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DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.02.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.02.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-01-18 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ALBIS Leasing AG Hamburg WKN 656 940 // ISIN 
DE0006569403 Ergänzung der Tagesordnung der 
außerordentlichen Hauptversammlung 
 
Zur im Bundesanzeiger vom 10. Januar 2019 einberufenen 
außerordentlichen Hauptversammlung 
 
am Donnerstag, den 28. Februar 2019 
um 11.00 Uhr (MEZ), 
im EMPORIO Tower, großer Saal im 2. UG, 
Dammtorwall 15, 20355 Hamburg 
 
ist bei der Gesellschaft ein Ergänzungsverlangen der 
Aktionärin Manus Vermögensverwaltung GmbH 
fristgemäß am 14. Januar 2019 eingegangen. 
 
Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird - unter 
Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 4 
gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG - aufgrund 
des Ergänzungsverlangens der Aktionärin Manus 
Vermögensverwaltung GmbH, Wulfsen, um folgende neue 
hiermit bekanntgemachte Tagesordnungspunkte 5 bis 6 
ergänzt: 
 
5. *Beschlussfassung über die Nachwahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 
   96 Abs. 1, 6. Fall, Abs. 4, 101 Abs. 1 AktG 
   i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier von den 
   Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
   Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrats vor 
   Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat 
   aus, ohne dass ein Ersatzmitglied an seine 
   Stelle tritt, so ist gemäß § 9 Abs. 4 der 
   Satzung in der nächsten Hauptversammlung eine 
   Nachwahl für den Rest der Amtszeit des 
   Ausgeschiedenen vorzunehmen, wenn die 
   Hauptversammlung nicht eine längere Amtszeit 
   festlegt. 
 
   Die Aktionärin Manus Vermögensverwaltung GmbH 
   schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    '_Sofern die Hauptversammlung das bisherige 
    Aufsichtsratsmitglied Marc Tüngler bzw. 
    dessen gerichtlich bestellten Nachfolger in 
    dieser Hauptversammlung abberufen oder 
    dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat vor 
    oder zum Ende dieser Hauptversammlung 
    anderweitig geendet hat oder enden wird, 
    _[Anmerkung des Vorstands: Im Hinblick auf 
    die Niederlegung seines 
    Aufsichtsratsmandats durch Herrn Marc 
    Tüngler mit Wirkung zum Beginn der 
    nächstmöglichen zu erreichenden 
    Hauptversammlung hat sich dessen Abberufung 
    gemäß Ziffer 1 des 
    Abberufungsverlangen erledigt und ist die 
    Bedingung bereits eingetreten] _wird_ 
    _Herr Alexander Eichner, wohnhaft in 
    Berlin, Dipl.-Betriebswirt, Gründer der 
    Unternehmensberatung transition-manager,_ 
    _bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
    in der über die Entlastung für das 
    Geschäftsjahr 2021 beschlossen wird, in den 
    Aufsichtsrat gewählt._ 
    _Es bestehen folgende Mitgliedschaften des 
    Kandidaten in (i) anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten oder (ii) 
    vergleichbaren in- oder ausländischen 
    Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
    (i)  _Neschen Aktiengesellschaft, 
         Bückeburg, Vorsitzender des 
         Aufsichtsrats_ 
    (ii) _Keine_ 
    _Nach Kenntnis der Manus 
    Vermögensverwaltung GmbH steht der 
    vorgeschlagene Kandidat Eichner im Hinblick 
    auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
    Governance Kodex nicht in persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft 
    oder ihren Konzernunternehmen oder den 
    Organen der Gesellschaft.'_ 
 
   Der Gesellschaft liegt der berufliche 
   Werdegang des Herrn Eichner, den sie auf der 
   Internetseite zugänglich gemacht hat, sowie 
   seine Versicherung gemäß §§ 100, 105 
   Aktiengesetz vor. 
 
