DJ DGAP-HV: Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.03.2019 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Carl Zeiss Meditec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 19.03.2019 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-02-05 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Carl Zeiss Meditec AG Jena - ISIN: DE 0005313704 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden
hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 19.
März 2019, um 10:00 Uhr, im congress centrum neue
weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 99423 Weimar,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.
September 2018 sowie der Lageberichte für die
Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 1. Oktober 2017 bis 30. September
2018, jeweils mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1,
315 a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns und des
Berichts des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet
unter
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv
eingesehen werden. Ferner werden sie in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt
entfällt damit.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/18*
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2017/18 sollen EUR 0,55 je
dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/18 in
Höhe von EUR 236.200.976,74 wie folgt zu
verwenden:
1. Zahlung einer Dividende von EUR 0,55 je
Stückaktie für 89.440.570 Stückaktien: EUR
49.192.313,50.
2. Vortrag des verbleibenden Gewinns auf
neue Rechnung: EUR 187.008.663,24.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, somit am 22. März 2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017/18*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017/18 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/18*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017/18 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018/19*
Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage
der Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor,
die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018/19 zu wählen.
6. *Beschlussfassung über die Änderung von §
11 Abs. 1 der Satzung (Zusammensetzung des
Aufsichtsrats)*
Derzeit besteht der Aufsichtsrat der Carl Zeiss
Meditec AG gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 11 Abs. 1
der Satzung aus vier von den Anteilseignern und
zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden
Mitgliedern.
Um die im Zusammenhang mit dem Wachstum der
Gesellschaft und des Konzerns gestiegenen
Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit,
insbesondere im Hinblick auf die damit
verbundene gestiegene Diversität und
Komplexität der Aufsichtsratsarbeit
widerzuspiegeln, soll die Anzahl der
Aufsichtsratsmitglieder von derzeit sechs auf
künftig neun Mitglieder erhöht werden. Die so
entstehenden drei weiteren Sitze werden durch
zwei Aufsichtsratsmitglieder, die von der
Hauptversammlung gewählt werden, und ein
Aufsichtsratsmitglied, das von den
Arbeitnehmern gewählt wird, besetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
§ 11 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt
geändert:
'Der Aufsichtsrat besteht aus 9
Mitgliedern. Davon werden drei Mitglieder
von den Arbeitnehmern gemäß den
Bestimmungen des
Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt.'
Der Vorstand wird angewiesen, die
vorstehende Satzungsänderung so zur
Eintragung zum Handelsregister anzumelden,
dass eine Eintragung im Handelsregister in
den ersten beiden Wochen des Monats März
2020 erreicht werden kann.
7. *Beschlussfassung über die Änderung von §
19 Abs. 3 der Satzung (Vergütung des
Aufsichtsrates)*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
§ 19 Abs. 3 der Satzung wird nach Satz 1 wie
folgt ergänzt:
'Für die Teilnahme an einer Sitzung des
Aufsichtsrats erhält jedes teilnehmende
Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld in
Höhe von EUR 1.000,00. Entsprechendes gilt
für die Teilnahme an Sitzungen eines
Ausschusses. Als Teilnahme an einer Sitzung
gilt auch die Teilnahme an einer
telefonisch oder per Videokonferenz
abgehaltenen Sitzung bzw. die
Sitzungsteilnahme per Telefon- oder
Videoeinwahl.'
