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DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.02.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.02.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-01-31 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ALBIS Leasing AG Hamburg WKN 656 940 // ISIN 
DE0006569403 Ergänzung der Tagesordnung der 
außerordentlichen Hauptversammlung 
 
Zur im Bundesanzeiger vom 10. Januar 2019 einberufenen 
außerordentlichen Hauptversammlung 
 
am Donnerstag, den 28. Februar 2019 
um 11.00 Uhr (MEZ) 
im EMPORIO Tower, großer Saal im 2. UG, 
Dammtorwall 15, 20355 Hamburg 
 
ist bei der Gesellschaft ein gemeinsames 
Ergänzungsverlangen der Aktionäre N.V. Beheer v/h 
Philips Tabak, GA's Hertogenbosch, Niederlande, Jürgen 
Roggemann und Gerhard Delling (gemeinsam '*die 
Antragsteller zu TOP 7*') fristgemäß am 25. Januar 
2019 eingegangen. 
 
Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird - unter 
Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 6 
gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG - aufgrund 
des Ergänzungsverlangens der Antragsteller zu TOP 7 um 
folgenden neuen hiermit bekanntgemachten 
Tagesordnungspunkt 7 ergänzt: 
 
7. *Beschlussfassung über die Nachwahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 
   96 Abs. 1, 6. Fall, Abs. 4, 101 Abs. 1 AktG 
   i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier von den 
   Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrats vor 
   Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat 
   aus, ohne dass ein Ersatzmitglied an seine 
   Stelle tritt, so ist gemäß § 9 Abs. 4 der 
   Satzung in der nächsten Hauptversammlung eine 
   Nachwahl für den Rest der Amtszeit des 
   Ausgeschiedenen vorzunehmen, wenn die 
   Hauptversammlung nicht eine längere Amtszeit 
   festlegt. 
 
   Die Antragssteller zu TOP 7 schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    '_Sofern die Hauptversammlung das bisherige 
    Aufsichtsratsmitglied Marc Tüngler bzw. 
    dessen gerichtlich bestellten Nachfolger in 
    dieser Hauptversammlung abberufen oder 
    dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat vor 
    oder zum Ende dieser Hauptversammlung 
    anderweitig geendet hat oder enden wird, 
    _[Anmerkung des Vorstands: Im Hinblick auf 
    die Niederlegung seines 
    Aufsichtsratsmandats durch Herrn Marc 
    Tüngler mit Wirkung zum Beginn der 
    nächstmöglichen zu erreichenden 
    Hauptversammlung ist dessen 
    Mandatsbeendigung als Bedingung für die 
    Nachwahl bereits eingetreten] _wird_ 
 
    _Herr Dilan Hilser, wohnhaft in 90542 
    Eckental_ 
 
    _bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
    in der über die Entlastung für das 
    Geschäftsjahr 2018 beschlossen wird, in den 
    Aufsichtsrat gewählt._ 
 
    _Es bestehen keine Mitgliedschaften des 
    Kandidaten in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten._ 
 
    _Herr Hilser steht nicht im Hinblick auf 
    Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
    Governance Kodex in persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft 
    oder ihren Konzernunternehmen oder den 
    Organen der Gesellschaft.'_ 
 
   Der Gesellschaft liegt der berufliche 
   Werdegang des Herrn Hilser, den sie auf der 
   Internetseite zugänglich gemacht hat, sowie 
   seine Versicherung gemäß §§ 100, 105 
   Aktiengesetz vor. 
 
   Begründung der Antragsteller zu TOP 7: 
 
    'Herr Dipl.-Betriebswirt Dilan Hilser 
    verfügt über intensive Leasingerfahrungen 
    und hat sogar seine Diplomarbeit über ein 
    Leasingthema geschrieben, ehe er beruflich 
    auf diesem Sektor tätig wurde. Nach 
    jahrelangem Kennen ist der Vorstand der 
    N.V. Beheer v/h Philips Tabak der Meinung, 
    dass Herr Hilser sich stets zum Wohle der 
    Gesellschaft und nicht für Einzelinteressen 
    einsetzen wird.' 
 
   Anmerkungen des Vorstands: 
 
   Dieser auf Verlangen der Antragsteller 
   aufgenommene TOP 7 ist auf die gleiche 
   Rechtsfolge gerichtet wie TOP 5, der auf 
   Verlangen der Manus Vermögensverwaltung GmbH 
   auf die Tagesordnung gesetzt wurde: Die 
   Nachwahl eines Kandidaten in den Aufsichtsrat 
   in das durch die Niederlegung von Herrn Marc 
   Tüngler vakant werdende Mandat. Beide 
   Tagesordnungspunkte unterscheiden nur in der 
   Person des vorgeschlagenen Kandidaten. Eine 
   Beschlussfassung zu TOP 5 oder zu diesem TOP 7 
   findet daher jeweils nur dann statt, wenn 
   nicht zuvor der Beschlussvorschlag zu dem 
   jeweils anderen Tagesordnungspunkt die 
   erforderliche Mehrheit gefunden hat. Die 
   Reihenfolge der Abstimmung bestimmt der 
   Versammlungsleiter. 
Sonstige Hinweise 
 
Unter 
 
http://www.albis-leasing.de/investoren/hauptversammlung 
 
sind die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden 
Informationen, insbesondere auch das 
Ergänzungsverlangen, diese Bekanntmachung des 
Ergänzungsverlangens sowie der Lebenslauf des zu TOP 7 
vorgeschlagenen Kandidaten, zugänglich. 
 
Hamburg, im Januar 2019 
 
*ALBIS Leasing AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-01-31 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Albis Leasing AG 
             Ifflandstraße 4 
             22087 Hamburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 40 808100105 
Fax:         +49 40 808100179 
E-Mail:      ulrike.hilmer@albis-leasing.de 
Internet:    http://www.albis-leasing.de 
ISIN:        DE0006569403 
WKN:         656940 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
771479 2019-01-31 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 31, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)

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