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DGAP-News: ZEAL Network SE: ZEAL-Aktionäre stimmen Beschlüssen für Übernahmeangebot an Lotto24 zu (deutsch)

ZEAL-AKTIONÄRE STIMMEN BESCHLÜSSEN FÜR ÜBERNAHMEANGEBOT AN LOTTO24 ZU

DGAP-News: ZEAL Network SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung
ZEAL-AKTIONÄRE STIMMEN BESCHLÜSSEN FÜR ÜBERNAHMEANGEBOT AN LOTTO24 ZU

18.01.2019 / 11:06
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN, DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DEN, INNERHALB DER ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. London, 18. Januar 2019 ZEAL-AKTIONÄRE STIMMEN BESCHLÜSSEN FÜR ÜBERNAHMEANGEBOT AN LOTTO24 ZU Die ZEAL Network SE ("ZEAL") gibt bekannt, dass ihre Aktionäre auf einer Hauptversammlung in London die Zustimmung für die Voraussetzungen des geplanten Aktientauschangebots an die Aktionäre der Lotto24 AG ("Lotto24") erteilt haben. 60% der Aktionäre stimmten für die erforderliche Kapitalerhöhung. Dr. Helmut Becker, CEO von ZEAL, sagte: "Unser Vorhaben, ZEAL und Lotto24 wieder zusammenzuführen, schafft hervorragende Chancen für nachhaltiges Wachstum und erheblichen Wert - für Aktionäre des Unternehmens, für Kunden, die Bundesländer und gemeinnützige Organisationen. Wir freuen uns, dass die Aktionäre von ZEAL unsere Vision teilen und heute den wichtigen Voraussetzungen für die Abgabe unseres Angebots an die Lotto24-Aktionäre zugestimmt haben. Wir werden das Angebot in Kürze veröffentlichen und den Zusammenschluss der beiden Unternehmen vorantreiben. Durch die Kombination von ZEAL und Lotto24 entsteht der führende digitale Lotterievermittler in Deutschland, der für künftiges dynamisches Wachstum in Deutschland und in internationalen Märkten bestens aufgestellt ist." Die Aktionäre stimmten ferner dafür, die Günther-Gruppe, die nach Vollzug der Transaktion mehr als 30% der Anteile an ZEAL halten wird, von der Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots für ZEAL zu befreien. Die Aktionäre stimmten mit 51% für diese Befreiung. Die Günther-Gruppe war von der Abstimmung über diesen Beschluss ausgeschlossen. ZEAL wird den Beginn der Annahmefrist für das Übernahmeangebot nach Genehmigung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt geben. Das Unternehmen rechnet damit, dass die Annahmefrist Ende Januar 2019 beginnen wird. - ENDE - Pressekontakt: ZEAL Network Matt Drage Head of Corporate Communications T: +44 (0)7976 872 861 matt.drage@zeal-network.co.uk FTI Consulting Lutz Golsch T: +49 69 920 37 110 M: +49 1736517710 Lutz.Golsch@fticonsulting.com Investorenkontakt: ZEAL Network Frank Hoffmann Investor Relations Manager +44 (0) 20 3739 7123 frank.hoffmann@zeal-network.co.uk Wichtiger Hinweis Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von Wertpapieren der Lotto24 AG ("Lotto24") oder der ZEAL Network SE ("ZEAL") dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. ZEAL behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Lotto24 wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. ZEAL-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") registriert. Aus diesem Grund dürfen die ZEAL-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet kein öffentliches Angebot in den USA statt. Soweit in dieser Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Sie sind durch die Worte 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon ausgehen', 'planen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von ZEAL und der mit ZEAL gemeinsam handelnden Personen, zum Beispiel hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für Lotto24 und die verbleibenden Aktionäre von Lotto24 oder zukünftiger Finanzergebnisse von Lotto24, zum Ausdruck. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche ZEAL und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich von ZEAL oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen abweichen können. 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18.01.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: ZEAL Network SE 5th Floor One New Change EC4M 9AF London Großbritannien Telefon: +44 (0)203 739-7000 Fax: +44 (0)203 739-7099 E-Mail: office@zeal-network.co.uk Internet: www.zeal-network.co.uk ISIN: GB00BHD66J44 WKN: TPP024 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange Ende der Mitteilung DGAP News-Service
767401 18.01.2019 ISIN GB00BHD66J44 AXC0119 2019-01-18/11:06
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