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DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -4-

DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.02.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.02.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-01-15 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche Beteiligungs AG Frankfurt am Main WKN A1TNUT 
ISIN DE000A1TNUT7 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung am Donnerstag, den 21. Februar 2019, 
um 10:00 Uhr, im Gesellschaftshaus Palmengarten, 
Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main 
ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September 
   2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   30. September 2018 und des zusammengefassten 
   Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und 
   des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
   Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Website der 
   Gesellschaft unter 
 
   _https://www.dbag.de/hv-2019_ 
 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch 
   in der Hauptversammlung zugänglich sein und 
   mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat 
   den für das Geschäftsjahr 2017/2018 vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 
   1 der Tagesordnung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/2018 der 
   Deutschen Beteiligungs AG in Höhe von 
   170.766.135,32 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 1,45 EUR je 
   dividendenberechtigte Aktie, 
 
   insgesamt               21.813.791,30 EUR 
   Gewinnvortrag auf neue  148.952.344,02 EUR 
   Rechnung 
   *Bilanzgewinn *         *170.766.135,32 EUR* 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl 
   der dividendenberechtigten Stückaktien 
   verändern. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, 
   der eine unveränderte Dividende von 1,45 EUR je 
   dividendenberechtigte Aktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
   vorsieht. 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten 
   auf die Hauptversammlung folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 26. Februar 
   2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017/2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019 und des Prüfers für 
   eine prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Hamburg, Niederlassung Frankfurt am Main, 
 
   a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
      2018/2019 und 
   b) zum Prüfer für eine prüferische 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts zum 31. März 
      2019, die Bestandteile des 
      Halbjahresfinanzberichts nach § 115 
      Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind, 
 
   zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die 
   Empfehlung und Präferenz des 
   Prüfungsausschusses. Auf der Grundlage eines 
   gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission ('Abschlussprüfungsverordnung') 
   durchgeführten Auswahlverfahrens hat der 
   Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, 
   der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder 
   die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit 
   Sitz in Hamburg, Niederlassung Frankfurt am 
   Main, oder die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   München, Niederlassung Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 
   zu wählen. Dabei hat der Prüfungsausschuss 
   seine Präferenz für die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und 
   begründet. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm 
   insbesondere keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 
   6 der Abschlussprüfungsverordnung auferlegt 
   wurde. 
6. *Nachwahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, 
   Herr Andrew Richards, der von der 
   Hauptversammlung am 25. Februar 2016 für eine 
   Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat gewählt worden war, hat sein 
   Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung 
   zum Ablauf des 13. Oktober 2018 niedergelegt. 
   Es ist daher ein Nachfolger für das 
   ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat der Deutschen Beteiligungs AG 
   setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 
   letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 
   der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung 
   zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person 
   gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung für 
   eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2022/2023 beschließt, 
   als Vertreter der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   Herrn Dr. Maximilian Zimmerer, wohnhaft in 
   Stuttgart, Mitglied des Aufsichtsrats der 
   Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft 
   Aktiengesellschaft in München 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die 
   Empfehlung des Nominierungsausschusses. Der 
   Wahlvorschlag berücksichtigt die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   festgelegten Ziele und strebt die weitere 
   Ausfüllung des Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich 
   vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat 
   den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 
   finden sich nachfolgend unter II. 
II. *Ergänzende Angaben zur Nachwahl zum 
    Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6)* 
1. *Lebenslauf und Angaben gemäß § 125 Abs. 
   1 Satz 5 AktG* 
 
Nachfolgend ist der Lebenslauf des zur Nachwahl in den 
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten abgedruckt. 
Dieser enthält zugleich die Angaben gemäß § 125 
Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer 
Unternehmen und in vergleichbaren Kontrollgremien 
anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen. 
 
