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DGAP-HV: Agennix AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Agennix AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.03.2019 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Agennix AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Agennix AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.03.2019 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-01-29 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Agennix AG i.L. Heidelberg - ISIN DE000A1A6XX4 - 
- Wertpapier-Kenn-Nummer A1A6XX - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung der Agennix AG i.L. Wir 
laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen 
Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Donnerstag, 
den 7. März 2019, 
um 10:00 Uhr im NH Hotel Heidelberg 
Bergheimer Straße 91 
69115 Heidelberg, ein. Tagesordnung 
1.  Vorlage des von Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts 
    für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 
    31. Dezember 2012, des erläuternden Berichts 
    des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a 
    Absatz 1 HGB sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. 
    Dezember 2012 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    von dem Abwickler aufgestellten 
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2012 bis 31. Dezember 2012, der von 
    der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
2.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Vorstände für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. 
    Dezember 2012 wie folgt Entlastung zu 
    erteilen: 
 
    a) Herrn Dr. Torsten Hombeck wird Entlastung 
       erteilt. 
    b) Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung 
       erteilt. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. 
    Dezember 2012* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. 
    Dezember 2012 wie folgt Entlastung zu 
    erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Frank Young wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Alan Feinsilver wird Entlastung 
       erteilt. 
    d) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    e) Herrn James Weaver III wird Entlastung 
       erteilt. 
    f) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
4.  Vorlage des von Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts 
    für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 
    31. Mai 2013, des erläuternden Berichts des 
    Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 
    1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
    und Beschlussfassung über die Feststellung 
    des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 
    vom 1. Januar 2013 bis 31. Mai 2013 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    von dem Abwickler aufgestellten 
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2013 bis 31. Mai 2013, der von der 
    Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
5.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Vorstände für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2013 bis zum 31. Mai 2013* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. 
    Mai 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen: 
 
    a) Herrn Dr. Torsten Hombeck wird Entlastung 
       erteilt. 
    b) Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung 
       erteilt. 
6.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. 
    Mai 2013* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. 
    Mai 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Frank Young wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Alan Feinsilver wird Entlastung 
       erteilt. 
    d) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    e) Herrn James Weaver III wird Entlastung 
       erteilt. 
    f) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
7.  *Vorlage der von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüften Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 
    1. Juni 2013 und des die 
    Abwicklungs-Eröffnungsbilanz erläuternden 
    Berichts des Abwicklers sowie des Berichts 
    des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über 
    die Feststellung der 
    Abwicklungs-Eröffnungsbilanz* 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, die 
    von dem Abwickler aufgestellte 
    Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 1. Juni 
    2013, die von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
8.  Vorlage des von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    versehenen Jahresabschlusses und 
    Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Juni 2013 bis 31. Dezember 2013, des 
    erläuternden Berichts des Abwicklers zu den 
    Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats und 
    Beschlussfassung über die Feststellung des 
    Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 
    1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    von dem Abwickler aufgestellten 
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Juni 2013 bis 31. Dezember 2013, der von der 
    Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
9.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Abwickler für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 
    2013 bis 31. Dezember 2013* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Abwicklern für die Dauer ihrer jeweiligen 
    Amtszugehörigkeit für das Geschäftsjahr vom 
    1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013 wie folgt 
    Entlastung zu erteilen: 
 
    a) Herrn Dr. Torsten Hombeck wird keine 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung 
       erteilt. 
10. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. 
    Dezember 2013* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. 
    Dezember 2013 wie folgt Entlastung zu 
    erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
11. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts 
    für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 
    31. Dezember 2014, des erläuternden Berichts 
    des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a 
    Absatz 1 HGB sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. 
    Dezember 2014 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 29, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Agennix AG: Bekanntmachung der -2-

www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    von dem Abwickler aufgestellten 
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2014 bis 31. Dezember 2014, der von 
    der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
12. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2014 bis 31. Dezember 2014* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem 
    Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. 
    Dezember 2014 keine Entlastung zu erteilen. 
13. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. 
    Dezember 2014* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. 
    Dezember 2014 wie folgt Entlastung zu 
    erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
14. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts 
    für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 
    31. Dezember 2015, des erläuternden Berichts 
    des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a 
    Absatz 1 HGB sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. 
    Dezember 2015 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    von dem Abwickler aufgestellten 
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2015 bis 31. Dezember 2015, der von 
    der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
15. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2015 bis 31. Dezember 2015* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem 
    Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. 
    Dezember 2015 keine Entlastung zu erteilen. 
16. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. 
    Dezember 2015* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. 
    Dezember 2015 wie folgt Entlastung zu 
    erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
17. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts 
    für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 
    31. Dezember 2016, des erläuternden Berichts 
    des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a 
    Absatz 1 HGB sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. 
    Dezember 2016 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    von dem Abwickler aufgestellten 
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2016 bis 31. Dezember 2016, der von 
    der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
18. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2016 bis 31. Dezember 2016* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem 
    Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. 
    Dezember 2016 keine Entlastung zu erteilen. 
19. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. 
    Dezember 2016* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. 
    Dezember 2016 wie folgt Entlastung zu 
    erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
20. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts 
    für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 
    31. Dezember 2017, des erläuternden Berichts 
    des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a 
    Absatz 1 HGB sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. 
    Dezember 2017 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    von dem Abwickler aufgestellten 
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2017 bis 31. Dezember 2017, der von 
    der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
21. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Abwickler für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2017 bis 31. Dezember 2017* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Abwicklern für die Dauer ihrer jeweiligen 
    Amtszugehörigkeit in dem Geschäftsjahr vom 
    1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 wie 
    folgt Entlastung zu erteilen: 
 