8. *Beschlussfassung über die Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds*
Herr Thomas Spitzenpfeil hat sein Amt als
Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 18. März
2019 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG
setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 11 Abs. 1
der Satzung aus vier von den Anteilseignern und
zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden
Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf den
Vorschlag der Carl Zeiss AG gemäß § 100
Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG, die mehr als 25 % der
Gesellschaft hält, sowie auf der Grundlage des
Vorschlags des Nominierungsausschusses und
unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat am
17.09.2015 für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele vor,
Herrn Dr. Christian Müller, Finanzvorstand der
Carl Zeiss AG, Oberkochen mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung vom 19. März
2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
1. Oktober 2019 bis 30. September 2020
beschließt, als Vertreter der
Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Angaben gem. § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG zu
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften
in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Dr. Christian Müller:
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren
Kontrollgremien in Unternehmen der Carl Zeiss
Gruppe:
* Mitglied des Vorstands der Carl Zeiss
Pensions-Treuhand e. V., Oberkochen,
Deutschland
* Vorsitzender des internen Beirats der Carl
Zeiss Financial Services GmbH, Oberkochen,
Deutschland
* Mitglied der Geschäftsführung der Carl
Zeiss Beteiligungs-GmbH, Oberkochen,
Deutschland
* Mitglied der Geschäftsführung der Carl
Zeiss SMT Holding Management GmbH,
Oberkochen, Deutschland
* Mitglied der Geschäftsführung der Carl
Zeiss SMT Holding GmbH & Co. KG,
Oberkochen, Deutschland
* Vorsitzender des Anlagenausschusses der
Carl Zeiss Pensions-Treuhand e. V.,
Oberkochen, Deutschland
* Mitglied des Treuhandvereins der Carl
Zeiss Pensions-Treuhand e. V. Oberkochen,
Deutschland
* Vorsitzender des Board of Directors der
Carl Zeiss Inc., Thornwood, USA
* Mitglied des Management Board der Carl
Zeiss Pensions Trust Properties LLC,
Wilmington, Delaware, USA
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen jeweils außerhalb
der Carl Zeiss Gruppe:
* Mitglied des Beirats der LBBW (Landesbank
Baden-Württemberg)
Der Aufsichtsrat hat sich versichert, dass Herr
Dr. Christian Müller den für die
Aufsichtsratsmitgliedschaft zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
*Weitere Angaben und Hinweise: Angaben über den
unter Tagesordnungspunkt 8 zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten*
Dr. Christian Müller
Mitglied des Vorstands der ZEISS Gruppe (CFO)
Christian Müller ist seit Oktober 2018 Mitglied
im Vorstand sowie CFO der Carl Zeiss AG. Er
betreut im Vorstand die Konzernfunktionen
Finance & Controlling, Information Technology,
Auditing & Risk Management, Security, Business
& Infrastructure, Consolidation & Accounting,
Financial Services, US Shared Service, Data
Protection und Export Control & Customs.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 05, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
DJ DGAP-HV: Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung -2-
Christian Müller wurde am 3. August 1967 in
Hanau/Main geboren. Nach seinem Studium der
Betriebswirtschaftslehre in Frankfurt/Main
startete der promovierte Diplom-Kaufmann 1992
seine Laufbahn bei der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft C&L Deutsche
Revision.
Stationen seiner beruflichen Laufbahn
* 2018 Mitglied des Vorstands und CFO der
Carl Zeiss AG, Oberkochen
* 2009 Mitglied des Vorstands und CFO der
Carl Zeiss Meditec AG, Jena
* 2006 Leiter SBU Surgical Ophthalmology der
Carl Zeiss Meditec AG, Jena
* 2005 Leiter strategische
Geschäftsentwicklung der Carl Zeiss
Surgical GmbH, Oberkochen
* 2002 Eintritt bei ZEISS als Leiter der
Konzernfunktion Auditing & Risk Management
der ZEISS Gruppe, Oberkochen
* 2000 Kaufmännischer Leiter des
Geschäftsbereichs Bioactives bei Degussa
AG, Freising
* 1997 Abteilungsleiter Konzernrevision &
Risikomanagement bei VIAG AG, München
* 1992 Abschlussprüfer bei C&L Deutsche
Revision AG, Frankfurt/Main
*II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 S. 2 AktG und dessen
Bedeutung)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen
berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d.h. am Dienstag, den 26. Februar
2019, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag) Aktionäre der
Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich gemäß §
22 der Satzung zur Hauptversammlung anmelden. Die
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen
der Textform und müssen in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen. Für den Nachweis der Berechtigung
reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
aus.
Die Anmeldung und der auf den Nachweisstichtag bezogene
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum
Ablauf des Dienstags, den 12. März 2019, (24:00 Uhr)
bei der nachfolgend genannten Anmeldestelle zugehen:
Carl Zeiss Meditec AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax +49 (0) 69/136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der
Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag
ist im Übrigen kein relevantes Datum für die
Dividendenberechtigung.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des
Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Anmeldestelle
werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die
Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse Sorge zu
tragen.
*III. Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung,
vertreten lassen und ihr Stimmrecht durch den
Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch dann sind eine
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Grundsätzlich bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 S. 3
AktG der Textform; § 135 AktG bleibt unberührt.
Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das
Vollmachtsformular benutzen, das sie zusammen mit der
Eintrittskarte erhalten; möglich ist aber auch, dass
Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform
ausstellen.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an
Kreditinstitute, ihnen gemäß den aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellte Institute oder Unternehmen
(§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Personen i. S.
v. § 135 Abs. 8 AktG, insbesondere
Aktionärsvereinigungen, erteilt, so ist die
Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss
zudem vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein
Kreditinstitut, ein gleichgestelltes Institut oder
Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder eine
gleichgestellte Person i.S.v. § 135 Abs. 8 AktG,
insbesondere eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigen
wollen, über die Form der Vollmacht mit diesem ab. Die
Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten
Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen
die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG
genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in
diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings
gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der
Stimmabgabe nicht.