Name:             Dr. iur. Maximilian Zimmerer 
Ausgeübter Beruf: Mitglied des Aufsichtsrats der 
                  Münchener 
                  Rückversicherungs-Gesellschaft 
                  Aktiengesellschaft in München 
Wohnort:          Stuttgart (erster Wohnsitz) 
Geburtsjahr:      1958 
Nationalität:     deutsch 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
31. Dezember 2016 Beendigung der aktiven 
                  Vorstandstätigkeit bei der 
                  Allianz SE 
September 2015    Zusätzliche Übernahme der 
                  Verantwortung für die Region 
                  Asien 
Juni 2012         Wechsel in den Vorstand der 
                  Allianz SE, verantwortlich für 
                  Kapitalanlagen (inkl. Private 
                  Equity, Infrastruktur, 
                  Renewables, Immobilien), 
                  Treasury, Global Life & Health 
                  und AZ for Good 
Januar 2010       Zusätzliche Übernahme des 
                  Vorstandsvorsitzes der Allianz 
                  Private 
                  Krankenversicherungs-AG (bis 
                  31. Dezember 2011) mit 
                  Erweiterung der 
                  Ressortzuständigkeit in der 
                  Allianz Deutschland AG 
                  (Ressorts Leben + Kranken) 
Januar 2006       Wahl zum Vorsitzenden des 
                  Vorstandes der Allianz 
                  Lebensversicherungs-AG, 
                  Berufung in den Vorstand der 
                  Allianz Deutschland AG 
                  (Ressort Leben) 
Januar 2004       Übernahme der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 15, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -2-

Ressortverantwortung für das 
                  Rechnungswesen, Abgabe der 
                  Zuständigkeit für das 
                  Privatkundengeschäft und den 
                  Versicherungsbetrieb 
Januar 2002       Zusätzliche Übernahme der 
                  Ressortverantwortung für das 
                  Privatkundengeschäft und den 
                  Versicherungsbetrieb 
Januar 2000       Berufung in den Vorstand der 
                  Allianz 
                  Lebensversicherungs-AG, 
                  zuständig für Kapitalanlagen, 
                  Asset Liability Management, 
                  Baufinanzierung und Steuern 
Januar 1998       Geschäftsführer Fixed Income, 
                  Allianz Asset Advisory and 
                  Management GmbH 
Juli 1997         Entsendung zu Dresdner RCM 
                  Global Investors (USA), 
                  Portfoliomanagement Global 
                  Equity 
Januar 1994       Wechsel zu Allianz 
                  Lebensversicherungs-AG, 
                  Fachbereichsleiter Darlehen 
September 1988    Eintritt Allianz AG, 
                  Fachbereich 
                  Industriebeteiligungen 
 
*Ausbildung:* 
 
Oktober 1988        Promotion zum Dr. iur. an 
                    der Universität Köln 
Juni 1988           Zweites juristisches 
                    Staatsexamen in Düsseldorf 
Januar 1985-April   Rechtsreferendariat 
1988 
Oktober             Wehrdienst in Budel 
1983-Dezember 1984  (Niederlande) und Bonn 
April 1980-Juni     Fortsetzung des 
1983                Jurastudiums in Köln mit 
                    Abschluss des ersten 
                    Staatsexamens 
Oktober 1979-März   Studium der 
1980                Rechtswissenschaften an der 
                    Universität Lausanne 
September           Studium der 
1977-September 1979 Rechtswissenschaften an der 
                    Universität Köln 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten:* 
 
Seit Juli 2017     Mitglied des Aufsichtsrats 
                   der Münchener 
                   Rückversicherungs-Gesellschaf 
                   t Aktiengesellschaft in 
                   München, München 
                   (börsennotiert) 
Seit Dezember 2017 Vorsitzender des 
                   Aufsichtsrats der 
                   Investmentaktiengesellschaft 
                   für langfristige Investoren 
                   TGV, Bonn (nicht 
                   börsennotiert) 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:* 
 
Seit 2002 Vorsitzender des Beirats der Möller & 
          Förster GmbH & Co. KG, Hamburg (nicht 
          börsennotiert) 
 
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen:* 
 
Herr Dr. Maximilian Zimmerer ist einer der 
profiliertesten Versicherungsmanager Deutschlands und 
verfügt durch seine langjährige Vorstandstätigkeit bei 
einer der weltweit führenden Versicherungsgruppen über 
umfassende operative und strategische 
Managementerfahrung. Er trägt durch seine herausragende 
Expertise insbesondere in den Bereichen Versicherung 
und Kapitalanlage, einschließlich Private Equity, 
maßgeblich zur Verbreiterung und Vertiefung der 
Kompetenzen des Aufsichtsrats der Deutschen 
Beteiligungs AG bei. Außerdem bringt er 
internationale Erfahrung in die Aufsichtsratsarbeit ein 
und verfügt über wertvolle Erfahrungen in Fragen der 
Gremienarbeit und der Corporate Governance. 
 