   Begründung der Antragstellerin: 
 
   '(a) _Das amtierende Aufsichtsratsmitglied 
        Marc Tüngler sollte durch die Manus 
        Vermögensverwaltung GmbH bereits in der 
        letzten Hauptversammlung zur Abwahl 
        gestellt werden, zu der es aufgrund der 
        schützenden Hand des 
        Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. 
        Aschermann nicht mehr gekommen ist._ 
 
        _Aufgrund der beschriebenen 
        Vorkommnisse hält die Manus 
        Vermögensverwaltung GmbH neben Herrn 
        Tüngler auch Herrn Dr. Aschermann als 
        Vertreter der Eigentümer des 
        Unternehmens für nicht mehr tragbar. 
        Sie hätte daher gegen Dr. Aschermann 
        selbst einen Abwahlantrag gestellt, 
        sofern dieser nicht bereits freiwillig 
        zurückgetreten wäre._ 
   (b) _Mit Herrn Eichner freut sich die Manus 
       Vermögensverwaltung GmbH einen 
       Kandidaten als neues 
       Aufsichtsratsmitglied präsentieren zu 
       können, der aufgrund seiner 
       Qualifikationen für die anstehenden 
       Aufgaben hervorragend geeignet ist. Der 
       Lebenslauf von Herrn Eichner ist 
       ebenfalls in Anlage beigefügt.'_ 
6. *Beschlussfassung über die Bestellung eines 
   Sonderprüfers zur Prüfung des Verhaltens von 
   Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit 
   dem Ausschluss der Manus Vermögensverwaltung 
   GmbH von der Hauptversammlung am 11. Juli 
   2018* 
 
   Die Aktionärin Manus Vermögensverwaltung 
   schlägt vor: 
 
   'Gemäß § 142 Abs. 1 AktG bestellt die 
   Hauptversammlung Herrn Dr. Lars-Gerrit 
   Lüßmann, Rechtsanwalt, c/o Taylor Wessing 
   Partnerschaftsgesellschaft mbB, 
   Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt a.M. 
   zum Sonderprüfer. Er kann geeignete 
   Hilfspersonen zur Prüfung heranziehen. Dem 
   Sonderprüfer ist die Ausübung seiner Rechte 
   auch unter Einschaltung von Hilfspersonen 
   vollumfassend zu ermöglichen. Dem Sonderprüfer 
   bzw. seinen Hilfspersonen sind sämtliche aus 
   Sicht des Sonderprüfers zur Durchführung der 
   Sonderprüfung erforderlichen Unterlagen 
   (insbesondere sämtliche interne sowie externe 
   Kommunikation von Vorstand und/oder 
   Aufsichtsrat sowie die Kommunikation der 
   beiden Organe untereinander in dem unten näher 
   definierten Zeitraum) auszuhändigen. Die 
   Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG 
   dient der Aufdeckung von Pflichtverletzungen 
   und Verstößen gegen das Aktienrecht und 
   hat die nachfolgend aufgeführten Vorgänge der 
   Geschäftsführung zum Gegenstand: 
 
   a) Welches Verhalten (Handlung und/oder 
      Unterlassung einschließlich des 
      damit verfolgten Zwecks) von im Zeitraum 
      1. März 2018 bis 12. Juli 2018 
      (einschließlich) amtierenden 
      Mitgliedern des Vorstands und/oder des 
      Aufsichtsrats der Gesellschaft führte 
      dazu, dass die Gesellschaft mit Schreiben 
      vom 10. Juli 2018 an Herrn Hans Otto Mahn 
      und die Manus Vermögensverwaltung GmbH 
      festgestellt hat, dass sowohl in Bezug 
      auf die Aktien von Herrn Mahn als auch 
      die Aktien der Manus Vermögensverwaltung 
      GmbH der Rechtsverlust aus § 44 WpHG 
      eingetreten sei? Zu prüfen ist hier 
      insbesondere, warum die Gesellschaft erst 
      am 10. Juli 2018 von einem Rechtsverlust 
      ausging, obwohl sie bereits am 15. Juni 
      2018 ein Tagesordnungsergänzungsverlangen 
      der Manus Vermögensverwaltung GmbH 
      veröffentlicht hatte. 
   b) Welches Verhalten (Handlung und /oder 
      Unterlassung einschließlich des 
      damit verfolgten Zwecks) von im Zeitraum 
      1. März 2018 bis 12. Juli 2018 
      (einschließlich) amtierenden 
      Mitgliedern des Vorstands und/oder des 
      Aufsichtsrats der Gesellschaft führte 
      dazu, dass die Aktionäre Hans Otto Mahn 
      und Manus Vermögensverwaltung GmbH von 
      der Teilnahme an der ordentlichen 
      Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. 
      Juli 2018 ausgeschlossen wurden, obwohl 
      der Gesellschaft noch rechtzeitig vor 
      Beginn der Hauptversammlung eine mit der 
      Bundesanstalt für 
      Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 
      abgestimmte Stimmrechtsmitteilung 
      zugegangen und ein etwaiger 
      Meldeverstoß damit behoben worden 
      war.' 
 
