DJ DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.02.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.02.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-01-18 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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ALBIS Leasing AG Hamburg WKN 656 940 // ISIN
DE0006569403 Ergänzung der Tagesordnung der
außerordentlichen Hauptversammlung
Zur im Bundesanzeiger vom 10. Januar 2019 einberufenen
außerordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 28. Februar 2019
um 11.00 Uhr (MEZ),
im EMPORIO Tower, großer Saal im 2. UG,
Dammtorwall 15, 20355 Hamburg
ist bei der Gesellschaft ein Ergänzungsverlangen der
Aktionärin Manus Vermögensverwaltung GmbH
fristgemäß am 14. Januar 2019 eingegangen.
Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird - unter
Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 4
gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG - aufgrund
des Ergänzungsverlangens der Aktionärin Manus
Vermögensverwaltung GmbH, Wulfsen, um folgende neue
hiermit bekanntgemachte Tagesordnungspunkte 5 bis 6
ergänzt:
5. *Beschlussfassung über die Nachwahl von
Aufsichtsratsmitgliedern*
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95,
96 Abs. 1, 6. Fall, Abs. 4, 101 Abs. 1 AktG
i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier von den
Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrats vor
Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat
aus, ohne dass ein Ersatzmitglied an seine
Stelle tritt, so ist gemäß § 9 Abs. 4 der
Satzung in der nächsten Hauptversammlung eine
Nachwahl für den Rest der Amtszeit des
Ausgeschiedenen vorzunehmen, wenn die
Hauptversammlung nicht eine längere Amtszeit
festlegt.
Die Aktionärin Manus Vermögensverwaltung GmbH
schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'_Sofern die Hauptversammlung das bisherige
Aufsichtsratsmitglied Marc Tüngler bzw.
dessen gerichtlich bestellten Nachfolger in
dieser Hauptversammlung abberufen oder
dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat vor
oder zum Ende dieser Hauptversammlung
anderweitig geendet hat oder enden wird,
_[Anmerkung des Vorstands: Im Hinblick auf
die Niederlegung seines
Aufsichtsratsmandats durch Herrn Marc
Tüngler mit Wirkung zum Beginn der
nächstmöglichen zu erreichenden
Hauptversammlung hat sich dessen Abberufung
gemäß Ziffer 1 des
Abberufungsverlangen erledigt und ist die
Bedingung bereits eingetreten] _wird_
_Herr Alexander Eichner, wohnhaft in
Berlin, Dipl.-Betriebswirt, Gründer der
Unternehmensberatung transition-manager,_
_bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
in der über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2021 beschlossen wird, in den
Aufsichtsrat gewählt._
_Es bestehen folgende Mitgliedschaften des
Kandidaten in (i) anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder (ii)
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:_
(i) _Neschen Aktiengesellschaft,
Bückeburg, Vorsitzender des
Aufsichtsrats_
(ii) _Keine_
_Nach Kenntnis der Manus
Vermögensverwaltung GmbH steht der
vorgeschlagene Kandidat Eichner im Hinblick
auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex nicht in persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft
oder ihren Konzernunternehmen oder den
Organen der Gesellschaft.'_
Der Gesellschaft liegt der berufliche
Werdegang des Herrn Eichner, den sie auf der
Internetseite zugänglich gemacht hat, sowie
seine Versicherung gemäß §§ 100, 105
Aktiengesetz vor.
Begründung der Antragstellerin:
'(a) _Das amtierende Aufsichtsratsmitglied
Marc Tüngler sollte durch die Manus
Vermögensverwaltung GmbH bereits in der
letzten Hauptversammlung zur Abwahl
gestellt werden, zu der es aufgrund der
schützenden Hand des
Aufsichtsratsvorsitzenden Dr.
Aschermann nicht mehr gekommen ist._
_Aufgrund der beschriebenen
Vorkommnisse hält die Manus
Vermögensverwaltung GmbH neben Herrn
Tüngler auch Herrn Dr. Aschermann als
Vertreter der Eigentümer des
Unternehmens für nicht mehr tragbar.
Sie hätte daher gegen Dr. Aschermann
selbst einen Abwahlantrag gestellt,
sofern dieser nicht bereits freiwillig
zurückgetreten wäre._
(b) _Mit Herrn Eichner freut sich die Manus
Vermögensverwaltung GmbH einen
Kandidaten als neues
Aufsichtsratsmitglied präsentieren zu
können, der aufgrund seiner
Qualifikationen für die anstehenden
Aufgaben hervorragend geeignet ist. Der
Lebenslauf von Herrn Eichner ist
ebenfalls in Anlage beigefügt.'_
6. *Beschlussfassung über die Bestellung eines
Sonderprüfers zur Prüfung des Verhaltens von
Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit
dem Ausschluss der Manus Vermögensverwaltung
GmbH von der Hauptversammlung am 11. Juli
2018*
Die Aktionärin Manus Vermögensverwaltung
schlägt vor:
'Gemäß § 142 Abs. 1 AktG bestellt die
Hauptversammlung Herrn Dr. Lars-Gerrit
Lüßmann, Rechtsanwalt, c/o Taylor Wessing
Partnerschaftsgesellschaft mbB,
Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt a.M.
