
Die GERRY WEBER International AG (ISIN: DE0003304101) hat heute beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld die Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens gemäß § 270 a InsO mit dem Ziel beantragt,
das Unternehmen im Zuge der laufenden Restrukturierung zu sanieren. Das Amtsgericht Bielefeld hat diesem Antrag stattgegeben. Das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren bezieht sich ausschließlich auf die Muttergesellschaft GERRY WEBER International AG mit rund 580 Mitarbeitern; für die Tochtergesellschaften inklusive HALLHUBER wurden keine Anträge gestellt. Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung wird der Geschäftsbetrieb der GERRY WEBER International AG in vollem Umfang fortgeführt. Nach derzeitigem Stand ist die Finanzierung des Geschäftsbetriebs bis ins Jahr 2020 gesichert. Der Vorstand bleibt mit sämtlichen Befugnissen und Pflichten im Amt und stellt die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher. Zur Unterstützung hat der Vorstand den insolvenzrechtlich erfahrenen und in der Modebranche sehr versierten Eigenverwalter und Sanierungsexperten Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Gerloff · Liebler Rechtsanwälte, hinzugezogen. In der Funktion eines Generalbevollmächtigten wird er insbesondere in verfahrens- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen koordinieren. Zum vorläufigen Sachwalter hat das zuständige Gericht Rechtsanwalt Stefan Meyer, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, einen ebenso branchen- wie insolvenzrechtlich erfahrenen Sanierungsexperten, bestellt. Die Belegschaft wird unmittelbar von dem Verfahren informiert. Die Lohn- und Gehaltsansprüche der Mitarbeiter sind über das Instrument des Insolvenzgeldes sichergestellt ...
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