DJ DGAP-HV: Agennix AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.03.2019 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Agennix AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Agennix AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
07.03.2019 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-01-29 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Agennix AG i.L. Heidelberg - ISIN DE000A1A6XX4 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer A1A6XX - Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung der Agennix AG i.L. Wir
laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen
Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Donnerstag,
den 7. März 2019,
um 10:00 Uhr im NH Hotel Heidelberg
Bergheimer Straße 91
69115 Heidelberg, ein. Tagesordnung
1. Vorlage des von Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis
31. Dezember 2012, des erläuternden Berichts
des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a
Absatz 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31.
Dezember 2012
Die genannten Unterlagen können im Internet
unter
www.agennix.de
eingesehen sowie heruntergeladen werden und
werden auch in der Hauptversammlung am 7.
März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der
Hauptversammlung durch den Abwickler und -
soweit es den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - durch den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
von dem Abwickler aufgestellten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2012 bis 31. Dezember 2012, der von
der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüft wurde, festzustellen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Vorstände für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012*
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31.
Dezember 2012 wie folgt Entlastung zu
erteilen:
a) Herrn Dr. Torsten Hombeck wird Entlastung
erteilt.
b) Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung
erteilt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31.
Dezember 2012*
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31.
Dezember 2012 wie folgt Entlastung zu
erteilen:
a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird
Entlastung erteilt.
b) Herrn Dr. Frank Young wird Entlastung
erteilt.
c) Herrn Alan Feinsilver wird Entlastung
erteilt.
d) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung
erteilt.
e) Herrn James Weaver III wird Entlastung
erteilt.
f) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und
Halbach wird Entlastung erteilt.
4. Vorlage des von Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis
31. Mai 2013, des erläuternden Berichts des
Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz
1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
und Beschlussfassung über die Feststellung
des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2013 bis 31. Mai 2013
Die genannten Unterlagen können im Internet
unter
www.agennix.de
eingesehen sowie heruntergeladen werden und
werden auch in der Hauptversammlung am 7.
März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der
Hauptversammlung durch den Abwickler und -
soweit es den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - durch den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
von dem Abwickler aufgestellten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2013 bis 31. Mai 2013, der von der
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüft wurde, festzustellen.
5. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Vorstände für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2013 bis zum 31. Mai 2013*
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31.
Mai 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen:
a) Herrn Dr. Torsten Hombeck wird Entlastung
erteilt.
b) Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung
erteilt.
6. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31.
Mai 2013*
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31.
Mai 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen:
a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird
Entlastung erteilt.
b) Herrn Dr. Frank Young wird Entlastung
erteilt.
c) Herrn Alan Feinsilver wird Entlastung
erteilt.
d) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung
erteilt.
e) Herrn James Weaver III wird Entlastung
erteilt.
f) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und
Halbach wird Entlastung erteilt.
7. *Vorlage der von der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüften Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum
1. Juni 2013 und des die
Abwicklungs-Eröffnungsbilanz erläuternden
Berichts des Abwicklers sowie des Berichts
des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über
die Feststellung der
Abwicklungs-Eröffnungsbilanz*
Die genannten Unterlagen können im Internet
unter
www.agennix.de
eingesehen sowie heruntergeladen werden und
werden auch in der Hauptversammlung am 7.
März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der
Hauptversammlung durch den Abwickler und -
soweit es den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - durch den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, die
von dem Abwickler aufgestellte
Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 1. Juni
2013, die von der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüft wurde, festzustellen.
8. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
versehenen Jahresabschlusses und
Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1.
Juni 2013 bis 31. Dezember 2013, des
erläuternden Berichts des Abwicklers zu den
Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats und
Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom
1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013
Die genannten Unterlagen können im Internet
unter
www.agennix.de
eingesehen sowie heruntergeladen werden und
werden auch in der Hauptversammlung am 7.
März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der
Hauptversammlung durch den Abwickler und -
soweit es den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - durch den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
von dem Abwickler aufgestellten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Juni 2013 bis 31. Dezember 2013, der von der
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüft wurde, festzustellen.
9. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Abwickler für das Geschäftsjahr vom 1. Juni
2013 bis 31. Dezember 2013*
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
Abwicklern für die Dauer ihrer jeweiligen
Amtszugehörigkeit für das Geschäftsjahr vom
1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013 wie folgt
Entlastung zu erteilen:
a) Herrn Dr. Torsten Hombeck wird keine
Entlastung erteilt.
b) Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung
erteilt.
10. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31.
Dezember 2013*
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31.
Dezember 2013 wie folgt Entlastung zu
erteilen:
a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird
Entlastung erteilt.
b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung
erteilt.
c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und
Halbach wird Entlastung erteilt.
11. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis
31. Dezember 2014, des erläuternden Berichts
des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a
Absatz 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31.
Dezember 2014
Die genannten Unterlagen können im Internet
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eingesehen sowie heruntergeladen werden und
werden auch in der Hauptversammlung am 7.
März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der
Hauptversammlung durch den Abwickler und -
soweit es den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - durch den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
von dem Abwickler aufgestellten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2014 bis 31. Dezember 2014, der von
der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüft wurde, festzustellen.
12. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2014 bis 31. Dezember 2014*
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem
Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31.
Dezember 2014 keine Entlastung zu erteilen.
13. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31.
Dezember 2014*
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31.
Dezember 2014 wie folgt Entlastung zu
erteilen:
a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird
Entlastung erteilt.
b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung
erteilt.
c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und
Halbach wird Entlastung erteilt.
14. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis
31. Dezember 2015, des erläuternden Berichts
des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a
Absatz 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31.
Dezember 2015
Die genannten Unterlagen können im Internet
unter
www.agennix.de
eingesehen sowie heruntergeladen werden und
werden auch in der Hauptversammlung am 7.
März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der
Hauptversammlung durch den Abwickler und -
soweit es den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - durch den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
von dem Abwickler aufgestellten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2015 bis 31. Dezember 2015, der von
der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüft wurde, festzustellen.
15. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2015 bis 31. Dezember 2015*
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem
Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31.
Dezember 2015 keine Entlastung zu erteilen.
16. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31.
Dezember 2015*
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31.
Dezember 2015 wie folgt Entlastung zu
erteilen:
a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird
Entlastung erteilt.
b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung
erteilt.
c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und
Halbach wird Entlastung erteilt.
17. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis
31. Dezember 2016, des erläuternden Berichts
des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a
Absatz 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31.
Dezember 2016
Die genannten Unterlagen können im Internet
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www.agennix.de
eingesehen sowie heruntergeladen werden und
werden auch in der Hauptversammlung am 7.
März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der
Hauptversammlung durch den Abwickler und -
soweit es den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - durch den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
von dem Abwickler aufgestellten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2016 bis 31. Dezember 2016, der von
der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüft wurde, festzustellen.
18. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2016 bis 31. Dezember 2016*
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem
Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31.
Dezember 2016 keine Entlastung zu erteilen.
19. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31.
Dezember 2016*
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31.
Dezember 2016 wie folgt Entlastung zu
erteilen:
a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird
Entlastung erteilt.
b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung
erteilt.
c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und
Halbach wird Entlastung erteilt.
20. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis
31. Dezember 2017, des erläuternden Berichts
des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a
Absatz 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31.
Dezember 2017
Die genannten Unterlagen können im Internet
unter
www.agennix.de
eingesehen sowie heruntergeladen werden und
werden auch in der Hauptversammlung am 7.
März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der
Hauptversammlung durch den Abwickler und -
soweit es den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - durch den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
von dem Abwickler aufgestellten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2017 bis 31. Dezember 2017, der von
der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüft wurde, festzustellen.
21. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Abwickler für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2017 bis 31. Dezember 2017*
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
Abwicklern für die Dauer ihrer jeweiligen
Amtszugehörigkeit in dem Geschäftsjahr vom
1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 wie
folgt Entlastung zu erteilen:
a) Herrn Dr. Torsten Hombeck wird keine
Entlastung erteilt.
b) Herrn Johannes Hamann wird Entlastung
erteilt.
22. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31.
Dezember 2017*
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31.
Dezember 2017 wie folgt Entlastung zu
erteilen:
a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird
Entlastung erteilt.
b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung
erteilt.
c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und
Halbach wird Entlastung erteilt.
23. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüften Liquidationsschluss-Abschlusses
und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018, des
erläuternden Berichts des Abwicklers zu den
Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats und
Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018
Die genannten Unterlagen können im Internet
unter
www.agennix.de
eingesehen sowie heruntergeladen werden und
werden auch in der Hauptversammlung am 7.
