Bielefeld (ots) - Laut der Beratungsstelle Theodora sind die  Befürchtungen eingetreten: Das Prostituiertenschutzgesetz scheint die Sexarbeiterinnen aus den Clubs und in die Illegalität zu treiben,  heißt es dort. Die Beraterinnen sollten es wissen, sie begegnen den  Frauen in den Bordellen täglich und haben ein Gespür dafür, was die  Betroffenen umtreibt. Es ist ein Warnsignal, das vom Gesetzgeber  ernstgenommen werden sollte. Laut Bundesfamilienministerium beginnt  die Evaluation der Auswirkungen des Gesetzes fünf Jahre nach  Inkrafttreten, sie ist dem Bundestag spätestens bis Mitte 2025  vorzulegen. Bis dahin ist lediglich ein Zwischenbericht nach zwei  Jahren vorgesehen. Stimmt die These vom Abrutschen ins Dunkelfeld,  dann hätte das Prostituiertenschutzgesetz sein Ziel meilenweit  verfehlt. Dann würden Frauen, die zuvor bloß schwierig zu erreichen  und damit zu unterstützen waren, vollends aus dem Wirkungsbereich von Behörden und Hilfsorganisationen geraten. Deshalb muss die Option in  Betracht gezogen werden, bereits vor der großen Auswertung an  Stellschrauben zu drehen.
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