2. *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 
   Deutscher Corporate Governance Kodex* 
 
Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
zwischen dem zur Nachwahl in den Aufsichtsrat 
vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, den 
Organen der Deutschen Beteiligungs AG und einem 
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, 
deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 
7. Februar 2017 empfiehlt. 
 
*III. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die im Aktienregister eingetragen sind und sich 
rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. 
 
Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder 
englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft 
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei 
der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs 
nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 
 
*Donnerstag, den 14. Februar 2019, um 24:00 
Uhr,* 
 
zugehen, und zwar unter der nachfolgend genannten 
Adresse 
 
Deutsche Beteiligungs AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten 
Aktionärsportals auf der Website der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2019._ 
 
Aktionäre, die die Möglichkeit der Anmeldung über das 
Aktionärsportal nutzen möchten, benötigen persönliche 
Zugangsdaten. Aktionäre können diese Zugangsdaten den 
ihnen mit der Einladung auf dem Postweg übersandten 
Unterlagen entnehmen. Aktionäre, die sich für den 
elektronischen Versand der Einladung zur 
Hauptversammlung registriert haben, bekommen keine 
Zugangsdaten zugesandt. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 
Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im 
Aktienregister eingetragen ist. Daher ist für das 
Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem 
Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung 
zustehenden Stimmrechte der Stand des Aktienregisters 
am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte 
beachten Sie, dass aus arbeitstechnischen Gründen im 
Zeitraum vom Ablauf des 14. Februar 2019, 24:00 Uhr 
(sogenanntes Technical Record Date), bis zum Ablauf des 
Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im 
Aktienregister vorgenommen werden (sogenannter 
Umschreibungsstopp). Der Stand des Aktienregisters am 
Tag der Hauptversammlung entspricht deshalb dem Stand 
am 14. Februar 2019, 24:00 Uhr. Aktionäre können trotz 
des Umschreibungsstopps über ihre Aktien verfügen. 
Jedoch können Erwerber von Aktien, deren 
Umschreibungsanträge nach dem 14. Februar 2019 bei der 
Gesellschaft eingehen, Teilnahmerechte und Stimmrechte 
aus diesen Aktien nur dann ausüben, wenn sie sich 
insoweit von dem noch im Aktienregister eingetragenen 
Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. Sämtliche Erwerber von Aktien der 
Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister 
eingetragen sind, werden daher gebeten, 
Umschreibungsanträge so schnell wie möglich zu stellen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum 
Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch 
in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister 
und eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung 
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform; dies ist die 
gesetzlich für börsennotierte Gesellschaften 
vorgeschriebene Form. Die Erklärung der Erteilung der 
Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer 
gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann 
gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass 
der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist oder 
der Gesellschaft der Nachweis übersandt wird. 
 
Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber 
der Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits erteilten 
Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der 
Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder per E-Mail 
bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: 
 
Deutsche Beteiligungs AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Ebenso steht dafür das passwortgeschützte 
Aktionärsportal auf der Website der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2019_ 
 
zur Verfügung. 
 
Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung 
gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, wird den Aktionären, die die 
Einladung auf dem Postweg erhalten, mit dieser 
übersandt. Es befindet sich auch auf der 
Eintrittskarte. Ein entsprechendes Formular steht 
ebenfalls auf der Website der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2019_ 
 
als Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen und anderen in § 135 Abs. 8 und 
Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten 
Personen und Institutionen sowie für den Widerruf und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 15, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -3-

den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu 
bevollmächtigenden Person oder Institution über Form 
und Verfahren der Vollmachterteilung abzustimmen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter* 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor 
der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu 
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine 
Vollmacht erteilen möchten, müssen nach den 
vorstehenden Bestimmungen im Aktienregister eingetragen 
sein und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung 
anmelden. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer 
Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden 
aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur 
Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmacht- 
und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären, die 
die Einladung auf dem Postweg erhalten, mit dieser 
übersandt und befindet sich auch auf der 
Eintrittskarte. Ein entsprechendes Formular steht 
ebenfalls auf der Website der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2019_ 
 
als Download oder in elektronischer Form über das 
passwortgeschützte Aktionärsportal zur Verfügung. 
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft 
in Textform übermittelt werden. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen 
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen 
unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung nach den 
vorstehenden Bestimmungen spätestens bis *Mittwoch, den 
20. Februar 2019, 18:00 Uhr (Eingang)* postalisch, per 
Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse 
 
