DJ DGAP-HV: Agennix AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.03.2019 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Agennix AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Agennix AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.03.2019 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-01-29 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Agennix AG i.L. Heidelberg - ISIN DE000A1A6XX4 - - Wertpapier-Kenn-Nummer A1A6XX - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Agennix AG i.L. Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Donnerstag, den 7. März 2019, um 10:00 Uhr im NH Hotel Heidelberg Bergheimer Straße 91 69115 Heidelberg, ein. Tagesordnung 1. Vorlage des von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.agennix.de eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstände für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012* Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 wie folgt Entlastung zu erteilen: a) Herrn Dr. Torsten Hombeck wird Entlastung erteilt. b) Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung erteilt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012* Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 wie folgt Entlastung zu erteilen: a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. b) Herrn Dr. Frank Young wird Entlastung erteilt. c) Herrn Alan Feinsilver wird Entlastung erteilt. d) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. e) Herrn James Weaver III wird Entlastung erteilt. f) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. 4. Vorlage des von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Mai 2013, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Mai 2013 Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.agennix.de eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Mai 2013, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen. 5. *Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstände für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Mai 2013* Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Mai 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen: a) Herrn Dr. Torsten Hombeck wird Entlastung erteilt. b) Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung erteilt. 6. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Mai 2013* Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Mai 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen: a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. b) Herrn Dr. Frank Young wird Entlastung erteilt. c) Herrn Alan Feinsilver wird Entlastung erteilt. d) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. e) Herrn James Weaver III wird Entlastung erteilt. f) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. 7. *Vorlage der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 1. Juni 2013 und des die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz erläuternden Berichts des Abwicklers sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung der Abwicklungs-Eröffnungsbilanz* Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.agennix.de eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, die von dem Abwickler aufgestellte Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 1. Juni 2013, die von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen. 8. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, versehenen Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013 Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.agennix.de eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen. 9. *Beschlussfassung über die Entlastung der Abwickler für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013* Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Abwicklern für die Dauer ihrer jeweiligen Amtszugehörigkeit für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen: a) Herrn Dr. Torsten Hombeck wird keine Entlastung erteilt. b) Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung erteilt. 10. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013* Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen: a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. 11. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 Die genannten Unterlagen können im Internet unter
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www.agennix.de eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen. 12. *Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014* Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 keine Entlastung zu erteilen. 13. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014* Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 wie folgt Entlastung zu erteilen: a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. 14. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.agennix.de eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen. 15. *Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015* Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 keine Entlastung zu erteilen. 16. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015* Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 wie folgt Entlastung zu erteilen: a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. 17. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.agennix.de eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen. 18. *Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016* Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 keine Entlastung zu erteilen. 19. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016* Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 wie folgt Entlastung zu erteilen: a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. 20. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.agennix.de eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen. 21. *Beschlussfassung über die Entlastung der Abwickler für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017* Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Abwicklern für die Dauer ihrer jeweiligen Amtszugehörigkeit in dem Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 wie folgt Entlastung zu erteilen: a) Herrn Dr. Torsten Hombeck wird keine Entlastung erteilt. b) Herrn Johannes Hamann wird Entlastung erteilt. 22. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017* Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 wie folgt Entlastung zu erteilen: a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. 23. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Liquidationsschluss-Abschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018 Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.agennix.de eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Liquidationsschluss-Abschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen. 24. *Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018* Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler Johannes Hamann für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018 Entlastung zu erteilen. 25. *Beschlussfassung über die Entlastung der
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Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018* Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018 wie folgt Entlastung zu erteilen: a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. 26. *Vorlage und Genehmigung der von dem Abwickler aufgestellten Schlussrechnung* Der Abwickler hat nach Beendigung der Liquidation, im Rahmen derer keine Auszahlung an die Aktionäre erfolgte, am 21. Januar 2019 die Schlussrechnung aufgestellt. Die Schlussrechnung kann im Internet unter www.agennix.de eingesehen sowie heruntergeladen werden und wird auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler erläutert. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die von dem Abwickler vorgelegte Schlussrechnung zu genehmigen. 27. *Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für den Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur Vorlage der Schlussrechnung an die Hauptversammlung* Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler Johannes Hamann, der im Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur Vorlage der Schlussrechnung an die Hauptversammlung amtiert hat, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 28. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur Vorlage der Schlussrechnung an die Hauptversammlung* Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur Vorlage der Schlussrechnung an die Hauptversammlung amtiert haben, wie folgt Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen: a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. ********* Ende der Tagesordnung ********* Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 51.270.258,00 ist zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 51.270.258 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 51.270.258 Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Ziffer 5.2.1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich (i) vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und (ii) der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die *Anmeldung* muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft unter unten genannter Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) zugehen. Der *Nachweis des Anteilsbesitzes* muss durch einen von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den *14. Februar 2019 *(0:00) zu beziehen. Die Bedeutung des Stichtags für den Nachweis des Anteilsbesitzes (Record Date) wird unten gesondert erläutert. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft gemäß Ziffer 5.2.2 der Satzung spätestens am *28. Februar 2019* (24:00 Uhr) unter der Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse: Agennix AG i.L. c/o LINK Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0) 89 / 21 027 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de zugegangen sein. Die LINK Market Services GmbH ist für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts. Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten - z. B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären - ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe oben '_Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts_'). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder Institution besteht ein Formerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen ein zu Bevollmächtigender eine besondere Form der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG) nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte Datei z. B. im pdf-Format) übermittelt werden: Agennix AG i.L. c/o LINK Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0) 89 / 21 027 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Die LINK Market Services GmbH ist für den Nachweis der Bevollmächtigung die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter der Internetadresse www.agennix.de zum Download zur Verfügung. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich entsprechend ihren Weisungen durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte und stehen auch unter der Internetadresse www.agennix.de
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