 
   Ausfüllung des Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich 
   vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat 
   den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 
   finden sich nachfolgend unter II. 
II. *Ergänzende Angaben zur Nachwahl zum 
    Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6)* 
1. *Lebenslauf und Angaben gemäß § 125 Abs. 
   1 Satz 5 AktG* 
 
Nachfolgend ist der Lebenslauf des zur Nachwahl in den 
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten abgedruckt. 
Dieser enthält zugleich die Angaben gemäß § 125 
Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer 
Unternehmen und in vergleichbaren Kontrollgremien 
anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen. 
 
Name:             Dr. iur. Maximilian Zimmerer 
Ausgeübter Beruf: Mitglied des Aufsichtsrats der 
                  Münchener 
                  Rückversicherungs-Gesellschaft 
                  Aktiengesellschaft in München 
Wohnort:          Stuttgart (erster Wohnsitz) 
Geburtsjahr:      1958 
Nationalität:     deutsch 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
31. Dezember 2016 Beendigung der aktiven 
                  Vorstandstätigkeit bei der 
                  Allianz SE 
September 2015    Zusätzliche Übernahme der 
                  Verantwortung für die Region 
                  Asien 
Juni 2012         Wechsel in den Vorstand der 
                  Allianz SE, verantwortlich für 
                  Kapitalanlagen (inkl. Private 
                  Equity, Infrastruktur, 
                  Renewables, Immobilien), 
                  Treasury, Global Life & Health 
                  und AZ for Good 
Januar 2010       Zusätzliche Übernahme des 
                  Vorstandsvorsitzes der Allianz 
                  Private 
                  Krankenversicherungs-AG (bis 
                  31. Dezember 2011) mit 
                  Erweiterung der 
                  Ressortzuständigkeit in der 
                  Allianz Deutschland AG 
                  (Ressorts Leben + Kranken) 
Januar 2006       Wahl zum Vorsitzenden des 
                  Vorstandes der Allianz 
                  Lebensversicherungs-AG, 
                  Berufung in den Vorstand der 
                  Allianz Deutschland AG 
                  (Ressort Leben) 
Januar 2004       Übernahme der 

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