zum Sonderprüfer. Er kann geeignete
Hilfspersonen zur Prüfung heranziehen. Dem
Sonderprüfer ist die Ausübung seiner Rechte
auch unter Einschaltung von Hilfspersonen
vollumfassend zu ermöglichen. Dem Sonderprüfer
bzw. seinen Hilfspersonen sind sämtliche aus
Sicht des Sonderprüfers zur Durchführung der
Sonderprüfung erforderlichen Unterlagen
(insbesondere sämtliche interne sowie externe
Kommunikation von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat sowie die Kommunikation der
beiden Organe untereinander in dem unten näher
definierten Zeitraum) auszuhändigen. Die
Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG
dient der Aufdeckung von Pflichtverletzungen
und Verstößen gegen das Aktienrecht und
hat die nachfolgend aufgeführten Vorgänge der
Geschäftsführung zum Gegenstand:
a) Welches Verhalten (Handlung und/oder
Unterlassung einschließlich des
damit verfolgten Zwecks) von im Zeitraum
1. März 2018 bis 12. Juli 2018
(einschließlich) amtierenden
Mitgliedern des Vorstands und/oder des
Aufsichtsrats der Gesellschaft führte
dazu, dass die Gesellschaft mit Schreiben
vom 10. Juli 2018 an Herrn Hans Otto Mahn
und die Manus Vermögensverwaltung GmbH
festgestellt hat, dass sowohl in Bezug
auf die Aktien von Herrn Mahn als auch
die Aktien der Manus Vermögensverwaltung
GmbH der Rechtsverlust aus § 44 WpHG
eingetreten sei? Zu prüfen ist hier
insbesondere, warum die Gesellschaft erst
am 10. Juli 2018 von einem Rechtsverlust
ausging, obwohl sie bereits am 15. Juni
2018 ein Tagesordnungsergänzungsverlangen
der Manus Vermögensverwaltung GmbH
veröffentlicht hatte.
b) Welches Verhalten (Handlung und /oder
Unterlassung einschließlich des
damit verfolgten Zwecks) von im Zeitraum
1. März 2018 bis 12. Juli 2018
(einschließlich) amtierenden
Mitgliedern des Vorstands und/oder des
Aufsichtsrats der Gesellschaft führte
dazu, dass die Aktionäre Hans Otto Mahn
und Manus Vermögensverwaltung GmbH von
der Teilnahme an der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 11.
Juli 2018 ausgeschlossen wurden, obwohl
der Gesellschaft noch rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung eine mit der
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
abgestimmte Stimmrechtsmitteilung
zugegangen und ein etwaiger
Meldeverstoß damit behoben worden
war.'
Begründung der Antragstellerin:
'Der Ausschluss von Herrn Mahn und der
Manus Vermögensverwaltung GmbH von der
letzten ordentlichen Hauptversammlung haben
die Auseinandersetzungen zwischen der
Verwaltung und den Aktionären der
Gesellschaft eskalieren lassen. Die
Auseinandersetzung unter Einschaltung
mehrerer besonders renommierter deutscher
Großkanzleien auf Seiten der
Gesellschaft (vgl. die Pressemitteilung der
Gesellschaft vom 26. November 2018) sowie
die aufgrund der beispiellosen Vorgänge
notwendig gewordene Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung
wird der Gesellschaft erhebliche Kosten
verursachen. Der zu bestellende
Sonderprüfer soll daher die näheren
Umstände des Ausschlusses von Herrn Mahn
und der Manus Vermögensverwaltung GmbH von
der ordentlichen Hauptversammlung 2018
aufklären und der Hauptversammlung hierzu
Bericht erstatten. Der aus Sicht der Manus
Vermögensverwaltung GmbH relevante Zeitraum
beginnt mit dem 1. März 2018 und endet am
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 18, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
12. Juli 2018, d.h. einen Tag nach der
Hauptversammlung. Das ehemalige
Aufsichtsratsmitglied Dr. Peter-Jörg Klein
hat sein Amt am 28. Februar 2018 mit
sofortiger Wirkung niedergelegt, worauf die
Manus Vermögensverwaltung GmbH und Hans
Otto Mahn einen gerichtlichen Antrag
stellten, den Aufsichtsrat zu ergänzen
(vgl. die Pressemitteilung der Albis
Leasing AG vom 22. März 2018). Die Manus
Vermögensverwaltung GmbH vermutet, dass es
bereits unmittelbar im Nachgang zu der
Amtsniederlegung von Dr. Klein
Überlegungen der Verwaltung gab, einen
Einfluss von Herrn Mahn auf die Besetzung
des Aufsichtsrats zu unterbinden. Nach der
Berichterstattung durch den Sonderprüfer
wird seitens der Hauptversammlung zu
entscheiden sein, ob die maßgeblichen
Personen für etwaige Pflichtverletzungen zu
Rechenschaft gezogen werden sollen.'
Sonstige Hinweise
Unter
http://www.albis-leasing.de/investoren/hauptversammlung
sind die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden
Informationen, insbesondere auch das
Ergänzungsverlangen, diese Bekanntmachung des
Ergänzungsverlangens sowie der Lebenslauf des zu TOP 5
vorgeschlagenen Kandidaten, zugänglich.
Hamburg, im Januar 2019
*ALBIS Leasing AG*
_Der Vorstand_
2019-01-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Fax: +49 40 808100179
E-Mail: ulrike.hilmer@albis-leasing.de
Internet: http://www.albis-leasing.de
ISIN: DE0006569403
WKN: 656940
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
767555 2019-01-18
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January 18, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
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