Vollmachten allgemein können der Gesellschaft wahlweise
per Post, per Telefax oder elektronisch (per E-Mail)
übermittelt werden:
Carl Zeiss Meditec AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München, Deutschland
Fax: +49 (0)89 / 88 96 906-55
E-Mail: meditec.zeiss@better-orange.de
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären
an, dass sie sich durch weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter, welche von der Gesellschaft
benannt werden, vertreten lassen können.
Soweit von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist
die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur
Ausübung anderer Aktionärsrechte, wie etwa dem Stellen
von Fragen oder Anträgen oder der Abgabe von
Erklärungen, stehen die Stimmrechtsvertreter nicht zur
Verfügung. Auch an einer Abstimmung über weitergehende
Gegenanträge und sonstige während der Hauptversammlung
gestellte Anträge können die Stimmrechtsvertreter nicht
teilnehmen. Sie werden sich in diesen Fällen der Stimme
enthalten. Vollmacht und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollen bis
spätestens zum Ablauf des Montag, den 18. März 2019,
bei den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft unter
der folgenden Adresse eingehen:
Carl Zeiss Meditec AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München, Deutschland
Fax: +49 (0)89 / 88 96 906-55
E-Mail: meditec.zeiss@better-orange.de.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie
ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung
erhalten die Aktionäre nach der oben beschriebenen
form- und fristgerechten Anmeldung zusammen mit der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer
Depotbank. Informationen zur Stimmrechtsvertretung
stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv
zur Verfügung. Persönliche Auskunft erhalten unsere
Aktionäre montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und
17.00 Uhr unter der Telefon-Nummer +49 (0) 89 / 88 96
906-20.
Auf der Internetseite
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv
können Aktionäre Formulare für die Erteilung einer
Stimmrechtsvollmacht herunterladen. Ein
Vollmachtsformular findet sich außerdem auf der
Rückseite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung.
*IV. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
89.440.570,00 und ist eingeteilt in 89.440.570
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung daher 89.440.570.
*V. Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge,
Auskunftsverlangen*
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2,
§ 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG; weitergehende
Erläuterungen sind im Internet unter
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv
abrufbar.
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs.
2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien),
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 05, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
DJ DGAP-HV: Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung -3-
gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d. h. mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz) an den Vorstand der Carl Zeiss Meditec AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also spätestens bis zum Samstag, den 16. Februar 2019, bis 24:00 Uhr. Entsprechende Verlangen sind an folgende Adresse zu richten: Carl Zeiss Meditec AG - Vorstand - Göschwitzer Straße 51 - 52 07745 Jena E-Mail: sebastian.frericks@zeiss.com (mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz) Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen, halten. Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung. (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, § 122 Abs. 3 AktG sowie § 70 AktG). *Anträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG* Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Anträge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern übersenden. Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen (dies sind u. a. Aktionäre, die es verlangen) zugänglich gemacht, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der Montag, der 4. März 2019, 24.00 Uhr. Ein Gegenantrag und/oder dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des Rechts und seinen Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv einsehbar. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Nach § 127 S. 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend; insbesondere gilt auch hier der Montag, der 4. März 2019, 24.00 Uhr, als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge bei der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein müssen, um noch zugänglich gemacht zu werden. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des Rechts und seinen Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv einsehbar. Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten: - per Post an: Carl Zeiss Meditec AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München - per Telefax an die Nr. +49 (0)89 / 88 96 906-66 - per E-Mail an die Adresse: meditec.zeiss@better-orange.de Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge werden wir im Internet unter http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv nach den gesetzlichen Regeln zugänglich machen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Gemäß § 24 Abs. 