DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.02.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 21.02.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-01-15 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche Beteiligungs AG Frankfurt am Main WKN A1TNUT
ISIN DE000A1TNUT7 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am Donnerstag, den 21. Februar 2019,
um 10:00 Uhr, im Gesellschaftshaus Palmengarten,
Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main
ein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September
2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum
30. September 2018 und des zusammengefassten
Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und
des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Website der
Gesellschaft unter
_https://www.dbag.de/hv-2019_
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch
in der Hauptversammlung zugänglich sein und
mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat
den für das Geschäftsjahr 2017/2018 vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt
1 der Tagesordnung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/2018 der
Deutschen Beteiligungs AG in Höhe von
170.766.135,32 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 1,45 EUR je
dividendenberechtigte Aktie,
insgesamt 21.813.791,30 EUR
Gewinnvortrag auf neue 148.952.344,02 EUR
Rechnung
*Bilanzgewinn * *170.766.135,32 EUR*
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl
der dividendenberechtigten Stückaktien
verändern. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden,
der eine unveränderte Dividende von 1,45 EUR je
dividendenberechtigte Aktie sowie einen
entsprechend angepassten Gewinnvortrag
vorsieht.
Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten
auf die Hauptversammlung folgenden
Geschäftstag, das heißt am 26. Februar
2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017/2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr
2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018/2019 und des Prüfers für
eine prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Hamburg, Niederlassung Frankfurt am Main,
a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018/2019 und
b) zum Prüfer für eine prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts zum 31. März
2019, die Bestandteile des
Halbjahresfinanzberichts nach § 115
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind,
zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die
Empfehlung und Präferenz des
Prüfungsausschusses. Auf der Grundlage eines
gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission ('Abschlussprüfungsverordnung')
durchgeführten Auswahlverfahrens hat der
Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen,
der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder
die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit
Sitz in Hamburg, Niederlassung Frankfurt am
Main, oder die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
München, Niederlassung Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019
zu wählen. Dabei hat der Prüfungsausschuss
seine Präferenz für die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und
begründet.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm
insbesondere keine die Auswahlmöglichkeiten
beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs.
6 der Abschlussprüfungsverordnung auferlegt
wurde.
6. *Nachwahl zum Aufsichtsrat*
Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats,
Herr Andrew Richards, der von der
Hauptversammlung am 25. Februar 2016 für eine
Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt, in
den Aufsichtsrat gewählt worden war, hat sein
Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung
zum Ablauf des 13. Oktober 2018 niedergelegt.
Es ist daher ein Nachfolger für das
ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Beteiligungs AG
setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1
letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1
der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung
zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person
gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung für
eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2022/2023 beschließt,
als Vertreter der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat zu wählen:
Herrn Dr. Maximilian Zimmerer, wohnhaft in
Stuttgart, Mitglied des Aufsichtsrats der
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in München
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die
Empfehlung des Nominierungsausschusses. Der
Wahlvorschlag berücksichtigt die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
festgelegten Ziele und strebt die weitere
Ausfüllung des Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich
vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat
den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6
finden sich nachfolgend unter II.
II. *Ergänzende Angaben zur Nachwahl zum
Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6)*
1. *Lebenslauf und Angaben gemäß § 125 Abs.
1 Satz 5 AktG*
Nachfolgend ist der Lebenslauf des zur Nachwahl in den
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten abgedruckt.
Dieser enthält zugleich die Angaben gemäß § 125
Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer
Unternehmen und in vergleichbaren Kontrollgremien
anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen.
