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DGAP-HV: Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.03.2019 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Carl Zeiss Meditec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 19.03.2019 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-02-05 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Carl Zeiss Meditec AG Jena - ISIN: DE 0005313704 - 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden 
hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 19. 
März 2019, um 10:00 Uhr, im congress centrum neue 
weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 99423 Weimar, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. 
   September 2018 sowie der Lageberichte für die 
   Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 1. Oktober 2017 bis 30. September 
   2018, jeweils mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315 a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns und des 
   Berichts des Aufsichtsrats 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im Internet 
   unter 
 
   http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv 
 
   eingesehen werden. Ferner werden sie in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 
   entfällt damit. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/18* 
 
   Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2017/18 sollen EUR 0,55 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/18 in 
   Höhe von EUR 236.200.976,74 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
    1. Zahlung einer Dividende von EUR 0,55 je 
    Stückaktie für 89.440.570 Stückaktien: EUR 
    49.192.313,50. 
    2. Vortrag des verbleibenden Gewinns auf 
    neue Rechnung: EUR 187.008.663,24. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, somit am 22. März 2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017/18* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017/18 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/18* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017/18 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018/19* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage 
   der Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, 
   die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2018/19 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   11 Abs. 1 der Satzung (Zusammensetzung des 
   Aufsichtsrats)* 
 
   Derzeit besteht der Aufsichtsrat der Carl Zeiss 
   Meditec AG gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
   AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 11 Abs. 1 
   der Satzung aus vier von den Anteilseignern und 
   zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden 
   Mitgliedern. 
 
   Um die im Zusammenhang mit dem Wachstum der 
   Gesellschaft und des Konzerns gestiegenen 
   Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit, 
   insbesondere im Hinblick auf die damit 
   verbundene gestiegene Diversität und 
   Komplexität der Aufsichtsratsarbeit 
   widerzuspiegeln, soll die Anzahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder von derzeit sechs auf 
   künftig neun Mitglieder erhöht werden. Die so 
   entstehenden drei weiteren Sitze werden durch 
   zwei Aufsichtsratsmitglieder, die von der 
   Hauptversammlung gewählt werden, und ein 
   Aufsichtsratsmitglied, das von den 
   Arbeitnehmern gewählt wird, besetzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   § 11 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt 
   geändert: 
 
    'Der Aufsichtsrat besteht aus 9 
    Mitgliedern. Davon werden drei Mitglieder 
    von den Arbeitnehmern gemäß den 
    Bestimmungen des 
    Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt.' 
    Der Vorstand wird angewiesen, die 
    vorstehende Satzungsänderung so zur 
    Eintragung zum Handelsregister anzumelden, 
    dass eine Eintragung im Handelsregister in 
    den ersten beiden Wochen des Monats März 
    2020 erreicht werden kann. 
7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   19 Abs. 3 der Satzung (Vergütung des 
   Aufsichtsrates)* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   § 19 Abs. 3 der Satzung wird nach Satz 1 wie 
   folgt ergänzt: 
 
    'Für die Teilnahme an einer Sitzung des 
    Aufsichtsrats erhält jedes teilnehmende 
    Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld in 
    Höhe von EUR 1.000,00. Entsprechendes gilt 
    für die Teilnahme an Sitzungen eines 
    Ausschusses. Als Teilnahme an einer Sitzung 
    gilt auch die Teilnahme an einer 
    telefonisch oder per Videokonferenz 
    abgehaltenen Sitzung bzw. die 
    Sitzungsteilnahme per Telefon- oder 
    Videoeinwahl.' 
8. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Herr Thomas Spitzenpfeil hat sein Amt als 
   Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 18. März 
   2019 niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG 
   setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
   AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 11 Abs. 1 
   der Satzung aus vier von den Anteilseignern und 
   zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf den 
   Vorschlag der Carl Zeiss AG gemäß § 100 
   Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG, die mehr als 25 % der 
   Gesellschaft hält, sowie auf der Grundlage des 
   Vorschlags des Nominierungsausschusses und 
   unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat am 
   17.09.2015 für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele vor, 
 
   Herrn Dr. Christian Müller, Finanzvorstand der 
   Carl Zeiss AG, Oberkochen mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung vom 19. März 
   2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 
   beschließt, als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Angaben gem. § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG zu 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften 
   in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Dr. Christian Müller: 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren 
   Kontrollgremien in Unternehmen der Carl Zeiss 
   Gruppe: 
 
