So gut wie jeder dürfte einmal in seinem Leben einen Big Mac gegessen haben. Kein Wunder, ist der Big Mac doch weltweit das Aushängeschild des US-Burgerkonzerns McDonald's (WKN: 856958 / ISIN: US5801351017). Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO sah dies jedoch als nicht erwiesen an und hat dem Konzern die exklusive Verwendung des Namens untersagt.
Schuld für diese sich zur EU-Posse entwickelnde Entscheidung ist der irische Burgerbrater Supermac's. Das Unternehmen hatte im April 2017 die Löschung der Marke beantragt. Nun gab das EUIPO den Iren recht. Angeblich habe McDonald's nicht nachweisen können, dass es eine "kommerzielle Präsenz" der Marke Big Mac gebe - sprich auch nur ein Burger über die Theke gegangen sein.
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