Die Ouram Holding S.à r.l. hat mit Schreiben vom heutigen Tage ihr Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung derTLG Immobilien AG (ISIN: DE000A12B8Z4) zurückgenommen. Sie hatte dieses Verlangen ursprünglich gestellt, um die weitere Entwicklung des Unternehmens zeitnah und durch einen vollständigen, handlungsfähigen Aufsichtsrat zu begleiten. Dies geschah aus Sorge darüber, dass Mitglieder des Aufsichtsrates der TLG IMMOBILIEN AG möglicherweise nicht länger in der Position sind, die Entwicklung des Unternehmens effektiv zu unterstützen.
Im Gesamtinteresse ...
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