Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: trading-house.net AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
trading-house.net AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
27.02.2019 in Lietzenburger Straße 107, 10707 Berlin mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-01-24 / 16:16
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
trading-house.net AG Berlin AG Berlin (Charlottenburg),
HRB 70512 B Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am 27. Februar 2019, um 10 Uhr in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft
in der Lietzenburger Straße 107, 10707 Berlin,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
der trading-house.net AG
ein.
_Tagesordnung_
TOP 1: *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses der trading-house.net
AG zum 30. Juni 2018 sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2017/2018*
TOP 2: *Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
dem im Geschäftsjahr 2017/2018
amtierenden Mitglied des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu
erteilen.
TOP 3: *Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2017/2018
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017/2018
Entlastung zu erteilen.
TOP 4: *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017/2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor
Heßler Mosebach
Schwanthalerstr. 38
60596 Frankfurt am Main
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2017/2018 zu wählen.
Unterlagen
Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2018 sowie der Bericht
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018
liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in
den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Lietzenburger
Straße 107, 10707 Berlin) zur Einsicht der
Aktionäre aus. Ferner sind die genannten Unterlagen
auch auf der Homepage der Gesellschaft
(http://www.trading-house.net im Bereich 'Investor
Relations'/'Berichte') zugänglich. Zusätzlich liegen
die genannten Unterlagen während der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf
Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift sämtlicher vorgenannter
Unterlagen zugesandt.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind gem. § 7
Abs. 4 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
unter
trading-house.net AG
Hauptversammlungsservice
Lietzenburger Str. 107
D-10707 Berlin
Fax: + 49-30-59 00 911 99
E-Mail: hauptversammlung@trading-house.net
unter Nachweis ihres Aktienbesitzes so rechtzeitig
angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung
spätestens bis zum Ablauf des *20. Februar 2019* zugeht
(Anmeldefrist). Der Aktienbesitz muss durch eine
Bestätigung des depotführenden Instituts oder, sofern
Aktien nicht in Depots gehalten werden, durch einen von
der Gesellschaft ausgestellten Beleg aus dem Aktienbuch
der Gesellschaft, nachgewiesen werden; dieser Nachweis
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das heißt auf
den *6. Februar 2019* (0:00 Uhr) zu beziehen. Die
Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz
bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.
h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Anträge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§
126, 127 AktG sind ausschließlich an die
nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
trading-house.net AG
Hauptversammlungsservice
Lietzenburger Str. 107
D-10707 Berlin
Fax: + 49-30-59 00 911 99
Berlin, im Januar 2019
*trading-house.net AG*
_Der Vorstand_
2019-01-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: trading-house.net AG
Lietzenburger Str. 107
10707 Berlin
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@trading-house.net
Internet: https://www.trading-house.net/
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
769323 2019-01-24
(END) Dow Jones Newswires
January 24, 2019 10:17 ET (15:17 GMT)
© 2019 Dow Jones News