Deutsche Beteiligungs AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten 
Aktionärsportals auf der Website der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2019_ 
 
zu übermitteln. 
 
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter schließt eine persönliche 
Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein 
Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten 
teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt 
die persönliche Teilnahme beziehungsweise Teilnahme 
durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der Vollmacht 
an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Die für die Bevollmächtigung zur 
Verfügung gestellten Formulare sehen entsprechende 
Erklärungen vor. 
 
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die nach den 
vorstehenden Bestimmungen im Aktienregister eingetragen 
sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung 
angemeldet haben sowie zur Hauptversammlung erschienen 
sind, an, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit 
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung werden 
den Aktionären zusammen mit der Einladung zugesandt. 
Entsprechende Informationen sind auch auf der Website 
der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2019_ 
 
einsehbar. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend 
beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im Wege der Briefwahl 
abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. 
Auch in diesem Fall sind die Eintragung im 
Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung des 
Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich. Briefwahlstimmen, die keiner 
ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden 
können, sind gegenstandslos. Die Abgabe von Stimmen 
durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der 
Einberufung bekannt gemachten Beschlussvorschläge von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat (einschließlich 
einer darin angekündigten möglichen Anpassung des 
Beschlussvorschlags zur Gewinnverwendung an die bei 
Beschlussfassung aktuelle Anzahl dividendenberechtigter 
Aktien) und auf mit einer etwaigen Ergänzung der 
Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt 
gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt. 
 
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt 
schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation 
und muss unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung nach 
den vorstehenden Bestimmungen spätestens bis *Mittwoch, 
den 20. Februar 2019, 18:00 Uhr* bei der Gesellschaft 
eingegangen sein. 
 
Aktionäre, die ihre Stimme durch Briefwahl abgeben 
wollen, werden gebeten, für die Briefwahl entweder das 
ihnen mit der Einladung auf dem Postweg übersandte 
Formular, das Formular auf der Eintrittskarte oder das 
auf der Website der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2019_ 
 
abrufbare Formular zu verwenden und dieses vollständig 
ausgefüllt per Post, per Telefax oder per E-Mail an 
folgende Adresse zu übermitteln 
 
Deutsche Beteiligungs AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
oder ihre Stimme per Briefwahl über das 
passwortgeschützte Aktionärsportal auf der Website der 
Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2019_ 
 
abzugeben. In allen Fällen gilt die vorstehend genannte 
Eingangsfrist. Die Änderung oder der Widerruf 
bereits erteilter Briefwahlstimmen ist bis zum 
vorstehend genannten Zeitpunkt auf gleichem Wege 
möglich. 
 
Weitere Einzelheiten zur Briefwahl ergeben sich aus dem 
Formular, das mit der Einladung auf dem Postweg 
übersandt wird. Entsprechende Informationen sind auch 
auf der Website der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2019_ 
 
abrufbar. 
 
Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der 
Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz 
bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der 
Hauptversammlung selbst oder durch einen 
Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte 
ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme 
beziehungsweise Teilnahme durch einen Bevollmächtigten 
als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten 
Stimmabgabe. Die für die Briefwahl zu verwendenden 
Formulare sehen entsprechende Erklärungen vor. 
 
