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DGAP-HV: Agennix AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: Agennix AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.03.2019 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Agennix AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Agennix AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.03.2019 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-01-29 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Agennix AG i.L. Heidelberg - ISIN DE000A1A6XX4 - 
- Wertpapier-Kenn-Nummer A1A6XX - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung der Agennix AG i.L. Wir 
laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen 
Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Donnerstag, 
den 7. März 2019, 
um 10:00 Uhr im NH Hotel Heidelberg 
Bergheimer Straße 91 
69115 Heidelberg, ein. Tagesordnung 
1.  Vorlage des von Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts 
    für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 
    31. Dezember 2012, des erläuternden Berichts 
    des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a 
    Absatz 1 HGB sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. 
    Dezember 2012 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    von dem Abwickler aufgestellten 
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2012 bis 31. Dezember 2012, der von 
    der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
2.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Vorstände für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. 
    Dezember 2012 wie folgt Entlastung zu 
    erteilen: 
 
    a) Herrn Dr. Torsten Hombeck wird Entlastung 
       erteilt. 
    b) Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung 
       erteilt. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. 
    Dezember 2012* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. 
    Dezember 2012 wie folgt Entlastung zu 
    erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Frank Young wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Alan Feinsilver wird Entlastung 
       erteilt. 
    d) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    e) Herrn James Weaver III wird Entlastung 
       erteilt. 
    f) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
4.  Vorlage des von Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts 
    für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 
    31. Mai 2013, des erläuternden Berichts des 
    Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 
    1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
    und Beschlussfassung über die Feststellung 
    des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 
    vom 1. Januar 2013 bis 31. Mai 2013 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    von dem Abwickler aufgestellten 
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2013 bis 31. Mai 2013, der von der 
    Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
5.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Vorstände für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2013 bis zum 31. Mai 2013* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. 
    Mai 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen: 
 
    a) Herrn Dr. Torsten Hombeck wird Entlastung 
       erteilt. 
    b) Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung 
       erteilt. 
6.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. 
    Mai 2013* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. 
    Mai 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Frank Young wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Alan Feinsilver wird Entlastung 
       erteilt. 
    d) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    e) Herrn James Weaver III wird Entlastung 
       erteilt. 
    f) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
7.  *Vorlage der von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüften Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 
    1. Juni 2013 und des die 
    Abwicklungs-Eröffnungsbilanz erläuternden 
    Berichts des Abwicklers sowie des Berichts 
    des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über 
    die Feststellung der 
    Abwicklungs-Eröffnungsbilanz* 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, die 
    von dem Abwickler aufgestellte 
    Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 1. Juni 
    2013, die von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
8.  Vorlage des von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    versehenen Jahresabschlusses und 
    Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Juni 2013 bis 31. Dezember 2013, des 
    erläuternden Berichts des Abwicklers zu den 
    Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats und 
    Beschlussfassung über die Feststellung des 
    Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 
    1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    von dem Abwickler aufgestellten 
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Juni 2013 bis 31. Dezember 2013, der von der 
    Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
9.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Abwickler für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 
    2013 bis 31. Dezember 2013* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Abwicklern für die Dauer ihrer jeweiligen 
    Amtszugehörigkeit für das Geschäftsjahr vom 
    1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013 wie folgt 
    Entlastung zu erteilen: 
 
    a) Herrn Dr. Torsten Hombeck wird keine 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung 
       erteilt. 
10. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. 
    Dezember 2013* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. 
    Dezember 2013 wie folgt Entlastung zu 
    erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
11. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts 
    für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 
    31. Dezember 2014, des erläuternden Berichts 
    des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a 
    Absatz 1 HGB sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. 
    Dezember 2014 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 29, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Agennix AG: Bekanntmachung der -2-

www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    von dem Abwickler aufgestellten 
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2014 bis 31. Dezember 2014, der von 
    der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
12. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2014 bis 31. Dezember 2014* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem 
    Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. 
    Dezember 2014 keine Entlastung zu erteilen. 
13. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. 
    Dezember 2014* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. 
    Dezember 2014 wie folgt Entlastung zu 
    erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
14. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts 
    für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 
    31. Dezember 2015, des erläuternden Berichts 
    des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a 
    Absatz 1 HGB sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. 
    Dezember 2015 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    von dem Abwickler aufgestellten 
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2015 bis 31. Dezember 2015, der von 
    der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
15. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2015 bis 31. Dezember 2015* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem 
    Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. 
    Dezember 2015 keine Entlastung zu erteilen. 
16. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. 
    Dezember 2015* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. 
    Dezember 2015 wie folgt Entlastung zu 
    erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
17. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts 
    für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 
    31. Dezember 2016, des erläuternden Berichts 
    des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a 
    Absatz 1 HGB sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. 
    Dezember 2016 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    von dem Abwickler aufgestellten 
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2016 bis 31. Dezember 2016, der von 
    der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
18. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2016 bis 31. Dezember 2016* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem 
    Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. 
    Dezember 2016 keine Entlastung zu erteilen. 
19. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. 
    Dezember 2016* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. 
    Dezember 2016 wie folgt Entlastung zu 
    erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
20. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts 
    für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 
    31. Dezember 2017, des erläuternden Berichts 
    des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a 
    Absatz 1 HGB sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. 
    Dezember 2017 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    von dem Abwickler aufgestellten 
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2017 bis 31. Dezember 2017, der von 
    der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
21. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Abwickler für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2017 bis 31. Dezember 2017* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Abwicklern für die Dauer ihrer jeweiligen 
    Amtszugehörigkeit in dem Geschäftsjahr vom 
    1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 wie 
    folgt Entlastung zu erteilen: 
 
