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DGAP-News: Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.02.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-01-15 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Deutsche Beteiligungs AG Frankfurt am Main WKN A1TNUT ISIN DE000A1TNUT7 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 21. Februar 2019, um 10:00 Uhr, im Gesellschaftshaus Palmengarten, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main ein. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2018 und des zusammengefassten Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2019_ eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den für das Geschäftsjahr 2017/2018 vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/2018 der Deutschen Beteiligungs AG in Höhe von 170.766.135,32 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 1,45 EUR je dividendenberechtigte Aktie, insgesamt 21.813.791,30 EUR Gewinnvortrag auf neue 148.952.344,02 EUR Rechnung *Bilanzgewinn * *170.766.135,32 EUR* Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine unveränderte Dividende von 1,45 EUR je dividendenberechtigte Aktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, das heißt am 26. Februar 2019, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019 und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, Niederlassung Frankfurt am Main, a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 und b) zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 31. März 2019, die Bestandteile des Halbjahresfinanzberichts nach § 115 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind, zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses. Auf der Grundlage eines gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission ('Abschlussprüfungsverordnung') durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, Niederlassung Frankfurt am Main, oder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen. Dabei hat der Prüfungsausschuss seine Präferenz für die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und begründet. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm insbesondere keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfungsverordnung auferlegt wurde. 6. *Nachwahl zum Aufsichtsrat* Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Andrew Richards, der von der Hauptversammlung am 25. Februar 2016 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt worden war, hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 13. Oktober 2018 niedergelegt. Es ist daher ein Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Der Aufsichtsrat der Deutschen Beteiligungs AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022/2023 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: Herrn Dr. Maximilian Zimmerer, wohnhaft in Stuttgart, Mitglied des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele und strebt die weitere Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 finden sich nachfolgend unter II. II. *Ergänzende Angaben zur Nachwahl zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6)* 1. *Lebenslauf und Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* Nachfolgend ist der Lebenslauf des zur Nachwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten abgedruckt. Dieser enthält zugleich die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen und in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen. Name: Dr. iur. Maximilian Zimmerer Ausgeübter Beruf: Mitglied des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München Wohnort: Stuttgart (erster Wohnsitz) Geburtsjahr: 1958 Nationalität: deutsch *Beruflicher Werdegang:* 31. Dezember 2016 Beendigung der aktiven Vorstandstätigkeit bei der Allianz SE September 2015 Zusätzliche Übernahme der Verantwortung für die Region Asien Juni 2012 Wechsel in den Vorstand der Allianz SE, verantwortlich für Kapitalanlagen (inkl. Private Equity, Infrastruktur, Renewables, Immobilien), Treasury, Global Life & Health und AZ for Good Januar 2010 Zusätzliche Übernahme des Vorstandsvorsitzes der Allianz Private Krankenversicherungs-AG (bis 31. Dezember 2011) mit Erweiterung der Ressortzuständigkeit in der Allianz Deutschland AG (Ressorts Leben + Kranken) Januar 2006 Wahl zum Vorsitzenden des Vorstandes der Allianz Lebensversicherungs-AG, Berufung in den Vorstand der Allianz Deutschland AG (Ressort Leben) Januar 2004 Übernahme der
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January 15, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)