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 
8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Personen und Institutionen können sich der Briefwahl 
bedienen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000,00 EUR erreichen, können gemäß § 122 Abs. 
2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung 
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
spätestens bis 
 
*Montag, den 21. Januar 2019, um 24:00 Uhr,* 
 
zugehen. Wir bitten, solche Verlangen an folgende 
Adresse zu richten: 
 
Deutsche Beteiligungs AG 
Vorstand 
Börsenstraße 1 
60313 Frankfurt am Main 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie 
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
und/oder Abschlussprüfern übersenden. Die Gesellschaft 
macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung auf der Website der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2019_ 
 
zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer 
Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung 
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis 
 
*Mittwoch, den 6. Februar 2019, um 24:00 Uhr,* 
 
unter der nachstehend angegebenen Adresse zugegangen 
sind: 
 
Deutsche Beteiligungs AG 
Börsenstraße 1 
60313 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 69 95787-199 oder -391 
E-Mail: hauptversammlung@dbag.de 
 
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
berücksichtigt. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl 
von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder von 
Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen 
gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge 
von Aktionären müssen jedoch nicht begründet werden. 
 
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die 
Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu 
einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 15, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

Gegenantrags (oder eines Wahlvorschlags, wenn dieser 
begründet wird) braucht nicht zugänglich gemacht zu 
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
umfasst. Eine Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von 
Aktionären kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG 
genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der 
Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort 
des vorgeschlagenen Kandidaten enthält. Vorschläge zur 
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann 
nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine 
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
zu bildenden Aufsichtsräten enthält. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab 
fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie 
dort mündlich gestellt beziehungsweise unterbreitet 
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne 
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf ein 
in der Hauptversammlung mündlich gestelltes Verlangen 
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu 
Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und 
der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft und 
des Konzerns vorgelegt werden. 
 
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand 
aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, 
etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger 
kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der 
Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen 
nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 16 Abs. 
3 der Satzung kann der Versammlungsleiter neben dem 
Rede- auch das Fragerecht der Aktionäre zeitlich 
angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn 
der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen 
zeitlichen Rahmen für den ganzen 
Hauptversammlungsverlauf, für einzelne 
Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner oder 
Fragesteller festsetzen. 
 
*Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der 
Website der Gesellschaft* 
 
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG 
zur Hauptversammlung auf der Website der Gesellschaft 
unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2019_ 
 
zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 
Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf der vorstehend 
genannten Internetseite der Gesellschaft. 
 
*Übertragung der Hauptversammlung* 
 
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung gemäß 
der Ermächtigung in § 16 Abs. 4 unserer Satzung 
vollständig in Ton und Bild im Internet zu übertragen 
und so öffentlich zu machen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung 53.386.664,43 EUR und ist in 15.043.994 
Aktien eingeteilt, die alle in gleichem Umfang stimm- 
und dividendenberechtigt sind und jeweils eine Stimme 
gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 
damit 15.043.994. 
 
Frankfurt am Main, im Januar 2019 
 
*Deutsche Beteiligungs AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Informationen für Aktionäre der Deutschen Beteiligungs 
AG zum Datenschutz* 
 
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie als Aktionär 
über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten 
durch die Deutsche Beteiligungs AG, Börsenstraße 
1, 60313 Frankfurt am Main (im Folgenden '*Wir*' oder 
'*DBAG*') und die Ihnen nach dem anwendbaren 
Datenschutzrecht zustehenden Rechte. 
 
1. *Wer ist für die Datenverarbeitung 
   verantwortlich?* 
 
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die 
Deutsche Beteiligungs AG, Börsenstraße 1, 60313 
Frankfurt am Main, Telefon: +49 69 95787-01, E-Mail: 
datenschutz@dbag.de. 
 
2. *Für welche Zwecke und auf welcher 
   Rechtsgrundlage werden Ihre Daten 
   verarbeitet?* 
 
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter 
Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), 
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des 
Aktiengesetzes (AktG) sowie aller weiteren relevanten 
Rechtsvorschriften. 
 
Aktien der DBAG sind auf den Namen lautende 
nennwertlose Stückaktien. Bei derartigen Namensaktien 
sieht § 67 AktG vor, dass diese unter Angabe des 
Namens, des Geburtsdatums und der Adresse des Aktionärs 
sowie der Stückzahl in das Aktienregister der 
Gesellschaft einzutragen sind. Der Aktionär ist 
grundsätzlich verpflichtet, der Gesellschaft diese 
Angaben mitzuteilen. Falls Sie nicht mit der 
Bereitstellung dieser Daten einverstanden sind, können 
Sie nicht in das Aktienregister eingetragen werden und 
Ihre Rechte als Aktionär nicht wahrnehmen. 
 