Name: Dr. iur. Maximilian Zimmerer
Ausgeübter Beruf: Mitglied des Aufsichtsrats der
Münchener
Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in München
Wohnort: Stuttgart (erster Wohnsitz)
Geburtsjahr: 1958
Nationalität: deutsch
*Beruflicher Werdegang:*
31. Dezember 2016 Beendigung der aktiven
Vorstandstätigkeit bei der
Allianz SE
September 2015 Zusätzliche Übernahme der
Verantwortung für die Region
Asien
Juni 2012 Wechsel in den Vorstand der
Allianz SE, verantwortlich für
Kapitalanlagen (inkl. Private
Equity, Infrastruktur,
Renewables, Immobilien),
Treasury, Global Life & Health
und AZ for Good
Januar 2010 Zusätzliche Übernahme des
Vorstandsvorsitzes der Allianz
Private
Krankenversicherungs-AG (bis
31. Dezember 2011) mit
Erweiterung der
Ressortzuständigkeit in der
Allianz Deutschland AG
(Ressorts Leben + Kranken)
Januar 2006 Wahl zum Vorsitzenden des
Vorstandes der Allianz
Lebensversicherungs-AG,
Berufung in den Vorstand der
Allianz Deutschland AG
(Ressort Leben)
Januar 2004 Übernahme der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 15, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -2-
Ressortverantwortung für das
Rechnungswesen, Abgabe der
Zuständigkeit für das
Privatkundengeschäft und den
Versicherungsbetrieb
Januar 2002 Zusätzliche Übernahme der
Ressortverantwortung für das
Privatkundengeschäft und den
Versicherungsbetrieb
Januar 2000 Berufung in den Vorstand der
Allianz
Lebensversicherungs-AG,
zuständig für Kapitalanlagen,
Asset Liability Management,
Baufinanzierung und Steuern
Januar 1998 Geschäftsführer Fixed Income,
Allianz Asset Advisory and
Management GmbH
Juli 1997 Entsendung zu Dresdner RCM
Global Investors (USA),
Portfoliomanagement Global
Equity
Januar 1994 Wechsel zu Allianz
Lebensversicherungs-AG,
Fachbereichsleiter Darlehen
September 1988 Eintritt Allianz AG,
Fachbereich
Industriebeteiligungen
*Ausbildung:*
Oktober 1988 Promotion zum Dr. iur. an
der Universität Köln
Juni 1988 Zweites juristisches
Staatsexamen in Düsseldorf
Januar 1985-April Rechtsreferendariat
1988
Oktober Wehrdienst in Budel
1983-Dezember 1984 (Niederlande) und Bonn
April 1980-Juni Fortsetzung des
1983 Jurastudiums in Köln mit
Abschluss des ersten
Staatsexamens
Oktober 1979-März Studium der
1980 Rechtswissenschaften an der
Universität Lausanne
September Studium der
1977-September 1979 Rechtswissenschaften an der
Universität Köln
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:*
Seit Juli 2017 Mitglied des Aufsichtsrats
der Münchener
Rückversicherungs-Gesellschaf
t Aktiengesellschaft in
München, München
(börsennotiert)
Seit Dezember 2017 Vorsitzender des
Aufsichtsrats der
Investmentaktiengesellschaft
für langfristige Investoren
TGV, Bonn (nicht
börsennotiert)
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:*
Seit 2002 Vorsitzender des Beirats der Möller &
Förster GmbH & Co. KG, Hamburg (nicht
börsennotiert)
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen:*
Herr Dr. Maximilian Zimmerer ist einer der
profiliertesten Versicherungsmanager Deutschlands und
verfügt durch seine langjährige Vorstandstätigkeit bei
einer der weltweit führenden Versicherungsgruppen über
umfassende operative und strategische
Managementerfahrung. Er trägt durch seine herausragende
Expertise insbesondere in den Bereichen Versicherung
und Kapitalanlage, einschließlich Private Equity,
maßgeblich zur Verbreiterung und Vertiefung der
Kompetenzen des Aufsichtsrats der Deutschen
Beteiligungs AG bei. Außerdem bringt er
internationale Erfahrung in die Aufsichtsratsarbeit ein
und verfügt über wertvolle Erfahrungen in Fragen der
Gremienarbeit und der Corporate Governance.
2. *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8
Deutscher Corporate Governance Kodex*
Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
zwischen dem zur Nachwahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, den
Organen der Deutschen Beteiligungs AG und einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen,
deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
7. Februar 2017 empfiehlt.
*III. Weitere Angaben zur Einberufung*
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die im Aktienregister eingetragen sind und sich
rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben.
Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder
englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei
der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs
nicht mitzurechnen sind), also spätestens am
*Donnerstag, den 14. Februar 2019, um 24:00
Uhr,*
zugehen, und zwar unter der nachfolgend genannten
Adresse
Deutsche Beteiligungs AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten
Aktionärsportals auf der Website der Gesellschaft unter
_https://www.dbag.de/hv-2019._
Aktionäre, die die Möglichkeit der Anmeldung über das
Aktionärsportal nutzen möchten, benötigen persönliche
Zugangsdaten. Aktionäre können diese Zugangsdaten den
ihnen mit der Einladung auf dem Postweg übersandten
Unterlagen entnehmen. Aktionäre, die sich für den
elektronischen Versand der Einladung zur
Hauptversammlung registriert haben, bekommen keine
Zugangsdaten zugesandt.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2
Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im
Aktienregister eingetragen ist. Daher ist für das
Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem
Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung
zustehenden Stimmrechte der Stand des Aktienregisters
am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte
beachten Sie, dass aus arbeitstechnischen Gründen im
Zeitraum vom Ablauf des 14. Februar 2019, 24:00 Uhr
(sogenanntes Technical Record Date), bis zum Ablauf des
Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im
Aktienregister vorgenommen werden (sogenannter
Umschreibungsstopp). Der Stand des Aktienregisters am
Tag der Hauptversammlung entspricht deshalb dem Stand
am 14. Februar 2019, 24:00 Uhr. Aktionäre können trotz
des Umschreibungsstopps über ihre Aktien verfügen.
Jedoch können Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem 14. Februar 2019 bei der
Gesellschaft eingehen, Teilnahmerechte und Stimmrechte
aus diesen Aktien nur dann ausüben, wenn sie sich
insoweit von dem noch im Aktienregister eingetragenen
Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Sämtliche Erwerber von Aktien der
Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister
eingetragen sind, werden daher gebeten,
Umschreibungsanträge so schnell wie möglich zu stellen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch
in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister
und eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform; dies ist die
gesetzlich für börsennotierte Gesellschaften
vorgeschriebene Form. Die Erklärung der Erteilung der
Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer
gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann
gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass
der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist oder
der Gesellschaft der Nachweis übersandt wird.
Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber
der Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits erteilten
Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der
Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder per E-Mail
bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:
Deutsche Beteiligungs AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Ebenso steht dafür das passwortgeschützte
Aktionärsportal auf der Website der Gesellschaft unter
_https://www.dbag.de/hv-2019_
zur Verfügung.
Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht
verwendet werden kann, wird den Aktionären, die die
Einladung auf dem Postweg erhalten, mit dieser
übersandt. Es befindet sich auch auf der
Eintrittskarte. Ein entsprechendes Formular steht
ebenfalls auf der Website der Gesellschaft unter
_https://www.dbag.de/hv-2019_
als Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen und anderen in § 135 Abs. 8 und
Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten
Personen und Institutionen sowie für den Widerruf und
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January 15, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -3-
den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachterteilung abzustimmen. *Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter* Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen nach den vorstehenden Bestimmungen im Aktienregister eingetragen sein und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären, die die Einladung auf dem Postweg erhalten, mit dieser übersandt und befindet sich auch auf der Eintrittskarte. Ein entsprechendes Formular steht ebenfalls auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2019_ als Download oder in elektronischer Form über das passwortgeschützte Aktionärsportal zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft in Textform übermittelt werden. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen spätestens bis *Mittwoch, den 20. Februar 2019, 18:00 Uhr (Eingang)* postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse Deutsche Beteiligungs AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2019_ zu übermitteln. Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme beziehungsweise Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die für die Bevollmächtigung zur Verfügung gestellten Formulare sehen entsprechende Erklärungen vor. Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die nach den vorstehenden Bestimmungen im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben sowie zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung werden den Aktionären zusammen mit der Einladung zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2019_ einsehbar. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Briefwahlstimmen, die keiner ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, sind gegenstandslos. Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung bekannt gemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat (einschließlich einer darin angekündigten möglichen Anpassung des Beschlussvorschlags zur Gewinnverwendung an die bei Beschlussfassung aktuelle Anzahl dividendenberechtigter Aktien) und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation und muss unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen spätestens bis *Mittwoch, den 20. Februar 2019, 18:00 Uhr* bei der Gesellschaft eingegangen sein. Aktionäre, die ihre Stimme durch Briefwahl abgeben wollen, werden gebeten, für die Briefwahl entweder das ihnen mit der Einladung auf dem Postweg übersandte Formular, das Formular auf der Eintrittskarte oder das auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2019_ abrufbare Formular zu verwenden und dieses vollständig ausgefüllt per Post, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln Deutsche Beteiligungs AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de oder ihre Stimme per Briefwahl über das passwortgeschützte Aktionärsportal auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2019_ abzugeben. In allen Fällen gilt die vorstehend genannte Eingangsfrist. Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Briefwahlstimmen ist bis zum vorstehend genannten Zeitpunkt auf gleichem Wege möglich. Weitere Einzelheiten zur Briefwahl ergeben sich aus dem Formular, das mit der Einladung auf dem Postweg übersandt wird. Entsprechende Informationen sind auch auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2019_ abrufbar. Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme beziehungsweise Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe. Die für die Briefwahl zu verwendenden Formulare sehen entsprechende Erklärungen vor. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der Briefwahl bedienen. *Rechte der Aktionäre* *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis *Montag, den 21. Januar 2019, um 24:00 Uhr,* zugehen. Wir bitten, solche Verlangen an folgende Adresse zu richten: Deutsche Beteiligungs AG Vorstand Börsenstraße 1 60313 Frankfurt am Main *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern übersenden. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2019_ zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis *Mittwoch, den 6. Februar 2019, um 24:00 Uhr,* unter der nachstehend angegebenen Adresse zugegangen sind: Deutsche Beteiligungs AG Börsenstraße 1 60313 Frankfurt am Main Telefax: +49 69 95787-199 oder -391 E-Mail: hauptversammlung@dbag.de Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären müssen jedoch nicht begründet werden. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines
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January 15, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -4-
Gegenantrags (oder eines Wahlvorschlags, wenn dieser begründet wird) braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Eine Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von Aktionären kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt beziehungsweise unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. *Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf ein in der Hauptversammlung mündlich gestelltes Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns vorgelegt werden. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 16 Abs. 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter neben dem Rede- auch das Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner oder Fragesteller festsetzen. *Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Website der Gesellschaft* Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2019_ zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf der vorstehend genannten Internetseite der Gesellschaft. *Übertragung der Hauptversammlung* Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung gemäß der Ermächtigung in § 16 Abs. 4 unserer Satzung vollständig in Ton und Bild im Internet zu übertragen und so öffentlich zu machen. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung 53.386.664,43 EUR und ist in 15.043.994 Aktien eingeteilt, die alle in gleichem Umfang stimm- und dividendenberechtigt sind und jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 15.043.994. Frankfurt am Main, im Januar 2019 *Deutsche Beteiligungs AG* _Der Vorstand_ *Informationen für Aktionäre der Deutschen Beteiligungs AG zum Datenschutz* Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie als Aktionär über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Deutsche Beteiligungs AG, Börsenstraße 1, 60313 Frankfurt am Main (im Folgenden '*Wir*' oder '*DBAG*') und die Ihnen nach dem anwendbaren Datenschutzrecht zustehenden Rechte. 