   Begründung der Antragstellerin: 
 
    'Der Ausschluss von Herrn Mahn und der 
    Manus Vermögensverwaltung GmbH von der 
    letzten ordentlichen Hauptversammlung haben 
    die Auseinandersetzungen zwischen der 
    Verwaltung und den Aktionären der 
    Gesellschaft eskalieren lassen. Die 
    Auseinandersetzung unter Einschaltung 
    mehrerer besonders renommierter deutscher 
    Großkanzleien auf Seiten der 
    Gesellschaft (vgl. die Pressemitteilung der 
    Gesellschaft vom 26. November 2018) sowie 
    die aufgrund der beispiellosen Vorgänge 
    notwendig gewordene Einberufung einer 
    außerordentlichen Hauptversammlung 
    wird der Gesellschaft erhebliche Kosten 
    verursachen. Der zu bestellende 
    Sonderprüfer soll daher die näheren 
    Umstände des Ausschlusses von Herrn Mahn 
    und der Manus Vermögensverwaltung GmbH von 
    der ordentlichen Hauptversammlung 2018 
    aufklären und der Hauptversammlung hierzu 
    Bericht erstatten. Der aus Sicht der Manus 
    Vermögensverwaltung GmbH relevante Zeitraum 
    beginnt mit dem 1. März 2018 und endet am 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 18, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

12. Juli 2018, d.h. einen Tag nach der 
    Hauptversammlung. Das ehemalige 
    Aufsichtsratsmitglied Dr. Peter-Jörg Klein 
    hat sein Amt am 28. Februar 2018 mit 
    sofortiger Wirkung niedergelegt, worauf die 
    Manus Vermögensverwaltung GmbH und Hans 
    Otto Mahn einen gerichtlichen Antrag 
    stellten, den Aufsichtsrat zu ergänzen 
    (vgl. die Pressemitteilung der Albis 
    Leasing AG vom 22. März 2018). Die Manus 
    Vermögensverwaltung GmbH vermutet, dass es 
    bereits unmittelbar im Nachgang zu der 
    Amtsniederlegung von Dr. Klein 
    Überlegungen der Verwaltung gab, einen 
    Einfluss von Herrn Mahn auf die Besetzung 
    des Aufsichtsrats zu unterbinden. Nach der 
    Berichterstattung durch den Sonderprüfer 
    wird seitens der Hauptversammlung zu 
    entscheiden sein, ob die maßgeblichen 
    Personen für etwaige Pflichtverletzungen zu 
    Rechenschaft gezogen werden sollen.' 
Sonstige Hinweise 
 
Unter 
 
http://www.albis-leasing.de/investoren/hauptversammlung 
 
sind die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden 
Informationen, insbesondere auch das 
Ergänzungsverlangen, diese Bekanntmachung des 
Ergänzungsverlangens sowie der Lebenslauf des zu TOP 5 
vorgeschlagenen Kandidaten, zugänglich. 
 
Hamburg, im Januar 2019 
 
*ALBIS Leasing AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-01-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Albis Leasing AG 
             Ifflandstraße 4 
             22087 Hamburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 40 808100105 
Fax:         +49 40 808100179 
E-Mail:      ulrike.hilmer@albis-leasing.de 
Internet:    http://www.albis-leasing.de 
ISIN:        DE0006569403 
WKN:         656940 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
767555 2019-01-18 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 18, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

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