März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der
Hauptversammlung durch den Abwickler und -
soweit es den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - durch den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
von dem Abwickler aufgestellten
Liquidationsschluss-Abschluss für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31.
Oktober 2018, der von der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
geprüft wurde, festzustellen.
24. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2018 bis 31. Oktober 2018*
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem
Abwickler Johannes Hamann für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31.
Oktober 2018 Entlastung zu erteilen.
25. *Beschlussfassung über die Entlastung der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 29, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31.
Oktober 2018*
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31.
Oktober 2018 wie folgt Entlastung zu
erteilen:
a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird
Entlastung erteilt.
b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung
erteilt.
c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und
Halbach wird Entlastung erteilt.
26. *Vorlage und Genehmigung der von dem
Abwickler aufgestellten Schlussrechnung*
Der Abwickler hat nach Beendigung der
Liquidation, im Rahmen derer keine
Auszahlung an die Aktionäre erfolgte, am 21.
Januar 2019 die Schlussrechnung aufgestellt.
Die Schlussrechnung kann im Internet unter
www.agennix.de
eingesehen sowie heruntergeladen werden und
wird auch in der Hauptversammlung am 7. März
2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der
Hauptversammlung durch den Abwickler
erläutert.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die
von dem Abwickler vorgelegte Schlussrechnung
zu genehmigen.
27. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Abwicklers für den Zeitraum vom 1. November
2018 bis zur Vorlage der Schlussrechnung an
die Hauptversammlung*
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Abwickler Johannes Hamann, der im Zeitraum
vom 1. November 2018 bis zur Vorlage der
Schlussrechnung an die Hauptversammlung
amtiert hat, Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
28. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für den
Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur
Vorlage der Schlussrechnung an die
Hauptversammlung*
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur
Vorlage der Schlussrechnung an die
Hauptversammlung amtiert haben, wie folgt
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen:
a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird
Entlastung erteilt.
b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung
erteilt.
c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und
Halbach wird Entlastung erteilt.
********* Ende der Tagesordnung ********* Gesamtzahl
der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR
51.270.258,00 ist zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung eingeteilt in 51.270.258 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
eine Stimme, so dass zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 51.270.258 Stimmrechte bestehen. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß Ziffer 5.2.1 der
Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich (i)
vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden
und (ii) der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz
nachweisen.
Die *Anmeldung* muss in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft unter unten
genannter Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse in
Textform (§ 126b BGB) zugehen.
Der *Nachweis des Anteilsbesitzes* muss durch einen von
dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB)
erstellten und in deutscher oder englischer Sprache
abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des
depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also
auf den *14. Februar 2019 *(0:00) zu beziehen. Die
Bedeutung des Stichtags für den Nachweis des
Anteilsbesitzes (Record Date) wird unten gesondert
erläutert.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft gemäß
Ziffer 5.2.2 der Satzung spätestens am
*28. Februar 2019*
(24:00 Uhr)
unter der Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
Agennix AG i.L.
c/o LINK Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 / 21 027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
zugegangen sein. Die LINK Market Services GmbH ist für
die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die
Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.
Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich
Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort
hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, sind
nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes
Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten - z. B. ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären -
ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung
sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung
und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe
oben '_Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts_').
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8
AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt
wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs.
8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Person oder Institution besteht ein
Formerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der
Satzung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen
Fällen ein zu Bevollmächtigender eine besondere Form
der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz
2 AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Abs. 8
oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG)
nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die
Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der
Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte
Datei z. B. im pdf-Format) übermittelt werden:
Agennix AG i.L.
c/o LINK Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 / 21 027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Die LINK Market Services GmbH ist für den Nachweis der
Bevollmächtigung die Empfangsbevollmächtigte der
Gesellschaft.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite
der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird, und steht auch unter der
Internetadresse
www.agennix.de
zum Download zur Verfügung.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich
entsprechend ihren Weisungen durch den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Dieser übt das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der
vom Aktionär erteilten Weisungen aus und ist
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie
ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet
werden kann, erhalten die Aktionäre nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zusammen mit der Eintrittskarte und stehen auch unter
der Internetadresse
www.agennix.de
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January 29, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
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