   * Mitglied des Vorstands der Carl Zeiss 
     Pensions-Treuhand e. V., Oberkochen, 
     Deutschland 
   * Vorsitzender des internen Beirats der Carl 
     Zeiss Financial Services GmbH, Oberkochen, 
     Deutschland 
   * Mitglied der Geschäftsführung der Carl 
     Zeiss Beteiligungs-GmbH, Oberkochen, 
     Deutschland 
   * Mitglied der Geschäftsführung der Carl 
     Zeiss SMT Holding Management GmbH, 
     Oberkochen, Deutschland 
   * Mitglied der Geschäftsführung der Carl 
     Zeiss SMT Holding GmbH & Co. KG, 
     Oberkochen, Deutschland 
   * Vorsitzender des Anlagenausschusses der 
     Carl Zeiss Pensions-Treuhand e. V., 
     Oberkochen, Deutschland 
   * Mitglied des Treuhandvereins der Carl 
     Zeiss Pensions-Treuhand e. V. Oberkochen, 
     Deutschland 
   * Vorsitzender des Board of Directors der 
     Carl Zeiss Inc., Thornwood, USA 
   * Mitglied des Management Board der Carl 
     Zeiss Pensions Trust Properties LLC, 
     Wilmington, Delaware, USA 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen jeweils außerhalb 
   der Carl Zeiss Gruppe: 
 
   * Mitglied des Beirats der LBBW (Landesbank 
     Baden-Württemberg) 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich versichert, dass Herr 
   Dr. Christian Müller den für die 
   Aufsichtsratsmitgliedschaft zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   *Weitere Angaben und Hinweise: Angaben über den 
   unter Tagesordnungspunkt 8 zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten* 
 
   Dr. Christian Müller 
   Mitglied des Vorstands der ZEISS Gruppe (CFO) 
 
   Christian Müller ist seit Oktober 2018 Mitglied 
   im Vorstand sowie CFO der Carl Zeiss AG. Er 
   betreut im Vorstand die Konzernfunktionen 
   Finance & Controlling, Information Technology, 
   Auditing & Risk Management, Security, Business 
   & Infrastructure, Consolidation & Accounting, 
   Financial Services, US Shared Service, Data 
   Protection und Export Control & Customs. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 05, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung -2-

Christian Müller wurde am 3. August 1967 in 
   Hanau/Main geboren. Nach seinem Studium der 
   Betriebswirtschaftslehre in Frankfurt/Main 
   startete der promovierte Diplom-Kaufmann 1992 
   seine Laufbahn bei der 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft C&L Deutsche 
   Revision. 
 
   Stationen seiner beruflichen Laufbahn 
 
   * 2018 Mitglied des Vorstands und CFO der 
     Carl Zeiss AG, Oberkochen 
   * 2009 Mitglied des Vorstands und CFO der 
     Carl Zeiss Meditec AG, Jena 
   * 2006 Leiter SBU Surgical Ophthalmology der 
     Carl Zeiss Meditec AG, Jena 
   * 2005 Leiter strategische 
     Geschäftsentwicklung der Carl Zeiss 
     Surgical GmbH, Oberkochen 
   * 2002 Eintritt bei ZEISS als Leiter der 
     Konzernfunktion Auditing & Risk Management 
     der ZEISS Gruppe, Oberkochen 
   * 2000 Kaufmännischer Leiter des 
     Geschäftsbereichs Bioactives bei Degussa 
     AG, Freising 
   * 1997 Abteilungsleiter Konzernrevision & 
     Risikomanagement bei VIAG AG, München 
   * 1992 Abschlussprüfer bei C&L Deutsche 
     Revision AG, Frankfurt/Main 
 
*II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit 
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 S. 2 AktG und dessen 
Bedeutung)* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen 
berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, d.h. am Dienstag, den 26. Februar 
2019, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag) Aktionäre der 
Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich gemäß § 
22 der Satzung zur Hauptversammlung anmelden. Die 
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen 
der Textform und müssen in deutscher oder englischer 
Sprache erfolgen. Für den Nachweis der Berechtigung 
reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
aus. 
 
Die Anmeldung und der auf den Nachweisstichtag bezogene 
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 
Ablauf des Dienstags, den 12. März 2019, (24:00 Uhr) 
bei der nachfolgend genannten Anmeldestelle zugehen: 
 
Carl Zeiss Meditec AG 
c/o Commerzbank AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt am Main 
Telefax +49 (0) 69/136 26351 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der 
Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag 
ist im Übrigen kein relevantes Datum für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Anmeldestelle 
werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die 
Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse Sorge zu 
tragen. 
 
*III. Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch 
durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, 
vertreten lassen und ihr Stimmrecht durch den 
Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch dann sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich. 
 
Grundsätzlich bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 
AktG der Textform; § 135 AktG bleibt unberührt. 
Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das 
Vollmachtsformular benutzen, das sie zusammen mit der 
Eintrittskarte erhalten; möglich ist aber auch, dass 
Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform 
ausstellen. 
 
