Stuttgart (ots) - Das neue Gesetz ist nur ein erster Schritt, um nicht nur den besagten Ländern vor Augen zu führen, dass die Hoffnung vieler Menschen auf eine Zukunft in Deutschland falsch und ihr Asylantrag missbräuchlich gestellt ist. Mag man die Zahlen aus Marokko, Tunesien, Algerien und Georgien in der Gesamtstatistik auch klein nennen, so wäre die deutsche Botschaft doch unmissverständlich: Ihr Antrag auf Schutz ist - trotz zugesicherter persönlicher Anhörung - prinzipiell unbegründet.
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