Verstöße von Ärzten in der Aufklärung von Lebendorganspendern führen nicht per se dazu, dass die Einwilligung in die Organentnahme unwirksam ist. Der Bundesgerichtshof hat jedoch im Rahmen zweier aktueller Urteile entschieden, dass es zwingend erforderlich ist, den Spender umfassend über die gesundheitlichen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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