    a) Herrn Dr. Torsten Hombeck wird keine 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Johannes Hamann wird Entlastung 
       erteilt. 
22. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. 
    Dezember 2017* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. 
    Dezember 2017 wie folgt Entlastung zu 
    erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
23. Vorlage des von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüften Liquidationsschluss-Abschlusses 
    und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 
    1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018, des 
    erläuternden Berichts des Abwicklers zu den 
    Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats und 
    Beschlussfassung über die Feststellung des 
    Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 
    1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018 
 
    Die genannten Unterlagen können im Internet 
    unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    werden auch in der Hauptversammlung am 7. 
    März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler und - 
    soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
    betrifft - durch den Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    von dem Abwickler aufgestellten 
    Liquidationsschluss-Abschluss für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. 
    Oktober 2018, der von der Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    geprüft wurde, festzustellen. 
24. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. 
    Januar 2018 bis 31. Oktober 2018* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem 
    Abwickler Johannes Hamann für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. 
    Oktober 2018 Entlastung zu erteilen. 
25. *Beschlussfassung über die Entlastung der 

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January 29, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Agennix AG: Bekanntmachung der -3-

Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. 
    Oktober 2018* 
 
    Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. 
    Oktober 2018 wie folgt Entlastung zu 
    erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
26. *Vorlage und Genehmigung der von dem 
    Abwickler aufgestellten Schlussrechnung* 
 
    Der Abwickler hat nach Beendigung der 
    Liquidation, im Rahmen derer keine 
    Auszahlung an die Aktionäre erfolgte, am 21. 
    Januar 2019 die Schlussrechnung aufgestellt. 
    Die Schlussrechnung kann im Internet unter 
 
    www.agennix.de 
 
    eingesehen sowie heruntergeladen werden und 
    wird auch in der Hauptversammlung am 7. März 
    2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der 
    Hauptversammlung durch den Abwickler 
    erläutert. 
 
    Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
    von dem Abwickler vorgelegte Schlussrechnung 
    zu genehmigen. 
27. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Abwicklers für den Zeitraum vom 1. November 
    2018 bis zur Vorlage der Schlussrechnung an 
    die Hauptversammlung* 
 
    Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Abwickler Johannes Hamann, der im Zeitraum 
    vom 1. November 2018 bis zur Vorlage der 
    Schlussrechnung an die Hauptversammlung 
    amtiert hat, Entlastung für diesen Zeitraum 
    zu erteilen. 
28. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für den 
    Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur 
    Vorlage der Schlussrechnung an die 
    Hauptversammlung* 
 
    Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
    Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur 
    Vorlage der Schlussrechnung an die 
    Hauptversammlung amtiert haben, wie folgt 
    Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird 
       Entlastung erteilt. 
    b) Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung 
       erteilt. 
    c) Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und 
       Halbach wird Entlastung erteilt. 
********* Ende der Tagesordnung ********* Gesamtzahl 
der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
51.270.258,00 ist zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung eingeteilt in 51.270.258 auf den 
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt 
eine Stimme, so dass zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 51.270.258 Stimmrechte bestehen. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß Ziffer 5.2.1 der 
Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich (i) 
vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden 
und (ii) der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz 
nachweisen. 
 
Die *Anmeldung* muss in deutscher oder englischer 
Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft unter unten 
genannter Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse in 
Textform (§ 126b BGB) zugehen. 
 
Der *Nachweis des Anteilsbesitzes* muss durch einen von 
dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) 
erstellten und in deutscher oder englischer Sprache 
abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des 
depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des 
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also 
auf den *14. Februar 2019 *(0:00) zu beziehen. Die 
Bedeutung des Stichtags für den Nachweis des 
Anteilsbesitzes (Record Date) wird unten gesondert 
erläutert. 
 
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft gemäß 
Ziffer 5.2.2 der Satzung spätestens am 
 
*28. Februar 2019* 
(24:00 Uhr) 
 
unter der Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse: 
 
Agennix AG i.L. 
c/o LINK Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21 027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
zugegangen sein. Die LINK Market Services GmbH ist für 
die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die 
Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. 
 
Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich 
Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für 
die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort 
hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich 
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
Ausübung des Stimmrechts. 
 
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, sind 
nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie 
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch 
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die 
Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes 
Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. 
 
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten - z. B. ein 
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären - 
ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung 
sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung 
und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes 
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe 
oben '_Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts_'). 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 
AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt 
wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). 
 