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des Rechts und seinen Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv einsehbar. *VI. Organisatorische Hinweise* Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an die Gesellschaft (Vorstandsbüro, Göschwitzer Straße 51 - 52, 07745 Jena, Fax: +49 (0)3641 / 220-102 oder per E-Mail an investors.meditec@zeiss.com) zu senden, um die Beantwortung der Fragen zu erleichtern. *VII. Veröffentlichungen auf der Internetseite* Ab Einberufung der Hauptversammlung werden über die Internetseite der Gesellschaft http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG): * der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung; * die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen; * Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung verwendet werden können. *VIII. Information zum Datenschutz für Aktionäre* *1. Allgemeine Informationen* *a) Einleitung* Die Carl Zeiss Meditec AG legt großen Wert auf Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre. Mit den folgenden Datenschutzhinweisen möchten wir unsere Aktionäre über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und ihre diesbezüglichen Rechte gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO), im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung informieren. *b) Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO* Carl Zeiss Meditec AG, Göschwitzer Straße 51 - 52, 07745 Jena *c) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten* Konzerndatenschutzbeauftragter, Carl-Zeiss-Straße 22, 73447 Oberkochen, Fax: +49 73 64 20 39 11, E-Mail: dataprivacy@zeiss.com *2. Informationen bezüglich der Verarbeitung* *a) Datenkategorien* Wir verarbeiten insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten: * Vor- und Nachname, * Anschrift, * Aktienanzahl, * Aktiengattung, * Besitzart der Aktien und * Nummer der Eintrittskarte. Darüber hinaus können wir auch die personenbezogenen Daten eines von einem Aktionär benannten Stimmrechtsvertreters (insbesondere dessen Name sowie dessen Wohnort) verarbeiten. Sofern Aktionäre oder ihre Vertreter mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder Vertreter angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeiten wir auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären in der Hauptversammlung. *b) Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung* Wir verwenden personenbezogene Daten, um Aktionären die Teilnahme an und die Ausübung von Rechten im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung sowie zur Ermöglichung der Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung nach §§ 118 ff. AktG zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das AktG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten gegebenenfalls auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, wertpapier-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Sämtliche Aktien der Carl Zeiss Meditec sind Inhaberaktien. Anders als bei Namensaktien führt die Carl Zeiss Meditec AG kein Aktienregister im Sinne von § 67 AktG, in das Name, Geburtsdatum und Adresse des Aktionärs sowie die Stückzahl der Aktien einzutragen sind. *c) Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten* Wir bedienen uns zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung zum Teil externer
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 05, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
Dienstleister (insbesondere bei Druck und Versand der
Einladung zur Hauptversammlung sowie bei der Anmeldung
zur Hauptversammlung und der Durchführung).
Dienstleister, die zum Zwecke der Vorbereitung,
Abwicklung und Nachbereitung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von uns nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung
der Carl Zeiss Meditec AG. Jeder unserer Mitarbeiter
und alle Mitarbeiter von externen Dienstleistern, die
Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese
verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich
zu behandeln.
Teilnehmer der Hauptversammlung können zudem die im
gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG in der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Teilnehmerverzeichnis zu allen Teilnehmern der
Hauptversammlung erfassten Daten einsehen.
*d) Datenquellen*
Wir bzw. unsere damit beauftragten Dienstleister
erhalten die personenbezogenen Daten der Aktionäre in
der Regel über unsere Anmeldestelle von den
Kreditinstituten der Aktionäre, die diese mit der
Verwahrung unserer Aktien beauftragt haben (sog.
Depotbanken).
*e) Speicherdauer*
Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
erfassten Daten beträgt die Speicherdauer
regelmäßig bis zu drei Jahre. Grundsätzlich
anonymisieren oder löschen wir personenbezogene Daten,
soweit uns nicht gesetzliche Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung
verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen
von gerichtlichen Verfahren erforderlich ist.
Informationen zu Frage- und Redebeiträge von Aktionären
in der kommenden Hauptversammlung werden grundsätzlich
nach einem Monat anonymisiert, soweit eine längere
Speicherung nicht aus den oben genannten Gründen
erforderlich ist.
*3. Rechte von Betroffenen*
Als Betroffener können sich Aktionäre jederzeit mit
einer formlosen Mitteilung unter den oben unter 1.c)
genannten Kontaktdaten an unseren
Datenschutzbeauftragten wenden, um ihre Rechte, deren
Voraussetzungen im Einzelfall zu prüfen sind,
gemäß der DSGVO auszuüben. Dazu zählen
insbesondere:
* Das Recht, Auskunft über die Datenverarbeitung
sowie eine Kopie der verarbeiteten Daten zu
erhalten (Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO),
* das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten
oder die Ergänzung unvollständiger Daten zu
verlangen (Recht auf Berichtigung, Art. 16
DSGVO),
* das Recht, die Löschung personenbezogener
Daten zu verlangen, sowie, falls die
personenbezogenen Daten veröffentlicht wurden,
die Information an andere Verantwortliche über
den Antrag auf Löschung (Recht auf Löschung,
Art. 17 DSGVO),
* das Recht, die Einschränkung der
Datenverarbeitung zu verlangen (Recht auf
Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18
DSGVO).
Betroffene Personen haben ferner das Recht, eine
Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
Jena, im Februar 2019
*Carl Zeiss Meditec AG*
_Der Vorstand_
2019-02-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Carl Zeiss Meditec AG
Göschwitzer Straße 51-52
07745 Jena
Deutschland
Telefon: +49 3641 220116
Fax: +49 3641 220117
E-Mail: investors.meditec@zeiss.com
Internet: https://www.zeiss.de/meditec-ag/investor-relations.html
ISIN: DE0005313704
WKN: 531370
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt, Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,
Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
772717 2019-02-05
(END) Dow Jones Newswires
February 05, 2019 09:02 ET (14:02 GMT)
© 2019 Dow Jones News