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an 
Kreditinstitute, ihnen gemäß den aktienrechtlichen 
Bestimmungen gleichgestellte Institute oder Unternehmen 
(§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Personen i. S. 
v. § 135 Abs. 8 AktG, insbesondere 
Aktionärsvereinigungen, erteilt, so ist die 
Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten 
nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss 
zudem vollständig sein und darf nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein 
Kreditinstitut, ein gleichgestelltes Institut oder 
Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder eine 
gleichgestellte Person i.S.v. § 135 Abs. 8 AktG, 
insbesondere eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigen 
wollen, über die Form der Vollmacht mit diesem ab. Die 
Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten 
Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen 
die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG 
genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in 
diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings 
gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der 
Stimmabgabe nicht. 
 
Vollmachten allgemein können der Gesellschaft wahlweise 
per Post, per Telefax oder elektronisch (per E-Mail) 
übermittelt werden: 
 
Carl Zeiss Meditec AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München, Deutschland 
Fax: +49 (0)89 / 88 96 906-55 
E-Mail: meditec.zeiss@better-orange.de 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären 
an, dass sie sich durch weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter, welche von der Gesellschaft 
benannt werden, vertreten lassen können. 
 
Soweit von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist 
die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur 
Ausübung anderer Aktionärsrechte, wie etwa dem Stellen 
von Fragen oder Anträgen oder der Abgabe von 
Erklärungen, stehen die Stimmrechtsvertreter nicht zur 
Verfügung. Auch an einer Abstimmung über weitergehende 
Gegenanträge und sonstige während der Hauptversammlung 
gestellte Anträge können die Stimmrechtsvertreter nicht 
teilnehmen. Sie werden sich in diesen Fällen der Stimme 
enthalten. Vollmacht und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollen bis 
spätestens zum Ablauf des Montag, den 18. März 2019, 
bei den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft unter 
der folgenden Adresse eingehen: 
 
Carl Zeiss Meditec AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München, Deutschland 
Fax: +49 (0)89 / 88 96 906-55 
E-Mail: meditec.zeiss@better-orange.de. 
 
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie 
ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
erhalten die Aktionäre nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zusammen mit der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer 
Depotbank. Informationen zur Stimmrechtsvertretung 
stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse 
 
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv 
 
zur Verfügung. Persönliche Auskunft erhalten unsere 
Aktionäre montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 
17.00 Uhr unter der Telefon-Nummer +49 (0) 89 / 88 96 
906-20. 
 
Auf der Internetseite 
 
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv 
 
können Aktionäre Formulare für die Erteilung einer 
Stimmrechtsvollmacht herunterladen. Ein 
Vollmachtsformular findet sich außerdem auf der 
Rückseite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. 
 
*IV. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
89.440.570,00 und ist eingeteilt in 89.440.570 
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung daher 89.440.570. 
 
*V. Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, 
Auskunftsverlangen* 
 
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, 
§ 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG; weitergehende 
Erläuterungen sind im Internet unter 
 
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv 
 
abrufbar. 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), 
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 05, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB 
(d. h. mit qualifizierter elektronischer Signatur nach 
dem Signaturgesetz) an den Vorstand der Carl Zeiss 
Meditec AG zu richten und muss der Gesellschaft 
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen, 
wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also 
spätestens bis zum Samstag, den 16. Februar 2019, bis 
24:00 Uhr. Entsprechende Verlangen sind an folgende 
Adresse zu richten: 
 
Carl Zeiss Meditec AG 
- Vorstand - 
Göschwitzer Straße 51 - 52 
07745 Jena 
E-Mail: sebastian.frericks@zeiss.com (mit 
qualifizierter elektronischer Signatur nach dem 
Signaturgesetz) 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber 
einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der 
gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, 
soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, 
auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das 
Ergänzungsverlangen, halten. Die Regelung des § 121 
Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung. (§§ 122 
Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, § 122 Abs. 3 AktG sowie § 70 
AktG). 
 
*Anträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 
127 AktG* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Anträge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stellen 
sowie Wahlvorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern 
übersenden. 
 
Anträge von Aktionären einschließlich des Namens 
des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung werden den in § 125 Abs. 1 
bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen 
Voraussetzungen (dies sind u. a. Aktionäre, die es 
verlangen) zugänglich gemacht, wenn der Aktionär 
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der 
Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag 
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten 
stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs ist 
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist 
somit der Montag, der 4. März 2019, 24.00 Uhr. Ein 
Gegenantrag und/oder dessen Begründung brauchen nicht 
zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG 
vorliegt. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen 
der Ausübung des Rechts und seinen Grenzen sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv 
 
einsehbar. 
 
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen 
nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur 
zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten 
Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im 
Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu 
deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten enthalten. Nach § 127 S. 1 AktG i.V.m. § 
126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren 
Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht 
werden müssen. Im Übrigen gelten die 
Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen 
von Anträgen entsprechend; insbesondere gilt auch hier 
der Montag, der 4. März 2019, 24.00 Uhr, als 
letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge bei 
der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein 
müssen, um noch zugänglich gemacht zu werden. Weitere 
Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des 
Rechts und seinen Grenzen sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv 
 
einsehbar. 
 