Die bei Erwerb, Verwahrung oder Veräußerung Ihrer 
DBAG-Aktien mitwirkenden Kreditinstitute leiten diese 
sowie weitere für die Führung des Aktienregisters 
relevante Angaben (Staatsangehörigkeit, Geschlecht und 
einreichende Bank) regelmäßig an das 
Aktienregister weiter. Dies geschieht über die 
Clearstream Banking Frankfurt, die als Zentralverwahrer 
die technische Abwicklung von Wertpapiergeschäften 
sowie die Verwahrung der Aktien für Kreditinstitute 
übernimmt. 
 
Die DBAG verwendet Ihre personenbezogenen Daten nur zu 
den im Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken. Dies sind 
insbesondere die Führung des Aktienregisters, die 
Kommunikation mit den Aktionären und die Abwicklung von 
Hauptversammlungen. 
 
Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet 
die DBAG Ihre personenbezogenen Daten zu dem Zweck, die 
Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der 
Hauptversammlung (z. B. Prüfung der 
Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den Aktionären 
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung (einschließlich der Erteilung, 
des Widerrufs und des Nachweises von Vollmachten und 
Weisungen) zu ermöglichen. Ohne die Bereitstellung der 
betreffenden Daten sind Ihre Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung von Stimmrechten und 
anderen versammlungsbezogenen Rechten nicht möglich. 
Dies umfasst die folgenden Verarbeitungsvorgänge: 
 
Die DBAG verarbeitet im Rahmen der Anmeldung eines 
Aktionärs für die Hauptversammlung die erforderlichen 
im Aktienregister gespeicherten sowie die vom Aktionär 
angegebenen beziehungsweise aus diesem Anlass von 
seiner Depotbank übermittelten Daten (insbesondere Vor- 
und Nachname, Wohnort oder Adresse, Aktienanzahl, 
Aktiengattung, Eintrittskartennummer sowie Besitzart). 
 
Soweit die Teilnahme an der Hauptversammlung durch 
einen Bevollmächtigten erfolgt, verarbeitet die DBAG 
die in der Vollmachtserteilung angegebenen 
personenbezogenen Daten des Aktionärs sowie Vor- und 
Nachname und Wohnort oder Adresse des Bevollmächtigten. 
Im Falle der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an 
einen von der DBAG benannten Stimmrechtsvertreter 
werden zudem die erteilten Weisungen verarbeitet und 
die Vollmachtserklärung von der Gesellschaft drei Jahre 
nachprüfbar festgehalten. 
 
In der Hauptversammlung wird gemäß § 129 AktG ein 
Teilnehmerverzeichnis mit den folgenden 
personenbezogenen Daten geführt: Nummer der 
Eintrittskarte, Vor- und Nachname sowie Wohnort des 
erschienenen oder vertretenen Aktionärs und 
gegebenenfalls seines Vertreters, Aktienanzahl, 
Aktiengattung, Anzahl der Stimmrechte und Besitzart. 
 
Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt werden, wird die DBAG diese 
Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs bei 
Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den 
aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. Ebenso 
wird die DBAG Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß 
den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des 
Namens des Aktionärs auf der Website der DBAG 
zugänglich machen (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 
AktG). 
 
Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten 
gegebenenfalls auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher 
Verpflichtungen wie beispielsweise aufsichtsrechtlicher 
Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher 
Aufbewahrungspflichten verarbeitet. 
 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer 
personenbezogenen Daten ist das Aktiengesetz in 
Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c und Abs. 4 DSGVO. 
 
In Einzelfällen verarbeitet die DBAG Ihre Daten auch 
zur Wahrung berechtigter Interessen der DBAG nach Art. 
6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Dies ist beispielsweise der 
Fall, wenn bei Kapitalerhöhungen einzelne Aktionäre 
aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres 
Wohnsitzes von der Information über Bezugsangebote 
ausgenommen werden müssen, um Wertpapiervorschriften 
der betreffenden Länder einzuhalten. Daneben verwenden 
wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von 
internen Statistiken (z. B. für die Darstellung der 
Aktionärsentwicklung, der Anzahl der Transaktionen oder 

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January 15, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

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