Hamburg (ots) - Dass Automobilhersteller die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert haben, wird für deutsche Unternehmen branchenübergreifend negative Folgen haben. "Der Abgas-Skandal hat dazu geführt, dass es auch in Deutschland Sammelklagen gibt. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die klagefreudigen Deutschen sich zusammentun, um weitere Unternehmen aus anderen Branchen vor Gericht zu bringen", sagt Hartmuth Kremer-Jensen, Mitglied der Geschäftsführung bei Aon in Deutschland. Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen legte jetzt eine Prognose für die Entwicklungen auf dem deutschen Versicherungsmarkt vor (https://www.aon.com/germany/marktprognose/de/startseite/index).
Der 1. November vergangenen Jahres war die Geburtsstunde der Musterfeststellungsklage in Deutschland. Verbände und Organisationen können seitdem Ansprüche mehrerer Geschädigter gesammelt vor Gerichten geltend machen. Noch am gleichen Tag hat der Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Über 300.000 Betroffene haben sich der Klage angeschlossen. "Dass die Deutschen von der neuen Möglichkeit, Sammelklagen einzureichen, gerne Gebrauch machen, haben sie damit eindrucksvoll bewiesen", sagt Kremer-Jensen. Die Gerichte müssten jetzt entscheiden, ob ein ersatzpflichtiger Schaden für die Kläger eingetreten ist und ob ein Vergleich für alle Beteiligten sinnvoll sein kann. Diesen Vergleichsvorschlag könnten die Kläger annehmen. Ein Zwang hierzu bestehe jedoch nicht. Akzeptiere ein Kläger einen Vergleichsvorschlag nicht, so müsse er seinen individuellen Anspruch in einem separaten Verfahren geltend machen. Kremer-Jensen: "Der Verlauf und der Ausgang der Musterfeststellungsklage werden Signalwirkung für künftige Verfahren haben. Das Urteil und die Reaktionen der Kläger darauf werden neue Rechtsgrundlagen schaffen. Und auf diese Grundlagen warten bereits viele Bürger, die sich von anderen Unternehmen geschädigt fühlen. Sie erhoffen sich davon eine Basis, um ihre Ansprüche vor Gerichten durchzusetzen. Befeuert werden sie von der Bewerbung der Musterfeststellungsklage durch Verbände und Anwaltssozietäten." Branchenübergreifend müssten deutsche Unternehmen sich daher darauf einstellen, künftig zum Ziel von Sammelklagen zu werden.
Die vollständige Prognose von Aon über die Entwicklungen auf dem deutschen Versicherungsmarkt im Jahr 2019 gibt es hier: https://www.aon.com/germany/marktprognose/de/startseite/index
Über Aon
Aon ist ein führendes globales Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, das eine breite Palette von Lösungen zu den Themen Risiko, Altersversorgung, Mitarbeiterentwicklung und Gesundheit anbietet. Weltweit arbeiten für Aon 50.000 Mitarbeiter in 120 Ländern. In Deutschland sind rund 1.700 Mitarbeiter an elf Standorten für das Unternehmen tätig. Die Deutschlandzentrale ist in Hamburg. Weitere Information über Aon gibt es unter www.aon.com. Mehr über Aon in Deutschland erfahren Sie unter www.aon.de. Unter www.aon.com/manutd können Sie sich über die globale Partnerschaft zwischen Aon und Manchester United informieren.
OTS: Aon Holding Deutschland GmbH newsroom: http://www.presseportal.de/nr/68495 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_68495.rss2
Pressekontakt: Aon Holding Deutschland GmbH Senior Corporate Communications Manager Volker Bitzer Tel.: +49 (0)40 36 05 34 89 E-Mail: Volker.Bitzer@aon.de www.aon.de/presse
Der 1. November vergangenen Jahres war die Geburtsstunde der Musterfeststellungsklage in Deutschland. Verbände und Organisationen können seitdem Ansprüche mehrerer Geschädigter gesammelt vor Gerichten geltend machen. Noch am gleichen Tag hat der Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Über 300.000 Betroffene haben sich der Klage angeschlossen. "Dass die Deutschen von der neuen Möglichkeit, Sammelklagen einzureichen, gerne Gebrauch machen, haben sie damit eindrucksvoll bewiesen", sagt Kremer-Jensen. Die Gerichte müssten jetzt entscheiden, ob ein ersatzpflichtiger Schaden für die Kläger eingetreten ist und ob ein Vergleich für alle Beteiligten sinnvoll sein kann. Diesen Vergleichsvorschlag könnten die Kläger annehmen. Ein Zwang hierzu bestehe jedoch nicht. Akzeptiere ein Kläger einen Vergleichsvorschlag nicht, so müsse er seinen individuellen Anspruch in einem separaten Verfahren geltend machen. Kremer-Jensen: "Der Verlauf und der Ausgang der Musterfeststellungsklage werden Signalwirkung für künftige Verfahren haben. Das Urteil und die Reaktionen der Kläger darauf werden neue Rechtsgrundlagen schaffen. Und auf diese Grundlagen warten bereits viele Bürger, die sich von anderen Unternehmen geschädigt fühlen. Sie erhoffen sich davon eine Basis, um ihre Ansprüche vor Gerichten durchzusetzen. Befeuert werden sie von der Bewerbung der Musterfeststellungsklage durch Verbände und Anwaltssozietäten." Branchenübergreifend müssten deutsche Unternehmen sich daher darauf einstellen, künftig zum Ziel von Sammelklagen zu werden.
Die vollständige Prognose von Aon über die Entwicklungen auf dem deutschen Versicherungsmarkt im Jahr 2019 gibt es hier: https://www.aon.com/germany/marktprognose/de/startseite/index
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