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DGAP-HV: Aurubis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.02.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Aurubis AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Aurubis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.02.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-01-18 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Aurubis AG Hamburg Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 WKN 676 650 
ISIN DE 000 676 650 4 Wir laden unsere Aktionäre zu der 
am Donnerstag, dem 28. Februar 2019, um 10:00 Uhr 
(MEZ), in der edel-optics.de Arena (ehem. 
Inselparkhalle Wilhelmsburg), 
Kurt-Emmerich-Platz 10-12 in 
21109 Hamburg stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 des Unternehmens ein. 
Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses der 
   Aurubis AG zum 30. September 2018, des für die 
   Aurubis AG und den Konzern zusammengefassten 
   Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017/18 mit 
   den erläuternden Berichten zu den Angaben nach 
   den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuches (HGB), des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/18 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein 
   Beschluss gefasst, da sich dieser auf die 
   Zugänglichmachung und Erläuterung der 
   vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über den 
   festgestellten Jahresabschluss, den 
   gebilligten Konzernabschluss und die weiteren 
   Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. 
   Der Vorstand und, soweit der Bericht des 
   Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat 
   werden die zugänglich gemachten Unterlagen im 
   Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die 
   Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im 
   Rahmen ihres Auskunftsrechts Gelegenheit, 
   Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über 
   die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter 
   Punkt 2 der Tagesordnung gefasst. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der Aurubis AG 
   zum 30. September 2018 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 134.828.004,87 
   zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,55 
   je dividendenberechtigter Stückaktie, das sind 
   insgesamt EUR 69.682.920,65 auf das 
   dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von 
   EUR 115.089.210,88, an die Aktionäre zu 
   verwenden und den Betrag von EUR 65.145.084,22 
   auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen 
   Aktien. Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von EUR 1,55 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017/18* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017/18 (1. Oktober 2017 bis 30. 
   September 2018) Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/18* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/18 (1. Oktober 2017 bis 30. 
   September 2018) Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018/19 und des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht sonstiger unterjähriger 
   Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 
   2018/19 sowie des Geschäftsjahrs 2019/20 vor 
   der ordentlichen Hauptversammlung 2020* 
 
   Nach der 'Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 über spezifische Anforderungen an 
   die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission' 
   ('EU-Verordnung 537/2014') hat die 
   Gesellschaft die Abschlussprüfung für ihren 
   Jahres- und Konzernabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2018/19 ausgeschrieben, weil die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
   diese Abschlüsse im Geschäftsjahr 2017/18 zum 
   zehnten Mal in Folge geprüft hat - und damit 
   im höchstzulässigen zeitlichen Umfang, der 
   ohne Ausschreibung möglich ist. 
 
   Gestützt auf die Empfehlung und Präferenz 
   seines Prüfungsausschusses schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu 
   fassen: 
 
   a) Die Deloitte GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
      wird zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018/19 (1. Oktober 2018 
      bis 30. September 2019) bestellt. 
   b) Die Deloitte GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
      wird zum Prüfer für eine etwaige 
      prüferische Durchsicht von 
      Zwischenfinanzberichten (Halbjahres- und 
      Quartalsfinanzberichte) für das 
      Geschäftsjahr 2018/19 (1. Oktober 2018 
      bis 30. September 2019) bestellt, wenn 
      und soweit solche Zwischenfinanzberichte 
      aufgestellt und einer prüferischen 
      Durchsicht unterzogen werden. 
   c) Die Deloitte GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
      wird zum Prüfer für eine etwaige 
      prüferische Durchsicht von 
      Zwischenfinanzberichten für das 
      Geschäftsjahr 2019/20 (1. Oktober 2019 
      bis 30. September 2020) bestellt, wenn 
      und soweit solche Zwischenfinanzberichte 
      vor der ordentlichen Hauptversammlung 
      2020 aufgestellt und einer prüferischen 
      Durchsicht unterzogen werden. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die 
   Empfehlung und Präferenz des 
   Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines 
   gemäß Art. 16 EU-Verordnung 537/2014 
   durchgeführten Auswahlverfahrens hat der 
   Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, 
   der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder 
   die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, oder 
   die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hamburg, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2018/19 bzw. 2019/20 zu wählen. 
 
   Dabei hat der Prüfungsausschuss angegeben, 
   dass er die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
   präferiert und erklärt, dass seine Empfehlung 
   frei von ungebührlicher Einflussnahme durch 
   Dritte gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 
   der EU-Verordnung Nr. 537/2014 ist und ihm 
   keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der 
   Verordnung genannten Art auferlegt wurde. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Frau Edna Schöne, Vorstand der Euler Hermes 
   Aktiengesellschaft, Hamburg, hat ihr 
   Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 15. Juni 
   2018 niedergelegt. Auf Vorschlag des 
   Nominierungsausschusses und auf Antrag des 
   Vorstands der Gesellschaft hat das Amtsgericht 
   Hamburg mit Wirkung zum 22. Juni 2018 Frau 
   Andrea Bauer, Geschäftsführungsmitglied der 
   VDM Metals und Chief Financial Officer der VDM 
   Metal Group, Werdohl, bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung 2019 als neues 
   Aufsichtsratsmitglied bestellt. 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, für die Dauer bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das 
   Geschäftsjahr 2021/22 (1. Oktober 2021 bis 30. 
   September 2022) der Gesellschaft 
   beschließen wird, die Dame 
 
   - Andrea Bauer, Geschäftsführungsmitglied 
     der VDM Metals und Chief Financial Officer 
     der VDM Metal Group, Werdohl, 
 
   als Vertreterin der Anteilseigner zu wählen. 
 
   Frau Bauer hält keine Mitgliedschaften in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   oder vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   nach §§ 95, 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG 
   in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 2, 
   7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 des 
   Mitbestimmungsgesetzes sowie § 8 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern 
   der Anteilseigner und sechs Mitgliedern der 
   Arbeitnehmer und zu mindestens 30 % aus Frauen 
   und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. 
   Der Mindestanteil ist grundsätzlich vom 
   Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Da der 
   Gesamterfüllung dieser Quote nach § 96 Abs. 2 
   S. 3 AktG widersprochen wurde, ist der 
   jeweilige Mindestanteil von der Seite der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 18, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)

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