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DGAP-News: Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 21.02.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-01-15 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche Beteiligungs AG Frankfurt am Main WKN A1TNUT
ISIN DE000A1TNUT7 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am Donnerstag, den 21. Februar 2019,
um 10:00 Uhr, im Gesellschaftshaus Palmengarten,
Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main
ein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September
2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum
30. September 2018 und des zusammengefassten
Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und
des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Website der
Gesellschaft unter
_https://www.dbag.de/hv-2019_
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch
in der Hauptversammlung zugänglich sein und
mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat
den für das Geschäftsjahr 2017/2018 vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt
1 der Tagesordnung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/2018 der
Deutschen Beteiligungs AG in Höhe von
170.766.135,32 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 1,45 EUR je
dividendenberechtigte Aktie,
insgesamt 21.813.791,30 EUR
Gewinnvortrag auf neue 148.952.344,02 EUR
Rechnung
*Bilanzgewinn * *170.766.135,32 EUR*
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl
der dividendenberechtigten Stückaktien
verändern. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden,
der eine unveränderte Dividende von 1,45 EUR je
dividendenberechtigte Aktie sowie einen
entsprechend angepassten Gewinnvortrag
vorsieht.
Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten
auf die Hauptversammlung folgenden
Geschäftstag, das heißt am 26. Februar
2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017/2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr
2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018/2019 und des Prüfers für
eine prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Hamburg, Niederlassung Frankfurt am Main,
a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018/2019 und
b) zum Prüfer für eine prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts zum 31. März
2019, die Bestandteile des
Halbjahresfinanzberichts nach § 115
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind,
zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die
Empfehlung und Präferenz des
Prüfungsausschusses. Auf der Grundlage eines
gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission ('Abschlussprüfungsverordnung')
durchgeführten Auswahlverfahrens hat der
Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen,
der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder
die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit
Sitz in Hamburg, Niederlassung Frankfurt am
Main, oder die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
München, Niederlassung Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019
zu wählen. Dabei hat der Prüfungsausschuss
seine Präferenz für die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und
begründet.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm
insbesondere keine die Auswahlmöglichkeiten
beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs.
6 der Abschlussprüfungsverordnung auferlegt
wurde.
6. *Nachwahl zum Aufsichtsrat*
Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats,
Herr Andrew Richards, der von der
Hauptversammlung am 25. Februar 2016 für eine
Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt, in
den Aufsichtsrat gewählt worden war, hat sein
Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung
zum Ablauf des 13. Oktober 2018 niedergelegt.
Es ist daher ein Nachfolger für das
ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Beteiligungs AG
setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1
letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1
der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung
zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person
gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung für
eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2022/2023 beschließt,
als Vertreter der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat zu wählen:
Herrn Dr. Maximilian Zimmerer, wohnhaft in
Stuttgart, Mitglied des Aufsichtsrats der
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in München
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die
Empfehlung des Nominierungsausschusses. Der
Wahlvorschlag berücksichtigt die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
festgelegten Ziele und strebt die weitere
Ausfüllung des Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich
vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat
den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6
finden sich nachfolgend unter II.
II. *Ergänzende Angaben zur Nachwahl zum
Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6)*
1. *Lebenslauf und Angaben gemäß § 125 Abs.
1 Satz 5 AktG*
Nachfolgend ist der Lebenslauf des zur Nachwahl in den
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten abgedruckt.
Dieser enthält zugleich die Angaben gemäß § 125
Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer
Unternehmen und in vergleichbaren Kontrollgremien
anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen.
Name: Dr. iur. Maximilian Zimmerer
Ausgeübter Beruf: Mitglied des Aufsichtsrats der
Münchener
Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in München
Wohnort: Stuttgart (erster Wohnsitz)
Geburtsjahr: 1958
Nationalität: deutsch
*Beruflicher Werdegang:*
31. Dezember 2016 Beendigung der aktiven
Vorstandstätigkeit bei der
Allianz SE
September 2015 Zusätzliche Übernahme der
Verantwortung für die Region
Asien
Juni 2012 Wechsel in den Vorstand der
Allianz SE, verantwortlich für
Kapitalanlagen (inkl. Private
Equity, Infrastruktur,
Renewables, Immobilien),
Treasury, Global Life & Health
und AZ for Good
Januar 2010 Zusätzliche Übernahme des
Vorstandsvorsitzes der Allianz
Private
Krankenversicherungs-AG (bis
31. Dezember 2011) mit
Erweiterung der
Ressortzuständigkeit in der
Allianz Deutschland AG
(Ressorts Leben + Kranken)
Januar 2006 Wahl zum Vorsitzenden des
Vorstandes der Allianz
Lebensversicherungs-AG,
Berufung in den Vorstand der
Allianz Deutschland AG
(Ressort Leben)
Januar 2004 Übernahme der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 15, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
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