Per Gesetz soll in Brandenburg festgelegt werden, dass auf den Kandidatenlisten jeder Partei abwechselnd ein Mann und eine Frau stehen müssen. Wobei nichts, aber auch gar nichts dagegen einzuwenden ist, dass Frauen zu 50, 70 oder mehr Prozent auf Kandidatenliste vertreten sind. Es geht ums Prinzip. Dies ist ein Eingriff in das freie, allgemeine und ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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