Von Ulrike Dauer
FRANKFURT (Dow Jones)--Wegen der jüngsten Kursabstürze bei Wirecard fordern Anlegerschützer stringentere Vorschriften für das Aussetzen des Handels von Aktien. Überdies sollten diese für alle beteiligten Börsen gelten, an denen das Papier gehandelt wird.
"Gerade in Fällen wie diesem muss der Kurs an allen Börsen, an denen das Papier gehandelt wird, kurzfristig ausgesetzt werden", sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. "Der Fall Wirecard zeigt einmal mehr, dass der Regulierer gefordert ist, die Anleger besser vor solch unkontrollierten Kursstürzen zu schützen."
Negative Berichte in der Financial Times rissen kürzlich die Wirecard-Aktie gleich zweimal in die Tiefe. Zeitweise habe der Verlust an Börsenwert bei fast 4,5 Milliarden Euro gelegen.
Heute hätten Börsen und Aufsichtsbehörden einen sehr weit gefassten Ermessensspielraum, wenn es darum gehe, ob sie den Handel einer Aktie aussetzen. In aller Regel würden sich die Börsen für den freien Handel entscheiden.
Die geltenden Regeln würden denjenigen in die Hände spielen, die mit derartigen Attacken, die durch automatisierte Verkaufsorders verstärkt würden, schnell und nahezu risikolos Geld verdienen wollen. Verlierer seien in solchen Fällen immer die Privatanleger, die nicht schnell genug reagieren könnten.
"Was wir brauchen, sind klare Regeln, wann ein Papier vom Handel auszusetzen ist. Und das muss dann für alle Börsen gleichermaßen gelten", fordert Tüngler.
Klar sei, dass hier keine einheitliche Schwelle definiert werden könne. "Unter Einbeziehung der Schwankungsbreite und der Handelsvolumina ließe sich aber durchaus jeweils eine relative Größe ermitteln", ist Tüngler überzeugt.
Staatsanwaltschaft und Bafin ermitteln wegen möglicher Marktmanipulation
Nach dem Kursabsturz der Wirecard-Aktie ermittelt die Staatsanwaltschaft München I aufgrund einer Strafanzeige durch Wirecard gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Marktmanipulation. Laut Staatsanwaltschaft hätten die dem Kursverfall vorangehenden Presseveröffentlichungen keinen ausreichenden Anfangsverdacht begründet, um ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Unternehmens Wirecard AG einzuleiten.
Die Staatsanwaltschaft arbeitet hierbei mit der Wertpapieraufsicht Bafin zusammen, die auch eine Ermittlung wegen möglicher Marktmanipulation eingeleitet hat.
Laut Bafin-Sprecherin verbietet die EU-Marktmissbrauchsverordnung unter anderem die "Verbreitung von Informationen über die Medien einschließlich des Internets oder auf anderem Wege, die falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots oder des Kurses eines Finanzinstruments geben".
Kontakt zur Autorin: ulrike.dauer@wsj.com; @UlrikeDauer_
DJG/uxd/jhe
(END) Dow Jones Newswires
February 05, 2019 06:25 ET (11:25 GMT)
Copyright (c) 2019 Dow Jones & Company, Inc.