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge 
von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG 
sind ausschließlich zu richten: 
 
- per Post an: 
  Carl Zeiss Meditec AG 
  c/o Better Orange IR & HV AG 
  Haidelweg 48 
  81241 München 
- per Telefax an die Nr. 
  +49 (0)89 / 88 96 906-66 
- per E-Mail an die Adresse: 
  meditec.zeiss@better-orange.de 
 
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge 
werden wir im Internet unter 
 
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv 
 
nach den gesetzlichen Regeln zugänglich machen. 
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach 
diesem Datum ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse veröffentlicht. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. Gemäß § 24 Abs. 3 der Satzung 
kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht 
des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. Weitere 
Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des 
Rechts und seinen Grenzen sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv 
 
einsehbar. 
 
*VI. Organisatorische Hinweise* 
 
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen 
wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an 
die Gesellschaft (Vorstandsbüro, Göschwitzer 
Straße 51 - 52, 07745 Jena, Fax: +49 (0)3641 / 
220-102 oder per E-Mail an investors.meditec@zeiss.com) 
zu senden, um die Beantwortung der Fragen zu 
erleichtern. 
 
*VII. Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden über die 
Internetseite der Gesellschaft 
 
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv 
 
folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein 
(vgl. § 124a AktG): 
 
* der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung 
  zur fehlenden Beschlussfassung zu Punkt 1 der 
  Tagesordnung und der Gesamtzahl der Aktien und 
  der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung; 
* die der Versammlung zugänglich zu machenden 
  Unterlagen; 
* Formulare, die bei Stimmabgabe durch 
  Vertretung verwendet werden können. 
 
*VIII. Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
*1. Allgemeine Informationen* 
 
*a) Einleitung* 
 
Die Carl Zeiss Meditec AG legt großen Wert auf 
Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre. Mit den 
folgenden Datenschutzhinweisen möchten wir unsere 
Aktionäre über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen 
Daten und ihre diesbezüglichen Rechte gemäß den 
anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der 
Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - 
DSGVO), im Zusammenhang mit der Vorbereitung, 
Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung 
informieren. 
 
*b) Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO* 
 
Carl Zeiss Meditec AG, Göschwitzer Straße 51 - 52, 
07745 Jena 
 
*c) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten* 
 
Konzerndatenschutzbeauftragter, Carl-Zeiss-Straße 
22, 73447 Oberkochen, Fax: +49 73 64 20 39 11, E-Mail: 
dataprivacy@zeiss.com 
 
*2. Informationen bezüglich der Verarbeitung* 
 
*a) Datenkategorien* 
 
Wir verarbeiten insbesondere folgende Kategorien 
personenbezogener Daten: 
 
* Vor- und Nachname, 
* Anschrift, 
* Aktienanzahl, 
* Aktiengattung, 
* Besitzart der Aktien und 
* Nummer der Eintrittskarte. 
 
Darüber hinaus können wir auch die personenbezogenen 
Daten eines von einem Aktionär benannten 
Stimmrechtsvertreters (insbesondere dessen Name sowie 
dessen Wohnort) verarbeiten. Sofern Aktionäre oder ihre 
Vertreter mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir 
zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die 
erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten 
(etwa die vom Aktionär oder Vertreter angegebenen 
Kontaktdaten, wie zum Beispiel E-Mail-Adresse oder 
Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeiten wir auch 
Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und 
Verlangen von Aktionären in der Hauptversammlung. 
 
*b) Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung* 
 
Wir verwenden personenbezogene Daten, um Aktionären die 
Teilnahme an und die Ausübung von Rechten im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung 
personenbezogener Daten ist für die ordnungsgemäße 
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der 
Hauptversammlung sowie zur Ermöglichung der Teilnahme 
der Aktionäre an der Hauptversammlung nach §§ 118 ff. 
AktG zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die 
Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das AktG 
in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. 
 
Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten 
gegebenenfalls auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher 
Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben 
sowie aktien-, wertpapier-, handels- und 
steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die 
jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit 
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. 
 
Sämtliche Aktien der Carl Zeiss Meditec sind 
Inhaberaktien. Anders als bei Namensaktien führt die 
Carl Zeiss Meditec AG kein Aktienregister im Sinne von 
§ 67 AktG, in das Name, Geburtsdatum und Adresse des 
Aktionärs sowie die Stückzahl der Aktien einzutragen 
sind. 
 
*c) Kategorien von Empfängern von personenbezogenen 
Daten* 
 
Wir bedienen uns zur Vorbereitung, Durchführung und 
Nachbereitung der Hauptversammlung zum Teil externer 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 05, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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