Köln (ots) - Kein Eingriff wie jeder andere
von Raimund Neuß
Kaum ist der Kompromiss von Union und SPD da, da wird er angegriffen. Linke, Grüne und FDP verlangen, das Verbot der Werbung für Abtreibung zu streichen, nicht bloß zu reformieren. Abtreibungsärztin Kirsten Hänel findet, sie müsse über ihre Tätigkeit so informieren dürfen wie über andere medizinische Behandlungen. Genau dies jedoch, ein Eingriff wie jeder andere, ist der Schwangerschaftsabbruch nicht. Die Werbung für medizinische Angebote von der Hautstraffung bis zur Hüft-OP hat ohnehin bizarre Formen angenommen. Aber anders als bei solchen Eingriffen wird durch eine Abtreibung ein ungeborenes Kind getötet. Das ist eine Tatsache unabhängig von allen ethischen oder religiösen Überzeugungen. Für den Gesetzgeber bedeutet das Abwägungen, für die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 maßgeblich ist: Das Grundgesetz verlangt den Schutz des menschlichen Lebens. Abtreibungen bleiben rechtswidrig. Aber im Vordergrund stehen Rat und Hilfe, nicht das Strafrecht. Schutz nicht gegen die Frauen, sondern mit ihnen. Solidarität statt traumatischer Prozesse mit ihren diskriminierenden Folgen wie einst in Memmingen. Man sollte dieses Urteil noch einmal lesen, um den neuen Kompromiss zu verstehen. Praxen können künftig darauf hinweisen, dass sie Abtreibungen vornehmen, neutrale Institutionen werden die Daten vorhalten. Alles andere wäre im Zeitalter des Internet absurd. Doch der Staat verlangt zu Recht, dass bei der Beratung von Schwangeren der Schutz des Ungeborenen im Fokus steht. Die Information muss frei von wirtschaftlichen Interessen sein. Deshalb haben sich Ärztinnen und Ärzte, die mit Abtreibungen ihr Geld verdienen, nicht in den vorgeschriebenen Informationsweg einzumischen. Es geht eben nicht um eine Hüft-OP.
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Kaum ist der Kompromiss von Union und SPD da, da wird er angegriffen. Linke, Grüne und FDP verlangen, das Verbot der Werbung für Abtreibung zu streichen, nicht bloß zu reformieren. Abtreibungsärztin Kirsten Hänel findet, sie müsse über ihre Tätigkeit so informieren dürfen wie über andere medizinische Behandlungen. Genau dies jedoch, ein Eingriff wie jeder andere, ist der Schwangerschaftsabbruch nicht. Die Werbung für medizinische Angebote von der Hautstraffung bis zur Hüft-OP hat ohnehin bizarre Formen angenommen. Aber anders als bei solchen Eingriffen wird durch eine Abtreibung ein ungeborenes Kind getötet. Das ist eine Tatsache unabhängig von allen ethischen oder religiösen Überzeugungen. Für den Gesetzgeber bedeutet das Abwägungen, für die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 maßgeblich ist: Das Grundgesetz verlangt den Schutz des menschlichen Lebens. Abtreibungen bleiben rechtswidrig. Aber im Vordergrund stehen Rat und Hilfe, nicht das Strafrecht. Schutz nicht gegen die Frauen, sondern mit ihnen. Solidarität statt traumatischer Prozesse mit ihren diskriminierenden Folgen wie einst in Memmingen. Man sollte dieses Urteil noch einmal lesen, um den neuen Kompromiss zu verstehen. Praxen können künftig darauf hinweisen, dass sie Abtreibungen vornehmen, neutrale Institutionen werden die Daten vorhalten. Alles andere wäre im Zeitalter des Internet absurd. Doch der Staat verlangt zu Recht, dass bei der Beratung von Schwangeren der Schutz des Ungeborenen im Fokus steht. Die Information muss frei von wirtschaftlichen Interessen sein. Deshalb haben sich Ärztinnen und Ärzte, die mit Abtreibungen ihr Geld verdienen, nicht in den vorgeschriebenen Informationsweg einzumischen. Es geht eben nicht um eine Hüft-OP.
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