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 
8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution besteht ein 
Formerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der 
Satzung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen 
Fällen ein zu Bevollmächtigender eine besondere Form 
der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 
2 AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Abs. 8 
oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG) 
nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die 
Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der 
Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, 
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte 
Datei z. B. im pdf-Format) übermittelt werden: 
 
Agennix AG i.L. 
c/o LINK Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21 027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Die LINK Market Services GmbH ist für den Nachweis der 
Bevollmächtigung die Empfangsbevollmächtigte der 
Gesellschaft. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
zugeschickt wird, und steht auch unter der 
Internetadresse 
 
www.agennix.de 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich 
entsprechend ihren Weisungen durch den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Dieser übt das 
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der 
vom Aktionär erteilten Weisungen aus und ist 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie 
ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet 
werden kann, erhalten die Aktionäre nach der oben 
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
zusammen mit der Eintrittskarte und stehen auch unter 
der Internetadresse 
 
www.agennix.de 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 29, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

zum Download zur Verfügung. Der Nachweis der 
Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der 
Gesellschaft mit den Weisungen soll aus 
organisatorischen Gründen spätestens mit Ablauf des 6. 
März 2019 bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
Darüber hinaus haben an der Hauptversammlung 
teilnehmende Aktionäre und Aktionärsvertreter auch 
während der Hauptversammlung die Möglichkeit, den 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der 
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. 
 
Anfragen, Anträge, Auskunftsverlangen 
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG) 
_Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 AktG_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, 
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Abwickler der Agennix AG i.L. zu 
richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 
*4. Februar 2019* (24:00 Uhr) zugehen. Bitte richten 
Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
Agennix AG i.L. 
c/o LINK Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Abwicklers über den 
Antrag halten, wobei § 70 Aktiengesetz bei der 
Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der 
Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. 
Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder 
einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder 
nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 
187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht 
entsprechend anzuwenden. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse 
 
www.agennix.de 
 
veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
_Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und 
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG_ 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Abwickler und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern (sofern Gegenstand der 
Tagesordnung) oder von Abschlussprüfern (sofern 
Gegenstand der Tagesordnung) übersenden. Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
Hauptversammlung sind ausschließlich an 
 
Agennix AG i.L. 
c/o LINK Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21 027 298 
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de 
 
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG wird die 
Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des 
Namens des Aktionärs sowie etwaiger zugänglich zu 
machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der 
Internetadresse 
 
www.agennix.de 
 
veröffentlichen. Dabei werden alle bis spätestens *20. 
Februar 2019* (24:00 Uhr) bei der oben genannten 
Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehenden 
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser 
Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen 
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse veröffentlicht. 
 
Der Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern muss 
gemäß § 127 Satz 2 AktG nicht begründet werden. 
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
Gründen braucht der Abwickler einen Wahlvorschlag unter 
anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der 
Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht 
zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu 
der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen 
Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 
5 AktG beigefügt sind. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht 
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur 
dann Beachtung finden, wenn sie während der 
Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des 
Aufsichtsrats sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch 
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an 
die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
_Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG_ 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Abwickler Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und nicht 
ein gesetzliches Recht zur Verweigerung der Auskunft 
besteht. 
 
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen. 
 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
Voraussetzungen darf der Abwickler die Auskunft 
verweigern. 
 
Nach Ziffer 5.4.3 der Satzung kann der Vorsitzende das 
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen 
beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen 
des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen 
Frage- und Redebeitrags angemessen festsetzen. 
 
_Weitergehende Erläuterungen_ 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 
Abs. 1 AktG finden sich unter der Internetadresse 
 
www.agennix.de Information zum Datenschutz für 
Aktionäre 
 
Die Agennix AG i.L. verarbeitet personenbezogene Daten 
(Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, 
Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der 
Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung 
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. 
 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für 
Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend 
erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Agennix AG 
i.L. die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für 
die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) 
Datenschutz-Grundverordnung. 
 
Die Dienstleister der Agennix AG i.L., welche zum 
Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt 
werden, erhalten von der Agennix AG i.L. nur solche 
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und 
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung 
der Agennix AG i.L. 
 
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht 
bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel 
III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte 
können Sie gegenüber der Agennix AG i.L. unentgeltlich 
über die E-Mail-Adresse 
 
info@linkmarketservices.de 
 
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
Agennix AG i.L. 
c/o LINK Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21 027 298 
 
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 
Datenschutz-Grundverordnung zu. 
 
Sonstige Hinweise 
 
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG 
können im Internet unter 
 
www.agennix.de 
 
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. 
Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu 
machenden Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur 
Einsichtnahme aus. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse 
bekanntgegeben. 
 
Die Einladung zur Hauptversammlung wurde solchen Medien 
zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten, und sie ist 
im Bundesanzeiger veröffentlicht. 
 
Heidelberg, im Januar 2019 
 
*Agennix AG i.L.* 
 
_Der Abwickler_ 
 
2019-01-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Agennix AG 
             Fraunhoferstraße 20 
             82152 Planegg/Martinsried 
             Deutschland 
E-Mail:      info@agennix.de 
Internet:    http://www.agennix.de 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 29, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.