Zürich (ots) - Geldwäscherei soll härter bekämpft werden. Eine
Verordnung der Finanzmarktaufsicht (Finma) verlangt unter anderem,
dass sich der Kunde bei Einzahlungen an Bank- und Postschaltern
ausweist, wenn er mehr als 15'000 Franken einzahlt und kein
vertraglicher Kunde ist. Die Regel soll ab 2020 in Kraft treten.
Heute gilt eine Limite von 25'000 Franken. Darüber berichtet die
«Handelszeitung» in ihrer jüngsten Ausgabe.
Die Wirtschaftskommission des Nationalrates will diese Senkung
bekämpfen. In einer sogenannten Kommissionsmotion verlangt sie mit
grosser Mehrheit, dass die Limite bei 25'000 Franken bleibt. Sollten
beide Kammern des Parlaments dem Vorstoss bis im Juni zustimmen, wäre
die Finma gezwungen, die Senkung mitten in der Umstellung rückgängig
zu machen.
Nun taucht ein brisantes Faktum auf: Die Senkung der Limite führt
ab 2020 faktisch zu einem Verbot von Einzahlungen. «Postfinance wird
ab 2020 Bareizahlungen auf Konten von Drittbanken über 15'000 Franken
generell ablehnen», sagt ein Sprecher. Nur so könne man die
Regulierung praxistauglich am Postschalter umsetzen. Heute akzeptiert
die Post Einzahlungen nur bis 25'000 Franken und beruft sich dabei
auf die Postverordnung. Rund 70'000 Zahlungen wären laut einer
Schätzung von 2014 jährlich von diesem Verbot betroffen.
SVP-Nationalrat Thomas Matter will dies nicht hinnehmen und sagte
gegenüber der «Handelszeitung», er wolle gegen die Postfinance-Praxis
vorgehen. «Bargeld ist das offizielle Zahlungsmittel. Der Auftrag des
Bundes an die Post, den Zahlungsverkehr sicherzustellen, wird sehr
wahrscheinlich missachtet.» Der Bundesrat solle handeln. Postfinance
kontert: «Der Grundversorgungsauftrag umfasst ausschliesslich
Bareinzahlungen, bei denen die einzahlende Person nicht identifiziert
werden muss.» Jetzt wird zuerst der Bundesrat und vielleicht das
Parlament darüber entscheiden.
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100009535
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Kontakt:
Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel: 058 269 22 90
Verordnung der Finanzmarktaufsicht (Finma) verlangt unter anderem,
dass sich der Kunde bei Einzahlungen an Bank- und Postschaltern
ausweist, wenn er mehr als 15'000 Franken einzahlt und kein
vertraglicher Kunde ist. Die Regel soll ab 2020 in Kraft treten.
Heute gilt eine Limite von 25'000 Franken. Darüber berichtet die
«Handelszeitung» in ihrer jüngsten Ausgabe.
Die Wirtschaftskommission des Nationalrates will diese Senkung
bekämpfen. In einer sogenannten Kommissionsmotion verlangt sie mit
grosser Mehrheit, dass die Limite bei 25'000 Franken bleibt. Sollten
beide Kammern des Parlaments dem Vorstoss bis im Juni zustimmen, wäre
die Finma gezwungen, die Senkung mitten in der Umstellung rückgängig
zu machen.
Nun taucht ein brisantes Faktum auf: Die Senkung der Limite führt
ab 2020 faktisch zu einem Verbot von Einzahlungen. «Postfinance wird
ab 2020 Bareizahlungen auf Konten von Drittbanken über 15'000 Franken
generell ablehnen», sagt ein Sprecher. Nur so könne man die
Regulierung praxistauglich am Postschalter umsetzen. Heute akzeptiert
die Post Einzahlungen nur bis 25'000 Franken und beruft sich dabei
auf die Postverordnung. Rund 70'000 Zahlungen wären laut einer
Schätzung von 2014 jährlich von diesem Verbot betroffen.
SVP-Nationalrat Thomas Matter will dies nicht hinnehmen und sagte
gegenüber der «Handelszeitung», er wolle gegen die Postfinance-Praxis
vorgehen. «Bargeld ist das offizielle Zahlungsmittel. Der Auftrag des
Bundes an die Post, den Zahlungsverkehr sicherzustellen, wird sehr
wahrscheinlich missachtet.» Der Bundesrat solle handeln. Postfinance
kontert: «Der Grundversorgungsauftrag umfasst ausschliesslich
Bareinzahlungen, bei denen die einzahlende Person nicht identifiziert
werden muss.» Jetzt wird zuerst der Bundesrat und vielleicht das
Parlament darüber entscheiden.
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