Köln (ots) - Das Land Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass Fahrverbote in Städten frühestens im Jahr 2020 verhängt werden können. Die Restriktionen könnten erst in Kraft treten, wenn der Jahresmittelwert des Schadstoffausstoßes für Stickoxide an den Messstellen in NRW feststehe, teilte das Ministerium auf Anfrage des "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe) mit. Die sei im europäischen Umweltmonitoring festgelegt und habe damit zu tun, dass die Schadstoffwerte im Frühling und Herbst wegen der Inversions-Wetterlagen in der Regel höher liegen. Der Mittelwert für 2019 könne naturgemäß aber erst am Ende des Jahres errechnet werden, so das Ministerium. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sagte der Zeitung, das Land werde "jedes Rechtsmittel ausschöpfen, um unverhältnismäßige Fahrverbote zu verhindern". Sollten die Richter jedoch am Ende trotz aller Nachbesserungen der Luftreinhaltepläne Fahrverbote aussprechen, "werden wir das als Landesregierung respektieren".
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