1. *Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?* Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Deutsche Beteiligungs AG, Börsenstraße 1, 60313 Frankfurt am Main, Telefon: +49 69 95787-01, E-Mail: datenschutz@dbag.de. 2. *Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet?* Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Aktiengesetzes (AktG) sowie aller weiteren relevanten Rechtsvorschriften. Aktien der DBAG sind auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Bei derartigen Namensaktien sieht § 67 AktG vor, dass diese unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Adresse des Aktionärs sowie der Stückzahl in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen sind. Der Aktionär ist grundsätzlich verpflichtet, der Gesellschaft diese Angaben mitzuteilen. Falls Sie nicht mit der Bereitstellung dieser Daten einverstanden sind, können Sie nicht in das Aktienregister eingetragen werden und Ihre Rechte als Aktionär nicht wahrnehmen. Die bei Erwerb, Verwahrung oder Veräußerung Ihrer DBAG-Aktien mitwirkenden Kreditinstitute leiten diese sowie weitere für die Führung des Aktienregisters relevante Angaben (Staatsangehörigkeit, Geschlecht und einreichende Bank) regelmäßig an das Aktienregister weiter. Dies geschieht über die Clearstream Banking Frankfurt, die als Zentralverwahrer die technische Abwicklung von Wertpapiergeschäften sowie die Verwahrung der Aktien für Kreditinstitute übernimmt. Die DBAG verwendet Ihre personenbezogenen Daten nur zu den im Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken. Dies sind insbesondere die Führung des Aktienregisters, die Kommunikation mit den Aktionären und die Abwicklung von Hauptversammlungen. Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet die DBAG Ihre personenbezogenen Daten zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung (z. B. Prüfung der Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung (einschließlich der Erteilung, des Widerrufs und des Nachweises von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Ohne die Bereitstellung der betreffenden Daten sind Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Stimmrechten und anderen versammlungsbezogenen Rechten nicht möglich. Dies umfasst die folgenden Verarbeitungsvorgänge: Die DBAG verarbeitet im Rahmen der Anmeldung eines Aktionärs für die Hauptversammlung die erforderlichen im Aktienregister gespeicherten sowie die vom Aktionär angegebenen beziehungsweise aus diesem Anlass von seiner Depotbank übermittelten Daten (insbesondere Vor- und Nachname, Wohnort oder Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Eintrittskartennummer sowie Besitzart). Soweit die Teilnahme an der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten erfolgt, verarbeitet die DBAG die in der Vollmachtserteilung angegebenen personenbezogenen Daten des Aktionärs sowie Vor- und Nachname und Wohnort oder Adresse des Bevollmächtigten. Im Falle der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen von der DBAG benannten Stimmrechtsvertreter werden zudem die erteilten Weisungen verarbeitet und die Vollmachtserklärung von der Gesellschaft drei Jahre nachprüfbar festgehalten. In der Hauptversammlung wird gemäß § 129 AktG ein Teilnehmerverzeichnis mit den folgenden personenbezogenen Daten geführt: Nummer der Eintrittskarte, Vor- und Nachname sowie Wohnort des erschienenen oder vertretenen Aktionärs und gegebenenfalls seines Vertreters, Aktienanzahl, Aktiengattung, Anzahl der Stimmrechte und Besitzart. Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, wird die DBAG diese Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. Ebenso wird die DBAG Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs auf der Website der DBAG zugänglich machen (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG). Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten gegebenenfalls auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie beispielsweise aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c und Abs. 4 DSGVO. In Einzelfällen verarbeitet die DBAG Ihre Daten auch zur Wahrung berechtigter Interessen der DBAG nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei Kapitalerhöhungen einzelne Aktionäre aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes von der Information über Bezugsangebote ausgenommen werden müssen, um Wertpapiervorschriften der betreffenden Länder einzuhalten. Daneben verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von internen Statistiken (z. B. für die Darstellung der Aktionärsentwicklung, der Anzahl der Transaktionen oder
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Sollte beabsichtigt werden, Ihre personenbezogenen
Daten für einen anderen Zweck zu verarbeiten, werden
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorab
darüber informiert.
3. *An welche Kategorien von Empfängern werden
Ihre Daten gegebenenfalls weitergegeben?*
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, an welche
Kategorien von Empfängern wir Ihre personenbezogenen
Daten weitergeben.
