Hannover (www.anleihencheck.de) - Wie von der EZB in 2017 angekündigt und 2018 beschlossen sind weitere Änderungen der EZB-Guideline und damit der EZB-Fähigkeit von Senior Unsecured Bonds zum Jahreswechsel in Kraft getreten, so Michaela Hessmert und Melanie Kiene, CIIA von der Nord LB.Damit seien unbesicherte Bankanleihen von nicht-EU Banken (beispielsweise aus Norwegen) nicht länger EZB-fähig. Dies gelte auch für Titel, die mit staatlichen Garantien von nicht-EU Institutionen besichert seien. Allerdings sei auch die Übergangsfrist für beispielsweise die deutschen gesetzlich nachrangigen Senior Unsecured Bonds (Non-Preferreds), die die neuen Kriterien der EZB nicht mehr erfüllen würden, dies aber vorher getan hätten, ausgelaufen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...