    a) Herrn Dr. Torsten Hombeck wird keine 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Johannes Hamann wird Entlastung 
       erteilt. 
22. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. 
    Dezember 2017* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. 
    Dezember 2017 wie folgt Entlastung zu 
    erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
23. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüften Liquidationsschluss-Abschlusses 
    und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 
    1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018, des 
    erläuternden Berichts des Abwicklers zu den 
    Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats und 
    Beschlussfassung über die Feststellung des 
    Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 
    1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    von dem Abwickler aufgestellten 
    Liquidationsschluss-Abschluss für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. 
    Oktober 2018, der von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
24. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2018 bis 31. Oktober 2018* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem 
    Abwickler Johannes Hamann für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. 
    Oktober 2018 Entlastung zu erteilen. 
25. *Beschlussfassung über die Entlastung der 

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January 29, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. 
    Oktober 2018* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. 
    Oktober 2018 wie folgt Entlastung zu 
    erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
26. *Vorlage und Genehmigung der von dem 
    Abwickler aufgestellten Schlussrechnung* 
 
    Der Abwickler hat nach Beendigung der 
    Liquidation, im Rahmen derer keine 
    Auszahlung an die Aktionäre erfolgte, am 21. 
    Januar 2019 die Schlussrechnung aufgestellt. 
    Die Schlussrechnung kann im Internet unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    wird auch in der Hauptversammlung am 7. März 
    2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler 
    erläutert. 
 
    Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
    von dem Abwickler vorgelegte Schlussrechnung 
    zu genehmigen. 
27. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Abwicklers für den Zeitraum vom 1. November 
    2018 bis zur Vorlage der Schlussrechnung an 
    die Hauptversammlung* 
 
    Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Abwickler Johannes Hamann, der im Zeitraum 
    vom 1. November 2018 bis zur Vorlage der 
    Schlussrechnung an die Hauptversammlung 
    amtiert hat, Entlastung für diesen Zeitraum 
    zu erteilen. 
28. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für den 
    Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur 
    Vorlage der Schlussrechnung an die 
    Hauptversammlung* 
 
    Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
    Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur 
    Vorlage der Schlussrechnung an die 
    Hauptversammlung amtiert haben, wie folgt 
    Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
********* Ende der Tagesordnung ********* Gesamtzahl 
der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
51.270.258,00 ist zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung eingeteilt in 51.270.258 auf den 
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt 
eine Stimme, so dass zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 51.270.258 Stimmrechte bestehen. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß Ziffer 5.2.1 der 
Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich (i) 
vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden 
und (ii) der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz 
nachweisen. 
 
Die *Anmeldung* muss in deutscher oder englischer 
Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft unter unten 
genannter Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse in 
Textform (§ 126b BGB) zugehen. 
 
Der *Nachweis des Anteilsbesitzes* muss durch einen von 
dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) 
erstellten und in deutscher oder englischer Sprache 
abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des 
depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des 
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also 
auf den *14. Februar 2019 *(0:00) zu beziehen. Die 
Bedeutung des Stichtags für den Nachweis des 
Anteilsbesitzes (Record Date) wird unten gesondert 
erläutert. 
 
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft gemäß 
Ziffer 5.2.2 der Satzung spätestens am 
 
*28. Februar 2019* 
(24:00 Uhr) 
 
unter der Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse: 
 
Agennix AG i.L. 
c/o LINK Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21 027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
zugegangen sein. Die LINK Market Services GmbH ist für 
die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die 
Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. 
 
Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich 
Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für 
die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort 
hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich 
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
Ausübung des Stimmrechts. 
 
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, sind 
nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie 
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch 
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die 
Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes 
Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. 
 
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten - z. B. ein 
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären - 
ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung 
sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung 
und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes 
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe 
oben '_Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts_'). 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 
AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt 
wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). 
 
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 
8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution besteht ein 
Formerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der 
Satzung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen 
Fällen ein zu Bevollmächtigender eine besondere Form 
der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 
2 AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Abs. 8 
oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG) 
nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die 
Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der 
Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, 
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte 
Datei z. B. im pdf-Format) übermittelt werden: 
 
Agennix AG i.L. 
c/o LINK Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21 027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Die LINK Market Services GmbH ist für den Nachweis der 
Bevollmächtigung die Empfangsbevollmächtigte der 
Gesellschaft. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
zugeschickt wird, und steht auch unter der 
Internetadresse 
 
www.agennix.de 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich 
entsprechend ihren Weisungen durch den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Dieser übt das 
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der 
vom Aktionär erteilten Weisungen aus und ist 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie 
ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet 
werden kann, erhalten die Aktionäre nach der oben 
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
zusammen mit der Eintrittskarte und stehen auch unter 
der Internetadresse 
 
www.agennix.de 
 

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January 29, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

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