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Tücken bei der Erbschaft

Der eine erbt ein schönes Vermögen, der andere - weil er zu unbedarft an das Thema herangegangen ist - nichts als Schulden. Eine Erbschaft ist nicht automatisch mit Kohle, Zaster und Moneten verbunden.

Diese Zahl ist beeindruckend: Über 120 Mrd. Euro geben die Deutschen jedes Jahr im Schnitt an die Nachkommen weiter. Jetzt fangen Sie vielleicht an zu rechnen: 84 Millionen Deutsche, 120 Mrd. Euro… Meistens wird das Erbe an Lebenspartner, Kinder, Enkel und andere Verwandte weitergegeben. Nicht selten ist aber der Schreck groß, wenn der Verstorbene einen ganzen Haufen Schulden hinterlassen hat. Opa hat zwar ein Haus in der Großstadt, aber die Verbindlichkeiten aus dessen Sanierung, der eigenen häuslichen Pflege & Co haben sich im Laufe der Jahre angesammelt. Schulden erben? Davon ist jede elfte Erbschaft in Deutschland betroffen.

Die Rechtslage. Aber es gibt Lösungen, dieses zu verhindern. Das BGB sagt zunächst klar in §1942: "Die Erbschaft geht auf den berufenen Erben unbeschadet des Rechts über, sie auszuschlagen (Anfall der Erbschaft)." sowie "Der Fiskus kann die ihm als gesetzlichem Erben angefallene Erbschaft nicht ausschlagen." In §1943 wird jedoch die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft festgelegt: "Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, wenn er sie angenommen hat oder wenn die für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist verstrichen ist; mit dem Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen."

Die Ausschlagung eines Erbes ist vielen Erben als Möglichkeit nicht bewusst, finanziellen Problemen aus dem Weg zu gehen und eben nicht mit der Annahme eines Erbes sich selbst zu überschulden oder gar im Anschluss in Privatinsolvenz zu gehen. Denn wenn mit dem geerbten Vermögen die Schulden des Verstorbenen nicht vollständig getilgt werden können, haftet der Erbe mit seinem Privatvermögen - für alle offenen Rechnungen und Kredite, Steuerschulden, Kontoüberziehungen, Miet- und Unterhaltsrückstände, etc. Das heißt er muss auch gegebenenfalls Kredite weiter bedienen.

Der Nachlass. Gerade bei dem liebsten Kind der Deutschen, dem Eigenheim, sollte eine Erbschaft gut überlegt sein. Bei einem alten Haus, das vom Verstorbenen über eine lange Zeit nicht saniert wurde und womöglich vermietet wird, können Sanierungen so viel Geld kosten, dass es trotz der aktuellen Wohn- und Immobilienlage schwer werden könnte, das Geld auf lange Sicht wieder reinzuholen. Dann sollte man die Zahlen sprechen lassen und gegebenenfalls das Erbe ausschlagen.

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© 2019 marktEINBLICKE
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