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marktEINBLICKE
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In der Brexit-Frage kommt es jetzt zum Showdown

Wie erwartet hat das britische Parlament - allerdings mit brutaler Mehrheit - den Brexit-Deal zwischen der Insel und der EU abgeschmettert.

Zum schlimmsten, zum "May Day", muss es dennoch nicht kommen. Das Parlament will keinen Brexit ohne Austrittsabkommen mit der EU. Nationalstolz bis in den Wirtschafts-Tod will man offensichtlich nicht. Den Abgeordneten ist sehr bewusst, dass ihre Insel ansonsten in einer global vernetzten Welt untergeht. Allein mit Royal Kitsch und Butterkeksen selbst in vielen Varianten lässt sich der britische Wohlstand nicht halten.

"Nichts ist unmöglich" gilt nicht nur für eine bestimmte Automarke

Tatsächlich haben die Parlamentarier erst kürzlich einen Gesetzeszusatz verabschiedet, der ihnen letztlich die Kontrolle über den Brexit gibt und insofern die Regierung May zwingt, jetzt nach der Ablehnung des Brexit-Abkommens innerhalb von drei Werktagen einen Plan B vorzulegen. Am wahrscheinlichsten ist es, dass London gemäß Art. 50 des Vertrags über die Europäische Union den Scheidungstermin nach hinten verschiebt. Dann käme es jedoch zu einer Überschneidung mit der Europawahl 2019. Es gilt, dass ein Staat, der zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied der EU ist, am Urnengang teilnimmt. Abgesehen von der völligen Überforderung der Briten, so kurzfristig noch eine Wahl zu organisieren, wäre es ebenso ein gutes Stück weit absurd, wenn ein Staat, der über einen EU-Austritt verhandelt, Abgeordnete ins Europa-Parlament wählt, einen EU-Kommissarsposten erhält und sogar noch den Kommissionspräsidenten mitbestimmt.

Doch sind die europäischen Statuten schon so oft in die politisch richtige Richtung zwangsgebeugt worden, dass man auch hier eine praktikable Lösung finden wird. Um einen chaotischen Brexit mit (wirtschafts-)politischen Kollateralschäden auf beiden Seiten des Ärmelkanals zu verhindern, der auch dem Europäischen Gemeinschaftswerk gegen das Schienbein tritt, haben sich britische und EU-Vertreter bereits wohlwollend zu einer technischen Scheidungsverlängerung geäußert.

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