In einem Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen hat das Schweizer Bundesgericht zugunsten Deutschlands entschieden. Die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), früher Treuhandanstalt Berlin, hatte die Schweizer Bank Julius Bär auf Rückzahlung von mehr als 100 Millionen Franken (heute 88 Millionen Euro) plus Zinsen verklagt.
Das Bundesgericht in Lausanne entschied, Verantwortliche der Bank hätten "elementare Sorgfaltspflichten verletzt". Deshalb müssten alle Beträge ersetzt werden, die seit dem 11. Juni 1990 abgeflossen sind. Das Urteil wurde am Mittwoch veröffentlicht.
Die BvS versucht seit Jahren, Gelder zurückzuholen, die Mitglieder der einstigen DDR-Staatspartei SED kurz nach der Wende 1990 beiseite geschafft haben sollen. Die BvS wirft der Bank Julius Bär vor, als Nachfolgerin der Bank Cantrade vom Konto einer ostdeutschen Gesellschaft unzulässige Auszahlungen und Überweisungen vorgenommen zu haben.
Das Obergericht in Zürich hatte vor einigen Monaten entschieden, die Forderungen der BvS seien mit einem Vergleich getilgt, den die BvS 2009 mit der Geschäftsführerin der ostdeutschen Gesellschaft geschlossen hatte. Sie hatte 106 Millionen Euro zurückgezahlt. Das Bundesgericht, die höchste Gericht der Schweiz, befand aber, dass die Verrechnung unzulässig war. Das Obergericht in Zürich muss nun prüfen, ob die Forderungen der BvS aus anderen Gründen abzuweisen sind./oe/DP/fba
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