Externe Dienstleister: Für die Verwaltung und
technische Führung des Aktienregisters sowie zur
Ausrichtung der Hauptversammlung bedienen wir uns
externer Dienstleister, die Ihre personenbezogenen
Daten nach unseren Weisungen im Einklang mit Art. 28
DSGVO verarbeiten.
Aktionäre/Dritte: Im Rahmen des gesetzlich
vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das
Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können
Aktionäre bis zu zwei Jahre nach der Hauptversammlung
auf Antrag Einblick in die im Teilnehmerverzeichnis
über Sie erfassten Daten erlangen. Das
Teilnehmerverzeichnis wird zudem im Rahmen der
Hauptversammlung allen Teilnehmern zugänglich gemacht.
Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen
beziehungsweise -wahlvorschlägen werden Ihre
personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen
Vorschriften veröffentlicht.
Weitere Empfänger: Im Rahmen gesetzlicher Vorschriften
können wir verpflichtet sein, Ihre personenbezogenen
Daten weiteren Empfängern wie etwa Behörden und
Gerichten zu übermitteln (z.B. bei der Veröffentlichung
von Stimmrechtsmitteilungen nach den Bestimmungen des
Wertpapierhandelsgesetzes und der Mitteilung an
Behörden zur Erfüllung gesetzlicher
Mitteilungspflichten).
4. *Wie lange werden Ihre personenbezogenen
Daten gespeichert?*
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten
gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für die oben
genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und uns
nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten
zu einer weiteren Speicherung verpflichten.
Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten
ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch,
der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Für die im
Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten
beträgt die Aufbewahrungsdauer regelmäßig drei (3)
Jahre. Die im Aktienregister gespeicherten Daten werden
nach der Veräußerung der Aktien regelmäßig
zehn (10) Jahre aufbewahrt. Darüber hinaus bewahrt die
DBAG personenbezogene Daten nur auf, wenn dies im
Zusammenhang mit Ansprüchen erforderlich ist, die gegen
die DBAG geltend gemacht werden (gesetzliche
Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren).
5. *Übermitteln wir personenbezogene Daten
ins außereuropäische Ausland?*
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nicht ins
außereuropäische Ausland.
6. *Findet eine automatisierte
Entscheidungsfindung im Einzelfall statt
(einschließlich Profiling)?*
Wir setzen keine rein automatisierten
Entscheidungsverfahren gemäß Art. 22 DSGVO oder
ein Profiling ein.
7. *Welche Rechte haben Sie?*
Sie haben, im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen,
die folgenden Rechte im Hinblick auf die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten:
* Recht auf Auskunft über die seitens der DBAG
über Sie gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO);
* Recht auf Berichtigung unrichtiger über Sie
gespeicherter Daten (Art. 16 DSGVO);
* Recht auf Löschung Ihrer Daten, insbesondere
sofern diese für die Zwecke, für die sie
ursprünglich erhoben wurden, nicht mehr
erforderlich sind (Art. 17 DSGVO);
* Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
(Sperrung), insbesondere sofern die
Verarbeitung Ihrer Daten unrechtmäßig ist
oder die Richtigkeit Ihrer Daten durch Sie
bestritten wird (Art. 18 DSGVO);
* Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
Ihrer Daten, soweit die Verarbeitung zur
Wahrung der berechtigten Interessen der
Gesellschaft erfolgt (Art. 21 DSGVO);
* Beschwerderecht: Für Beschwerden im Hinblick
auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten steht Ihnen unser
Datenschutzbeauftragter unter den nachfolgend
angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Unabhängig davon haben Sie das Recht, eine
Beschwerde bei der zuständigen
Datenschutzbehörde einzulegen.
Datenschutzbeauftragter der Deutschen
Beteiligungs AG
Börsenstraße 1
60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 95787-01, Telefax: +49 69
95787-199
E-Mail: datenschutz@dbag.de
Die für die DBAG zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde
ist:
Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden / Postfach 31 63
65021 Wiesbaden
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