Von Ulrike Dauer und Matthias Goldschmidt
FRANKFURT (Dow Jones)--Der bevorstehende Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union treibt die deutschen Finanzregulierer weiterhin um. Eine der Herausforderungen sei es, die Banken, die einen Umzug nach Deutschland erwägen, zusammen mit Europäischen Zentralbank darüber aufzuklären, was sie hier regulatorisch erwartet und welche Forderungen die Bankenaufsicht stellt, sagte Felix Hufeld, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
In hunderten von Einzelgesprächen und Workshops habe Bafin betont, "dass wir darauf bestehen werden, dass geltende Standards nicht verwässert oder gar ignoriert werden", sagte Hufeld beim Neujahrsempfang seiner Behörde in Frankfurt laut Redetext. "Und dass Lizenzen ihren Namen auch wert sein müssen." Die Bafin werde, wie schon häufig gesagt, "keine Briefkastenmodelle" akzeptieren.
Dass sich Finanzinstitute im Zuge des Brexit Deutschland zuwenden, sieht er auch als das Verdienst seiner Behörde. "Mehr als 45 Finanzinstitute sind dabei, ihre Präsenz in Deutschland neu zu etablieren oder signifikant zu stärken", sagte Hufeld. "Das darf, bei aller Bescheidenheit, auch als Vertrauensbeweis in die Arbeit der Bafin verstanden werden."
Der Brexit stelle die Regulierer vor Herausforderungen, die "nicht nach Handbuch abgearbeitet werden könnten". Es gelte den schmalen Grad zu finden zwischen dialog- und lösungsorientiert und flexibel zu sein, ohne aufsichtliche Geschenke zu machen oder den Standort zu vermarkten.
Beim Thema Clearing lobte Hufeld die "positiven Signale" aus Brüssel. Die EU-Kommission habe kurz vor Weihnachten einen Durchführungsbeschluss erlassen, der im Falle eines No-Deal-Szenarios feststellt, dass das Vereinigte Königreich übergangsweise äquivalent ist zu EMIR, einer EU-Verordnung zur Regulierung des Derivatemarktes. Das heiße, dass Zentrale Kontrahenten mit Genehmigung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsicht ESMA für ein Jahr wie gewohnt in der EU aktiv werden können.
Das London Clearing House, das für das kontinentaleuropäische Clearing von immenser Bedeutung sei, habe umgehend auf diese Entscheidung reagiert und beabsichtige, seine Dienste auch nach dem Brexit vollumfänglich zur Verfügung zu stellen.
Für den Fall eines "harten Brexits" entwickele die Bafin auf nationaler Ebene eine "Fallback-Lösung", die es erlaube, bis Ende 2020 begrenzt Zulassungen in einem solchen Umfang zu erteilen, wie notwendig sei, um die Finanzmärkte funktionsfähig zu halten beziehungsweise Nachteile für inländische Versicherungsnehmer zu vermeiden.
Dazu habe das Bundeskabinett Mitte Dezember den Entwurf des Brexit-Steuerbegleitgesetzes verabschiedet, der Bundestag werde darüber voraussichtlich im Februar entscheiden.
"Ich bin zuversichtlich, dass wir Unternehmen dann zumindest übergangsweise ermöglichen können, bestehende Verträge ordnungsgemäß abzuwickeln oder in neue, rechtlich zukunftsfähige Strukturen zu überführen", sagte Hufeld. "Es versteht sich dabei von selbst, dass wir von allen betroffenen Instituten ein Höchstmaß an eigener Anstrengung verlangen, um ihre Geschäfte möglichst reibungslos fortführen zu können."
Kontakt zu den Autoren: matthias.goldschmidt@wsj.com und ulrike.dauer@wsj.com
DJG/uxd/hab
(END) Dow Jones Newswires
January 15, 2019 13:30 ET (18:30 GMT)
Copyright (c) 2019 Dow Jones & Company, Inc.