Die EU-Wettbewerbshüter haben die Fusion der
Paketdienste UPS
Der US-Konzern UPS hatte 2012 die Übernahme des niederländischen Konkurrenten TNT Express angemeldet. Die EU-Kommission untersagte diese jedoch 2013 mit der Begründung, die Übernahme würde in 15 der 28 EU-Staaten den Wettbewerb im Markt zur Lieferung von Kleinpaketen einschränken. Zu befürchten wären Preissteigerungen zu Lasten der Kunden.
Das EU-Gericht kippte die Entscheidung bereits 2017, worauf die EU-Kommission zum EuGH ging. Die obersten EU-Richter bestätigten aber nun das Urteil der Vorinstanz.
Die fehlende Übermittlung von Informationen an die Firmen könne zur Aufhebung der Kommissionsentscheidung führen, wenn nachgewiesen werde, dass ihnen damit zumindest eine geringe Chance genommen wurde, sich effektiver zu verteidigen. Es könne nicht der Beweis verlangt werden, dass ohne diesen Verfahrensfehler die endgültige Entscheidung anders ausgefallen wäre.
UPS verlangt nun von der EU-Kommission rund 1,7 Milliarden Euro Schadensatz. Eine Klage reichte das Unternehmen bereits 2017 beim EU-Gericht ein./asa/DP/mis
ISIN US9113121068 NL0009739424
AXC0124 2019-01-16/11:49